un - Ute Nawratil privat
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Der Deutsche Presserat<br />
Aufgaben <strong>un</strong>d Ziele:<br />
Zwei Schwerp<strong>un</strong>kte:<br />
1) Lobbyarbeit für die Pressefreiheit<br />
2) Bearbeiten von Beschwerden aus der Leserschaft<br />
Im Einzelnen:<br />
●<br />
Eintreten für die Pressefreiheit<br />
●<br />
Eintritt für den <strong>un</strong>behinderten Zugang zu Nachrichtenquellen<br />
●<br />
Wahr<strong>un</strong>g des Ansehens der deutschen Presse<br />
●<br />
Aufstellen <strong>un</strong>d Fortschreiben von publizistischen Gr<strong>un</strong>dsätzen sowie<br />
Richtlinien für die redaktionelle Arbeit (Pressekodex)<br />
●<br />
Beseitig<strong>un</strong>g von Missständen im Pressewesen<br />
●<br />
Behandl<strong>un</strong>g von Beschwerden über redaktionelle Veröffentlich<strong>un</strong>gen<br />
<strong>un</strong>d journalistische Verhaltensweisen auf der Basis des Pressekodex<br />
●<br />
Selbstregulier<strong>un</strong>g des Redaktionsdatenschutzes<br />
●<br />
Ansprechpartner für Leser, Journalisten <strong>un</strong>d Verleger<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Der Deutsche Presserat<br />
Zusammensetz<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Organisation:<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Wer kann sich beschweren?<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Was passiert bei einer Beschwerde?<br />
Medienetik Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Welche Konsequenzen gibt es bei einer begründeten Beschwerde?<br />
Sanktionsmöglichkeiten:<br />
● Hinweis<br />
● Missbillig<strong>un</strong>g<br />
● Rüge (öffentlich oder nicht-öffentlich)<br />
Kritik:<br />
„zahnloser Tiger“<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates: Überblick<br />
1. Wahrhaftigkeit <strong>un</strong>d Acht<strong>un</strong>g der Menschenwürde<br />
2. Sorgfalt<br />
3. Richtigstell<strong>un</strong>g<br />
4. Grenzen der Recherche<br />
5. Berufsgeheimnis<br />
6. Trenn<strong>un</strong>g von Tätigkeiten<br />
7. Trenn<strong>un</strong>g von Werb<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Redaktion<br />
8. Persönlichkeitsrechte<br />
9. Schutz der Ehre<br />
10. Religion, Weltanschau<strong>un</strong>g, Sitte<br />
11. Sensationsberichterstatt<strong>un</strong>g, Jugendschutz<br />
12. Diskriminier<strong>un</strong>gen<br />
13. Unschuldsvermut<strong>un</strong>g<br />
14. Medizin-Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />
15. Vergünstig<strong>un</strong>gen<br />
16. Rügenabdruck<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit <strong>un</strong>d Acht<strong>un</strong>g der Menschenwürde<br />
Die Acht<strong>un</strong>g vor der Wahrheit, die Wahr<strong>un</strong>g der Menschenwürde<br />
<strong>un</strong>d die wahrhaftige Unterricht<strong>un</strong>g der Öffentlichkeit sind oberste<br />
Gebote der Presse.<br />
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Gr<strong>un</strong>dlage das<br />
Ansehen <strong>un</strong>d die Glaubwürdigkeit der Medien.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Exklusivverträge<br />
- Wahlkampfberichterstatt<strong>un</strong>g<br />
- Pressemitteil<strong>un</strong>gen<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit <strong>un</strong>d Acht<strong>un</strong>g der Menschenwürde<br />
Die Zeitschrift Von Frau zu Frau erhielt eine öffentliche<br />
Rüge für die Abbild<strong>un</strong>g eines Fotos in der Rubrik<br />
„Tiersprechst<strong>un</strong>de“. Unter der Bezeichn<strong>un</strong>g<br />
„Facharzt“ war ein namentlich genannter Arzt<br />
abgebildet. Ein Leser konnte glaubhaft darlegen,<br />
dass der Arzt nicht existiert <strong>un</strong>d es sich bei<br />
dem Abgebildeten um ein Fotomodell handelt.<br />
Der Ausschuss erkennt eine wahrheitswidrige Berichterstatt<strong>un</strong>g,<br />
die die Ziffer 1 des Pressekodex<br />
verletzt.<br />
Rüge für die Zeitschrift PC-Welt wegen des Artikels „Die<br />
15 illegalsten Hacker-Tools“<br />
