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weitere Informationen zur Ladungssicherung - Paulaner Brauerei

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<strong>Informationen</strong> über die <strong>Ladungssicherung</strong> innerhalb der<br />

<strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong> GmbH & Co. KG<br />

1. Rechtliche Vorschriften<br />

Lt. Rechtsprechung sind auf Basis der VDI-Richtlinie 2700 „<strong>Ladungssicherung</strong> auf<br />

Straßenfahrzeugen“ für eine beförderungssichere Verladung des Fahrzeuges verantwortlich:<br />

- der Fahrer<br />

(Der Fahrer ist die Person, die normalerweise die <strong>Ladungssicherung</strong>smaßnahmen durchführt)<br />

- und der „Leiter der Verladearbeiten“<br />

(Der „Leiter der Verladearbeiten“ bzw. Verlader ist die Person, die berechtigt ist eigenverantwortlich<br />

Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen)<br />

für die ordnungsgemäße Durchführung der <strong>Ladungssicherung</strong> lt. Richtlinie<br />

- sowie der Fahrzeughalter<br />

für eine ausreichende Ausrüstung des Fahrzeugs mit <strong>Ladungssicherung</strong>smitteln,<br />

so dass eine vorschriftsmäßige <strong>Ladungssicherung</strong> möglich ist.<br />

Eine Übertragung der Verladerpflicht auf den Fahrer ist rechtlich nicht möglich!<br />

Beförderungssichere Verladung…<br />

…ist die hinreichende Befestigung gegen Verrutschen, Verrollen, Um- und Herabfallen.<br />

D.h. die Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass <strong>Ladungssicherung</strong> entweder<br />

aufgrund des Fahrzeugaufbaus selbst oder durch Hilfsmittel in Form von z. B.<br />

Zurrmitteln gewährleistet ist.<br />

…legt zudem eine gleichmäßige Lastenverteilung zu Grunde, so das Gesamtgewicht,<br />

die Werte für Achs-, Sattel- und statische Stützlast nicht überschritten werden und das<br />

Fahrverhalten nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt wird.<br />

Werden die Vorschriften <strong>zur</strong> ordnungsgemäßen <strong>Ladungssicherung</strong> nicht erfüllt,<br />

können für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter folgende Rechtsfolgen<br />

eintreten:<br />

• Untersagung der Weiterfahrt bis <strong>zur</strong> ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung<br />

• Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und 3 Punkten in Flensburg<br />

• Bei einem Personenschaden droht zusätzlich eine Strafanzeige mit Geld - oder Freiheitsstrafe<br />

• In Bezug auf Haftungsansprüchen sind mögliche Folgen:<br />

- bei Fremdschaden: Schadenersatzansprüche (§ 823 BGB)<br />

- bei Eigenschäden: Mitwirkendes Verschulden (§ 254 BGB), wodurch die eigenen<br />

Ansprüche an die Versicherung gemindert werden können<br />

- bei Ladungsschäden: Haftung gemäß HGB (§§ 425 - 438 HGB)<br />

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<strong>Informationen</strong> über die <strong>Ladungssicherung</strong> innerhalb der<br />

<strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong> GmbH & Co. KG<br />

2. Belastbarkeit der Aufbauten<br />

Abhängig von der Aufbauart des Fahrzeugs gilt grundsätzlich für Sattelanhänger,<br />

denen eine formschlüssige Beladung zugrunde gelegt wird, dass keine <strong>weitere</strong>n<br />

<strong>Ladungssicherung</strong>smaßnahmen notwendig sind, wenn folgende Belastungswerte<br />

(Code XL) erreicht werden:<br />

• Stirnwand: 50% der Nutzlast<br />

• Rückwand: 40 % der Nutzlast<br />

• Seitenwand: 30 % der Nutzlast<br />

Beispiele:<br />

- Kofferaufbau<br />

- Hamburger Verdeck (Planenaufbau mit unterer Bordwand)<br />

- Standard-Curtainsider mit verstärktem Aufbau lt. TÜV-Zertifikat (Code XL)<br />

- Getränkeauflieger mit schwenkbarer Seitenwand<br />

Einfache Planen- bzw. Gardinenaufbauten ohne Zertifizierung sind nicht <strong>zur</strong> Sicherung<br />

von Getränkepaletten geeignet!<br />

3. Sicherungsmaßnahmen innerhalb der <strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong><br />

Innerhalb der <strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong> sind bei nicht<br />

zertifizierten Gardinenaufbauten grundsätzlich<br />

alle Paletten durch Nieder<strong>zur</strong>ren zu sichern.<br />

Dabei wird der Zurrgurt eingehängt, oben über die<br />

Ladung geführt und mit dem Spannelement<br />

(Ratsche) gespannt.<br />

Zur Gewährleistung einer optimalen <strong>Ladungssicherung</strong> gilt zudem:<br />

• ausgefranste oder beschädigte Zurrgurte nicht mehr verwenden<br />

• Zurrgurte nicht knoten und nicht über scharfe Kanten spannen<br />

• Jeder Zurrgurt muss mit einem blauen Kennzeichnungsetikett versehen sein<br />

• Um das Verrutschen einzelner Träger zu vermeiden, sollten möglichst eine Zurrplane<br />

oder aber zwei Gurte pro Palette verwendet werden.<br />

Bei zertifizierten Getränkeaufbauten ist das Zertifikat dem Kontrolleur unaufgefordert<br />

vorzuzeigen. Andernfalls ist die Ladung durch Nieder<strong>zur</strong>ren zu sichern. Zurrmittel sind<br />

prinzipiell vom Fahrer mitzuführen bzw. vom Fahrzeughalter bereitzustellen. Dennoch<br />

bietet die <strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong> auch vor Ort vom TÜV geprüfte Zurrgurte zum Kauf an.<br />

Bei Fahrzeugen, wo ausreichende <strong>Ladungssicherung</strong> nicht gewährleistet<br />

werden kann, wird die Beladung ggf. verweigert.<br />

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