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Umbau Horster Straße und Goldbergplatz, 2. Bauabschnitt ...

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Beschlussvorlage<br />

X öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

Drucksache Nr. (ggfls Nachtragsvermerk)<br />

09-14/2473<br />

Referat, Auskunft erteilt, Telefon-Durchwahl<br />

69 - Verkehr - Herr Raatz, 169-4664<br />

61 - Stadtplanung - Herr Föcking, 169-4029<br />

Datum<br />

19.05.2011<br />

Beratungsfolge Sitzungstermine Top Zuständigkeiten<br />

Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord 16.06.2011 1<br />

Beirat für Menschen mit Behinderungen 21.06.2011 2<br />

Stadtentwicklungs- <strong>und</strong> Planungsausschuss 29.06.2011 3<br />

Verkehrs- <strong>und</strong> Bauausschuss 30.06.2011 4<br />

1 = Anhörung<br />

2 = mitbeteiligt bei<br />

der Vorberatung<br />

3 = federführende<br />

Vorberatung<br />

4 = Entscheidung<br />

Betreff<br />

<strong>Umbau</strong> <strong>Horster</strong> <strong>Straße</strong> <strong>und</strong> <strong>Goldbergplatz</strong>, <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong><br />

Erläuterung der Ausführungsplanung <strong>und</strong> Ausbau des Abschnittes zwischen<br />

De-la-Chevallerie-<strong>Straße</strong> (einschließlich Kulturmeile) <strong>und</strong> Sedanstraße (<strong>Horster</strong><br />

<strong>Straße</strong> 84)<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Planung für den <strong>Umbau</strong> wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit dem Ausbau<br />

im zweiten <strong>Bauabschnitt</strong> beauftragt.<br />

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme in der Investitionsprioritätenliste<br />

2011 realisierbar ist <strong>und</strong> von der Bezirksregierung genehmigt wird.<br />

von der Mühlen<br />

Problembeschreibung / Begründung<br />

Bisheriger Ablauf<br />

Mit Beschluss des Verkehrs- <strong>und</strong> Bauausschusses vom 20.09.2007 wurde die Verwaltung<br />

mit der Umsetzung der damals vorgestellten Gesamtkonzeption beauftragt<br />

(Drucksachen-Nr. 04-09/4574).<br />

Zwischenzeitlich ist die Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Iproplan,<br />

Chemnitz, erarbeitet worden. Dabei sind verschiedene Planungsvorgaben bei der<br />

Überarbeitung der Vorplanung überprüft <strong>und</strong> umgesetzt worden.<br />

Die überarbeitete Gesamtplanung wurde im November 2008 den zuständigen<br />

politischen Gremien der Stadt vorgestellt <strong>und</strong> beschlossen (Drucksachen-Nr. 04-


- 2 -<br />

09/6328). Damit wurde die Verwaltung auch mit der Umsetzung des 1. <strong>Bauabschnitt</strong>es<br />

zwischen Autobahnbrücke A2 <strong>und</strong> Lanferbach beauftragt.<br />

Im Dezember 2008 ist die Entwurfsplanung im Rahmen von 2 Bürgerinformationsveranstaltungen<br />

in den Stadtbezirken Nord <strong>und</strong> West der interessierten Öffentlichkeit<br />

vorgestellt worden.<br />

Bei der Beratung in den politischen Gremien wurde vereinbart, im dargestellten Bereich<br />

zwischen Rottmannsiepe <strong>und</strong> <strong>Goldbergplatz</strong> die Pläne als „Platzhalter“ zu verstehen,<br />

da hier eine weitergehende vertiefende städtebauliche Planung erforderlich<br />

war.<br />

Das beauftragte Büro Pesch + Partner, Herdecke, hat nach einem intensiven Planungsprozess<br />

der einzelnen Fachplaner <strong>und</strong> den Fachdienststellen der Stadt Gelsenkirchen<br />

die städtebauliche Entwurfsplanung für den Bereich der Kulturmeile<br />

erarbeitet. Diese wurde im März 2010 im Rahmen eines intensiven Beteiligungsprozesses<br />

mit den betroffenen Anwohnern, Eigentümern, Gewerbetreibenden, der<br />

interessierten Öffentlichkeit diskutiert <strong>und</strong> anschließend den zuständigen politischen<br />

Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (Drucksachen-Nr. 09-14/891).<br />

Der 1. <strong>Bauabschnitt</strong> ist mittlerweile fertig gestellt <strong>und</strong> zwischenzeitlich wurde die Entwurfsplanung<br />

für die Gesamtstraße weiter überarbeitet. Im September 2010 hat die<br />

BOGESTRA bei der Bezirksregierung Münster den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens<br />

für den Nordabschnitt der <strong>Horster</strong> <strong>Straße</strong> zwischen Emil-<br />

Zimmermann-Allee <strong>und</strong> De-la-Chevallerie-<strong>Straße</strong> beantragt. Die Offenlegung der<br />

Planung fand im Oktober 2010 statt. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Anzahl an schriftlichen<br />

Einwendungen <strong>und</strong> wegen der inhaltlichen Bedeutung derselben, ist mit dem Abschluss<br />

des Planfeststellungsverfahrens, d.h. mit dem Planfeststellungsbeschluss bis<br />

Ende Juni 2011 zu rechnen.<br />

Mit dem <strong>Umbau</strong> im <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong> soll nach der Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss)<br />

<strong>und</strong> der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die<br />

Bezirksregierung Münster begonnen werden.<br />

Beschreibung der Baumaßnahme<br />

Die 2008 in den Gremien vorgestellte Entwurfsplanung ist im Bereich des <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong>es<br />

nur noch geringfügig überarbeitet <strong>und</strong> geändert worden. Die Planung sieht<br />

einen Regelquerschnitt vor mit der Führung der <strong>Straße</strong>nbahn auf straßenbündigem<br />

Gleis in Mittellage. Die Verkehrsführung erfolgt in beiden Richtungen einspurig. Der<br />

Radverkehr wird durchgängig auf eigenem Radweg neben dem Gehweg geführt. Der<br />

<strong>Straße</strong>nraum wird im Regelquerschnitt wie folgt gegliedert:<br />

Fahrbahnbreite: ..... 7,50 m<br />

Parkstreifen: .......... 2,00 m<br />

Sicherheitsstreifen:. 0,75 m<br />

Radweg: ................ 1,60 m<br />

Gehweg: ................ 2,30 m<br />

In engen Bereichen wird der Radweg bis auf 1,0 m Breite reduziert. Darüber hinaus<br />

wird die Gehwegbreite ggf. verringert. Parkstreifen werden unter Berücksichtigung


- 3 -<br />

der örtlichen <strong>und</strong> verkehrlichen Gegebenheiten (Breite des <strong>Straße</strong>nraumes, Freihalten<br />

von Sichtfeldern an Einmündungen etc.) angeordnet.<br />

Die Haltestellen ’Vinckestraße’ <strong>und</strong> ’Hagenstraße’ befinden sich in Seitenlage <strong>und</strong><br />

werden niederflurgerecht ausgebaut.<br />

Die vorhandenen Signalanlagen bleiben erhalten <strong>und</strong> werden auf die zukünftige Verkehrssituation<br />

hin überarbeitet, angepasst, optimiert <strong>und</strong> zugleich blindengerecht signalisiert.<br />

Im Bereich vor den Gebäuden <strong>Horster</strong> <strong>Straße</strong> 53/ 55 müssen 3 Bäume gefällt werden.<br />

Weitere sind auf dem <strong>Goldbergplatz</strong> in Zusammenhang mit dem Fortfall des<br />

Rondells erforderlich. Neupflanzungen können im <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong> im Abschnitt<br />

zwischen Rottmannsiepe <strong>und</strong> Sedanstraße nur vereinzelt vorgenommen werden.<br />

Über die Gesamtlänge der <strong>Horster</strong> <strong>Straße</strong> wird es insgesamt jedoch zu deutlich mehr<br />

Neupflanzungen als Baumfällungen kommen, so dass der Ausgleich für die im <strong>2.</strong><br />

