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un - Ute Nawratil privat

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Der Deutsche Presserat<br />

Aufgaben <strong>un</strong>d Ziele:<br />

Zwei Schwerp<strong>un</strong>kte:<br />

1) Lobbyarbeit für die Pressefreiheit<br />

2) Bearbeiten von Beschwerden aus der Leserschaft<br />

Im Einzelnen:<br />

●<br />

Eintreten für die Pressefreiheit<br />

●<br />

Eintritt für den <strong>un</strong>behinderten Zugang zu Nachrichtenquellen<br />

●<br />

Wahr<strong>un</strong>g des Ansehens der deutschen Presse<br />

●<br />

Aufstellen <strong>un</strong>d Fortschreiben von publizistischen Gr<strong>un</strong>dsätzen sowie<br />

Richtlinien für die redaktionelle Arbeit (Pressekodex)<br />

●<br />

Beseitig<strong>un</strong>g von Missständen im Pressewesen<br />

●<br />

Behandl<strong>un</strong>g von Beschwerden über redaktionelle Veröffentlich<strong>un</strong>gen<br />

<strong>un</strong>d journalistische Verhaltensweisen auf der Basis des Pressekodex<br />

●<br />

Selbstregulier<strong>un</strong>g des Redaktionsdatenschutzes<br />

●<br />

Ansprechpartner für Leser, Journalisten <strong>un</strong>d Verleger<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Der Deutsche Presserat<br />

Zusammensetz<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Organisation:<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Wer kann sich beschweren?<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Was passiert bei einer Beschwerde?<br />

Medienetik Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Welche Konsequenzen gibt es bei einer begründeten Beschwerde?<br />

Sanktionsmöglichkeiten:<br />

● Hinweis<br />

● Missbillig<strong>un</strong>g<br />

● Rüge (öffentlich oder nicht-öffentlich)<br />

Kritik:<br />

„zahnloser Tiger“<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates: Überblick<br />

1. Wahrhaftigkeit <strong>un</strong>d Acht<strong>un</strong>g der Menschenwürde<br />

2. Sorgfalt<br />

3. Richtigstell<strong>un</strong>g<br />

4. Grenzen der Recherche<br />

5. Berufsgeheimnis<br />

6. Trenn<strong>un</strong>g von Tätigkeiten<br />

7. Trenn<strong>un</strong>g von Werb<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Redaktion<br />

8. Persönlichkeitsrechte<br />

9. Schutz der Ehre<br />

10. Religion, Weltanschau<strong>un</strong>g, Sitte<br />

11. Sensationsberichterstatt<strong>un</strong>g, Jugendschutz<br />

12. Diskriminier<strong>un</strong>gen<br />

13. Unschuldsvermut<strong>un</strong>g<br />

14. Medizin-Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />

15. Vergünstig<strong>un</strong>gen<br />

16. Rügenabdruck<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit <strong>un</strong>d Acht<strong>un</strong>g der Menschenwürde<br />

Die Acht<strong>un</strong>g vor der Wahrheit, die Wahr<strong>un</strong>g der Menschenwürde<br />

<strong>un</strong>d die wahrhaftige Unterricht<strong>un</strong>g der Öffentlichkeit sind oberste<br />

Gebote der Presse.<br />

Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Gr<strong>un</strong>dlage das<br />

Ansehen <strong>un</strong>d die Glaubwürdigkeit der Medien.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Exklusivverträge<br />

- Wahlkampfberichterstatt<strong>un</strong>g<br />

- Pressemitteil<strong>un</strong>gen<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit <strong>un</strong>d Acht<strong>un</strong>g der Menschenwürde<br />

Die Zeitschrift Von Frau zu Frau erhielt eine öffentliche<br />

Rüge für die Abbild<strong>un</strong>g eines Fotos in der Rubrik<br />

„Tiersprechst<strong>un</strong>de“. Unter der Bezeichn<strong>un</strong>g<br />

„Facharzt“ war ein namentlich genannter Arzt<br />

abgebildet. Ein Leser konnte glaubhaft darlegen,<br />

dass der Arzt nicht existiert <strong>un</strong>d es sich bei<br />

dem Abgebildeten um ein Fotomodell handelt.<br />

Der Ausschuss erkennt eine wahrheitswidrige Berichterstatt<strong>un</strong>g,<br />

die die Ziffer 1 des Pressekodex<br />

verletzt.<br />

Rüge für die Zeitschrift PC-Welt wegen des Artikels „Die<br />

15 illegalsten Hacker-Tools“<br />

Begründ<strong>un</strong>g des Presserats: "Eine solche Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />

