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Mandanten-Information 2012/02 - Richard Bosser

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<strong>Mandanten</strong>-<strong>Information</strong><br />

<strong>2012</strong>/<strong>02</strong><br />

Stuttgart, im August <strong>2012</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

anbei übersende ich Ihnen die HINWEISE AUGUST <strong>2012</strong>, die wie folgt gegliedert<br />

sind:<br />

A. Einkommensteuer<br />

B. Sonstiges<br />

Ergänzen will ich diese mit folgenden <strong>Information</strong>en:<br />

0 Aktueller Block<br />

1 Alle Steuerzahler<br />

2 Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler<br />

3 Arbeitgeber, Arbeitnehmer<br />

4 GmbH - , GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer<br />

5 Personengesellschaften/Gesellschafter - entfällt -<br />

6 Haus- und Grundbesitzer – Vermieter - entfällt -<br />

7 Kapitalanleger/Kapitaleinkünfte –<br />

Finanz- und Vermögensplanung - bAV<br />

8 Umsatzsteuerzahler - entfällt -<br />

9 Erben und Schenken – Erbschaftsteuer<br />

10 Finanzbuchhaltung - entfällt -<br />

11 Lohn- und Gehaltsbuchhaltung - entfällt -<br />

12 Privates/Persönliches – Testament – Generalvollmacht und dergl.<br />

13 Hinweis: Die in diesem <strong>Mandanten</strong>brief enthaltenen Beiträge sind nach<br />

bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der<br />

allgemeinen <strong>Information</strong> und ersetzen nicht qualifizierte Beratung in konkreten<br />

Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieses <strong>Information</strong>sschreibens kann daher<br />

nicht übernommen werden.


- 2 -<br />

0 Aktueller Block<br />

0.1 Zinskonditionen<br />

Prüfen Sie Ihre Zinskonditionen soweit Sie einen Kontokorrentkredit in<br />

Anspruch genommen haben; ebenso die Überziehungskonditionen.<br />

Bei Durchsicht meiner <strong>Mandanten</strong> habe ich festgestellt, dass es hier<br />

erhebliche Schwankungen gibt.<br />

Der Höchstsatz für Kontokorrentzinsen liegt bei 12% und der unterste Betrag<br />

bei 6,75 %.<br />

Sofern Sie das Kreditlimit überziehen, schlagen die Banken in der Regel 4-5%<br />

hinzu, was dann einen Gesamtzins von 11,75 % bis 17 % ergibt.<br />

Ich empfehle Ihnen dringend, eine Zinstabelle anzulegen, in der Sie ständig<br />

die Konditionen im Griff behalten.<br />

0.2 Krankenversicherung: Kein Weg zurück?<br />

Ein Arbeitnehmer, dessen Bezüge in der Vergangenheit die jeweilige<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) überschritten haben und der bislang<br />

privat krankenversichert war, kann unter bestimmten Umständen wieder<br />

krankenversicherungspflichtig werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn er<br />

seine Arbeitszeit soweit reduziert, dass er mit seinem entsprechend<br />

geringeren Gehalt unter die JAE-Grenze rutscht. Ein Unterschreiten dieses<br />

Werts kann aber auch Folge einer Anhebung der JAE-Grenze sein. In solchen<br />

Fällen besteht für den Beschäftigten jedoch die Möglichkeit, sich von der<br />

gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und auch<br />

weiterhin privat krankenversichert zu bleiben.<br />

Hier hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einem Urteil jetzt für mehr Klarheit<br />

gesorgt. Unstrittig war und ist zunächst: Eine Befreiung von der<br />

Krankenversicherungspflicht wirkt so lange, wie der Tatbestand, der zu<br />

Befreiung geführt hat, gegeben ist. Wer sich also von der<br />

Krankenversicherungspflicht hat befreien lassen, muss dann auch für die<br />

gesamte weitere Dauer seiner „befreiten“ Beschäftigung privat<br />

krankenversichert bleiben. Und auch während des danach folgenden<br />

Ruhestandes ist der Weg zurück versperrt: Die für den Zugang zur<br />

Krankenversicherung der Rentner erforderliche Vorversicherungszeit kann<br />

nämlich nicht mehr erfüllt werden.<br />

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben bislang allerdings die darüber<br />

dem Ende der aktuell ausgeübten Beschäftigung zunächst Arbeitslosengeld<br />

bezogen und im Anschluss daran wieder eine neue Beschäftigung<br />

aufgenommen wird. Sowohl während des Arbeitslosengeldbezuges als auch<br />

in der neuen Beschäftigung besteht dann Krankenversicherungspflicht. Dies<br />

ist allerdings nicht der Fall, wenn die „befreite“ Beschäftigung erst nach dem<br />

55. Lebensjahr endet. Denn in solchen Fällen schließt der Gesetzgeber eine<br />

Rückkehr in die GKV aus Altersgründen aus (AZ: B 12 KR 9/09R).


- 3 -<br />

0.3 Finanzämter filzen reiche Rentner<br />

Seit Kurzem setzen Finanzämter eine neue Software ein, um<br />

Zinszahlungen an Senioren auszuwerten. Das neue Programm scannt<br />

Meldungen, die ausländische Banken im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie<br />

an Deutschland weitergeben.<br />

Neben den CD-Laufwerken arbeiten in deutschen Finanzämtern jetzt auch die<br />

Server mehr: Ein neues Programm überprüft neuerdings Zinsen, die<br />

ausländische Banken an deutsche Senioren zahlen. Laut „Capital“ greift das<br />

Programm dabei auf Daten zu, die ausländische Banken im Rahmen der EU-<br />

Zinsrichtlinie an Deutschland weiterleiten. Mitarbeiter des<br />

Bundesfinanzministeriums bestätigten die Vorgehensweise gegenüber dem<br />

Wirtschaftsmagazin.<br />

Als erstes Bundesland führte Bayern die Software Anfang Juni ein. In<br />

Nordrhein-Westfalen arbeiten ebenfalls schon sechs Finanzämter damit. In<br />

einigen Monaten sollen alle Finanzämter das neue Programm benutzen.<br />

Laut „Capital“ ist die Software, im Unterschied zu alten Programmen, in der<br />

Lage, Daten aus Rentenbezugsmitteilungen, Freistellungsaufträgen und den<br />

EU-Zinsinformationen in einem Datenpaket zusammenzuführen und zu<br />

überprüfen.<br />

Sparer mit gut bestückten Konten in Österreich, der Schweiz und Luxemburg<br />

betreffen die neuen Ermittlungen jedoch nicht, da diese Länder die Daten nicht<br />

weitergeben.<br />

0.4 Steuerabkommen mit der Schweiz weiterhin offen<br />

In jüngster Zeit wurden schwerpunktmäßig aus Nordrhein-Westfalen neue<br />

Ankäufe von Steuerdaten-CDs bekannt, die Daten von Steuerpflichtigen aus<br />

dem gesamten Bundesgebiet enthalten. Die Steuerfahndungsstellen sind<br />

derzeit rege dabei, die betroffenen Anleger anzuschreiben und um Aufklärung<br />

zu bitten. In vielen Fällen erfolgt dies bereits im Rahmen eines eingeleiteten<br />

Steuerstrafverfahrens.<br />

Dem Vernehmen nach erfolgen diese Ankäufe auch mit Wissen des<br />

Bundesfinanzministeriums, was die Schweizer Behörden besonders empört.<br />

Mit dem Abkommen wurde zugesichert, dass Deutschland sich nicht mehr<br />

aktiv um den Ankauf von Steuerdaten bemühen werde.<br />

Pikant in diesem Zusammenhang ist auch, dass einer der jüngeren Fälle – die<br />

so genannten Bermuda-Versicherung der Credit Suisse – Pressemeldungen<br />

zufolge noch nicht einmal durch den Ankauf einer CD aufgedeckt wurde.<br />

Vielmehr hat offenbar ein unvorsichtiger Mitarbeiter dieser Bank die Daten aus<br />

der Schweiz mit an seinen neuen Arbeitsplatz in Deutschland genommen. Bei<br />

einer Razzia in Frankfurt am Main wurden sie dann den Ermittlungsbehörden<br />

bekannt.