Begründ<strong>un</strong>g des Presserats: "Eine solche Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />
über nicht legale Programme entspricht nicht den<br />
journalistischen Gr<strong>un</strong>dsätzen. Das Ansehen der Presse<br />
gerät in Gefahr, wenn eine Zeitschrift 'Gebrauchsanweis<strong>un</strong>gen'<br />
für verbotene Software gibt", erklärte<br />
der Presserat. (03.03.2009)<br />
Wegen eines groben Verstoßes gegen das in Ziffer<br />
1 Pressekodex festgehaltene Wahrheitsgebot wurde<br />
DAS GOLDENE BLATT gerügt. Die Zeitschrift<br />
hatte in der Ausgabe vom 28.11.2005 über die Geburt<br />
des dritten Kindes von Prinzessin Mette-<br />
Marit von Norwegen berichtet, das allerdings<br />
erst einige Tage später zur Welt kam.<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 2 – Sorgfalt<br />
Recherche ist <strong>un</strong>verzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt.<br />
Zur Veröffentlich<strong>un</strong>g bestimmte Informationen in Wort, Bild <strong>un</strong>d<br />
Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf<br />
ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen <strong>un</strong>d wahrheitsgetreu wiederzugeben.<br />
Ihr Sinn darf durch Bearbeit<strong>un</strong>g, Überschrift oder Bildbeschrift<strong>un</strong>g<br />
weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte<br />
Meld<strong>un</strong>gen, Gerüchte <strong>un</strong>d Vermut<strong>un</strong>gen sind als solche erkennbar<br />
zu machen.<br />
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar<br />
gemacht werden.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Umfrageergebnisse - Interview<br />
- Symbolfoto - grafische Darstell<strong>un</strong>gen<br />
- Vorausberichte - Leserbriefe<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiele Ziffer 2 – Sorgfalt<br />
Die Zeitschrift Schifffahrt Hafen Bahn <strong>un</strong>d<br />
Technik erhielt eine öffentliche Rüge wegen<br />
Verstöße gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex<br />
festgeschriebene journalistische<br />
Sorgfaltspflicht <strong>un</strong>d den in Ziffer 9 des Pressekodex<br />
definierten Schutz der Ehre. Die<br />
Zeitschrift hatte in einem Beitrag über die<br />
deutsche Wasser- <strong>un</strong>d Schifffahrtsverwalt<strong>un</strong>g<br />
berichtet <strong>un</strong>d einem Amtsleiter<br />
schwere Vorwürfe bei der Ausschreib<strong>un</strong>g<br />
<strong>un</strong>d Abwickl<strong>un</strong>g von Aufträgen gemacht.<br />
Ihm wurden darüber hinaus Interessenvermeng<strong>un</strong>g<br />
vorgeworfen. Die aufgestellten<br />
Behaupt<strong>un</strong>gen konnte die Zeitschrift<br />
nicht mit Fakten belegen. Die Vorwürfe<br />
waren ferner dazu geeignet, den Betroffenen<br />
in seiner Ehre zu verletzen.<br />
(25.03.2011)<br />
Der Vogtland-Anzeiger erhielt eine öffentliche Rüge<br />
wegen eines Verstoßes gegen die Ziffern 2 <strong>un</strong>d 9 des<br />
Pressekodex. In einem Kommentar hatte die Zeit<strong>un</strong>g<br />
über die angeblich <strong>un</strong>lauteren Motive einer<br />
Kritikerin in einem lokalpolitischen Streit spekuliert.<br />
Der Kommentator <strong>un</strong>terstellte der Frau, sie<br />
übe die Kritik lediglich aus eigenem Interesse an<br />
der Stelle des Kritisierten aus. Dafür gab es jedoch<br />
keine Anhaltsp<strong>un</strong>kte. Die Unterstell<strong>un</strong>gen, die<br />
nicht mit einer Gegenrecherche belegt werden konnten,<br />
waren dazu geeignet, die Frau in ihrer Ehre zu<br />
verletzen. Die journalistische Sorgfalt nach Ziffer 2<br />
hätte es zudem verlangt, dass die Betroffene die Möglichkeit<br />
erhält, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen<br />
Stell<strong>un</strong>g zu nehmen.<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 3 – Richtigstell<strong>un</strong>g<br />
Veröffentlichte Nachrichten oder Behaupt<strong>un</strong>gen, insbesondere<br />
personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen,<br />
hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, <strong>un</strong>verzüglich von<br />
sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Anforder<strong>un</strong>gen<br />
- Dokumentier<strong>un</strong>g<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 3 – Richtigstell<strong>un</strong>g<br />
Das HAMBURGER ABENDBLATT erhielt eine<br />
Rüge wegen einer Verletz<strong>un</strong>g der journalistischen<br />
Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) <strong>un</strong>d einer nicht<br />
erfolgten Korrektur (Ziffer 3). Die Zeit<strong>un</strong>g hatte<br />
ein Bild mit vier giftigen Pilzen veröffentlicht<br />
<strong>un</strong>d zwei davon als essbar bezeichnet. Obwohl<br />
ein aufmerksamer Leser die Redaktion<br />
auf den Fehler aufmerksam gemacht hatte,<br />
korrigierte sie ihn nicht. (07.12.2006)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 4 – Grenzen der Recherche<br />
Bei der Beschaff<strong>un</strong>g von personenbezogenen Daten, Nachrichten,<br />
Informationsmaterial <strong>un</strong>d Bildern dürfen keine <strong>un</strong>lauteren<br />
Methoden angewandt werden.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Gr<strong>un</strong>dsätze der Recherchen<br />
- Recherche bei schutzbedürftigen Personen<br />
- Sperr<strong>un</strong>g oder Lösch<strong>un</strong>g personenbezogener Daten<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 4 – Grenzen der Recherche<br />
"Bild" beschafft Foto eines Opfers durch Lüge<br />
Zu einem Bericht über einen Flugzeugabsturz im Spreewald druckt BILD das Foto des<br />
Opfers <strong>un</strong>d nennt Namen, Alter <strong>un</strong>d Arbeitsort. Die Ehefrau des Verstorbenen klagt,<br />
das Foto sei durch <strong>un</strong>lautere Methoden beschafft worden: Ein Unbekannter habe sich<br />
gegenüber eines Bekannten ihres Mannes als Schulfre<strong>un</strong>d ausgegeben <strong>un</strong>d um<br />
ein Foto für eine Collage anlässlich eines Schultreffens gebeten. Der Bekannte<br />
wusste zu diesem Zeitp<strong>un</strong>kt noch nichts von dem Unfall <strong>un</strong>d habe das Foto herausgegeben.<br />
"Bild" behauptet, der Redakteur habe sich seinen Gesprächspartnern korrekt<br />
als Journalist vorgestellt.<br />
Der Presserat stellt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen fest.<br />
Es habe kein öffentliches Interesse vorgelegen, das den Abdruck des Fotos gerechtfertigt<br />
habe. Auch die Beschaff<strong>un</strong>g des Fotos habe gegen den Kodex verstoßen.<br />
(2002, Dokumentation: www.bildblog.de)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 5 – Berufsgeheimnis<br />
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweiger<strong>un</strong>gsrecht<br />
Gebrauch <strong>un</strong>d gibt Informanten ohne deren ausdrückliche<br />
Zustimm<strong>un</strong>g nicht preis.<br />
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist gr<strong>un</strong>dsätzlich zu wahren.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Vertraulichkeit<br />
- Nachrichtendienstliche Tätigkeit<br />
- Datenübermittl<strong>un</strong>g<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 6 – Trenn<strong>un</strong>g von Tätigkeiten<br />
Journalisten <strong>un</strong>d Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die<br />
Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Doppelf<strong>un</strong>ktionen<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 6 – Trenn<strong>un</strong>g von Tätigkeiten<br />
Der Beschwerdeausschuss rügte die THÜRINGER ALLGEMEINE für einen Beitrag,<br />
in dem die Zeit<strong>un</strong>g die Amtsbilanz eines scheidenden B<strong>un</strong>destagsabgeordneten<br />
<strong>un</strong>d Bürgermeisters kritisch beleuchtet hatte. Der Autor des Beitrages<br />
war bis kurz vor Erscheinen des Artikels Pressesprecher dieses Politikers.<br />
Ziffer 6 des Pressekodex hätte erfordert, dass die Redaktion diesen Umstand<br />
transparent macht. Weil die Zeit<strong>un</strong>g das <strong>un</strong>terließ, fehlte den Lesern eine<br />
wichtige Information zur Einordn<strong>un</strong>g des Beitrages. Die Zeit<strong>un</strong>g gefährdete so<br />
