Lfd.Nr. 8/2000 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des ...
Lfd.Nr. 8/2000 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des ...
Lfd.Nr. 8/2000 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
14<br />
A n t r a g ,<br />
der Gemeinderat möge beschließen:<br />
„Aufgrund <strong>des</strong> Ansuchens vom 05.12.<strong>2000</strong> wird Frau Waltraud Vogl geb. Sallaberger, geb. am<br />
01.04.1964 in Heiligenberg, wohnhaft in 4712 Michaelnbach, Haid 25 mit Wirkung vom 01. Februar<br />
2001 als Vertragsbe<strong>die</strong>nstete auf unbestimmte Zeit aufgenommen. Mit der Genannten ist<br />
ein entsprechender Nachtrag zum Dienstvertrag vom 10.02.<strong>2000</strong> abzuschließen.“<br />
A b s t i m m u n g<br />
Da keine Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende <strong>über</strong> den Antrag abstimmen. Da es sich<br />
um eine Personalentscheidung handelt, ist geheim abzustimmen.<br />
Mittels Stimmzettel bringen <strong>die</strong> Gemeinderatsmitglieder folgen<strong>des</strong> Ergebnis zum Ausdruck:<br />
(A) Stimmberechtigte Mitglieder: 21, davon stimmen<br />
(B) für den Antrag: 18 Mitglieder,<br />
(C) gegen den Antrag: 3 Mitglieder.<br />
Der Antrag wird somit mit Stimmenmehrheit zum Beschluss erhoben.<br />
Die Herren GVM. Reichert, GR. Schatzl u. GR. Steiner waren während der Abstimmung nicht im<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal anwesend.<br />
b) Aufnahme von Frau Wagner Elke als Vertragsbe<strong>die</strong>nstete auf unbestimmte Zeit<br />
Herr Bürgermeister Ing. Josef Dopler berichtet aufgrund der im Gemeindevorstand am<br />
07.12.<strong>2000</strong> erfolgten Vorberatung.<br />
Die Aufnahme von Frau Wagner Elke war notwendig geworden, um <strong>die</strong> gesetzlichen Erfordernisse<br />
der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung zu erfüllen. Seinerzeit erfolgte <strong>die</strong> Aufnahme als<br />
Pflegehelferin aufgrund <strong>des</strong> Gemeindevorstandsbeschlusses vom 01.02.<strong>2000</strong> vorerst befristet<br />
auf ein Jahr bis zum 28.02.2001. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme nach dem Oö. LVBG<br />
sind gegeben. Die dazu erforderlichen Unterlagen und Nachweise liegen vor.<br />
Von der Altenheimverwaltung und der Pflege<strong>die</strong>nstleitung wird eine zufriedenstellende Dienstleistung<br />
bescheinigt.<br />
Der Personalbeirat befasste sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 20.11.<strong>2000</strong> mit der gegenständlichen Angelegenheit.<br />
Aufgrund der Vorberatung im Gemeindevorstand wird nachfolgender Antrag dem Gemeinderat<br />
zur Beschlussfassung vorgelegt:<br />
der Gemeinderat möge beschließen:<br />
A n t r a g ,<br />
„Aufgrund <strong>des</strong> Ansuchens vom 05.12.<strong>2000</strong> wird Frau Elke Verena Wagner, geb. am 11.02.1982<br />
in Grieskirchen, wohnhaft in Waizenkirchen, Weinzierlbruck 21, 4731 Prambachkirchen mit Wirkung<br />
vom 01. März 2001 als Vertragsbe<strong>die</strong>nstete auf unbestimmte Zeit aufgenommen. Mit der<br />
Genannten ist ein entsprechender Nachtrag zum Dienstvertrag vom 13.03.<strong>2000</strong> abzuschließen.“<br />
A b s t i m m u n g