- 4 -<br />

Das weitere Schicksal des Steuerabkommens bleibt somit zunächst<br />

ungewiss. Die Signale aus einzelnen Ländern sind im Licht der neu bekannt<br />

gewordenen Hinterziehungsfälle nicht gerade positiver geworden. Es werden<br />

weiterhin Forderungen nach „Nachbesserung“ des Abkommens erhoben,<br />

ohne die dem Abkommen nicht zugestimmt werden könne.<br />

Andererseits werden auch kritische Stimmen laut, die in den CD-Ankäufen nur<br />

punktuelle Maßnahmen sehen, mit denen vergleichsweise bescheidene<br />

Mehrergebnisse erreicht werden können. Dagegen sei bei Ratifizierung und<br />

Umsetzung des Steuerabkommens laut einer Schätzung des<br />

Bundesfinanzministeriums mit zusätzlichen Einnahmen in der Größenordnung<br />

von 10 Milliarden EUR zu rechnen.<br />

Ob und wann eine Ratifizierung des jetzt vorliegenden Abkommens noch<br />

erfolgen wird, ist jedoch gegenwärtig sehr im Ungewissen.<br />

Protokoll des am 21. September 2011 in Berlin unterzeichneten Abkommens<br />

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik<br />

Deutschland über Zusammenarbeit in d en Bereichen Steuern und<br />

Finanzmarkt vom 05.04.<strong>2012</strong>.<br />

0.5 Spontanäußerungen gegenüber der Polizei<br />

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Beschluss vom 09.06.2009 dazu<br />

geäußert, ob sogenannte Spontanäußerungen eines Verdächtigen, ohne dass<br />

zuvor eine Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht seitens des<br />

Polizeibeamten erfolgte, im Strafverfahren verwertbar sind.<br />

Der BGH hat darauf verwiesen, das seine Verwertbarkeit solcher Äußerungen<br />

trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte in der Regel für<br />

zulässig gehalten wird, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass<br />

Belehrungspflichten gezielt umgangen wurden. Ferner stellt der<br />

Bundesgerichtshof fest, dass das Schweigerecht des Beschuldigten<br />

grundsätzlich zu respektieren ist und ein Beschuldigter genauso wie ein<br />

Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren keine Angaben machen muss.<br />

Es wird daher nach wie vor empfohlen, zunächst keine Angaben bei der<br />

Polizei zu machen. Dies ist auch keineswegs nachteilig für den Betroffenen.<br />

Angaben kann man nach Überprüfung der Ermittlungsakten jederzeit<br />

nachholen oder aber, sofern es zweckmäßig ist, auch bei Gericht<br />

unterlassen.


- 5 -<br />

0.6 Etwas mehr Gelassenheit!<br />

Wolfgang Bosbachs (MDL-CDU/CSU) erster Appell bei der Unternehmer-<br />

Offensive <strong>2012</strong> der MIT Stuttgart hieß: „Wählen Sie nie Politiker, die nicht von<br />

Herzen lachen können, sonst haben Sie nichts zu lachen!“ Sein großer<br />

Wunsch für die Zukunft ist etwas mehr Gelassenheit. Generell neigen die<br />

Deutschen zur Verzweiflung. Unter Skandal und Katastrophe geht gar nichts<br />

mehr. In der Vergangenheit gab es Herausforderungen wie<br />

Schneekatastrophen, nur hießen sie früher „strenger „Winter“. Mit allen<br />

Herausforderungen ist man in Deutschland in der Vergangenheit fertig<br />

geworden, aber es fällt schwer, auf das Erreichte stolz zu sein. In der<br />

Diskussion über soziale Gerechtigkeit werde zu oft vergessen, dass diese<br />

allgemein für die Gesellschaft gelten muss und nicht nur für die Hartz-IV-<br />

Empfänger. Denn die Erwerbstätigen finanzieren das soziale<br />

Sicherungssystem. Aber auch sie müssen häufig auf Grund von kalter<br />

Progression und Inflation rechnen, um über die Runden zu kommen. In der<br />

öffentlichen Wahrnehmung der Berichterstattung komme dies aber nicht vor.<br />

0.7 Unisex-Tarife<br />

Alle reden in diesem Jahre von Unisex – doch was ist das eigentlich<br />

genau? Und welche Folgen hat das Thema für Versicherungskunden?<br />

Was bedeutet Unisex eigentlich genau?<br />

Aktuell entscheidet bei der Kalkulation von Versicherungstarifen noch der<br />

kleine Unterschied zwischen Männern und Frauen über Preis und Leistung.<br />

So sind einige Versicherungen für Männer günstiger, andere für Frauen. Der<br />

Gesetzgeber wird alle Versicherungsunternehmen verpflichten, ab dem 21.<br />

Dezember <strong>2012</strong> Männern und Frauen bei der Kalkulation gleichzustellen. Von<br />

diesem Zeitpunkt an werden für neue Vertragsabschlüsse nur noch<br />

sogenannte „Unisex-Tarife“ angeboten – mit gleichen Beiträgen und gleichen<br />

Leistungen für Männer und Frauen.<br />

Welchen Grund hat die Einführung von Unisex-Tarifen überhaupt?<br />

Mit Unisex-Tarifen wird die Gleichstellung von Mann und Frau auch auf die<br />

Versicherungstarife ausgeweitet. In den meisten europäischen Ländern ist das<br />

bereits umgesetzt, in Deutschland geschieht dies bis Dezember.<br />

Welche Versicherungen sind konkret von der Umstellung betroffen?<br />

Betroffen sind ganz allgemein Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen<br />

sowie die Kfz-Versicherung.<br />

Betrifft dies nur neue oder auch schon bestehende Verträge?<br />

Für Verträge, die vor dem 21.12.2010 abgeschlossen wurden, bleibt alles<br />

beim Alten. Sie werden im jeweiligen Männer- bzw. Frauen-Tarif weitergeführt.


- 6 -<br />

Wo „lohnt“ sich ein Abschluss noch in diesem Jahr?<br />

Rentenversicherungen sind <strong>2012</strong> speziell für Männer interessant, da sie im<br />

bestehenden Tarif eine höhere Rente erhalten. Auch in der privaten<br />

Krankenversicherung lohnt sich ein schneller Abschluss, da aktuell die<br />

Beiträge für Männer in der Regel niedriger sind als für Frauen. Für Frauen ist<br />

aktuell der Beitrag in der Risikolebensversicherung niedriger als für Männer.<br />

0.8 Bei Skimming haftet in der Regel die Bank<br />

Werden Bankkunden Opfer von Betrügern, die Daten von EC-Karten<br />

ausspähen, muss in der Regel die Bank den Schaden übernehmen. Für<br />

Schäden, die dem Kunden aufgrund von betrügerischen Manipulationen an<br />

Geldautomaten entstehen, haftet der Kunde nicht. Beim sogenannten<br />

Skimming werden an Geldautomaten oder beim Bezahlen in Geschäften die<br />

Daten der EC-Karte und die Geheimzahl ausgespäht. Die Datendiebe fertigen<br />

dann eine Kopie der Geldkarte an und plündern damit das Konto des Opfers.<br />

Erst wenn die Bank nachweisen kann, dass mit der Originalkarte und der<br />

Geheimzahl Geld abgehoben wurde, ist der Kunde in der Pflicht.<br />

0.9 Steuern / Schweiz 50 % Erbschaftsteuer<br />

Neben der Abgeltungsteuer von bis zu 41% werden deutsche Konten in<br />

der Schweiz künftig mit einer Erbschaftsteuer von 50% belastet. Darauf<br />

haben sich Deutschland und die Schweiz bereits am 5. April in einem<br />

Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zusammenarbeit in den Bereichen<br />

Steuern und Finanzmarkt geeinigt. Die Erbschaftsteuer ist ein neuer<br />

Bestandteil des nunmehr vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzes<br />

zur Zusammenarbeit mit der Schweiz in Steuerfragen.<br />

Das Steuerabkommen sieht vor, dass die Schweizer Banken die<br />

Erbschaftsteuer anonym an den deutschen Fiskus abführen. Damit<br />

entspräche das Verfahren der ebenfalls anonym abgeführten Abgeltungsteuer.<br />

Doch statt Steuersätzen von 21 % bis 41 % werden 50% fällig, wenn der<br />

Erbe nicht innerhalb eines Jahres nachweist, den deutschen Fiskus von<br />

seinem in der Schweiz geerbten Vermögen unterrichtet zu haben.<br />

Teilt ein Bundesbürger seinem Finanzamt den Erbfall mit, wird dieses bei<br />

größeren Vermächtnissen prüfen, ob die Angaben stimmen. Wie plausibel<br />

ist die Höhe des im Inland vorhandenen Vermögens verglichen mit den<br />

Einkünften des Verstorbenen in den vergangenen Jahren? Erscheint das<br />

inländische Vermögen zu gering, kann das Finanzamt im Rahmen des mit der<br />

Schweiz vereinbarten <strong>Information</strong>saustausches ein Auskunftsersuchen stellen.<br />

Bejahen die Eidgenossen die abstrakte Anfrage, ob ein Deutscher ein Konto<br />

bei einer Schweizer Bank hat, folgt eine konkrete Anfrage zum Kontostand.<br />

Auch die muss die Schweiz nach dem Abkommen beantworten.<br />

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäub/e (CDU) ist zuversichtlich, dass<br />

die SPD-Länder das Gesetz in seiner neuen Form mittragen. Die


- 7 -<br />

Sozialdemokraten haben angekündigt, das Gesetz sorgfältig zu prüfen. Vor<br />

allem wollen sie die Reichweite der Schweizer Auskunftspflichten ausloten.<br />

Nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums sind sie umfassender als die,<br />

über die die USA mit den Eidgenossen verhandeln. Sie überträfen deutlich<br />

den OECD-Standard.<br />

Fazit: Die Bundesregierung höhlt die auf dem Papier zugesicherte Anonymität<br />

deutscher Kontoinhaber systematisch aus. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass<br />

unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerflüchtiger in der Schweiz ab<br />