<strong>Bauabschnitt</strong> unvermeidbaren Baumfällungen gesichert ist.<br />

Kulturmeile (Rottmannsiepe bis De-la-Chevallerie-<strong>Straße</strong>)<br />

Im Zuge der Erarbeitung bzw. Konkretisierung der Planung für den Abschnitt “Kulturmeile“<br />

wurden im März 2010 alle wesentlichen Details mit den Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürgern diskutiert. Auch mit der Arbeitsgruppe Gelsenkirchener Behindertenverbände<br />

<strong>und</strong> Selbsthilfegruppen (AGB) wurde die Planung abgestimmt. Die Ergebnisse<br />

des Beteiligungs- <strong>und</strong> Abstimmungsprozesses wurden verwaltungsseitig unter gestalterischen,<br />

technischen <strong>und</strong> finanziellen Gesichtspunkten zu einem schlüssigen<br />

Gesamtkonzept zusammengeführt. Abschließend wurde über die Planung beraten<br />

<strong>und</strong> über alle wesentlichen Details der Ausgestaltung entschieden.<br />

Bei der Fortschreibung der Planung von der Beschlussfassung zur jetzt vorliegenden<br />

Ausführungsreife mussten keine wesentlichen Änderungen eingearbeitet werden. Die<br />

Konkretisierung sämtlicher Details war ebenso „unproblematisch“ wie die Berücksichtigung<br />

der Stellungnahmen des Planfeststellungsverfahrens. Dies galt auch für die<br />

Sicherstellung des <strong>2.</strong> Rettungsweges durch „Freihaltung“ bzw. Schaffung von Aufstell-<br />

bzw. Bewegungsflächen für die Feuerwehr.<br />

Haltestelle <strong>Goldbergplatz</strong><br />

Der Ausgestaltung (der Überdachung) der ca. 30 m langen Haltestelle kommt eine<br />

besondere städtebauliche Bedeutung zu. Im „Eingangsbereich“ hat der <strong>Goldbergplatz</strong><br />

nur einen geringen Querschnitt. Hier eine niederflurgerechte <strong>und</strong> barierrefreie<br />

Haltestelle zu platzieren, die keine Trennung schafft, Aufenthaltsqualität bietet <strong>und</strong><br />

die erforderlichen Anforderungen in Sachen Wind- <strong>und</strong> Wetterschutz beachtet, war<br />

vertieft zu betrachten. Auch die unmittelbare Nähe zum Zentralen Omnibusbahnhof<br />

bedurfte einer planerischen <strong>und</strong> gestalterischen Auseinandersetzung. So wurde<br />

schnell deutlich, dass eine „normale“ Ausstattung mit an den anderen Stellen normalerweise<br />

zum Einsatz kommenden Wartehäuschen nicht den städtebaulichen<br />

Anforderungen gerecht werden konnte.<br />

In einem intensiven Planungsprozesses eines externen Planungsbüros in Verbindung<br />

mit der BOGESTRA <strong>und</strong> der Fachverwaltung wurden Überlegungen entwickelt,


- 4 -<br />

vertieft, unter gestalterischen <strong>und</strong> Kostengesichtspunkten optimiert, neu erarbeitet.<br />

Die vorliegenden (End-) Ergebnisse (siehe Anlage) stellen den unter gestalterischen<br />

<strong>und</strong> finanziellen Rahmenbedingungen optimalen „Kompromiss“ dar.<br />

Barrierefreiheit<br />

Die Planung für den <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong> wurde in mehreren Arbeitsgesprächen mit der<br />

AGB abgestimmt. Die barrierefreie Ausgestaltung erfolgt nach der bisher in Gelsenkirchen<br />

üblichen Ausbauweise, sowie unter Berücksichtigung der in den letzten Sitzungen<br />

<strong>und</strong> Ortsterminen einvernehmlich festgelegten Ergebnisse.<br />

Die betroffenen Lichtsignalanlagen (LSA) werden in Zusammenhang mit dem <strong>Umbau</strong><br />

blindengereicht signalisiert. Die Querungsstellen an den LSA werden mit taktilen<br />