über nicht legale Programme entspricht nicht den<br />

journalistischen Gr<strong>un</strong>dsätzen. Das Ansehen der Presse<br />

gerät in Gefahr, wenn eine Zeitschrift 'Gebrauchsanweis<strong>un</strong>gen'<br />

für verbotene Software gibt", erklärte<br />

der Presserat. (03.03.2009)<br />

Wegen eines groben Verstoßes gegen das in Ziffer<br />

1 Pressekodex festgehaltene Wahrheitsgebot wurde<br />

DAS GOLDENE BLATT gerügt. Die Zeitschrift<br />

hatte in der Ausgabe vom 28.11.2005 über die Geburt<br />

des dritten Kindes von Prinzessin Mette-<br />

Marit von Norwegen berichtet, das allerdings<br />

erst einige Tage später zur Welt kam.<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 2 – Sorgfalt<br />

Recherche ist <strong>un</strong>verzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt.<br />

Zur Veröffentlich<strong>un</strong>g bestimmte Informationen in Wort, Bild <strong>un</strong>d<br />

Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf<br />

ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen <strong>un</strong>d wahrheitsgetreu wiederzugeben.<br />

Ihr Sinn darf durch Bearbeit<strong>un</strong>g, Überschrift oder Bildbeschrift<strong>un</strong>g<br />

weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte<br />

Meld<strong>un</strong>gen, Gerüchte <strong>un</strong>d Vermut<strong>un</strong>gen sind als solche erkennbar<br />

zu machen.<br />

Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar<br />

gemacht werden.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Umfrageergebnisse - Interview<br />

- Symbolfoto - grafische Darstell<strong>un</strong>gen<br />

- Vorausberichte - Leserbriefe<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiele Ziffer 2 – Sorgfalt<br />

Die Zeitschrift Schifffahrt Hafen Bahn <strong>un</strong>d<br />

Technik erhielt eine öffentliche Rüge wegen<br />

Verstöße gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex<br />

festgeschriebene journalistische<br />

Sorgfaltspflicht <strong>un</strong>d den in Ziffer 9 des Pressekodex<br />

definierten Schutz der Ehre. Die<br />

Zeitschrift hatte in einem Beitrag über die<br />

deutsche Wasser- <strong>un</strong>d Schifffahrtsverwalt<strong>un</strong>g<br />

berichtet <strong>un</strong>d einem Amtsleiter<br />

schwere Vorwürfe bei der Ausschreib<strong>un</strong>g<br />

<strong>un</strong>d Abwickl<strong>un</strong>g von Aufträgen gemacht.<br />

Ihm wurden darüber hinaus Interessenvermeng<strong>un</strong>g<br />

vorgeworfen. Die aufgestellten<br />

Behaupt<strong>un</strong>gen konnte die Zeitschrift<br />

nicht mit Fakten belegen. Die Vorwürfe<br />

waren ferner dazu geeignet, den Betroffenen<br />

in seiner Ehre zu verletzen.<br />

(25.03.2011)<br />

Der Vogtland-Anzeiger erhielt eine öffentliche Rüge<br />

wegen eines Verstoßes gegen die Ziffern 2 <strong>un</strong>d 9 des<br />

Pressekodex. In einem Kommentar hatte die Zeit<strong>un</strong>g<br />

über die angeblich <strong>un</strong>lauteren Motive einer<br />

Kritikerin in einem lokalpolitischen Streit spekuliert.<br />

Der Kommentator <strong>un</strong>terstellte der Frau, sie<br />

übe die Kritik lediglich aus eigenem Interesse an<br />

der Stelle des Kritisierten aus. Dafür gab es jedoch<br />

keine Anhaltsp<strong>un</strong>kte. Die Unterstell<strong>un</strong>gen, die<br />

nicht mit einer Gegenrecherche belegt werden konnten,<br />

waren dazu geeignet, die Frau in ihrer Ehre zu<br />

verletzen. Die journalistische Sorgfalt nach Ziffer 2<br />

hätte es zudem verlangt, dass die Betroffene die Möglichkeit<br />

erhält, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen<br />

Stell<strong>un</strong>g zu nehmen.<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 3 – Richtigstell<strong>un</strong>g<br />

Veröffentlichte Nachrichten oder Behaupt<strong>un</strong>gen, insbesondere<br />

personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen,<br />

hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, <strong>un</strong>verzüglich von<br />

sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Anforder<strong>un</strong>gen<br />