2013 einem "nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko" unterliegen.<br />

0.10 Alkoholtester auch für Touristen<br />

Wer die Brückentage für ein verlängertes Wochenende und einen<br />

Abstecher nach Frankreich nützt oder in den bevorstehenden Ferien dort<br />

Urlaub machen möchte, muss bei Reisen mit dem Auto ab 1. Juli <strong>2012</strong><br />

einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen.<br />

Wer keinen unbenutzten Schnelltester bei einer Verkehrskontrolle vorweisen<br />

kann, muss ab November mindestens 11 EUR Bußgeld bezahlen.<br />

Der Grund für diese Einführung der Alkohol-Schnelltester: Die französische<br />

Regierung versucht mit dieser und anderen Maßnahmen, die<br />

Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen.<br />

Bei 31 % der Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang ist Alkohol als<br />

Ursache festgestellt worden. Die Alkohol-Schnelltester sind aber umstritten,<br />

wie der ADAC mitteilt, da die ermittelten Werte nicht zuverlässig sind. Die<br />

Alkohol-Schnelltester zeigen nur an, dass Alkohol getrunken wurde. Der<br />

genaue Alkoholwert kann nur durch eine Blutprobe ermittelt werden. Die<br />

Alkohol-Schnelltester sind im Internet oder in Apotheken zum Preis zwischen<br />

1,50 EUR und 5,00 EUR erhältlich.<br />

0.11 Reform des Insolvenzrechts<br />

Seit dem 1. März <strong>2012</strong> ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der<br />

Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Es soll in Not geratenen<br />

Unternehmen den Weg zur Sanierung erleichtern. Stärkung der<br />

Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl, ein<br />

Schutzschirmverfahren für die Schuldner, besserer Vollstreckungsschutz und<br />

neue Regeln fürs Insolvenzplanverfahren: Dank dieser Maßnahmen sollen<br />

Unternehmenssanierungen künftig einfacher, effektiver und schneller möglich<br />

sein. Die Berater haben in Krise und Insolvenz des Unternehmens oder seines<br />

Geschäftspartners deutlich gestiegene Einflussmöglichkeiten gewonnen.


- 8 -<br />

1 Alle Steuerzahler<br />

1.1 Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten<br />

Die vom Gesetzgeber eingeführten formellen Anforderungen an den Nachweis<br />

bestimmter Krankheitskosten (für deren Anerkennung als außergewöhnliche<br />

Belastung) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BFH, Urteil vom<br />

19.04.<strong>2012</strong> – VI R 74/10).<br />

Die Kläger machten u.a. die Kosten für einen Kuraufenthalt als<br />

außergewöhnliche Belastungen geltend. Sie hatten die medizinische<br />

Notwendigkeit der Kur jedoch nicht durch ein vor Kurbeginn ausgestelltes<br />

amtsärztliches oder vergleichbares Attest belegt. Finanzamt und Finanzgericht<br />

ließen die Aufwendungen deshalb nicht zum Abzug als außergewöhnliche<br />

Belastungen zu.<br />

Auch der Bundesfinanzhof (BFH) erkannte die Kosten für den Kuraufenthalt<br />

nicht als außergewöhnliche Belastungen an.<br />

Nach § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) wird die Einkommensteuer<br />

auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere<br />

Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher<br />

Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen<br />

Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Hierzu können<br />

auch Aufwendungen im Krankheitsfall gehören. Bestimmte Krankheitskosten,<br />

bei denen die medizinische Notwendigkeit nicht offensichtlich ist, dürfen<br />

allerdings nur noch berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige ihre<br />

Zwangsläufigkeit z. B. durch ein amtsärztliches Gutachten nachweist. Eine<br />

entsprechende gesetzliche Regelung (§ 33 Abs. 4 EStG und § 64<br />

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) hat der Gesetzgeber durch das<br />

Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeführt. Der Gesetzgeber hat damit auf<br />

die Änderung einer langjährigen Rechtsprechung reagiert. Der BFH hatte<br />

nämlich 2010 dem zuvor stets verlangten formellen Nachweis mangels einer<br />

gesetzlichen Grundlage eine Absage erteilt (BFH Urteile vom 11.11.2010 – VI<br />

R 17/09 und VI R 16/09).<br />

In dem vorliegenden Urteil hat der BFH festgestellt, dass auf die strenge Art<br />

des Nachweises aufgrund der geänderten Rechtslage nun nicht (mehr)<br />

verzichtet werden könne. Die nunmehr vom Gesetzgeber geregelten<br />

Anforderungen an den Nachweis bestimmter Krankheitskosten seien von<br />

Verfassung wegen nicht zu beanstanden. Auch der Umstand, dass die neuen<br />

Nachweisregelungen rückwirkend in allen noch offenen Fällen anzuwenden<br />

sind, sei verfassungsrechtlich unbedenklich; darin liege keine unzulässige<br />

Rückwirkung.


- 9 -<br />

1.2 Gemeinschaftskonto kann zur Steuerfalle werden<br />

Zahlt ein Ehegatte hohe Beträge auf ein Gemeinschaftskonto (sogenanntes<br />

Oder-Konto) der Eheleute ein, kann dies nach einem Urteil des<br />

Bundesfinanzhofs zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Zuwendung<br />

an den anderen Ehegatten führen. Das Finanzamt muss jedoch anhand<br />

objektiver Tatsachen nachweisen, dass der Ehegatte im Verhältnis zum<br />

einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das<br />

eingezahlte Guthaben verfügen kann.<br />

Je häufiger der nicht einzahlende Ehegatte auf das Guthaben des Oder-<br />

Kontos zugreift, um eigenes Vermögen zu schaffen, umso stärker spricht dies<br />

nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dafür, dass er zu gleichen Teilen am<br />

Guthaben berechtigt ist.<br />

Erfolgen derartige Kontozugriffe allerdings nur im Einzelfall, kann dies darauf<br />

hindeuten, dass sich die Zuwendung des einzahlenden Ehegatten an den<br />

anderen Ehegatten auf diesen Betrag beschränkt und nicht einen hälftigen<br />

Anteil am gesamten Guthaben betrifft.<br />

Hinweis: Für die Entscheidung, ob der nicht einzahlende Ehegatte über den<br />

auf ihn entfallenden Anteil am Guthaben im Innenverhältnis zum anderen<br />

Ehegatten frei verfügen kann, sind alle Umstände des Einzelfalls zu<br />

berücksichtigen.<br />

1.3 Steuervereinfachungsgesetz 2011: Kinder<br />

Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge werden ab <strong>2012</strong> bei volljährigen Kindern<br />

unter 25 Jahren, die die erste Berufsausbildung bzw. das Erststudium<br />

absolvieren, gewährt. Die bisherige Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 €<br />

entfällt. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines<br />

Erststudiums wird ein Kind bei einer weiteren Ausbildung hingegen nur<br />

berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Ausnahmen:<br />

Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger<br />

wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein<br />

geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.<br />

Ab dem Jahr <strong>2012</strong> kann der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 € für<br />

volljährige Kinder in Schul- oder Berufsausbildung, die außerhalb des<br />

elterlichen Haushalts wohnen, von den Eltern in der Steuererklärung<br />

ungekürzt angesetzt werden. Eigene Einkünfte (z. B. aus Kapitalvermögen)<br />

und Bezüge des Kindes (z. B. BAföG-Zuschuss) sind für den<br />

Ausbildungsfreibetrag irrelevant.<br />

Auch ab <strong>2012</strong> werden die Kinderbetreuungskosten für alle Kinder unter 14<br />

Jahren – in Höhe von 2/3 der Kosten pro Kind (maximal 4.000 €/Jahr) – als<br />

Sonderausgaben berücksichtigt. Unerheblich ist, ob beide Elternteile oder<br />

Alleinerziehende arbeiten, krank oder in der Ausbildung sind.