Bodenindikatoren ausgestattet.<br />

Die Bordsteinabsenkungen werden immer mit der sogenannten differenzierten Bordsteinhöhe<br />

umgesetzt (Doppelquerung), wobei nur der Teil einer Querungsstelle, der<br />

nicht auf 0 cm Auftrittshöhe abgesenkt ist, mit taktilen Platten ausgestattet wird.<br />

Dabei wird ein Aufmerksamkeitsstreifen in 60 cm Breite aus Noppenplatten quer über<br />

den Geh- <strong>und</strong> Radweg zur Querungsstelle hin verlegt. Dieser schließt am Bordstein<br />

mit einem Richtungsfeld aus Rippenplatten, 60 cm Breite, ab. Die Platten werden so<br />

ausgerichtet, dass diese die Laufrichtung vorgeben.<br />

Zwischen Geh- <strong>und</strong> Radweg wird – anders als bislang üblich <strong>und</strong> im 1. <strong>Bauabschnitt</strong><br />

bereits realisiert – der Trennstreifen aus Noppenplatten hergestellt.<br />

Im Abschnitt der Kulturmeile, d. h. ab Rottmannsiepe, wird kein Trennstreifen mehr<br />

eingesetzt, sondern eine Leitlinie im Gehweg, bestehend aus Rippenplatten in 30 cm<br />

Breite verlegt. Aufgr<strong>und</strong> der vorgegebenen Farbauswahl des Gehwegpflasters, wird<br />

diese mit möglichst hohem Kontrast zum angrenzenden Pflaster eingeordnet. Die<br />

Leitlinie wird beidseitig des Gleiskörpers parallel zu diesem über den <strong>Goldbergplatz</strong><br />

bis zur De-la-Chevallerie-<strong>Straße</strong> geführt <strong>und</strong> schließt an den Fußgängerfurten der<br />

Lichtzeichenanlage De-la-Chevallerie-<strong>Straße</strong>/Goldbergstraße mit einem Auffangstreifen<br />

ab.<br />

Auf dem <strong>Goldbergplatz</strong> werden Aufmerksamkeitsfelder, 60 x 60 cm, aus Noppenpflaster<br />

an den Punkten in der Leitlinie angeordnet, wo wesentliche Ziele, z. B.<br />

Zugang zur Fußgängerzone Hochstraße oder Richtung Rathausplatz <strong>und</strong> die Zugänge<br />

zur Haltestelle ´<strong>Goldbergplatz</strong>´, liegen. Blinde <strong>und</strong> Sehbehinderte erhalten<br />

damit die Information, dass sie hier die Leitlinie verlassen <strong>und</strong> in die jeweilige Richtung<br />

abbiegen können.<br />

Künstlerwettbewerb<br />

Der “Ersatz“ für das fortfallende Rondell im Bereich der neu gewonnenen Fläche vor<br />

der Volksbank hat besondere Bedeutung. Die im Zuge des Planungsfortschritts bisher<br />

entwickelten „Lösungen“ für eine Gestaltung wurden kritisch diskutiert. Die<br />

Durchführung eines Wettbewerbs wurde deshalb als einzige Möglichkeit gesehen,<br />

die Chance zu eröffnen, auf die Qualität des Platzes explizit einzugehen <strong>und</strong> ein<br />

neues „Highlight“ zu schaffen. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt zu prüfen, ob<br />

zwei Licht-Kunst-Bänke des Künstlers Mariotti aufgestellt werden können.


- 5 -<br />

An die Ergebnisse bzw. dieses „künstlerische Objekt“ an einem exponierten Platz<br />

werden besondere Erwartungen hinsichtlich der Signalwirkung, des Raumbezuges<br />

<strong>und</strong> der künstlerischen Wirkung gestellt. Daher wird durch die Kulturverwaltung in<br />

Abstimmung mit der Planungsverwaltung ein eingeladener, zweistufiger Wettbewerb<br />

vorgeschlagen. Das Ziel, eine (verbindende) Kunst-Möblierung im Museumsbereich<br />

zu realisieren, soll in der vertiefenden (Wettbewerbs-) Phase bearbeitet werden.<br />

Das Vorgehen entspricht der Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Ideenentwicklung<br />

