Kauf oder Neubau - Edmund Stoffels
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keine beruflichen Aktivitäten darin stattfinden werden, dann gilt meine eigene Arbeit und die meiner<br />
Familie als Eigenleistung und wird entsprechend versteuert. Werden jedoch berufliche Aktivitäten in<br />
dieser Immobilie verrichtet, dann müssen Sie MWS auf die Gesamtheit der von Ihnen am Bau<br />
getätigten Arbeiten, die zu Ihrem Beruf gehören, zahlen. Die Arbeiten, die von Ihnen verrichtet<br />
werden und nicht zu Ihrem Beruf gehören, fallen dann unter die Rubrik Eigenleistung.<br />
Verkauf eines <strong>Neubau</strong>s durch einen Unternehmer<br />
Wenn ein Haus durch einen Unternehmer gebaut und danach verkauft wird, sind 21 % MWSt auf den<br />
Verkaufswert zu entrichten. Der Käufer zahlt 21 %, der Verkäufer berechnet dem KEin Bau zählt als<br />
<strong>Neubau</strong> bis zum 31. 12. des Jahres nach der ersten Zahlung des Immobilienvorabzugs.<br />
Für Bauten (Häuser, Appartements …), die noch im Bau sind <strong>oder</strong> die überhaupt erst noch angefangen<br />
werden müssen, wird folgender Unterschied gemacht :<br />
- Sie kaufen eine Wohnung gemäß Plan : Sie kaufen zuerst das Grundstück, indes der Bau noch zu<br />
errichten ist. Daher zahlen Sie für den <strong>Kauf</strong> des Grundstücks eine Einregistrierungsgebühr.<br />
- Die Wohnung ist im Bau befindlich : Sie erwerben zeitgleich ein Grundstück und eine darauf im<br />
Bau befindliche Wohnung. In diesem Fall zahlen Sie MWS für das Grundstück.<br />
Sie kaufen nur das Grundstück (ohne Bau) : Sie zahlen die Einregistrierungsgebühr auf den Preis des<br />
Grundstücks.<br />
Die MWS wird geschuldet für den gleichzeitigen <strong>Kauf</strong> des Baus und des Grundstücks, auf dem der<br />
Bau sich befindet. In diesem Fall wird jedoch keine Einregistrierungsgebühr mehr berechnet – weder<br />
auf den Bau noch auf das Grundstück. Erfolgt der <strong>Kauf</strong> nacheinander, ist die Einregistrierungsgebühr<br />
fûr das Grundstück und die MWS für den Bau fällig.<br />
Der Unternehmer, der während der Bauphase die MWSt entrichten musste, kann diesen Betrag vom<br />
Betrag der MWSt abziehen, der beim Verkauf fällig ist – solange der Bau als <strong>Neubau</strong> gilt.<br />
Für den <strong>Kauf</strong> einer Sozialwohnung gelten andere Regeln. Wenn Sie eine neue Sozialwohnung kaufen,<br />
zahlen Sie MWS. <strong>Kauf</strong>en Sie eine Wohnung vom ÖSHZ, zahlen Sie im Prinzip 12 % MWS. <strong>Kauf</strong>en<br />
Sie dagegen bei einer Sozialen Wohnungsbaugesellschaft, zahlen Sie 6 % MWS. Auch hier zählt die<br />
Regel, dass der Bau bis zum 31.12. des Jahres nach der ersten Zahlung des Immobilienvorabzugs als<br />
neu gilt.<br />
Einkommenssteuer<br />
Quelle : http://www.minfin.fgov.be<br />
Seit Beginn des Jahres 2005 gibt es eine neue Gesetzgebung in Sachen Hypothekendarlehen, die<br />
steuerlich geltend gemacht werden können.<br />
Hypothekendarlehen, die nach dem<br />
01.01.2005 getätigt wurden<br />
Artikel 115 und 116 des Einkommenssteuergesetzbuches<br />
Seit 2005 sind die Zinszahlungen, die Kapitalrückzahlungen und die Prämie für die<br />
Restschuldversicherung global und nicht mehr getrennt absetzbar, gleich ob es sich dabei um ein