zudem Ansehen <strong>un</strong>d die Glaubwürdigkeit der Medien (Ziffer 1 Pressekodex).<br />
(03.12.2009)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 7 –Trenn<strong>un</strong>g von Werb<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Redaktion<br />
Die Verantwort<strong>un</strong>g der Presse gegenüber der Öffentlichkeit<br />
gebietet, dass redaktionelle Veröffentlich<strong>un</strong>gen nicht durch <strong>privat</strong>e<br />
oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche<br />
wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen <strong>un</strong>d Journalisten<br />
beeinflusst werden. Verleger <strong>un</strong>d Redakteure wehren derartige<br />
Versuche ab <strong>un</strong>d achten auf eine klare Trenn<strong>un</strong>g zwischen<br />
redaktionellem Text <strong>un</strong>d Veröffentlich<strong>un</strong>gen zu werblichen<br />
Zwecken. Bei Veröffentlich<strong>un</strong>gen, die ein Eigeninteresse des<br />
Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Trenn<strong>un</strong>g von redaktionellem Text <strong>un</strong>d Anzeigen<br />
- Schleichwerb<strong>un</strong>g<br />
- Sonderveröffentlich<strong>un</strong>gen<br />
- Wirtschafts- <strong>un</strong>d Finanzmarktberichterstatt<strong>un</strong>g<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 7 – Trenn<strong>un</strong>g von Werb<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Redaktion<br />
Rüge für TV Hören <strong>un</strong>d Sehen wegen Schleichwerb<strong>un</strong>g<br />
Das Magazin hatte vier Beiträge über Krankheitsbilder<br />
veröffentlicht. In jedem der Artikel wurde dabei ein<br />
Markenprodukt als Heilmittel genannt. In diesen Hinweisen<br />
erkannte der Beschwerdeausschuss des Presserats<br />
Schleichwerb<strong>un</strong>g, da jeweils ein einzelnes Produkt<br />
ohne "nachvollziehbaren Gr<strong>un</strong>d aus einer Palette ähnlicher<br />
Präparate mit gleichen Wirkstoffen hervorgehoben<br />
wurde". Dadurch sei "ein publizistisch nicht begründbarer<br />
Wettbewerbsvorteil für einzelne Anbieter" entstanden,<br />
hieß es. (2011)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 7 – Trenn<strong>un</strong>g von Werb<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d Redaktion<br />
Rüge für Das Neue Blatt wegen<br />
Schleichwerb<strong>un</strong>g<br />
Anzeige ist für den Leser nicht als solche<br />
erkennbar (2007)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte<br />
Die Presse achtet das Privatleben <strong>un</strong>d die Intimsphäre des<br />
Menschen. Berührt jedoch das <strong>privat</strong>e Verhalten öffentliche<br />
Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden.<br />
Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlich<strong>un</strong>g<br />
Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse<br />
achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimm<strong>un</strong>g <strong>un</strong>d<br />
gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Nenn<strong>un</strong>g von Namen/Abbild<strong>un</strong>gen - Selbsttöt<strong>un</strong>g<br />
- Schutz des Aufenthaltsortes - Opposition <strong>un</strong>d Fluchtvorgänge<br />
- Resozialisier<strong>un</strong>g - Jubiläumsdaten<br />
- Erkrank<strong>un</strong>gen - Ausk<strong>un</strong>ft<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiele Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte<br />
Die Zeitschrift VIEL SPASS erhielt eine öffentliche Rüge<br />
für einen Bericht über den Fußball-Profi Michael Ballack.<br />
Die Redaktion hatte <strong>un</strong>ter der Überschrift „Ehe-Drama“<br />
spekuliert, ob Ballack ein geheimes Doppel-Leben mit<br />
einer anderen Frau führe. Berichtet wurde über seinen<br />
Auftritt für eine Hilfsorganisation. Anlass für spekulative<br />
Fragen <strong>un</strong>d Feststell<strong>un</strong>gen gab der Redaktion ein gemeinsames<br />
öffentliches Auftreten von Ballack mit einer<br />
als „<strong>un</strong>bekannte Begleiterin“ titulierten Repräsentantin<br />
dieser Organisation.<br />
Der Beschwerdeausschuss war der Ansicht, dass die<br />