<strong>und</strong> -umsetzung Lichtkunstwerk „Pulsierendes Signallicht“ am Bahnhofvorplatz<br />

in der Gelsenkirchener City. Auch die Dotierung ist analog vorgesehen.<br />

Über die Durchführung <strong>und</strong> Ausgestaltung des Wettbewerbs ist eine separate Beschlussvorlage<br />

vorbereitet (siehe Drucksachen-Nr. 09-14/2487).<br />

Kostenschätzungen / Förderung / Finanzierung<br />

Die vorliegenden Schätzungen gehen für den <strong>2.</strong>BA von folgenden Baukosten aus:<br />

Gesamtkosten gemäß Förderantrag ÖV 1: 5.850.000 €<br />

davon gr<strong>und</strong>sätzlich zuwendungsfähige Ausgaben: 5.577.000 €<br />

beantragte Förderung: 4.741.000 €<br />

Eigenanteil BOGESTRA: 1.11<strong>2.</strong>000 €<br />

Gesamtkosten gemäß IV-Antrag vom 28.05.2010: 3.670.000 €<br />

Leistungen Dritter: 1.187.000 €<br />

beantragte Förderung: 1.737.000 €<br />

Eigenanteil Stadt Gelsenkirchen: 746.000 €<br />

Gesamtkosten gemäß Städtebauförderantrag (09.2010): 1.850.000 €<br />

davon gr<strong>und</strong>sätzlich zuwendungsfähige Ausgaben: 1.850.000 €<br />

beantragte Förderung: 1.480.000 €<br />

Eigenanteil Stadt Gelsenkirchen: 370.000 €<br />

Die Förderanträge für die Bereiche Individualverkehr (IV) <strong>und</strong> Öffentlicher Verkehr<br />

(ÖV) sind von der Bogestra bei der Bezirksregierung Münster (IV) <strong>und</strong> beim VRR<br />

(ÖV) gestellt worden. Die Bogestra erhält als Zuwendungsempfänger die vorgenannten<br />

Förderanteile/Leistungen Dritter. Abzüglich der Anliegerbeiträge trägt die<br />

Stadt Gelsenkirchen für den Bereich IV den oben bezifferten Eigenanteil für den IV.<br />

Den Förderantrag für den Bereich Städtebau hat die Stadt Gelsenkirchen bei der<br />

Bezirksregierung Münster gestellt <strong>und</strong> ist Zuwendungsempfänger.<br />

Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz<br />

Für den <strong>Umbau</strong> der <strong>Horster</strong> <strong>Straße</strong>, <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong>, werden Anliegerbeiträge<br />

entsprechend der <strong>Straße</strong>nbaubeitragssatzung der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung<br />

mit § 8 KAG erhoben. Die Anliegeranteile werden fällig für den Abschnitt<br />

zwischen Sedanstraße <strong>und</strong> der Kreuzung <strong>Horster</strong> <strong>Straße</strong>/Breddestraße/Hochstraße.<br />

Der <strong>Umbau</strong> des <strong>Goldbergplatz</strong>es ist nicht abrechenbar.


- 6 -<br />

Zeitplan/Bauablauf<br />

Die erforderlichen Vorarbeiten bzw. der notwendige Planungsvorlauf ist hier mit dem<br />

aktuell vorliegenden Stand weitestgehend erreicht. So ist z.B. auch bereits konkret<br />

verabredet, nicht nur den Gleis- <strong>und</strong> <strong>Straße</strong>n- bzw. Platzbau gemeinsam auszuschreiben<br />

sondern auch die notwendigen Neu- bzw. Umlegungsarbeiten im Kanalbau<br />

<strong>und</strong> die seitens der Versorgungsträger/Leitungsbetreiber mit zu integrieren.<br />

Das weitere Vorgehen bzw. der (Bau-)Start des <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong>s hängt im wesentlichen<br />

vom Abschluss des Planfeststellungsverfahrens <strong>und</strong> von der „Freigabe/Verfügbarkeit“<br />

der finanziellen Mittel ab.<br />

Für die Maßnahme ’<strong>Umbau</strong> <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong>’ wurden fristgemäß Förderanträge gemäß<br />

