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Kauf oder Neubau - Edmund Stoffels

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keine beruflichen Aktivitäten darin stattfinden werden, dann gilt meine eigene Arbeit und die meiner<br />

Familie als Eigenleistung und wird entsprechend versteuert. Werden jedoch berufliche Aktivitäten in<br />

dieser Immobilie verrichtet, dann müssen Sie MWS auf die Gesamtheit der von Ihnen am Bau<br />

getätigten Arbeiten, die zu Ihrem Beruf gehören, zahlen. Die Arbeiten, die von Ihnen verrichtet<br />

werden und nicht zu Ihrem Beruf gehören, fallen dann unter die Rubrik Eigenleistung.<br />

Verkauf eines <strong>Neubau</strong>s durch einen Unternehmer<br />

Wenn ein Haus durch einen Unternehmer gebaut und danach verkauft wird, sind 21 % MWSt auf den<br />

Verkaufswert zu entrichten. Der Käufer zahlt 21 %, der Verkäufer berechnet dem KEin Bau zählt als<br />

<strong>Neubau</strong> bis zum 31. 12. des Jahres nach der ersten Zahlung des Immobilienvorabzugs.<br />

Für Bauten (Häuser, Appartements …), die noch im Bau sind <strong>oder</strong> die überhaupt erst noch angefangen<br />

werden müssen, wird folgender Unterschied gemacht :<br />

- Sie kaufen eine Wohnung gemäß Plan : Sie kaufen zuerst das Grundstück, indes der Bau noch zu<br />

errichten ist. Daher zahlen Sie für den <strong>Kauf</strong> des Grundstücks eine Einregistrierungsgebühr.<br />

- Die Wohnung ist im Bau befindlich : Sie erwerben zeitgleich ein Grundstück und eine darauf im<br />

Bau befindliche Wohnung. In diesem Fall zahlen Sie MWS für das Grundstück.<br />

Sie kaufen nur das Grundstück (ohne Bau) : Sie zahlen die Einregistrierungsgebühr auf den Preis des<br />

Grundstücks.<br />

Die MWS wird geschuldet für den gleichzeitigen <strong>Kauf</strong> des Baus und des Grundstücks, auf dem der<br />

Bau sich befindet. In diesem Fall wird jedoch keine Einregistrierungsgebühr mehr berechnet – weder<br />

auf den Bau noch auf das Grundstück. Erfolgt der <strong>Kauf</strong> nacheinander, ist die Einregistrierungsgebühr<br />

fûr das Grundstück und die MWS für den Bau fällig.<br />

Der Unternehmer, der während der Bauphase die MWSt entrichten musste, kann diesen Betrag vom<br />

Betrag der MWSt abziehen, der beim Verkauf fällig ist – solange der Bau als <strong>Neubau</strong> gilt.<br />

Für den <strong>Kauf</strong> einer Sozialwohnung gelten andere Regeln. Wenn Sie eine neue Sozialwohnung kaufen,<br />

zahlen Sie MWS. <strong>Kauf</strong>en Sie eine Wohnung vom ÖSHZ, zahlen Sie im Prinzip 12 % MWS. <strong>Kauf</strong>en<br />

Sie dagegen bei einer Sozialen Wohnungsbaugesellschaft, zahlen Sie 6 % MWS. Auch hier zählt die<br />

Regel, dass der Bau bis zum 31.12. des Jahres nach der ersten Zahlung des Immobilienvorabzugs als<br />

neu gilt.<br />

Einkommenssteuer<br />

Quelle : http://www.minfin.fgov.be<br />

Seit Beginn des Jahres 2005 gibt es eine neue Gesetzgebung in Sachen Hypothekendarlehen, die<br />

steuerlich geltend gemacht werden können.<br />

Hypothekendarlehen, die nach dem<br />

01.01.2005 getätigt wurden<br />

Artikel 115 und 116 des Einkommenssteuergesetzbuches<br />

Seit 2005 sind die Zinszahlungen, die Kapitalrückzahlungen und die Prämie für die<br />

Restschuldversicherung global und nicht mehr getrennt absetzbar, gleich ob es sich dabei um ein

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