- Dokumentier<strong>un</strong>g<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 3 – Richtigstell<strong>un</strong>g<br />

Das HAMBURGER ABENDBLATT erhielt eine<br />

Rüge wegen einer Verletz<strong>un</strong>g der journalistischen<br />

Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) <strong>un</strong>d einer nicht<br />

erfolgten Korrektur (Ziffer 3). Die Zeit<strong>un</strong>g hatte<br />

ein Bild mit vier giftigen Pilzen veröffentlicht<br />

<strong>un</strong>d zwei davon als essbar bezeichnet. Obwohl<br />

ein aufmerksamer Leser die Redaktion<br />

auf den Fehler aufmerksam gemacht hatte,<br />

korrigierte sie ihn nicht. (07.12.2006)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 4 – Grenzen der Recherche<br />

Bei der Beschaff<strong>un</strong>g von personenbezogenen Daten, Nachrichten,<br />

Informationsmaterial <strong>un</strong>d Bildern dürfen keine <strong>un</strong>lauteren<br />

Methoden angewandt werden.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Gr<strong>un</strong>dsätze der Recherchen<br />

- Recherche bei schutzbedürftigen Personen<br />

- Sperr<strong>un</strong>g oder Lösch<strong>un</strong>g personenbezogener Daten<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 4 – Grenzen der Recherche<br />

"Bild" beschafft Foto eines Opfers durch Lüge<br />

Zu einem Bericht über einen Flugzeugabsturz im Spreewald druckt BILD das Foto des<br />

Opfers <strong>un</strong>d nennt Namen, Alter <strong>un</strong>d Arbeitsort. Die Ehefrau des Verstorbenen klagt,<br />

das Foto sei durch <strong>un</strong>lautere Methoden beschafft worden: Ein Unbekannter habe sich<br />

gegenüber eines Bekannten ihres Mannes als Schulfre<strong>un</strong>d ausgegeben <strong>un</strong>d um<br />

ein Foto für eine Collage anlässlich eines Schultreffens gebeten. Der Bekannte<br />

wusste zu diesem Zeitp<strong>un</strong>kt noch nichts von dem Unfall <strong>un</strong>d habe das Foto herausgegeben.<br />

"Bild" behauptet, der Redakteur habe sich seinen Gesprächspartnern korrekt<br />

als Journalist vorgestellt.<br />

Der Presserat stellt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen fest.<br />

Es habe kein öffentliches Interesse vorgelegen, das den Abdruck des Fotos gerechtfertigt<br />

habe. Auch die Beschaff<strong>un</strong>g des Fotos habe gegen den Kodex verstoßen.<br />

(2002, Dokumentation: www.bildblog.de)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 5 – Berufsgeheimnis<br />

Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweiger<strong>un</strong>gsrecht<br />

Gebrauch <strong>un</strong>d gibt Informanten ohne deren ausdrückliche<br />

Zustimm<strong>un</strong>g nicht preis.<br />

Die vereinbarte Vertraulichkeit ist gr<strong>un</strong>dsätzlich zu wahren.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Vertraulichkeit<br />

- Nachrichtendienstliche Tätigkeit<br />

- Datenübermittl<strong>un</strong>g<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 6 – Trenn<strong>un</strong>g von Tätigkeiten<br />

Journalisten <strong>un</strong>d Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die<br />

Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Doppelf<strong>un</strong>ktionen<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 6 – Trenn<strong>un</strong>g von Tätigkeiten<br />

Der Beschwerdeausschuss rügte die THÜRINGER ALLGEMEINE für einen Beitrag,<br />

in dem die Zeit<strong>un</strong>g die Amtsbilanz eines scheidenden B<strong>un</strong>destagsabgeordneten<br />

<strong>un</strong>d Bürgermeisters kritisch beleuchtet hatte. Der Autor des Beitrages<br />

war bis kurz vor Erscheinen des Artikels Pressesprecher dieses Politikers.<br />

Ziffer 6 des Pressekodex hätte erfordert, dass die Redaktion diesen Umstand<br />

transparent macht. Weil die Zeit<strong>un</strong>g das <strong>un</strong>terließ, fehlte den Lesern eine<br />

wichtige Information zur Einordn<strong>un</strong>g des Beitrages. Die Zeit<strong>un</strong>g gefährdete so<br />

zudem Ansehen <strong>un</strong>d die Glaubwürdigkeit der Medien (Ziffer 1 Pressekodex).<br />

(03.12.2009)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 7 –Trenn<strong>un</strong>g von Werb<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Redaktion<br />