- 10 -<br />

1.4 Jahressteuergesetz 2013 mit Stellungnahme des Bundesrates<br />

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nun vor.<br />

Dieser enthält neben den bereits bekannten Vorhaben im Wesentlichen<br />

folgende Punkte:<br />

• Die im Referentenentwurf vorgesehene Besteuerung der Bezüge von<br />

freiwillig Wehrdienst Leistenden wird deutlich abgemildert. Der Wehrsold<br />

selbst bleibt steuerfrei. Steuerpflichtig werden aber die weiteren Bezüge<br />

(z. B. Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie die<br />

unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung).<br />

• Um eine Gleichstellung mit freiwillig Wehrdienst Leistenden zu erreichen,<br />

soll das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld ab dem<br />

Kalenderjahr 2013 steuerfrei gestellt werden.<br />

• Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines<br />

Pkws nach der 1-%-Regelung soll es für Elektro- und<br />

Hybridelektrofahrzeuge einen pauschalen Abzug für die Kosten des<br />

Batteriesystems vom Bruttolistenpreis geben. Dieser soll für bis zum<br />

31.12.2013 angeschaffte Fahrzeuge 500 EUR je kWh Speicherkapazität der<br />

Batterie, maximal aber 10.000 EUR betragen. Für später angeschaffte<br />

Fahrzeuge sollen sich diese Beträge jährlich um 50 EUR bzw. 500 EUR<br />

vermindern.<br />

• Die Aufbewahrungsfrist für Buchführungsunterlagen und dergleichen soll<br />

ab 2013 von bisher 10 auf 8 Jahren verkürzt werden. Ab 2015 soll die Frist<br />

nur noch 7 Jahre betragen. Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist nach<br />

§ 257 Abs. 4 HGB soll ebenfalls entsprechend verkürzt werden. Bei einer<br />

Umsetzung dieser Maßnahmen würde sich auch eine Auswirkung auf die<br />

Ermittlung der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten ergeben.<br />

Der Bundesrat hat Anfang Juli <strong>2012</strong> in einer 128 Seiten starken<br />

Stellungnahme zum Regierungsentwurf Stellung genommen. Wichtigster<br />

Punkt der Stellungnahme ist eine Initiative, die<br />

Betriebsvermögensvergünstigungen bei der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer einzuschränken, um Gestaltungen mit sogenannten Cash-<br />

GeseIlschaften nicht mehr zu begünstigen. Diese sind bereits durch einen<br />

Beschluss des Bundesfinanzhofs vom Oktober 2011 unter Beschuss<br />

genommen worden und sollen nun nach dem Willen der Länder durch<br />

gesetzgeberische Maßnahmen von der Bildfläche verschwinden.<br />

Bei den betroffenen Gestaltungen werden Geldmittel in eine GmbH oder eine<br />

(gewerblich geprägte) GmbH & Co. KG eingelegt, um so das so genannte<br />

Verwaltungsvermögen unter die kritischen Grenzen für die Regelverschonung<br />

(Abschlag 85 %) oder sogar für die Optionsverschonung (Abschlag 100 %) zu<br />

drücken.<br />

Die Initiative der Länder zielt nun darauf ab, Finanzmittel künftig generell dem<br />

Verwaltungsvermögen zuzuordnen. Danach sollen Wertpapiere sowie<br />

vergleichbare Forderungen, Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und<br />

andere Forderungen, "soweit deren Wert nicht geringfügig ist", insgesamt dem<br />

nicht begünstigten Verwaltungsvermögen zugeordnet werden.<br />

Außerdem will der Bundesrat die effektiv 95 %-ige Steuerbefreiung des


- 11 -<br />

§ 8b KStG für Streubesitzdividenden (Beteiligungsquote unter 10 %)<br />

beseitigen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mache dies<br />

erforderlich, um Anteilseigner in anderen europäischen Ländern nicht zu<br />

benachteiligen.<br />

Gegenwärtig ist offen, ob die vom Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

umgesetzt werden. Hierzu bedürfe es einer entsprechenden Änderung des<br />

Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der dann über den Bundestag<br />

wiederum zum Bundesrat gelangen könnte. Nach dem gegenwärtig bekannten<br />

Zeitplan würde dies frühestens Ende Oktober <strong>2012</strong> möglich sein. Bis dahin<br />

besteht nach allgemeiner Einschätzung daher weiterhin ein Zeitfenster,<br />

Gestaltungen mit „Cash-Gesellschaften“ zu nutzen. Diese sollten aber aus<br />

Vorsichtsgründen immer auch wirtschaftlich – und nicht allein mit dem<br />

Schenkungsteuervorteil – begründbar sein.<br />

1.5 Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen und Abbau der kalten<br />

Progression weiterhin in der Schwebe<br />

Die Gesetzesvorhaben zur steuerlichen Förderung energetischer<br />

Gebäudesanierungen sowie zum Abbau der kalten Progression sind<br />

inzwischen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat<br />

angekommen und dort vorerst stecken geblieben. Noch immer konnte<br />

zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt werden. Der<br />

Vermittlungsausschuss hat sich hierzu auf unbestimmte Zeit vertagt.<br />

1.6 Wann ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?<br />

Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet<br />

(Pflichtveranlagung), wenn folgende Fälle vorliegen:<br />

• Bezug von Nebeneinkünften über 410 EUR<br />

• Steuerfreie Leistungen über 410 EUR, die dem<br />

Progressionsvorbehalt unterliegen<br />

• Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte (außer<br />

Behinderten-Pauschbetrag)<br />

• Eintragung der Steuerklasse IV mit einem Faktor bei Eheleuten<br />

• Berufstätigkeit des Ehegatten mit Lohnsteuerklasse V oder VI<br />

Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern<br />

• Bezug von außerordentlichen Einkünften, die nach der<br />

Fünftelregelung versteuert wurden<br />

• Anwendung der allgemeinen und der besonderen Lohnsteuertabelle im<br />

laufenden Jahr<br />

• Übertragung von Kinderfreibeträgen<br />

• Wiederheirat in dem Jahr, in dem die vorhergehende Ehe aufgelöst<br />

wurde (Tod, Scheidung).<br />

Andere Personen, die zwar keinen Arbeitslohn beziehen, dafür aber andere<br />

Einkünfte haben, müssen eine Erklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte über 8.004,00 EUR bei Alleinstehenden und 16.008,00 EUR bei<br />

Verheirateten liegt.


- 12 -<br />

Alle Personen sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet,<br />

wenn das Finanzamt sie dazu auffordert. Dies kann ganz einfach durch<br />

Zusenden der amtlichen Vordrucke erfolgen.<br />

1.7 Vorausgefüllte Steuererklärung<br />

Ab 2013 soll dieses neue Projekt der Finanzverwaltung zur Anwendung<br />

kommen. Aufgrund verschiedener in letzter Zeit erfolgter gesetzlicher<br />

Änderungen verfügt die Finanzverwaltung über viele Daten der<br />

Steuerpflichtigen, zum Beispiel Lohneinkünfte, Kapitaleinkünfte, Renten und<br />

Versicherungsbeiträge. Mit Hilfe der EDV werden diese Daten in eine<br />

"vorausgefüllte Steuererklärung" eingefügt<br />

"Diese von der Finanzverwaltung als eine Art kostenloses Service-Angebot<br />

übertragene Daten werden von Dritten geliefert und in Datenpools gesammelt.<br />

Doch die Praxis zeigt, dass die von Dritten gelieferten Daten häufig fehlerhaft<br />

sind und einer ständigen Kontrolle und Korrektur bedürfen" schreibt der<br />

Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken in Kammerreport<br />

Beihefter zu Deutsches Steuerrecht August <strong>2012</strong>.<br />

Dr. Vinken schreibt weiter: "Nach Ansicht der BStBK<br />

(Bundessteuerberaterkammer) lässt sich die vorausgefüllte Steuererklärung<br />

daher nur praktisch umsetzen, wenn dem Steuerberater ein direkter Zugriff auf<br />

die Datenpools der Finanzverwaltung gewährt wird. Er muss die bei der<br />

Finanzverwaltung gespeicherten steuerlich relevanten Daten der <strong>Mandanten</strong><br />

elektronisch abfragen und prüfen können."<br />

Selbstverständlich darf diese Abfrage nur auf Steuerpflichtige beschränkt sein,<br />

für deren steuerliche Beratung der Steuerberater bevollmächtigt ist. In einer<br />

Vollmachtsdatenbank (VDB) der Steuerberater werden diese <strong>Mandanten</strong>-<br />

Vollmachten elektronisch gespeichert. Der Steuerberater weist sich gegenüber<br />

dieser Datenbank mit seiner Smart-Card oder einem anderen elektronischen<br />

Ausweis aus und kann dann die Daten der <strong>Mandanten</strong>, für die eine Vollmacht<br />

gespeichert ist, abrufen.<br />

Durch die Koppelung der beiden neuen elektronischen Medien kann eine<br />

deutliche Rationalisierung bei der Bearbeitung von Steuererklärungen<br />

eintreten. Der Steuerberater muss die Daten, die der Finanzverwaltung bereits<br />

bekannt sind, nicht mehr eingeben, sondern auf Richtigkeit überprüfen.<br />

Zusätzlich muss er die dem Finanzamt noch nicht bekannten Daten - zum<br />

Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - ermitteln und<br />

erfassen. "Dies führt zu einer erheblichen Beschleunigung der<br />

Arbeitsprozesse und einem Bürokratieabbau und erleichtert so die tägliche<br />

Arbeit des gesamten Berufsstands" schreibt Vinken weiter.<br />

Wenn der Steuerberater keinen Zugriff auf die Daten der Finanzverwaltung<br />

hätte, müsste er sie wie bisher von Hand eingeben. Neben der zusätzlichen<br />

Arbeit birgt dies - wie jede Dateneingabe - ein zusätzliches Fehlerrisiko. Es ist<br />