Redaktion die aufgestellten Behaupt<strong>un</strong>gen („Ehe-Drama“,<br />
„Doppel-Leben“) nicht belegen kann. Die nicht<br />
durch hinreichende Tatsachen gestützte, moralisch<br />
abwertende Berichterstatt<strong>un</strong>g ist dazu geeignet, die<br />
Persönlichkeitsrechte <strong>un</strong>d die Ehre von Ballack, seiner<br />
Frau sowie der betroffenen Mitarbeiterin der<br />
Hilfsorganisation zu verletzen. (10.06.2011)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiele Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte<br />
"Bild" bildet Opfer einer Familientragödie ab<br />
"Bild" berichtet über eine Familientragödie, bei der ein Mann seine Frau <strong>un</strong>d einen Sohn erschießt, bevor<br />
er sich selbst tötet; ein weiterer Sohn überlebt. "Landarzt erschießt seine Familie", schreibt "Bild" <strong>un</strong>d<br />
zeigt die Fotos aller Familienmitglieder; nur der überlebende Sohn ist verpixelt. Mit großer<br />
Detailfreude kolportiert "Bild" auch Gerüchte über die Hintergründe der Tat: "Im Dorf m<strong>un</strong>kelt man<br />
außerdem, dass der Landarzt schon seit über einem Jahr im Keller schlief. Zudem soll er Alkoholprobleme<br />
gehabt haben."<br />
Die "Bild"-Chefredaktion nennt die von ihr veröffentlichten Fotos zeitgeschichtliche Dokumente <strong>un</strong>d den<br />
Täter aufgr<strong>un</strong>d seines Berufes eine Person von herausragender öffentlicher F<strong>un</strong>ktion <strong>un</strong>d<br />
gesellschaftlicher Stell<strong>un</strong>g. Durch die Bedeut<strong>un</strong>g des Landarztes sei es erlaubt, ihn <strong>un</strong>d die von ihm<br />
getöteten Familienmitglieder abzubilden.<br />
Keineswegs, urteilt der Presserat <strong>un</strong>d verweist auf die Forder<strong>un</strong>g des Pressekodex, bei Suiziden nur<br />
zurückhaltend zu berichten. Außerdem mache seine Tätigkeit als Landarzt den Mann noch nicht zu<br />
einer Person der Zeitgeschichte <strong>un</strong>d seine Tat nicht zu einem Ereignis der Zeitgeschichte.<br />
(2006, Nicht-öffentliche Rüge, Dokumentation: www.bildblog.de)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 9 – Schutz der Ehre<br />
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit <strong>un</strong>angemessenen<br />
Darstell<strong>un</strong>gen in Wort <strong>un</strong>d Bild Menschen in ihrer Ehre zu<br />
verletzen.<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 10 – Religion, Weltanschau<strong>un</strong>g, Sitte<br />
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder<br />
sittliche Überzeug<strong>un</strong>gen zu schmähen.<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 10 – Religion, Weltanschau<strong>un</strong>g, Sitte<br />
Medienethik<br />
Der Deutsche Presserat hat das umstrittene Kruzifix-Titelbild des Magazins<br />
TITANIC vom April als zulässige Satire bewertet. Die Karikatur sei keine<br />
Schmäh<strong>un</strong>g der Religion, teilte der Presserat am Freitag in Berlin mit.<br />
Im Zusammenhang mit den Fällen von sexuellem Missbrauch in der Kirche<br />
sei die Karikatur die zugespitzte Darstell<strong>un</strong>g eines Missstands. Nicht Jesus<br />
oder der christliche Glaube würden hier verhöhnt, sondern das Verhalten<br />
christlicher Würdenträger kritisiert, die sich ihren Schutzbefohlenen gegenüber<br />
falsch verhalten hätten, hieß es zur Begründ<strong>un</strong>g.<br />
Gegen das Titelbild der Satire-Zeitschrift waren beim Selbstkontrollorgan<br />
der Presse 198 Beschwerden eingegangen. Eine ähnlich große Zahl von<br />
Beschwerden hatte es bisher nur 2006 gegen die Veröffentlich<strong>un</strong>g der Mohammed-Karikaturen<br />
in der „Welt“ gegeben. Auch damals hatte der Presserat<br />
keine Rüge ausgesprochen.<br />
Aufgabe von Karikaturen <strong>un</strong>d Satire sei es, Diskussionen in einer Gesellschaft<br />
so aufzugreifen, dass sie diese pointiert darstellen, manchmal auch<br />
bis an Grenzen, erklärte der Presserat weiter. Die Karikatur veranlasse die<br />
Leser, über die sexuellen Übergriffe in der Kirche nachzudenken. „Eine Kirche,<br />