Die Verantwort<strong>un</strong>g der Presse gegenüber der Öffentlichkeit<br />

gebietet, dass redaktionelle Veröffentlich<strong>un</strong>gen nicht durch <strong>privat</strong>e<br />

oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche<br />

wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen <strong>un</strong>d Journalisten<br />

beeinflusst werden. Verleger <strong>un</strong>d Redakteure wehren derartige<br />

Versuche ab <strong>un</strong>d achten auf eine klare Trenn<strong>un</strong>g zwischen<br />

redaktionellem Text <strong>un</strong>d Veröffentlich<strong>un</strong>gen zu werblichen<br />

Zwecken. Bei Veröffentlich<strong>un</strong>gen, die ein Eigeninteresse des<br />

Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Trenn<strong>un</strong>g von redaktionellem Text <strong>un</strong>d Anzeigen<br />

- Schleichwerb<strong>un</strong>g<br />

- Sonderveröffentlich<strong>un</strong>gen<br />

- Wirtschafts- <strong>un</strong>d Finanzmarktberichterstatt<strong>un</strong>g<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 7 – Trenn<strong>un</strong>g von Werb<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Redaktion<br />

Rüge für TV Hören <strong>un</strong>d Sehen wegen Schleichwerb<strong>un</strong>g<br />

Das Magazin hatte vier Beiträge über Krankheitsbilder<br />

veröffentlicht. In jedem der Artikel wurde dabei ein<br />

Markenprodukt als Heilmittel genannt. In diesen Hinweisen<br />

erkannte der Beschwerdeausschuss des Presserats<br />

Schleichwerb<strong>un</strong>g, da jeweils ein einzelnes Produkt<br />

ohne "nachvollziehbaren Gr<strong>un</strong>d aus einer Palette ähnlicher<br />

Präparate mit gleichen Wirkstoffen hervorgehoben<br />

wurde". Dadurch sei "ein publizistisch nicht begründbarer<br />

Wettbewerbsvorteil für einzelne Anbieter" entstanden,<br />

hieß es. (2011)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 7 – Trenn<strong>un</strong>g von Werb<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Redaktion<br />

Rüge für Das Neue Blatt wegen<br />

Schleichwerb<strong>un</strong>g<br />

Anzeige ist für den Leser nicht als solche<br />

erkennbar (2007)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte<br />

Die Presse achtet das Privatleben <strong>un</strong>d die Intimsphäre des<br />

Menschen. Berührt jedoch das <strong>privat</strong>e Verhalten öffentliche<br />

Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden.<br />

Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlich<strong>un</strong>g<br />

Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse<br />

achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimm<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d<br />

gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Nenn<strong>un</strong>g von Namen/Abbild<strong>un</strong>gen - Selbsttöt<strong>un</strong>g<br />

- Schutz des Aufenthaltsortes - Opposition <strong>un</strong>d Fluchtvorgänge<br />

- Resozialisier<strong>un</strong>g - Jubiläumsdaten<br />

- Erkrank<strong>un</strong>gen - Ausk<strong>un</strong>ft<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiele Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte<br />

Die Zeitschrift VIEL SPASS erhielt eine öffentliche Rüge<br />

für einen Bericht über den Fußball-Profi Michael Ballack.<br />

Die Redaktion hatte <strong>un</strong>ter der Überschrift „Ehe-Drama“<br />

spekuliert, ob Ballack ein geheimes Doppel-Leben mit<br />

einer anderen Frau führe. Berichtet wurde über seinen<br />

Auftritt für eine Hilfsorganisation. Anlass für spekulative<br />

Fragen <strong>un</strong>d Feststell<strong>un</strong>gen gab der Redaktion ein gemeinsames<br />

öffentliches Auftreten von Ballack mit einer<br />

als „<strong>un</strong>bekannte Begleiterin“ titulierten Repräsentantin<br />

dieser Organisation.<br />

Der Beschwerdeausschuss war der Ansicht, dass die<br />

Redaktion die aufgestellten Behaupt<strong>un</strong>gen („Ehe-Drama“,<br />

„Doppel-Leben“) nicht belegen kann. Die nicht<br />

durch hinreichende Tatsachen gestützte, moralisch<br />

abwertende Berichterstatt<strong>un</strong>g ist dazu geeignet, die<br />

Persönlichkeitsrechte <strong>un</strong>d die Ehre von Ballack, seiner<br />

Frau sowie der betroffenen Mitarbeiterin der<br />

Hilfsorganisation zu verletzen. (10.06.2011)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiele Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte<br />