auch gar nicht einzusehen, warum die Daten, die die Finanzverwaltung für


- 13 -<br />

einen Steuerbürger gesammelt hat, seinem steuerlichen Berater bei seiner<br />

gesetzlich geschützten Arbeit vorenthalten werden sollen.<br />

Vinken folgert schließlich: "Beide Projekte, Vollmachtsdatenbank und<br />

vorausgefüllte Steuererklärung, bedingen sich gegenseitig und machen den<br />

zeitgleichen Start beider Projekte aus der Sicht der BStBK zwingend<br />

erforderlich."<br />

Der Gesetzgeber unternimmt viele Anstrengungen, um die Abgabe der<br />

Steuererklärungen zu beschleunigen. Die Angehörigen der steuerberatenden<br />

Berufe haben ein hohes eigenwirtschaftliches Interesse, ihre Arbeitsabläufe zu<br />

beschleunigen. Diese beiden Vorhaben beinhalten nicht den geringsten<br />

Zielkonflikt. Daher darf dem jeweils bevollmächtigten Steuerberater der Zugriff<br />

auf die - im Übrigen mit Steuergeldern beschafften Daten der Bürger - nicht<br />

verwehrt werden. Eine kontraproduktivere Gestaltung kann man sich sonst<br />

kaum vorstellen.<br />

1.8 Vorsicht bei einer getrennten Veranlagung<br />

Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen können die Haushaltskasse<br />

belasten. Damit die Last nicht zu groß wird, können solche Ausgaben als<br />

außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.<br />

Voraussetzung: Die Ausgaben müssen relativ gesehen über dem Durchschnitt<br />

liegen. Außerdem müssen Steuerzahler eine zumutbare Eigenbelastung<br />

leisten, deren Höhe sich nach ihren Einkünften richtet. Eine Besonderheit<br />

ergibt sich dabei bei Ehegatten: Bei einer getrennten Veranlagung wird<br />

eigentlich so gerechnet, als wären die Ehegatten gar nicht verheiratet. Dies ist<br />

jedoch bei der Berechnung der Eigenbelastung von außergewöhnlichen<br />

Belastungen anders. Denn deren Höhe ergibt sich nach dem Gesamtbetrag<br />

ob für die Ehegatten letztendlich nicht doch die Zusammenveranlagung mit<br />

dem Ehegattensplitting vorteilhafter ist.<br />

2 Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler<br />

2.1 Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistung, haftet der Arbeitgeber für die<br />

zugesagte Betriebsrente<br />

Ein ausgeschiedener Arbeitnehmer bezog eine ihm zugesagte monatliche<br />

Rente von einer Pensionskasse. Deren Satzung sah vor, entstandene<br />

Fehlbeträge durch eine Herabsetzung ihrer Zahlungen auszugleichen. Was<br />

auch geschah: Die Kasse senkte die Betriebsrente in Folgejahren erst um 1,4<br />

dann um 1,37 und 1,34 %. Daraufhin verklagte der Ruheständler seinen<br />

früheren Arbeitgeber, die Leistungskürzung auszugleichen.<br />

Die Klage hatte in allen Instanzen Erfolg, zuletzt auch vor dem<br />

Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZR 408/10). Der Rechtsanspruch folgt aus § 1<br />

Abs. 1 S. 3 Betriebliche-Altersvorsorge-Gesetz. Danach haften Arbeitgeber.<br />

Auch dann, wenn die zugesagten Leistungen wie hier von einem externen<br />

Versorgungsträger erbracht werden. Von dieser Einstandspflicht kann sich<br />

der Arbeitgeber nach § 17 Abs 3 BetrAVG nicht befreien.


- 14 -<br />

• Der Arbeitgeber verteidigte sich damit, dass die jeweils gültige Satzung<br />

der Pensionskasse maßgeblich sei. Das war in der Tat vertraglich so<br />

vereinbart. Ein derartiger Verweis schützt einen Arbeitgeber aber nicht.<br />

Wenn es um die Kürzung von Leistungen geht, ist er laut BAG<br />

wirkungslos. Die Konsequenz:<br />

• Als Arbeitgeber sollten Sie alles Tun, um dem Risiko einer<br />

Ausfallhaftung bestmöglich vorzubeugen. Beachten und verfolgen<br />

Sie stets die finanzielle Leistungsfähigkeit der für Sie tätigen<br />

Versorgungsträger. Sollten sich dabei Probleme abzeichnen, bilden Sie<br />

vorsorglich entsprechende Rückstellungen in Ihrer Bilanz. Das Urteil<br />

betrifft neben Pensionskassen auch andere externe Anbieter<br />

betrieblicher Altersversorgungen.<br />

2.2 IHK-Beitrag<br />

Freistellung für Kleingewerbetreibende<br />

Als Beiträge erhebt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Grundbeiträge<br />

und Umlagen. Die Grundlagen für diese Beiträge sind in § 3 Abs. 3 IHKG<br />

geregelt.<br />

Bestimmte, nicht im Handelsregister eingetragenen<br />

Kleingewerbetreibende können dabei – nach Ansicht des<br />

Bundesverwaltungsgerichts verfassungsgemäß (Beschluss vom 14.12.2011 .<br />

8 B 38.11) – Beitragsfreistellungen erhalten. Die Beitragsbescheide sind<br />

daraufhin zu überprüfen.<br />

Vom Beitrag freigestellt sind nicht in das Handelsregister eingetragene<br />

natürliche Personen und Personengesellschaften, wenn deren Gewerbeertrag<br />

nach dem GewStG oder der nach dem EStG ermittelte Gewinn 5.200 EUR<br />

nicht übersteigt.<br />

Im Jahr der Betriebseröffnung und im folgenden Jahr sind – unter bestimmten<br />

weiteren Voraussetzungen – nicht im Handelsregister eingetragene natürliche<br />

Personen von der Umlage und vom Grundfreibetrag sowie für das dritte und<br />

vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn der Gewerbeertrag oder der Gewinn<br />

aus Gewerbebetrieb 25.000 EUR nicht übersteigt.<br />

2.3 Geldwerter Vorteil bei Geschenken<br />

Pauschaler Steuersatz ist möglich<br />

Wer als Unternehmer seine Geschäftsfreunde beschenkt, kann die hierzu<br />

fällige Einkommensteuer übernehmen. Dabei gelten einige Voraussetzungen.<br />

Wenn ein Unternehmer einem Kunden eine Flasche Champagner im Wert<br />

von 35,70 EUR (einschl. MwSt.) schenkt, muss dieser den Champagner<br />

grundsätzlich als Einnahme erfassen und versteuern. Mit einer<br />

Ausnahme: Der Zuwendende, egal ob Einzelunternehmer, Personen- oder<br />

Kapitalgesellschaft, kann die Einkommensteuer auf dieses Geschenk auch<br />

übernehmen und an das Finanzamt abführen. Diese beträgt 30 Prozent zzgl.


- 15 -<br />

Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Für den Pauschalsteuersatz<br />

sind jedoch einige Voraussetzungen erforderlich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

In jedem Fall muss es sich um eine Sachzuwendung handeln.<br />

Ausgenommen sind Streuwerbeartikel und geringe Warenproben,<br />

deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 EUR<br />

betragen haben.<br />

Jede Zuwendung muss betrieblich begründet sein, wie zum Beispiel<br />

anlässlich des Geburtstags des Geschäftspartners.<br />

Die Aufwendungen für die Präsente dürfen je Empfänger und<br />

Wirtschaftsjahr (sowie für einzelne Zuwendungen) 10.000 EUR nicht<br />

übersteigen.<br />

Außerdem sind die Empfänger über die Steuerpauschalierung zu<br />

benachrichtigen.<br />

Für die Pauschalsteuer besteht ein Wahlrecht, das den zuwendenden<br />

Unternehmer für das Wirtschaftsjahr bindet, d. h. er muss alle folgenden<br />

Sachzuwendungen ebenfalls der pauschalen Steuer unterwerfen, soweit die<br />

oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Champagner müsste<br />

der „Zuwendende „ damit 10,71 EUR zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl.<br />

Kirchensteuer an den Fiskus abführen. Die Anschaffungskosten kann er als<br />

Betriebsausgabe geltend machen, da die pauschale Steuerbelastung in Höhe<br />

von 10,71 EUR bei der Prüfung der 35-EUR-Grenze (netto) nicht<br />

hinzugerechnet wird. „Sowohl die Aufwendungen für den Champagner als<br />

auch die Pauschalsteuer können also gewinnmindernd geltend gemacht<br />

werden“. Übersteigt das Geschenk jedoch die 35-EUR-Grenze – damit ist es<br />

nicht abziehbar -, kann man auch die pauschale Steuer nicht abziehen.<br />

3 Arbeitgeber, Arbeitnehmer<br />

3.1 Was bei Ferienjobs zu beachten ist<br />

1. Schüler<br />

Bei alleiniger Beschäftigung während der Sommerferien können sie<br />

unbegrenzt verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Die Frist<br />

von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen wird nicht überschritten. Wird zudem<br />

maximal an 18 zusammenhängenden Tagen gearbeitet und täglich nicht mehr<br />

als 62 Euro verdient, entfällt auch die Lohnsteuer. Allerdings muss der<br />

Arbeitgeber aus eigener Tasche einen Pauschbetrag von 25 Prozent<br />

abführen. Hinweis: Bei Überschreiten der vorgenannten Grenzen hat der<br />

Arbeitgeber über die Steuerkarte Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer<br />

sowie Solidaritätszuschlag einzubehalten. Für die Schüler bedeutet das im<br />

Regelfall keine finanziellen Einbußen, weil die einbehaltenen Lohnsteuern im<br />

Rahmen der Einkommensteuererklärung voll erstattet werden.


