weitere Informationen zur Ladungssicherung - Paulaner Brauerei
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<strong>Informationen</strong> über die <strong>Ladungssicherung</strong> innerhalb der<br />
<strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong> GmbH & Co. KG<br />
1. Rechtliche Vorschriften<br />
Lt. Rechtsprechung sind auf Basis der VDI-Richtlinie 2700 „<strong>Ladungssicherung</strong> auf<br />
Straßenfahrzeugen“ für eine beförderungssichere Verladung des Fahrzeuges verantwortlich:<br />
- der Fahrer<br />
(Der Fahrer ist die Person, die normalerweise die <strong>Ladungssicherung</strong>smaßnahmen durchführt)<br />
- und der „Leiter der Verladearbeiten“<br />
(Der „Leiter der Verladearbeiten“ bzw. Verlader ist die Person, die berechtigt ist eigenverantwortlich<br />
Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen)<br />
für die ordnungsgemäße Durchführung der <strong>Ladungssicherung</strong> lt. Richtlinie<br />
- sowie der Fahrzeughalter<br />
für eine ausreichende Ausrüstung des Fahrzeugs mit <strong>Ladungssicherung</strong>smitteln,<br />
so dass eine vorschriftsmäßige <strong>Ladungssicherung</strong> möglich ist.<br />
Eine Übertragung der Verladerpflicht auf den Fahrer ist rechtlich nicht möglich!<br />
Beförderungssichere Verladung…<br />
…ist die hinreichende Befestigung gegen Verrutschen, Verrollen, Um- und Herabfallen.<br />
D.h. die Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass <strong>Ladungssicherung</strong> entweder<br />
aufgrund des Fahrzeugaufbaus selbst oder durch Hilfsmittel in Form von z. B.<br />
Zurrmitteln gewährleistet ist.<br />
…legt zudem eine gleichmäßige Lastenverteilung zu Grunde, so das Gesamtgewicht,<br />
die Werte für Achs-, Sattel- und statische Stützlast nicht überschritten werden und das<br />
Fahrverhalten nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt wird.<br />
Werden die Vorschriften <strong>zur</strong> ordnungsgemäßen <strong>Ladungssicherung</strong> nicht erfüllt,<br />
können für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter folgende Rechtsfolgen<br />
eintreten:<br />
• Untersagung der Weiterfahrt bis <strong>zur</strong> ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung<br />
• Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und 3 Punkten in Flensburg<br />
• Bei einem Personenschaden droht zusätzlich eine Strafanzeige mit Geld - oder Freiheitsstrafe<br />
• In Bezug auf Haftungsansprüchen sind mögliche Folgen:<br />
- bei Fremdschaden: Schadenersatzansprüche (§ 823 BGB)<br />
- bei Eigenschäden: Mitwirkendes Verschulden (§ 254 BGB), wodurch die eigenen<br />
Ansprüche an die Versicherung gemindert werden können<br />
- bei Ladungsschäden: Haftung gemäß HGB (§§ 425 - 438 HGB)<br />
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<strong>Informationen</strong> über die <strong>Ladungssicherung</strong> innerhalb der<br />
<strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong> GmbH & Co. KG<br />
2. Belastbarkeit der Aufbauten<br />
Abhängig von der Aufbauart des Fahrzeugs gilt grundsätzlich für Sattelanhänger,<br />
denen eine formschlüssige Beladung zugrunde gelegt wird, dass keine <strong>weitere</strong>n<br />
<strong>Ladungssicherung</strong>smaßnahmen notwendig sind, wenn folgende Belastungswerte<br />
(Code XL) erreicht werden:<br />
• Stirnwand: 50% der Nutzlast<br />
• Rückwand: 40 % der Nutzlast<br />
• Seitenwand: 30 % der Nutzlast<br />
Beispiele:<br />
- Kofferaufbau<br />
- Hamburger Verdeck (Planenaufbau mit unterer Bordwand)<br />
- Standard-Curtainsider mit verstärktem Aufbau lt. TÜV-Zertifikat (Code XL)<br />
- Getränkeauflieger mit schwenkbarer Seitenwand<br />
Einfache Planen- bzw. Gardinenaufbauten ohne Zertifizierung sind nicht <strong>zur</strong> Sicherung<br />
von Getränkepaletten geeignet!<br />
3. Sicherungsmaßnahmen innerhalb der <strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong><br />
Innerhalb der <strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong> sind bei nicht<br />
zertifizierten Gardinenaufbauten grundsätzlich<br />
alle Paletten durch Nieder<strong>zur</strong>ren zu sichern.<br />
Dabei wird der Zurrgurt eingehängt, oben über die<br />
Ladung geführt und mit dem Spannelement<br />
(Ratsche) gespannt.<br />
Zur Gewährleistung einer optimalen <strong>Ladungssicherung</strong> gilt zudem:<br />
• ausgefranste oder beschädigte Zurrgurte nicht mehr verwenden<br />
• Zurrgurte nicht knoten und nicht über scharfe Kanten spannen<br />
• Jeder Zurrgurt muss mit einem blauen Kennzeichnungsetikett versehen sein<br />
• Um das Verrutschen einzelner Träger zu vermeiden, sollten möglichst eine Zurrplane<br />
oder aber zwei Gurte pro Palette verwendet werden.<br />
Bei zertifizierten Getränkeaufbauten ist das Zertifikat dem Kontrolleur unaufgefordert<br />
vorzuzeigen. Andernfalls ist die Ladung durch Nieder<strong>zur</strong>ren zu sichern. Zurrmittel sind<br />
prinzipiell vom Fahrer mitzuführen bzw. vom Fahrzeughalter bereitzustellen. Dennoch<br />
bietet die <strong>Paulaner</strong> <strong>Brauerei</strong> auch vor Ort vom TÜV geprüfte Zurrgurte zum Kauf an.<br />
Bei Fahrzeugen, wo ausreichende <strong>Ladungssicherung</strong> nicht gewährleistet<br />
werden kann, wird die Beladung ggf. verweigert.<br />
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