"Bild" bildet Opfer einer Familientragödie ab<br />

"Bild" berichtet über eine Familientragödie, bei der ein Mann seine Frau <strong>un</strong>d einen Sohn erschießt, bevor<br />

er sich selbst tötet; ein weiterer Sohn überlebt. "Landarzt erschießt seine Familie", schreibt "Bild" <strong>un</strong>d<br />

zeigt die Fotos aller Familienmitglieder; nur der überlebende Sohn ist verpixelt. Mit großer<br />

Detailfreude kolportiert "Bild" auch Gerüchte über die Hintergründe der Tat: "Im Dorf m<strong>un</strong>kelt man<br />

außerdem, dass der Landarzt schon seit über einem Jahr im Keller schlief. Zudem soll er Alkoholprobleme<br />

gehabt haben."<br />

Die "Bild"-Chefredaktion nennt die von ihr veröffentlichten Fotos zeitgeschichtliche Dokumente <strong>un</strong>d den<br />

Täter aufgr<strong>un</strong>d seines Berufes eine Person von herausragender öffentlicher F<strong>un</strong>ktion <strong>un</strong>d<br />

gesellschaftlicher Stell<strong>un</strong>g. Durch die Bedeut<strong>un</strong>g des Landarztes sei es erlaubt, ihn <strong>un</strong>d die von ihm<br />

getöteten Familienmitglieder abzubilden.<br />

Keineswegs, urteilt der Presserat <strong>un</strong>d verweist auf die Forder<strong>un</strong>g des Pressekodex, bei Suiziden nur<br />

zurückhaltend zu berichten. Außerdem mache seine Tätigkeit als Landarzt den Mann noch nicht zu<br />

einer Person der Zeitgeschichte <strong>un</strong>d seine Tat nicht zu einem Ereignis der Zeitgeschichte.<br />

(2006, Nicht-öffentliche Rüge, Dokumentation: www.bildblog.de)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 9 – Schutz der Ehre<br />

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit <strong>un</strong>angemessenen<br />

Darstell<strong>un</strong>gen in Wort <strong>un</strong>d Bild Menschen in ihrer Ehre zu<br />

verletzen.<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 10 – Religion, Weltanschau<strong>un</strong>g, Sitte<br />

Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder<br />

sittliche Überzeug<strong>un</strong>gen zu schmähen.<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 10 – Religion, Weltanschau<strong>un</strong>g, Sitte<br />

Medienethik<br />

Der Deutsche Presserat hat das umstrittene Kruzifix-Titelbild des Magazins<br />

TITANIC vom April als zulässige Satire bewertet. Die Karikatur sei keine<br />

Schmäh<strong>un</strong>g der Religion, teilte der Presserat am Freitag in Berlin mit.<br />

Im Zusammenhang mit den Fällen von sexuellem Missbrauch in der Kirche<br />

sei die Karikatur die zugespitzte Darstell<strong>un</strong>g eines Missstands. Nicht Jesus<br />

oder der christliche Glaube würden hier verhöhnt, sondern das Verhalten<br />

christlicher Würdenträger kritisiert, die sich ihren Schutzbefohlenen gegenüber<br />

falsch verhalten hätten, hieß es zur Begründ<strong>un</strong>g.<br />

Gegen das Titelbild der Satire-Zeitschrift waren beim Selbstkontrollorgan<br />

der Presse 198 Beschwerden eingegangen. Eine ähnlich große Zahl von<br />

Beschwerden hatte es bisher nur 2006 gegen die Veröffentlich<strong>un</strong>g der Mohammed-Karikaturen<br />

in der „Welt“ gegeben. Auch damals hatte der Presserat<br />

keine Rüge ausgesprochen.<br />

Aufgabe von Karikaturen <strong>un</strong>d Satire sei es, Diskussionen in einer Gesellschaft<br />

so aufzugreifen, dass sie diese pointiert darstellen, manchmal auch<br />

bis an Grenzen, erklärte der Presserat weiter. Die Karikatur veranlasse die<br />

Leser, über die sexuellen Übergriffe in der Kirche nachzudenken. „Eine Kirche,<br />

die dies deckt oder nicht genügend zur Aufklär<strong>un</strong>g beiträgt, muss auch<br />

mit dieser Art von Kritik leben“, sagte die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses,<br />

Ursula Ernst.<br />

(2010)<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 11 – Sensationsberichterstatt<strong>un</strong>g, Jugendschutz<br />