- 16 -<br />

2. Studenten<br />

Während der Semesterferien arbeitende Studenten unterliegen grundsätzlich<br />

nicht der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es sind jedoch vom<br />

Studenten und vom Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.<br />

Ausnahmen: Es handelt sich um einen 400 Euro-Job. Oder die Arbeit ist auf 2<br />

Monate bzw. 50 Arbeitstage begrenzt. Bei einer unter die<br />

Geringfügigkeitsgrenze fallenden Tätigkeit trägt der Arbeitgeber die<br />

Pauschalabgaben zur Lohnsteuer und zur Renten- und Krankenversicherung.<br />

Letztere entfallen bei Studenten, die nicht in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung als Familienangehörige/Studenten versichert sind –<br />

Wichtig: Bei Studenten unbedingt nach der Zahl der bereits absolvierten<br />

Semester fragen. Voraussetzung für die Vorteile bei der Sozialversicherung ist<br />

ein ernsthaftes Betreiben des Studiums. Faustregel: Bei 25 Semestern dürfte<br />

das nicht mehr gegeben sein. In Zweifelsfällen sollten Unternehmer den<br />

Sozialversicherungsträger einschalten.<br />

Einen Überblick zu den außerdem bei einer Beschäftigung von Schülern<br />

einzuhaltenden gesetzlichen Bedingungen:<br />

Gesetzliche Vorgaben<br />

Die schulfreie Zeit nutzen viele Schüler als günstige Gelegenheit, ihr<br />

Taschengeld durch einen Ferienjob aufzubessern. Im Vorfeld von Ferien<br />

erhalten deshalb viele Unternehmen Anfragen von Schülern nach<br />

Aushilfstätigkeiten. Sollte bei Ihnen die grundsätzliche Bereitschaft zu einer<br />

solchen Beschäftigung vorhanden sein: Achten Sie darauf, dass Sie die<br />

gesetzlichen Bestimmungen einhalten, unter denen diese Beschäftigung<br />

erlaubt ist.<br />

Auch wenn die Schüler nur Aushilfstätigkeiten verrichten sollen: Als<br />

Arbeitgeber haben Sie als Mindesthürde das Jugendarbeitsschutzgesetz zu<br />

beachten. Dieses verbietet Tätigkeiten für Jugendliche, die zu früh beginnen,<br />

zu lange dauern, zu schwer, gefährlich oder für sie ungeeignet sind.<br />

Details, die Sie im Einzelfall kennen und berücksichtigen sollten:<br />

Schulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahre dürfen während der Schulferien<br />

grundsätzlich im Betrieb eingesetzt werden. Allerdings ist die Tätigkeit zeitlich<br />

auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Weitere Einschränkungen:<br />

1. Arbeitsdauer täglich nicht mehr als 8 Stunden, wöchentlich maximal 40<br />

Stunden; in der Zeit von 6 bis 20 Uhr<br />

2. Fünf-Tage-Woche mit grundsätzlicher Arbeitsruhe an Samstagen und<br />

Sonntagen. Ausgenommen sind Branchen, in denen typischerweise<br />

auch am Wochenende gearbeitet wird; z. B. Gaststättengewerbe.<br />

3. Ausreichende Ruhepausen. Bei Arbeitszeit von mehr als viereinhalb<br />

Stunden = 30 Minuten; bei über sechsstündiger Arbeitszeit = 60<br />

Minuten. Ununterbrochene Freizeit von zwölf Stunden zwischen zwei<br />

Arbeitstagen.


- 17 -<br />

4. Verbot gefährlicher Arbeiten und Tätigkeiten mit außergewöhnlicher<br />

Hitze-, Kälte- oder Nässeeinwirkung oder gesundheitsschädlichem<br />

Lärm, gefährlichen Strahlen oder Arbeitsstoffen.<br />

5. Kein Einsatz bei Akkordarbeit und anderen tempoabhängigen<br />

Beschäftigungen<br />

Hinweis: Verlangen Sie vor einer Einstellung auf jeden Fall die Vorlage einer<br />

Schulbesuchsbescheinigung. Nehmen Sie diese zu den Lohnunterlagen.<br />

Fragen Sie in Zweifelsfällen einer Entscheidung einen Experten Ihres<br />

Arbeitgeberverbandes.<br />

3.2 Geringfügige Beschäftigung<br />

Das soll sich <strong>2012</strong> und 2013 bei Minijobs ändern<br />

Ein beliebtes Beschäftigungsverhältnis bei Arbeitgebern wie<br />

Arbeitnehmern ist der Minijob. Für 2013 hat der Gesetzgeber einige<br />

wichtige Änderungen vorgesehen.<br />

Ursprünglich sollte es schon im Sommer <strong>2012</strong> klappen, jetzt kommt es erst im<br />

nächsten Jahr. Die Regierungskoalition wird im Laufe des Jahres 2013 die bis<br />

dato abgabenfreie geringfügige Beschäftigung von 400 Euro auf 450 Euro<br />

erhöhen. Außerdem sollen künftig alle Minijobs grundsätzlich<br />

rentenversicherungspflichtig sein. Bis heute gibt es in Deutschland bereits<br />

über 7 Millionen Minijob-Verhältnisse, davon allein im gewerblichen Bereich<br />

rund 6,8 Millionen.<br />

Welche Auswirkungen hat die Erhöhung auf 450 Euro?<br />

Für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bedeutet die Anhebung um 50 Euro<br />

vor allem erst einmal mehr Flexibilität. Grundsätzlich ist in solchen Fällen bei<br />

Dauerarbeitsverhältnissen ja der Durchschnittsverdienst aus zwölf Monaten<br />

entscheidend. Für beide Seiten bietet die Erhöhung somit den Vorteil, dass<br />

verstärkt in monatlich unterschiedlichem Umfang gearbeitet werden kann,<br />

ohne dabei gleich befürchten zu müssen, dass sich dadurch sofort die<br />

versicherungsrechtlichen Beurteilung ändert. Zusätzlich kann das<br />

Einkommen in zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres<br />

unvorhergesehen die 450-Euro-Grenze überschreiten.<br />

Was ist bei der Rentenversicherung geplant?<br />

Derzeit sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Nur auf<br />

Wunsch und durch freiwillige Aufstockung mit Zusatzbeiträgen haben sie<br />

bisher die Möglichkeit, den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen<br />

der Rentenversicherung zu erhalten.<br />

Das soll sich künftig ändern – die Regel umgekehrt werden. Die<br />

Koalitionspläne sehen vor, dass Minijobber künftig grundsätzlich voll in der<br />

Rentenversicherung abgesichert sind und so unter anderem auch Ansprüche<br />

auf eine Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung erhalten. Dafür<br />

sollen sie dann den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von<br />

pauschal 15 Prozent aus eigenen Mitteln bis zum zurzeit gültigen Beitragssatz


- 18 -<br />

der Rentenversicherung von 19,6 Prozent aufstocken. Der Minijobber<br />

zahlt somit 4,6 Prozent dazu. Nur wenn dies vom Arbeitnehmer selbst<br />

ausdrücklich nicht gewünscht wird, kann ein Antrag auf<br />

Versicherungsfreiheit gestellt werden. Dann bleibt es weiterhin bei der<br />

pauschalen Abgabe des Arbeitgebers. Dieses neue Modell soll dann für alle<br />

Neuverträge gelten, Altverträge werden davon nicht automatisch betroffen.<br />

Diese geplante neue Regelung dürfte einen erhöhten Bürokratie-Aufwand für<br />

Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeuten. Denn was dann nach der alten<br />

Regelung bisher selbstverständlich war – nämlich die Versicherungsfreiheit -,<br />

ist zukünftig separat zu beantragen.<br />

Was hat sich bereits zum 1. Januar <strong>2012</strong> geändert?<br />

Bereits zum Jahresbeginn <strong>2012</strong> wurden die Beiträge zur Ausgleichskasse U1<br />

der Minijob-Zentrale von 0,6 Prozent auf 0,7 Prozent angehoben. Dadurch<br />

haben Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen und gleichzeitig<br />

umlagepflichtig zur Ausgleichskasse U1 sind, dann höhere Kosten. Mit diesem<br />

Betrag werden die Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit<br />

des Mitarbeiters in Höhe von 80 Prozent finanziert. Die Teilnahme zur<br />

Ausgleichskasse U1 ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die nicht mehr als 30<br />

Arbeitnehmer beschäftigen.<br />

Außerdem ist für geringfügig Beschäftige künftig eine<br />

Insolvenzgeldumlage zu zahlen. Sie entspricht 0,04 Prozent des<br />

Bruttoentgelts. Die übrigen Sozialabgaben sowie die Umlage U2 für die<br />

Entgeltfortzahlung bei Mutterschutz und Beschäftigungsverboten bleiben<br />

vorerst unverändert.<br />

3.3 Schwerpunktthema: Neue steuerfreie Wohltaten für Arbeitnehmer<br />

Bereits im Jahr 2000 wurde mit dem Gesetz zur Änderung des<br />

Investitionszulagengesetzes 1999 mit § 3 Nr. 45 EStG eine Steuerbefreiung<br />

ins Gesetz eingefügt, die Vorteile aus der privaten Nutzung von<br />

Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten durch<br />

Arbeitnehmern steuerfrei stellte. Voraussetzung war bereits damals, dass es<br />

sich um betriebliche Geräte handelte. Die Befreiungsvorschrift gilt im Übrigen<br />

lediglich für Arbeitnehmer.<br />

Eine Ausweitung der Steuerbefreiung auf Unternehmer und Selbständige ist<br />

weder von der Finanzverwaltung vorgesehen noch wird das Fehlen der<br />

Befreiung für diese Gruppe vom Bundesfinanzhof als verfassungswidrig<br />

eingestuft.<br />

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von<br />

steuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 3 Nr. 45<br />

EStG an die heutigen technischen Gegebenheiten angepasst und wesentlich<br />

erweitert.