GVFG-IV <strong>und</strong> GVFG-ÖV gestellt; für den Bereich „Kulturmeile“ zudem ein<br />

Städtebauförderantrag. Bescheide liegen aktuell noch nicht vor. Sie sind z. B. auch<br />

abhängig vom Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen 2011 (3. Lesung <strong>und</strong><br />

Verabschiedung für den 18./19.5 geplant).<br />

Anlage<br />

Ablaufplan <strong>2.</strong> <strong>Bauabschnitt</strong> – Darstellung der Teilabschnitte<br />

Finanzielle Belastungen: ja


- 7 -<br />

Angaben zum IV-Anteil:<br />

1) Gesamtkosten der Maßnahme<br />

3.670.000 €<br />

(Beschaffungs-/Herstellungskosten)<br />

a) Zuschüsse Dritter (KAG-Beiträge) 1.187.000 €<br />

gesichert durch Bewilligungsbescheid/Vertrag etc.:<br />

b) Eigenfinanzierungsanteil 746.000 €<br />

2) Investive Maßnahmen<br />

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt gesichert durch<br />

Veranschlagung im investiven Teil des Finanzplans 2011:<br />

Produktgruppe 5402: Verkehrsanlagen u. -einrichtungen<br />

Ermächtigungsübertragung (1.151.900,00 €)<br />

Finanzstelle: 69025402025004 u. 6903540205001<br />

Jahr 2011 766.000 €<br />

Jahr 2012 1.945.400 €<br />

Konsumtive Maßnahmen<br />

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt gesichert durch<br />

Veranschlagung im konsumtiven Teil des Finanzplans 2011:<br />

Produktgruppe:<br />

Aufwandsart:<br />

(Produkt: )<br />

mit €<br />

3) Folgekosten<br />

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil 31.257,40 €<br />

b) sächliche Folgekosten (Unterhaltung/Abschreibung des Objekts) je Jahr €<br />

c) Betriebskosten je Jahr €<br />

d) Personelle Folgekosten je Jahr €<br />

Zwischensumme €<br />

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr €<br />

ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt 31.257,40 €


- 8 -<br />

Angaben zum Städtebau-Anteil<br />

1) Gesamtkosten der Maßnahme<br />

1.850.000 €<br />

(Beschaffungs-/Herstellungskosten)<br />

a) Zuschüsse Dritter 1.480.000 €<br />

gesichert durch Bewilligungsbescheid/Vertrag etc.:<br />

Bewilligungsbescheid wird in 2011 erwartet<br />

b)Eigenfinanzierungsanteil 370.000 €<br />

2) Investive Maßnahmen<br />

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt gesichert durch<br />

Veranschlagung im investiven Teil des Finanzplans 2011:<br />

Produktgruppe: 5102 Räumliche Planung<br />

Finanzstelle: 61025102045002<br />

Auszahlungsart:<br />

Jahr 2011<br />

Verpflichtungsermächtigung Tiefbaukosten<br />

Planungskosten<br />

Jahr 2012<br />

Tiefbaukosten<br />

Bewegl. Sachanlagen<br />

Festwerte<br />

Konsumtive Maßnahmen<br />

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt gesichert durch<br />

Veranschlagung im konsumtiven Teil des Ergebnisplans 2011:<br />

Produktgruppe: 5102 Räumliche Planung<br />

Aufwandsart: Aufwendungen für Sach- <strong>und</strong> Dienstleistungen<br />

Produkt 510204 Stadtentwicklung <strong>und</strong> -erneuerung<br />

für 2011<br />

für 2012<br />

1.165.000<br />

20.000<br />

1.165.000<br />

80.000<br />

135.000<br />

0,00<br />

390.000<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

€<br />

3) Folgekosten<br />

a)jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil 11.732,00 €<br />

b)sächliche Folgekosten (Unterhaltung/Abschreibung des Objekts) je Jahr €<br />

c)Betriebskosten je Jahr €<br />

d)Personelle Folgekosten je Jahr €<br />

Zwischensumme €<br />

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr €<br />

ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt €

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