die dies deckt oder nicht genügend zur Aufklär<strong>un</strong>g beiträgt, muss auch<br />
mit dieser Art von Kritik leben“, sagte die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses,<br />
Ursula Ernst.<br />
(2010)<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 11 – Sensationsberichterstatt<strong>un</strong>g, Jugendschutz<br />
Die Presse verzichtet auf eine <strong>un</strong>angemessen sensationelle<br />
Darstell<strong>un</strong>g von Gewalt, Brutalität <strong>un</strong>d Leid. Die Presse beachtet<br />
den Jugendschutz.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Exklusivverträge<br />
Unangemessene Darstell<strong>un</strong>g - Abstimm<strong>un</strong>g mit Behörden<br />
- Wahlkampfberichterstatt<strong>un</strong>g<br />
Berichterstatt<strong>un</strong>g über Gewalttaten - Verbrecher-Memoiren<br />
- Pressemitteil<strong>un</strong>gen<br />
Unglücksfälle <strong>un</strong>d Katastrophen - Drogen<br />
Medienetik Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiele Ziffer 11 – Sensationsberichterstatt<strong>un</strong>g<br />
Die Goslarsche Zeit<strong>un</strong>g Online erhielt eine öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Ziffer<br />
11 des Pressekodex. Die Zeit<strong>un</strong>g hatte auf ihrer Internetseite über einen Fall von gefährlicher<br />
Körperverletz<strong>un</strong>g berichtet <strong>un</strong>d den Beitrag mit einem Video verlinkt. Darin war zu sehen, wie<br />
ein Jugendlicher einen anderen brutal zusammenschlägt. Die Szene war von einem Dritten gefilmt<br />
<strong>un</strong>d das Video der Redaktion zugespielt worden. Der Ausschuss bewertete die Veröffentlich<strong>un</strong>g<br />
des brutalen Videos als <strong>un</strong>angemessen sensationell. Sie sei dazu geeignet, Nachahm<strong>un</strong>gstäter zu<br />
animieren. Solche Aufnahmen würden von jugendlichen Gewalttätern zudem als Trophäen verwendet,<br />
die Zeit<strong>un</strong>g verstärke durch die Art der Berichterstatt<strong>un</strong>g diese Wirk<strong>un</strong>g. (28.05.2010)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 12 – Diskriminier<strong>un</strong>gen<br />
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinder<strong>un</strong>g oder<br />
seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder<br />
nationalen Gruppe diskriminiert werden.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Berichterstatt<strong>un</strong>g über Straftaten<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 12 – Diskriminier<strong>un</strong>gen<br />
"Bild" macht aus Tätern Türken<br />
BILD berichtet, dass zwei Männer, die einen Mord begangen haben sollen, festgenommen wurden<br />
<strong>un</strong>d nennt sie "Murat G." <strong>un</strong>d "Nasir L.". In Wahrheit handelt es sich allerdings um Deutsche, sogar<br />
ohne sogenannten Migrationshintergr<strong>un</strong>d <strong>un</strong>d mit typisch deutschen Namen. Die Zeit<strong>un</strong>g hat<br />
nicht nur, ohne darauf hinzuweisen, die Namen der "Mörder" geändert, sondern auch ihre<br />
scheinbare Herk<strong>un</strong>ft. Ein Leser beschwert sich beim Presserat, dass dadurch Vorurteile bedient<br />
<strong>un</strong>d geschürt würden.<br />
Die Rechtsabteil<strong>un</strong>g von Axel Springer bestreitet, dass durch die Namensänder<strong>un</strong>g Stimm<strong>un</strong>g gegen<br />
türkische Mitbürger gemacht worden sei. Sie weist darauf hin, dass die Polizei ursprünglich<br />
nach "Tätern südländischer Herk<strong>un</strong>ft" gesucht habe. Die Redaktion habe vergeblich versucht, am<br />
Tag vor der Meld<strong>un</strong>g die tatsächlichen Namen der Täter in Erfahr<strong>un</strong>g zu bringen. (Anmerk<strong>un</strong>g von<br />
<strong>un</strong>s: Gel<strong>un</strong>gen war es ihr allerdings offenbar, Details über das Privatleben des Haupttäters zu recherchieren,<br />
siehe Ausriss.) Der Zusatz "Name geändert" habe versehentlich gefehlt, erklärte die<br />
Rechtsabteil<strong>un</strong>g. Schon am nächsten Tag habe man die korrekten Vornamen benutzt.<br />