- 19 -<br />

3.4 Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten<br />

Liegt ein beruflich veranlasster Umzug vor (z. B. Versetzung, Wechsel des<br />

Arbeitgebers) kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Umzugskosten in Höhe<br />

des Betrags steuerfrei ersetzen, der nach dem Bundesumzugskostengesetz<br />

(BUKG) als höchstmögliche Umzugskostenvergütung gezahlt werden könnte.<br />

Ersetzt werden können als umzugsbedingte Kosten grundsätzlich<br />

- Beförderungsauslagen (z. B. Speditionskosten)<br />

- Reisekosten (z. B. zur Wohnungsbesichtigung)<br />

- Mietentschädigungen (z. B. Miete alte Wohnung, die wegen<br />

Kündigungsfristen noch weiter bezahlt werden muss),<br />

- Vermittlungsgebühren,<br />

- (zusätzlicher) Unterricht für Kinder,<br />

- Sonstige Umzugsauslagen<br />

Für bestimmte Positionen sind Höchstgrenzen/Pauschbeträge zu beachten.<br />

Diese Beträge wurden für Umzüge, die ab 01.01.<strong>2012</strong> beendet werden, neu<br />

festgesetzt:<br />

- Höchstbetrag für Unterrichtskosten für ein Kind 1.657 EUR<br />

- Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen 1.314 EUR/657 EUR<br />

Verheiratete/Ledige 289 EUR jede weitere Person (ohne Ehegatte).<br />

3.5 Vereinfachungsregelung für Auszubildende im Jahr 2011<br />

Zum 1. Januar 2011 wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft. Ersetzt wird sie<br />

ab <strong>2012</strong> durch ein elektronisches Verfahren. Dann werden in einer Datenbank<br />

alle für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten, wie z. B. Steuerklasse oder<br />

Freibeträge, gespeichert. Zukünftig werden diese Daten elektronische<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) genannt. Ab 1. Januar <strong>2012</strong> soll die<br />

Datenbank, die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt wird, für<br />

alle Arbeitgeber zum Abruf der Daten zur Verfügung stehen.<br />

Da die Lohnsteuerkarte letztmalig für das Jahr 2010 gedruckt und versandt<br />

wurde und die Datenbank erst ab 1. Januar <strong>2012</strong> zur Verfügung stehen wird,<br />

mussten Übergangsregelungen für das Jahr 2011 geschaffen werden.<br />

Mit Schreiben vom 5. Oktober 2010 äußerte sich das BMF zu den<br />

Übergangsregelungen und gab bekannt, dass die Lohnsteuerkarte 2010 bis<br />

zur erstmaligen Anwendung der ELStAM gültig bleibt.<br />

Sofern dem Arbeitnehmer für das Jahr 2010 keine Lohnsteuerkarte vorliegt,<br />

wird ihm vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.<br />

Für Auszubildende, die im Jahr 2011/<strong>2012</strong> in ein Ausbildungsverhältnis<br />

eintreten, gilt eine Vereinfachungsregelung. Der Arbeitgeber kann auf die<br />

Ersatzbescheinigung verzichten und die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I<br />

ermitteln. Angehende Auszubildende müssen dem Arbeitgeber schriftlich<br />

erklären, dass sie keine Lohnsteuerkarte haben und dass es sich um ihr<br />

erstes Dienstverhältnis handelt. Diese schriftliche Bestätigung muss der


- 20 -<br />

Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto nehmen und aufbewahren. Der<br />

Auszubildende hat dem Arbeitgeber lediglich folgende Angaben zu machen:<br />

Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit.<br />

Eine Ersatzbescheinigung muss der Auszubildende beim Finanzamt dann<br />

beantragen, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der<br />

Vereinfachungsregelung nicht gegeben sind. Dies ist der Fall, wenn der<br />

Auszubildende sich bereits in einem Dienstverhältnis befindet, verheiratet ist<br />

oder Kinder hat.<br />

Fazit:<br />

Die Übergangsregelungen vereinfachen die Lohnabrechnung bis zur<br />

Einführung des neuen elektronischen Verfahrens und ersparen insbesondere<br />

den Auszubildenden Wege zum Finanzamt.<br />

3.6 Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein<br />

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein. Das Gesetz sieht keine<br />

Schriftform für einen Arbeitsvertrag vor. Auch ein mündlich abgeschlossener<br />

Vertrag ist also wirksam. Gibt es jedoch erst einmal Streit um die Rechte und<br />

Pflichten des Arbeitnehmers, lassen sich die mündlichen Aussagen meist<br />

jedoch nicht mehr beweisen, sodass der Abschluss eines schriftlichen<br />

Vertrages dringend zu empfehlen ist. Liegt dieser trotzdem nicht vor, so ist<br />

jedenfalls der Arbeitgeber verpflichtet innerhalb eines Monats die mündlich<br />

vereinbarten Absprachen noch einmal schriftlich zu bestätigen. Das steht in<br />

§ 2 des Nachweisgesetzes (NachwG).<br />

Diese Bestätigung muss den folgenden Mindestinhalt haben:<br />

1.) Name und Anschrift des Arbeitgebers<br />

2.) Name und Anschrift des Arbeitnehmers<br />

3.) Beginn des Arbeitsverhältnisses<br />

4.) Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, das Ende der Beschäftigung<br />

5.) Beschreibung der zu leistenden Arbeit<br />

6.) Höhe des Arbeitsentgeltes und Zusammensetzung aus Zuschlägen,<br />

Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen<br />

7.) Fälligkeit des Arbeitslohnes<br />

8.) vereinbarte Arbeitszeit<br />

9.) Dauer des jährlichen Urlaubes<br />

10.) Anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen


- 21 -<br />

Auch wenn ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, muss dieser diese<br />

Angaben enthalten. Fehlen einzelne Angaben, so sind diese in einem<br />

Bestätigungsschreiben separat auszuhändigen. Verändern sich die<br />

Gegebenheiten, so muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats dem<br />

Arbeitnehmer eine neue Bescheinigung ausstellen.<br />

Kommt der Arbeitgeber dem Nachweis nicht nach, so können Sie diesen von<br />

ihm einfordern. Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat die<br />

Nichterbringung aber nicht. Der Arbeitsvertrag ist trotzdem gültig.<br />

4 GmbH-, GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer<br />

4.1 Bilanzen knapp und kurz für Kleinstkapitalgesellschaften<br />

Das Bundesministerium der Justiz (BJM) hat am 31.07.<strong>2012</strong> den<br />

Referentenentwurf zu dem sogenannten "MicroBilG" vorgelegt. Dadurch soll<br />

die Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (AG, GmbH, GmbH &<br />

Co KG) erleichtert werden.<br />

Kleinstkapitalgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, die in zwei<br />

aufeinander folgenden Jahren folgende Schwellenwerte nicht überschreiten:<br />

• Umsatzerlöse bis € 700.000<br />

• Bilanzsumme bis € 350.000<br />

• durchschnittliche Zahl der Beschäftigen Arbeitnehmer bis zehn<br />

Inhaltlich sieht der Gesetzesentwurf folgende Erleichterungen vor:<br />

1. Auf die Erstellung eines Anhangs kann unter bestimmten Umständen<br />

verzichtet werden.<br />

2. Die Gliederungstiefe kann verringert werden.<br />

3. Bei der Offenlegungspflicht wird den vielfältigen Wünschen auf einen<br />

generellen Verzicht für Kleinstkapitalgesellschaften wird nicht<br />

entsprochen.<br />

Die Microfirmen müssen künftig keine Bilanz mehr veröffentlichen. Sie können<br />

die Darstellung des Jahresabschlusses reduzieren (eine vereinfachte<br />

Gliederung) und müssen den Abschluss nicht mehr veröffentlichen, sondern<br />

nur beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegen. Interessierte können<br />

dort gegen Gebühr eine Kopie erhalten.<br />

Die Vereinfachungsregel heißt aber nicht, dass die Firmen in Zukunft auf eine<br />

Buchhaltung und die Erstellung der Bilanz verzichten können.