Die Presse verzichtet auf eine <strong>un</strong>angemessen sensationelle<br />

Darstell<strong>un</strong>g von Gewalt, Brutalität <strong>un</strong>d Leid. Die Presse beachtet<br />

den Jugendschutz.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Exklusivverträge<br />

Unangemessene Darstell<strong>un</strong>g - Abstimm<strong>un</strong>g mit Behörden<br />

- Wahlkampfberichterstatt<strong>un</strong>g<br />

Berichterstatt<strong>un</strong>g über Gewalttaten - Verbrecher-Memoiren<br />

- Pressemitteil<strong>un</strong>gen<br />

Unglücksfälle <strong>un</strong>d Katastrophen - Drogen<br />

Medienetik Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiele Ziffer 11 – Sensationsberichterstatt<strong>un</strong>g<br />

Die Goslarsche Zeit<strong>un</strong>g Online erhielt eine öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Ziffer<br />

11 des Pressekodex. Die Zeit<strong>un</strong>g hatte auf ihrer Internetseite über einen Fall von gefährlicher<br />

Körperverletz<strong>un</strong>g berichtet <strong>un</strong>d den Beitrag mit einem Video verlinkt. Darin war zu sehen, wie<br />

ein Jugendlicher einen anderen brutal zusammenschlägt. Die Szene war von einem Dritten gefilmt<br />

<strong>un</strong>d das Video der Redaktion zugespielt worden. Der Ausschuss bewertete die Veröffentlich<strong>un</strong>g<br />

des brutalen Videos als <strong>un</strong>angemessen sensationell. Sie sei dazu geeignet, Nachahm<strong>un</strong>gstäter zu<br />

animieren. Solche Aufnahmen würden von jugendlichen Gewalttätern zudem als Trophäen verwendet,<br />

die Zeit<strong>un</strong>g verstärke durch die Art der Berichterstatt<strong>un</strong>g diese Wirk<strong>un</strong>g. (28.05.2010)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 12 – Diskriminier<strong>un</strong>gen<br />

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinder<strong>un</strong>g oder<br />

seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder<br />

nationalen Gruppe diskriminiert werden.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Berichterstatt<strong>un</strong>g über Straftaten<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 12 – Diskriminier<strong>un</strong>gen<br />

"Bild" macht aus Tätern Türken<br />

BILD berichtet, dass zwei Männer, die einen Mord begangen haben sollen, festgenommen wurden<br />

<strong>un</strong>d nennt sie "Murat G." <strong>un</strong>d "Nasir L.". In Wahrheit handelt es sich allerdings um Deutsche, sogar<br />

ohne sogenannten Migrationshintergr<strong>un</strong>d <strong>un</strong>d mit typisch deutschen Namen. Die Zeit<strong>un</strong>g hat<br />

nicht nur, ohne darauf hinzuweisen, die Namen der "Mörder" geändert, sondern auch ihre<br />

scheinbare Herk<strong>un</strong>ft. Ein Leser beschwert sich beim Presserat, dass dadurch Vorurteile bedient<br />

<strong>un</strong>d geschürt würden.<br />

Die Rechtsabteil<strong>un</strong>g von Axel Springer bestreitet, dass durch die Namensänder<strong>un</strong>g Stimm<strong>un</strong>g gegen<br />

türkische Mitbürger gemacht worden sei. Sie weist darauf hin, dass die Polizei ursprünglich<br />

nach "Tätern südländischer Herk<strong>un</strong>ft" gesucht habe. Die Redaktion habe vergeblich versucht, am<br />

Tag vor der Meld<strong>un</strong>g die tatsächlichen Namen der Täter in Erfahr<strong>un</strong>g zu bringen. (Anmerk<strong>un</strong>g von<br />

<strong>un</strong>s: Gel<strong>un</strong>gen war es ihr allerdings offenbar, Details über das Privatleben des Haupttäters zu recherchieren,<br />

siehe Ausriss.) Der Zusatz "Name geändert" habe versehentlich gefehlt, erklärte die<br />

Rechtsabteil<strong>un</strong>g. Schon am nächsten Tag habe man die korrekten Vornamen benutzt.<br />

Der Presserat meint, dass "Bild" auch ohne Namensnenn<strong>un</strong>g über die Verhaft<strong>un</strong>g hätte berichten<br />

können. Dadurch, dass ohne erkennbaren Gr<strong>un</strong>d türkische Namen benutzt wurden, könnten Vorurteile<br />

geschürt werden. Den Hinweis, es habe nur der Zusatz "Name geändert" gefehlt, erkennt der<br />

