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Kauf oder Neubau - Edmund Stoffels

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Hypothekendarlehen handelt, das für den <strong>Kauf</strong>, den Bau <strong>oder</strong> die Renovierung der eigenen und<br />

einzigen Wohnung genutzt wurde.<br />

Es gelten folgende Bedingungen :<br />

1. es handelt sich um ein Hypothekendarlehen mit Lebensversicherung<br />

2. von einer Dauer von mindestens 10 Jahren<br />

3. zum Zweck des Baus, <strong>Kauf</strong> <strong>oder</strong> der Renovierung einer Wohnung <strong>oder</strong> zur Zahlung der<br />

Erbschaftssteuer für eine Wohnung.<br />

4. vorausgesetzt, diese Wohnung ist am 31. Dezember des Jahres, in dem das<br />

Hypothekendarlehen getätigt wird, die einzige Wohnung im Besitz des Antragstellers<br />

(Ausnahme : Sie werden infolge einer Erbschaft Miteigentümer einer Wohnung). Ggf. muss<br />

eine bereits vorhandene Wohnung vor diesem Datum veräußert <strong>oder</strong> verkauft werden.<br />

Achtung ; ein Hypothekendarlehen kann gemäß dem innereuropäischen Verkehr von Waren<br />

und Dienstleistungen auch im EU-Ausland getätigt werden. Jedoch : das Anleihen von Geld<br />

bei einem Familienmitglied kommt nicht in Betracht, selbst wenn diesem eine Hypothek auf<br />

das zu errichtende Haus zugestanden wird.<br />

Das Recht auf Steuerbefreiung gilt auch nur, wenn am 31.12. des Jahres der Unterzeichnung der<br />

Hypothek keine andere Wohnung Ihr Eigentum ist, es sei denn, bis zu diesem Datum ist die andere<br />

Wohnung verkauft bzw. zum Verkauf angeboten (im letzten Fall entfällt die Steuerbefreiung, wenn<br />

das Haus nicht bis zum nächsten 31.12. verkauft ist). Wenn Sie jedoch erst nach der Unterzeichnung<br />

der Hypothek Besitzer einer 2. Wohnung werden, bleibt die Steuerbefreiung erhalten.<br />

Das Recht wird auch nicht in Frage gestellt, wenn Sie z.B. Miteigentümer, Nackt-Eigentümer <strong>oder</strong><br />

Nutznießer einer anderen Wohnung sind (z.B. auf dem Weg einer Erbschaft).<br />

Für den Fall, dass Sie einen Partner ehelichen, der Volleigentümer einer anderen Wohnung ist, gilt die<br />

Steuerbefreiung für den Teil der Ratenzahlungen, die Ihnen zugerechnet werden. In der Regel ist dies<br />

die Hälfte der Rate.<br />

Natürlich wird vorausgesetzt, dass Sie selbst und mit Ihrem Partner die Wohnung bewohnen. Sollten<br />

Sie jedoch im Fall des <strong>Kauf</strong>s einer Wohnung mit dem Vorbesitzer vereinbart haben, dass dieser die<br />

Wohnung noch eine Zeit lang bewohnt, bleibt das Recht auf Steuerbefreiung bis zum Ende des Jahres<br />

nach der Kreditunterzeichnung erhalten.<br />

Die Summe der jährlichen Rückzahlung (Zinsen und Kapitalrückzahlung) und der Prämie der<br />

Restschuldversicherung wird vom versteuerbaren Einkommen abgezogen. Der absetzbare Betrag<br />

beläuft sich unabhängig vom vorhandenen Einkommen auf die Summe der Rückzahlungen und der<br />

Restschuldversicherung, begrenzt auf 2.080 € (Steuerjahr 2011/Einkommen 2010) bzw. auf 2.120 €<br />

(Steuerjahr 2012/Einkommen 2011) pro Steuerpflichtigen.<br />

Der Betrag von 2.080 € wird um 690 € (bzw. 710 € für 2012/2011) erhöht während der ersten 10 Jahre<br />

zzgl. 70 € wenn min. 3 Kinder zu Lasten sind (solange die Wohnung die einzige im Besitz des<br />

Steuerzahlers ist). Diese Beträge entsprechen der Indexierung 2007/2008.<br />

Wenn das Hypothekendarlehen von zwei Personen gemeinsam getätigt wurde, dann kann das<br />

Einkommen in Höhe der Summe der Rückzahlungen und der Restschuldversicherung, begrenzt auf 2<br />

x 2.770 € zzgl. 2 x 70 € von jeder der beiden Personen von der Einkommenssteuer befreit werden.<br />

Wenn Sie das Hypothekendarlehen auf den Namen von Mann und Frau getätigt haben, dann können<br />

Sie den Betrag der Rückzahlungen und der Restschuldversicherung gemäß ihrer Wahl auf das<br />

Einkommen des Mannes <strong>oder</strong> der Frau absetzen, vorausgesetzt der eine setzt min. 15 % des Betrags<br />

und der andere max. 85 % des Betrags ab.

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