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Umweltrecht

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nur anzeigepflichtige Vorhaben (§ 4 ChemG, § 36 KrW-/AbfG (Stillegung einer Deponie):<br />

nur repressive Kontrolle durch Ordnungsverfügungen.<br />

• erlaubnispflichtige Vorhaben:<br />

- präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt („ Unbedenklichkeitsbescheinigung“)<br />

- repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt (grds. Verbot, nur Ausnahmebewilligungen)<br />

NB zur Erlaubnis nach Spezialgesetz, subsidiär nach § 36 VwVfG.<br />

Vorbescheid (VA):<br />

abschließende und verbindliche Entscheidung über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen<br />

(z.B.: § 9 BImSchG, 7a AtG iVm. 19 AtomVfV).<br />

=> Planungssicherheit für den Anlagenbetreiber durch Bestandskraft.<br />

Teilgenehmigung (VA):<br />

abschließender Bescheid, beschränkt auf einen Teil des Vorhabens (z.B.: § 8<br />

BImSchG, 7b AtG iVm. § 18 AtomVfV).<br />

=> sinnvolle Aufgliederung des Genehmigungsverfahrens.<br />

Umweltabgaben (=>“ökologische Steuerreform“)<br />

• Umweltabgaben entsprechen dem marktwirtschaftlichen Prinzip. Sie belegen bislang<br />

kostenlose Umweltgüter mit einem Preis und führen so zu einer Internalisierung der sozialen<br />

(externen) Kosten der Umweltnutzung in den Produktpreis, so daß die Kosten<br />

der Umweltnutzung auf den Verursacher (meist Endverbraucher) zurückverlagert werden<br />

(=>“Und die Umweltkosten – sind au` scho` drin!“).<br />

• Zudem unabhängig von realen Kosten Anreiz zu umweltverträglicheren Verhaltensweisen<br />

bei Wahlfreiheit der Mittel (Entscheidungsspielraum, etwa ob überhaupt und wie<br />

der Benzinverbrauch gesenkt werden soll - alles so machen wie bisher, weniger Fahren,<br />

sparsameres Auto anschaffen, usw.).<br />

• Umweltabgaben dort unbrauchbar, wo aus Sicherheitsgründen strikte Einhaltung bestimmter<br />

Umweltstandards unabdinglich ist. Undenkbar etwa, das Verklappen von Altöl<br />

zu besteuern!<br />

• Probleme der Umweltabgaben:<br />

- Abgabensatz und Wahl der Bemessungsgrundlage: Umweltschäden schwer quantifizierbar<br />

(Kostendeckungsseite) und Verhalten der Wirtschaftssubjekte schwer vorhersehbar<br />

(Wirkungsunschärfe auf der Lenkungsseite bzgl. Eintritt und zeitlicher<br />

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