21.11.2013 Aufrufe

Lfd.Nr. 8/2000 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des ...

Lfd.Nr. 8/2000 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des ...

Lfd.Nr. 8/2000 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14<br />

A n t r a g ,<br />

der Gemeinderat möge beschließen:<br />

„Aufgrund <strong>des</strong> Ansuchens vom 05.12.<strong>2000</strong> wird Frau Waltraud Vogl geb. Sallaberger, geb. am<br />

01.04.1964 in Heiligenberg, wohnhaft in 4712 Michaelnbach, Haid 25 mit Wirkung vom 01. Februar<br />

2001 als Vertragsbe<strong>die</strong>nstete auf unbestimmte Zeit aufgenommen. Mit der Genannten ist<br />

ein entsprechender Nachtrag zum Dienstvertrag vom 10.02.<strong>2000</strong> abzuschließen.“<br />

A b s t i m m u n g<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende <strong>über</strong> den Antrag abstimmen. Da es sich<br />

um eine Personalentscheidung handelt, ist geheim abzustimmen.<br />

Mittels Stimmzettel bringen <strong>die</strong> Gemeinderatsmitglieder folgen<strong>des</strong> Ergebnis zum Ausdruck:<br />

(A) Stimmberechtigte Mitglieder: 21, davon stimmen<br />

(B) für den Antrag: 18 Mitglieder,<br />

(C) gegen den Antrag: 3 Mitglieder.<br />

Der Antrag wird somit mit Stimmenmehrheit zum Beschluss erhoben.<br />

Die Herren GVM. Reichert, GR. Schatzl u. GR. Steiner waren während der Abstimmung nicht im<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal anwesend.<br />

b) Aufnahme von Frau Wagner Elke als Vertragsbe<strong>die</strong>nstete auf unbestimmte Zeit<br />

Herr Bürgermeister Ing. Josef Dopler berichtet aufgrund der im Gemeindevorstand am<br />

07.12.<strong>2000</strong> erfolgten Vorberatung.<br />

Die Aufnahme von Frau Wagner Elke war notwendig geworden, um <strong>die</strong> gesetzlichen Erfordernisse<br />

der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung zu erfüllen. Seinerzeit erfolgte <strong>die</strong> Aufnahme als<br />

Pflegehelferin aufgrund <strong>des</strong> Gemeindevorstandsbeschlusses vom 01.02.<strong>2000</strong> vorerst befristet<br />

auf ein Jahr bis zum 28.02.2001. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme nach dem Oö. LVBG<br />

sind gegeben. Die dazu erforderlichen Unterlagen und Nachweise liegen vor.<br />

Von der Altenheimverwaltung und der Pflege<strong>die</strong>nstleitung wird eine zufriedenstellende Dienstleistung<br />

bescheinigt.<br />

Der Personalbeirat befasste sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 20.11.<strong>2000</strong> mit der gegenständlichen Angelegenheit.<br />

Aufgrund der Vorberatung im Gemeindevorstand wird nachfolgender Antrag dem Gemeinderat<br />

zur Beschlussfassung vorgelegt:<br />

der Gemeinderat möge beschließen:<br />

A n t r a g ,<br />

„Aufgrund <strong>des</strong> Ansuchens vom 05.12.<strong>2000</strong> wird Frau Elke Verena Wagner, geb. am 11.02.1982<br />

in Grieskirchen, wohnhaft in Waizenkirchen, Weinzierlbruck 21, 4731 Prambachkirchen mit Wirkung<br />

vom 01. März 2001 als Vertragsbe<strong>die</strong>nstete auf unbestimmte Zeit aufgenommen. Mit der<br />

Genannten ist ein entsprechender Nachtrag zum Dienstvertrag vom 13.03.<strong>2000</strong> abzuschließen.“<br />

A b s t i m m u n g

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!