696 ZPO Rücknahme des Antrages zur Durchführung des streitigen ...
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Stillstand eingetreten mit der Folge, dass die Parteien die Fortführung <strong>des</strong> Rechtsstreites<br />
durch Stellung eines neuen <strong>Antrages</strong> auf <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>streitigen</strong> Verfahrens<br />
bewirken könnten. Will nun der Antragsgegner eine Kostenentscheidung erreichen, so<br />
bleibt ihm nichts anderes übrig, als das streitige Verfahren zu betreiben in dem er den<br />
Streitantrag stellt.<br />
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