Der Presserat meint, dass "Bild" auch ohne Namensnenn<strong>un</strong>g über die Verhaft<strong>un</strong>g hätte berichten<br />
können. Dadurch, dass ohne erkennbaren Gr<strong>un</strong>d türkische Namen benutzt wurden, könnten Vorurteile<br />
geschürt werden. Den Hinweis, es habe nur der Zusatz "Name geändert" gefehlt, erkennt der<br />
Presserat nicht an. Er bemängelt außerdem, dass "Bild" zwar später die korrekten Namen genannt,<br />
aber die Leser nicht auf die irreführenden Phantasienamen im ersten Bericht hingewiesen habe.<br />
(2006, Dokumentation: www.bildblog.de)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 13 – Unschuldsvermut<strong>un</strong>g<br />
Die Berichterstatt<strong>un</strong>g über Ermittl<strong>un</strong>gsverfahren, Strafverfahren<br />
<strong>un</strong>d sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen<br />
erfolgen. Der Gr<strong>un</strong>dsatz der Unschuldsvermut<strong>un</strong>g gilt auch für die<br />
Presse.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Vorverurteil<strong>un</strong>g<br />
- Folgeberichterstatt<strong>un</strong>g<br />
- Straftaten Jugendlicher<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 13 – Unschuldsvermut<strong>un</strong>g<br />
B.Z. 18. Mai 2004, Lokales<br />
Schwere Vorwürfe gegen Schulleiter<br />
Unser Lehrer, der Busengrapscher!<br />
Von P. DEBIONNE, O. KRÖNING UND A. FISCHER Treptow-Köpenick -<br />
Schulleiter Jörg M., 48. Ein Kumpeltyp mit Drei-Tage-Bart. Die Sonnenbrille<br />
auf die Stirn gezogen, als Sport-Lehrer beliebt. Doch jetzt sieht sich der<br />
ehemalige Leiter der Anna-Seghers-Oberschule (inzwischen versetzt) mit<br />
schlimmen Vorwürfen konfrontiert: Im vergangenen November soll Jörg M.<br />
aus Adlershof die 15-jährige Schülerin Doreen* sexuell belästigt haben. Die<br />
Staatsanwaltschaft ermittelt! Justizsprecher Michael Gr<strong>un</strong>wald gestern zur<br />
B.Z.: "Die Anklage lautet auf Paragraf 174 StGB - sexueller Missbrauch von<br />
Schutzbefohlenen. Er soll dem Mädchen mit der flachen Hand über die<br />
Brust gestreichelt haben."<br />
Schülerin Doreen ist mit den Nerven am Ende, möchte nicht erkannt werden.<br />
Auch ihre Eltern sind geschockt von den Vorwürfen. Der Vater: "Die<br />
Schule hat damit nichts zu t<strong>un</strong>, die ist gut. Was ich M. vorwerfe: Wenn er<br />
gemerkt hat, dass er auf j<strong>un</strong>ge Mädchen steht, dann hätte er die Schule sofort<br />
freiwillig verlassen müssen".<br />
B.Z. 22. Oktober 2004, NACHRICHTEN<br />
Rüge<br />
Berlin - In der Ausgabe vom 18. Mai 2004<br />
hatte die B.Z. über die mögliche sexuelle<br />
Belästig<strong>un</strong>g einer Schülerin durch einen<br />
Lehrer berichtet. In einzelnen<br />
Formulier<strong>un</strong>gen hat der Deutsche Presserat<br />
einen Verstoß gegen die Ziffern 8 <strong>un</strong>d 13<br />
des Pressekodex erblickt <strong>un</strong>d gerügt.<br />
Zum Freispruch ließ sich kein Beitrag finden ...<br />
Jörg M. <strong>un</strong>d seine Vorliebe für Minderjährige - Wahrheit oder Hexenjagd?<br />
Fakt ist: Die Berliner Schulverwalt<strong>un</strong>g hat auf die Vorwürfe reagiert. Sprecherin<br />
Rita Hermanns sagte der B.Z.: "Der Pädagoge ist in die Erwachsenenbild<strong>un</strong>g<br />
versetzt worden <strong>un</strong>d hat somit keinen Kontakt mehr zu minderjährigen<br />
Schülern." (...)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 14 – Medizin-Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine <strong>un</strong>angemessen<br />
sensationelle Darstell<strong>un</strong>g zu vermeiden, die <strong>un</strong>begründete<br />
Befürcht<strong>un</strong>gen oder Hoffn<strong>un</strong>gen beim Leser erwecken könnte.<br />
Forsch<strong>un</strong>gsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium<br />
befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu<br />
abgeschlossen dargestellt werden.<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 14 – Medizin-Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />
B.Z. 02. September 2004<br />
Berliner Forscher: Krebs besiegt!<br />
Medizin-Sensation: Charité-Ärzte fanden Impfstoff<br />
