Hallenordnung - Margon Arena Dresden
Hallenordnung - Margon Arena Dresden
Hallenordnung - Margon Arena Dresden
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<strong>Hallenordnung</strong><br />
(<strong>Margon</strong> <strong>Arena</strong>, Bodenbacher Straße 154)<br />
a.) Allgemein:<br />
01. Die <strong>Hallenordnung</strong> gilt für die <strong>Margon</strong> <strong>Arena</strong>, Bodenbacher Str. 154 in <strong>Dresden</strong>. Die<br />
<strong>Margon</strong> <strong>Arena</strong> wird durch den Kreissportbund <strong>Dresden</strong> e.V. betrieben.<br />
02. Diese <strong>Hallenordnung</strong> ist für alle Nutzer und Besucher verbindlich und wird von diesen,<br />
mit dem Betreten des Objektes, anerkannt.<br />
03. Das Personal des Betreibers der <strong>Margon</strong> <strong>Arena</strong> sowie im Auftrag von Veranstaltern<br />
tätige Ordnungskräfte setzen die <strong>Hallenordnung</strong> gegenüber jedem Besucher und<br />
Nutzer durch. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.<br />
04. Das Benutzen der <strong>Margon</strong> <strong>Arena</strong> ist nur in Verbindung mit einer gültigen Vereinbarung<br />
(Nutzungs-, Mietvertrag u.ä.) gestattet und darf nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung<br />
und Eignung nach Maßgabe der Erlaubnis auf eigene Verantwortung<br />
erfolgen. Für die Nutzung ist eine jeweils geltende Gebühr zu entrichten.<br />
05. Für Besucher einer jeweiligen Veranstaltung ist das Betreten nur mit einer gültigen<br />
Eintrittskarte gestattet.<br />
06. Die vertraglich vereinbarten Nutzungszeiten sind einzuhalten.<br />
07. Veranstaltungen, die die öffentliche Sicherheit gefährden, sind ausgeschlossen.<br />
Der KSBD e.V. kann Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die gegen die<br />
<strong>Hallenordnung</strong> bereits verstoßen haben, ausschließen.<br />
08. Dem Nutzer obliegt während der Benutzungszeit die Fürsorge- und Aufsichtspflicht.<br />
Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung der entsprechenden Zweckbestimmung<br />
und für die Einhaltung der <strong>Hallenordnung</strong> verantwortlich.<br />
09. Nutzer und Besucher haben sich so zu verhalten, dass Personen und Sachen weder<br />
gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert<br />
oder belästigt werden.<br />
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.) Trainings- und Wettkampfbetrieb<br />
01. Der Zutritt zur Sporthalle ist nur in Anwesenheit eines Sportlehrers, Trainers oder<br />
Fachübungsleiters möglich.<br />
Diese Personen sind für die Einhaltung von Ordnung, Sicherheit und Brandschutz<br />
sowie Erste Hilfe durch die Mitglieder ihrer Trainings- und Übungsgruppe verantwortlich.<br />
Alle Übungsgruppen haben ihr eigenes Erstes-Hilfe-Material (Verbandskasten)<br />
vorzuhalten.<br />
02. Das Betreten der Sportfläche ist nur mit Hallenturnschuhen (helle Sohle) gestattet.<br />
03. Das Benutzen von Baumwachs in der Halle ist untersagt, ebenso Haftmittel, die Fettrückstände<br />
hinterlassen.<br />
04. Die bestehende Ordnung des Fitness- bzw. Kraftsportbereiches bleibt bestehen und<br />
ist integrierter Bestandteil dieser <strong>Hallenordnung</strong>.<br />
05. Die vorliegenden Bestimmungen (<strong>Hallenordnung</strong>) gelten sowohl für die Haupthalle<br />
als auch für die Nebenhallen, sowie diverse Flächen/ Bereiche des gesamten Hallenkomplexes.<br />
Die <strong>Hallenordnung</strong> der <strong>Margon</strong> <strong>Arena</strong>, Bodenbacher Str. 154 tritt mit Wirkung vom<br />
01. August 2010 in Kraft und hebt damit die <strong>Hallenordnung</strong> vom 01. Februar 2007<br />
auf.<br />
Robert Baumgarten<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
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