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NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE VON BELEGEN Bei den von den ...

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<strong>NICHT</strong> <strong>ERSCHÖPFENDE</strong> <strong>LISTE</strong> <strong>VON</strong> <strong>BELEGEN</strong><br />

<strong>Bei</strong> <strong>den</strong> <strong>von</strong> <strong>den</strong> Antragstellern vorzulegen<strong>den</strong> Belegen gemäß Artikel 14 kann es sich um<br />

folgende Dokumente handeln:<br />

A. BELEGE ÜBER DEN ZWECK DER REISE<br />

(1) bei beruflichen Reisen:<br />

a) die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen,<br />

betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Tagungen oder<br />

Veranstaltungen;<br />

b) andere Unterlagen, aus <strong>den</strong>en eindeutig geschäftliche oder dienstliche<br />

Beziehungen hervorgehen;<br />

c) gegebenenfalls Eintrittskarten zu Messen und Kongressen;<br />

d) Dokumente, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens belegen;<br />

e) Dokumente, die <strong>den</strong> Beschäftigungsstatus des Antragstellers im<br />

Unternehmen belegen;<br />

(2) bei Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken:<br />

a) die Anmeldebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte<br />

Teilnahme an theoretischen oder praktischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen;<br />

b) Stu<strong>den</strong>tenausweise oder Bescheinigungen über die zu besuchen<strong>den</strong><br />

Lehrveranstaltungen;<br />

(3) bei touristischen oder privaten Reisen:<br />

a) Dokumente in Bezug auf die Unterkunft:<br />

– eine Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft<br />

genommen wer<strong>den</strong> soll;<br />

– Belege <strong>von</strong> Beherbergungsbetrieben oder sonstige geeignete<br />

Unterlagen, aus <strong>den</strong>en die beabsichtigte Unterbringung hervorgeht;


) Dokumente in Bezug auf die Reiseroute:<br />

– die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten<br />

Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus <strong>den</strong>en die Reisepläne<br />

hervorgehen;<br />

– im Fall der Durchreise: Visum oder sonstige Einreisegenehmigung<br />

für das Drittland, welches das Bestimmungsland ist; Tickets für die<br />

Weiterreise;<br />

(4) bei Reisen im Zusammenhang mit politischen, wissenschaftlichen, kulturellen,<br />

sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder Reisen, die aus anderen<br />

Grün<strong>den</strong> stattfin<strong>den</strong>:<br />

– Einladungen, Eintrittskarten, Anmeldebestätigungen oder Programme,<br />

(möglichst) unter Angabe des Namens der einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Stelle und der<br />

Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus <strong>den</strong>en der<br />

Zweck der Reise hervorgeht;<br />

(5) bei Reisen <strong>von</strong> Mitgliedern offizieller Delegationen, die mit offizieller<br />

Einladung an die Regierung des betreffen<strong>den</strong> Drittlands an Treffen,<br />

Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an<br />

Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen im Hoheitsgebiet eines<br />

Mitgliedstaates teilnehmen:<br />

– ein Schreiben einer Behörde des betreffen<strong>den</strong> Drittlands, in dem bestätigt<br />

wird, dass der Antragsteller der offiziellen Delegation angehört, die zur<br />

Teilnahme an einer der obengenannten Veranstaltungen in einen<br />

Mitgliedstaat reist, sowie eine Kopie der offiziellen Einladung;<br />

(6) bei Reisen aus gesundheitlichen Grün<strong>den</strong>:<br />

– ein amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung, aus dem die<br />

Notwendigkeit der medizinischen Behandlung in dieser Einrichtung<br />

hervorgeht, sowie der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung der<br />

Behandlungskosten.


B. DOKUMENTE, ANHAND DERER SICH DIE ABSICHT DES<br />

ANTRAGSTELLERS, DAS GEBIET DER MITGLIEDSTAATEN ZU<br />

VERLASSEN, BEURTEILEN LÄSST<br />

(1) Buchung eines Rückreise- oder Rundreisetickets;<br />

(2) Nachweis finanzieller Mittel im Wohnsitzstaat;<br />

(3) Nachweis eines Arbeitsverhältnisses: Kontoauszüge;<br />

(4) Nachweis <strong>von</strong> Immobilienbesitz;<br />

(5) Nachweis der Eingliederung in <strong>den</strong> Wohnsitzstaat: familiäre Bindungen;<br />

beruflicher Status.<br />

C. DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER FAMILIÄREN SITUATION<br />

DES ANTRAGSTELLERS<br />

(1) Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds (wenn ein<br />

Minderjähriger ohne seine Eltern reist);<br />

(2) Nachweis einer familiären Beziehung zum Gastgeber / zur einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Person.

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