gegen Leukämie<br />
Berlin - Hoffn<strong>un</strong>g für alle Leukämiekranken! Wissenschaftlern<br />
der Uniklinik Charité ist es erstmals gel<strong>un</strong>gen, einen Impfstoff<br />
gegen die tödliche Blutkrankheit zu entwickeln.<br />
"Wir haben herausgef<strong>un</strong>den, dass eine Misch<strong>un</strong>g aus künstlichem<br />
Eiweiß <strong>un</strong>d Präparaten aus der Meeresschnecke ein Wiederauftreten<br />
der Leukämie stoppt", berichtet Professor Eckhard<br />
Thiel, 60, Chef der Hämatologie an der Charité, Campus Benjamin<br />
Franklin in Steglitz. "Der Impfstoff bewirkt, dass sich die<br />
Leukämiezellen nicht mehr vermehren können, sondern absterben.<br />
Leider schlägt die neue Therapie nicht an, wenn der Blutkrebs<br />
zum ersten Mal auftritt." (...)<br />
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen<br />
Presserats hat eine öffentliche Rüge gegen die<br />
Berliner Boulevardzeit<strong>un</strong>g B.Z. wegen einer<br />
Verletz<strong>un</strong>g der Ziffer 14 des Pressekodex<br />
ausgesprochen. Die Zeit<strong>un</strong>g hatte <strong>un</strong>ter der<br />
Überschrift „Berliner Forscher: Krebs besiegt“<br />
einen Artikel veröffentlicht, der sich mit der<br />
Erprob<strong>un</strong>g eines neuen Heilmittels gegen<br />
Leukämie befasste. Zwar sei sachgerecht über<br />
den Stand der Forsch<strong>un</strong>gsergebnisse berichtet<br />
worden, urteilte des Selbstkontrollorgan der<br />
Presse, doch habe die Überschrift den<br />
falschen Eindruck erweckt, als sei ein<br />
allgemeines Heilmittel gegen Krebs<br />
gef<strong>un</strong>den worden. Diese Darstell<strong>un</strong>g sei<br />
„<strong>un</strong>gemessen sensationell“ nach Ziffer 14, da<br />
sie <strong>un</strong>begründete Hoffn<strong>un</strong>gen auf Heil<strong>un</strong>g<br />
wecke. (2004)<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 14 – Medizin-Berichterstatt<strong>un</strong>g<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 15 – Vergünstig<strong>un</strong>gen<br />
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten,<br />
die Entscheid<strong>un</strong>gsfreiheit von Verlag <strong>un</strong>d Redaktion zu<br />
beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit <strong>un</strong>d<br />
der Aufgabe der Presse <strong>un</strong>vereinbar. Wer sich für die Verbreit<strong>un</strong>g<br />
oder Unterdrück<strong>un</strong>g von Nachrichten bestechen lässt, handelt<br />
<strong>un</strong>ehrenhaft <strong>un</strong>d berufswidrig.<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Einlad<strong>un</strong>gen <strong>un</strong>d Geschenke<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Pressekodex des Deutschen Presserates<br />
Ziffer 16 – Rügenabdruck<br />
Es entspricht fairer Berichterstatt<strong>un</strong>g, vom Deutschen Presserat<br />
öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in<br />
den betroffenen Publikationsorganen<br />
Ergänzende Richtlinien:<br />
- Veröffentlich<strong>un</strong>g von Rügenabdrucken<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Fallbeispiel Ziffer 16 – Rügenabdruck<br />
Kreativ beim Abdruck einer Rüge zeigte sich das Satire-<br />
Magazin TITANIC. Eine Mitarbeiterin hatte in verschiedenen<br />
Beichtstühlen eine angebliche Abtreib<strong>un</strong>g gebeichtet<br />
<strong>un</strong>d im Magazin über die folgenden Gespräche<br />
mit den Geistlichen berichtet. Der Presserat sah darin<br />
eine <strong>un</strong>lautere Recherchemethode. Die TITANIC erklärte<br />
ihren Lesern jedoch: „Wir drucken nur "Rügen" von<br />
Caspar David Friedrich ab.“ Dazu stellte TITANIC das<br />
berühmte Friedrich-Gemälde mit dem Kreidefelsen.<br />
Aber immerhin erläuterte TITANIC damals den gerügten<br />
Sachverhalt. Bei BILD sieht der Rügenabdruck meist so<br />
aus:<br />
Das ist 15 Monate später natürlich nicht sonderlich erhellend<br />
...<br />
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>
Medienethik<br />
Dr. <strong>Ute</strong> <strong>Nawratil</strong><br />
<strong>un</strong>