Presserat nicht an. Er bemängelt außerdem, dass "Bild" zwar später die korrekten Namen genannt,<br />

aber die Leser nicht auf die irreführenden Phantasienamen im ersten Bericht hingewiesen habe.<br />

(2006, Dokumentation: www.bildblog.de)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 13 – Unschuldsvermut<strong>un</strong>g<br />

Die Berichterstatt<strong>un</strong>g über Ermittl<strong>un</strong>gsverfahren, Strafverfahren<br />

<strong>un</strong>d sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen<br />

erfolgen. Der Gr<strong>un</strong>dsatz der Unschuldsvermut<strong>un</strong>g gilt auch für die<br />

Presse.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Vorverurteil<strong>un</strong>g<br />

- Folgeberichterstatt<strong>un</strong>g<br />

- Straftaten Jugendlicher<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 13 – Unschuldsvermut<strong>un</strong>g<br />

B.Z. 18. Mai 2004, Lokales<br />

Schwere Vorwürfe gegen Schulleiter<br />

Unser Lehrer, der Busengrapscher!<br />

Von P. DEBIONNE, O. KRÖNING UND A. FISCHER Treptow-Köpenick -<br />

Schulleiter Jörg M., 48. Ein Kumpeltyp mit Drei-Tage-Bart. Die Sonnenbrille<br />

auf die Stirn gezogen, als Sport-Lehrer beliebt. Doch jetzt sieht sich der<br />

ehemalige Leiter der Anna-Seghers-Oberschule (inzwischen versetzt) mit<br />

schlimmen Vorwürfen konfrontiert: Im vergangenen November soll Jörg M.<br />

aus Adlershof die 15-jährige Schülerin Doreen* sexuell belästigt haben. Die<br />

Staatsanwaltschaft ermittelt! Justizsprecher Michael Gr<strong>un</strong>wald gestern zur<br />

B.Z.: "Die Anklage lautet auf Paragraf 174 StGB - sexueller Missbrauch von<br />

Schutzbefohlenen. Er soll dem Mädchen mit der flachen Hand über die<br />

Brust gestreichelt haben."<br />

Schülerin Doreen ist mit den Nerven am Ende, möchte nicht erkannt werden.<br />

Auch ihre Eltern sind geschockt von den Vorwürfen. Der Vater: "Die<br />

Schule hat damit nichts zu t<strong>un</strong>, die ist gut. Was ich M. vorwerfe: Wenn er<br />

gemerkt hat, dass er auf j<strong>un</strong>ge Mädchen steht, dann hätte er die Schule sofort<br />

freiwillig verlassen müssen".<br />

B.Z. 22. Oktober 2004, NACHRICHTEN<br />

Rüge<br />

Berlin - In der Ausgabe vom 18. Mai 2004<br />

hatte die B.Z. über die mögliche sexuelle<br />

Belästig<strong>un</strong>g einer Schülerin durch einen<br />

Lehrer berichtet. In einzelnen<br />

Formulier<strong>un</strong>gen hat der Deutsche Presserat<br />

einen Verstoß gegen die Ziffern 8 <strong>un</strong>d 13<br />

des Pressekodex erblickt <strong>un</strong>d gerügt.<br />

Zum Freispruch ließ sich kein Beitrag finden ...<br />

Jörg M. <strong>un</strong>d seine Vorliebe für Minderjährige - Wahrheit oder Hexenjagd?<br />

Fakt ist: Die Berliner Schulverwalt<strong>un</strong>g hat auf die Vorwürfe reagiert. Sprecherin<br />

Rita Hermanns sagte der B.Z.: "Der Pädagoge ist in die Erwachsenenbild<strong>un</strong>g<br />

versetzt worden <strong>un</strong>d hat somit keinen Kontakt mehr zu minderjährigen<br />

Schülern." (...)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 14 – Medizin-Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />

Bei Berichten über medizinische Themen ist eine <strong>un</strong>angemessen<br />

sensationelle Darstell<strong>un</strong>g zu vermeiden, die <strong>un</strong>begründete<br />

Befürcht<strong>un</strong>gen oder Hoffn<strong>un</strong>gen beim Leser erwecken könnte.<br />

Forsch<strong>un</strong>gsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium<br />

befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu<br />

abgeschlossen dargestellt werden.<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 14 – Medizin-Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />

B.Z. 02. September 2004<br />

Berliner Forscher: Krebs besiegt!<br />

Medizin-Sensation: Charité-Ärzte fanden Impfstoff<br />

gegen Leukämie<br />

Berlin - Hoffn<strong>un</strong>g für alle Leukämiekranken! Wissenschaftlern<br />

der Uniklinik Charité ist es erstmals gel<strong>un</strong>gen, einen Impfstoff<br />

gegen die tödliche Blutkrankheit zu entwickeln.<br />

"Wir haben herausgef<strong>un</strong>den, dass eine Misch<strong>un</strong>g aus künstlichem<br />

Eiweiß <strong>un</strong>d Präparaten aus der Meeresschnecke ein Wiederauftreten<br />

der Leukämie stoppt", berichtet Professor Eckhard<br />

Thiel, 60, Chef der Hämatologie an der Charité, Campus Benjamin<br />

Franklin in Steglitz. "Der Impfstoff bewirkt, dass sich die<br />

Leukämiezellen nicht mehr vermehren können, sondern absterben.<br />

Leider schlägt die neue Therapie nicht an, wenn der Blutkrebs<br />

zum ersten Mal auftritt." (...)<br />

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen<br />

Presserats hat eine öffentliche Rüge gegen die<br />

Berliner Boulevardzeit<strong>un</strong>g B.Z. wegen einer<br />

Verletz<strong>un</strong>g der Ziffer 14 des Pressekodex<br />

ausgesprochen. Die Zeit<strong>un</strong>g hatte <strong>un</strong>ter der<br />

Überschrift „Berliner Forscher: Krebs besiegt“<br />

einen Artikel veröffentlicht, der sich mit der<br />

Erprob<strong>un</strong>g eines neuen Heilmittels gegen<br />

Leukämie befasste. Zwar sei sachgerecht über<br />

den Stand der Forsch<strong>un</strong>gsergebnisse berichtet<br />

worden, urteilte des Selbstkontrollorgan der<br />

Presse, doch habe die Überschrift den<br />

falschen Eindruck erweckt, als sei ein<br />

allgemeines Heilmittel gegen Krebs<br />

gef<strong>un</strong>den worden. Diese Darstell<strong>un</strong>g sei<br />

„<strong>un</strong>gemessen sensationell“ nach Ziffer 14, da<br />

sie <strong>un</strong>begründete Hoffn<strong>un</strong>gen auf Heil<strong>un</strong>g<br />

wecke. (2004)<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 14 – Medizin-Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 15 – Vergünstig<strong>un</strong>gen<br />

Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten,<br />

die Entscheid<strong>un</strong>gsfreiheit von Verlag <strong>un</strong>d Redaktion zu<br />

beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit <strong>un</strong>d<br />

der Aufgabe der Presse <strong>un</strong>vereinbar. Wer sich für die Verbreit<strong>un</strong>g<br />

oder Unterdrück<strong>un</strong>g von Nachrichten bestechen lässt, handelt<br />

<strong>un</strong>ehrenhaft <strong>un</strong>d berufswidrig.<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Einlad<strong>un</strong>gen <strong>un</strong>d Geschenke<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Pressekodex des Deutschen Presserates<br />

Ziffer 16 – Rügenabdruck<br />

Es entspricht fairer Berichterstatt<strong>un</strong>g, vom Deutschen Presserat<br />

öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in<br />

den betroffenen Publikationsorganen<br />

Ergänzende Richtlinien:<br />

- Veröffentlich<strong>un</strong>g von Rügenabdrucken<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Fallbeispiel Ziffer 16 – Rügenabdruck<br />

Kreativ beim Abdruck einer Rüge zeigte sich das Satire-<br />

Magazin TITANIC. Eine Mitarbeiterin hatte in verschiedenen<br />

Beichtstühlen eine angebliche Abtreib<strong>un</strong>g gebeichtet<br />

<strong>un</strong>d im Magazin über die folgenden Gespräche<br />

mit den Geistlichen berichtet. Der Presserat sah darin<br />

eine <strong>un</strong>lautere Recherchemethode. Die TITANIC erklärte<br />

ihren Lesern jedoch: „Wir drucken nur "Rügen" von<br />

Caspar David Friedrich ab.“ Dazu stellte TITANIC das<br />

berühmte Friedrich-Gemälde mit dem Kreidefelsen.<br />

Aber immerhin erläuterte TITANIC damals den gerügten<br />

Sachverhalt. Bei BILD sieht der Rügenabdruck meist so<br />

aus:<br />

Das ist 15 Monate später natürlich nicht sonderlich erhellend<br />

...<br />

Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


Medienethik<br />

Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

<strong>un</strong>


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Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

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Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />

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