- 22 -<br />

5 Personengesellschaften/Gesellschafter - entfällt -<br />

6 Haus- und Grundbesitzer - Vermieter - entfällt -<br />

7 Kapitalanleger/Kapitaleinkünfte<br />

Finanz- und Vermögensplanung - bAV<br />

7.1 Verschaffen Sie sich Klarheit darüber, welche Rechtsform hinter<br />

Geldanlagen wirklich steckt<br />

Anbieter, die möglichst viel Kapital einsammeln wollen, erwecken dabei häufig<br />

einen falschen Eindruck. So ist beispielsweise auch dann von Investitionen in<br />

Fonds die Rede, wenn gar kein Börsenhandel möglich ist. Nur wer genauer<br />

hinschaut, erfährt, dass er sich etwa als Kommanditist an einer Gesellschaft<br />

beteiligen soll. Mit der Folge, dass er über zig Jahre gebunden ist, ohne aus<br />

dieser Verpflichtung vorzeitig herauszukommen. Und das bei Modellen, bei<br />

denen Anleger zu Mitunternehmern werden und womöglich viel Geld<br />

verlieren.<br />

Um Provisionen einstreichen zu können, nehmen unseriöse Vertreter sogar<br />

Kleinstanleger ins Visier. So erfuhr ich von einer Rentnerin, der man stille<br />

Beteiligungen für monatlich 50 EUR aufgeschwatzt hat. Obwohl sie überhaupt<br />

nicht verstand, worum es ging, unterschrieb sie einen Vertag mit 19 Jahren<br />

Laufzeit.<br />

Deshalb: Finger weg, wenn Begriffe wie „GmbH & Co. KG“ oder „stille<br />

Beteiligung“ auftauchen. Für Kleinanleger eignen sich derartige<br />

Investitionen grundsätzlich nicht.<br />

7.2 Bei geschlossenen Fonds werden Abzocker weiterhin ihr Unwesen<br />

treiben können<br />

Seit dem 1. Juni müssen auch Anbieter dieser Kategorie ein<br />

Vermögensanlagen-<strong>Information</strong>sblatt erstellen. Die Produkte selbst werden<br />

jetzt als Finanzinstrumente eingestuft. Die Aufsicht darüber obliegt der BaFin.<br />

Die Überwachung der rund 80.000 freien Anlagevermittler hat die<br />

Finanzaufsicht allerdings abgewimmelt. Diese sollen von der<br />

Gewerbeaufsicht kontrolliert werden, die damit hoffnungslos überfordert<br />

ist.<br />

Immerhin dürfen ab 2013 nur noch Vermittler tätig werden, die ihre Sachkunde<br />

nachgewiesen haben.<br />

Aber Achtung: Wer schon vor Juni 2006 in der Branche tätig war, ist von<br />

dieser Verpflichtung befreit. Wer Anleger also schon früher erfolgreich<br />

Übervorteilt hat, kann das unbehelligt auch weiterhin tun.<br />

Zu begrüßen ist, dass alle Vermittler ab 2013 Berufshaftpflichtversicherungen<br />

abschließen müssen.


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Dadurch sollen sie ihre persönliche Zuverlässigkeit sowie geordnete<br />

Vermögensverhältnisse belegen. Besonders clevere Anbieter am grauen<br />

Markt lassen die Vermittler beim Vertrieb allerdings außen vor:<br />

Sie versuchen, Anleger über Internet-Angebote oder gar durch<br />

Postwurfsendungen direkt zu gewinnen.<br />

Auf Masseninformationsveranstaltungen präsentieren sie dann angeblich<br />

revolutionäre Geschäftsideen. Bei einem solchen Direktvertrieb<br />

laufen die neuen Regelungen zum Anlegerschutz somit ins Leere.<br />

8 Umsatzsteuerzahler - entfällt -<br />

9 Erben und Schenken – Erbschaftsteuer<br />

9.1 Wollen Sie Hinterbliebenen eine Lebensversicherung zuwenden, sollte<br />

das unwiderruflich sein<br />

So schließen Sie aus, dass andere profitieren. Dazu das Oberlandesgericht<br />

Frankfurt/M. (Az. 13 U 90/ 11). Ein Versicherter hatte 1991 eine<br />

Lebensversicherung abgeschlossen, unwiderruflich zahlbar an die Ehefrau.<br />

Und zwar an diejenige, mit der er zum Todeszeitpunkt verheiratet sei. Der<br />

Erblasser verstarb im Jahr 2009.Da er bei seinem Tod überschuldet war,<br />

wurde über seinen Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet. Prompt<br />

forderte der Insolvenzverwalter von der Gattin die Versicherungssumme<br />

von gut 126.000 EUR.<br />

Die Begünstigte war die dritte Ehefrau des Verstorbenen. Das war der<br />

Ansatzpunkt für den Verwalter .Erst mit dem Tod des Versicherten habe<br />

festgestanden, welche Frau tatsächlich die letzte Ehegattin war. Die<br />

Übertragung der Versicherung am Tage der Eheschließung sei folglich nicht<br />

unwiderruflich gewesen. Diese Ansicht wies das OLG jedoch zurück. Das<br />

unwiderrufliche Bezugsrecht wirke zu Gunsten der Frau.<br />

Es sei auch dem Insolvenzverwalter entzogen, da seit Einräumung mehr<br />

als vier Jahre verstrichen waren.<br />

•• Wenn eine Schenkung weniger als drei Jahre vor Insolvenzeröffnung<br />

erfolgte, ist sie noch anfechtbar. Diese Verjährungsfrist gilt nur für den Fall,<br />

dass - wie hier - ein unwiderrufliches Bezugsrecht vorliegt. Widerrufliche<br />

Bezugsrechte kann der Insolvenzverwalter jederzeit realisieren, auch<br />

nach drei Jahren.<br />

•• Auch für Schenkungen an der Erbmasse vorbei sind unwiderrufliche<br />

Bezugsrechte von Bedeutung. Sie sind ein beliebtes Instrument, um die<br />

Pflichtteilsansprüche undankbarer Abkömmlinge zu mindern. Denn: Ist eine<br />

Lebensversicherung unwiderruflich zugewendet, senkt das die<br />

Pflichtteilsansprüche.


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10 Finanzbuchhaltung - entfällt -<br />

11 Lohn- und Gehaltsbuchhaltung - entfällt -<br />

12 Privates/Persönliches – Testament – Generalvollmacht<br />

und dergleichen<br />

12.1 Das Testament bitte immer ohne „Anhang“<br />

Wie es laufen kann, wenn man sein Testament selbst verfasst, zeigt ein Urteil<br />

des Oberlandesgerichts München (Az.: 31 Wx 161/10). Da s nämlich musste<br />

das Gericht verwerfen, weil die Erblasserin darin auf eine Liste der von ihr<br />

bevorzugten Erben verwies. Diese Liste aber konnte man nicht als Bestandteil<br />

des Testaments werten, da nach der Unterschrift keine weiteren Texte oder<br />

Textteile sowie Ausführungen in einem Testament möglich sind.<br />

Laut Gesetz muss der gesamte Text selbst von Hand geschrieben und<br />

auch eigenhändig unterzeichnet sein. Was nach der Unterschrift kommt, zählt<br />

nicht. Auf diese Weise kamen somit die gesetzlichen Erben in den Genuss der<br />

Erbschaft, was die Erblasserin so sicherlich nicht gewollt hatte.<br />

12.2 Pflichtteilsergänzungsanspruch<br />

Grundsätzlich unterliegen alle vom Erblasser getätigten Schenkungen der<br />

Pflichtteilsergänzungen gem. § 2325 BGB. Ausgenommen hiervon sind<br />

Schenkungen, welche derart sittlich geboten waren, dass der Erblasser durch<br />

ihr Unterlassen eine in seiner Person bestehende sittliche Pflicht verletzt hätte.<br />

§ 2330 BG. Die „Sittlichkeit“ unterliegt den sich ändernden moralischen und<br />

rechtlichen Vorstellungen der Gesellschaft.<br />

Unbeachtlich sind die Motive des Erblassers. Vielmehr muss ich die<br />

Zuwendung rein objektiv als Schenkung im Sinne von § 2330 BGB darstellen.<br />

Der Pflichtteilsberechtigte sollte sich nicht, wie dies in der Praxis häufig<br />

geschieht, vorschnell mit dem Pauschalverweis des Erben oder Beschenkten<br />

auf angebliche Pflicht- und Anstandsschenkungen des Erblassers abfertigen<br />

lassen. Um pflichtteilsergänzungsrelevante Übermaßschenkungen<br />

abzuklären, sind auch die Lebensumstände des Erblassers genau<br />

aufzuklären. Unterlässt der Pflichtteilsberechtigte diese mitunter schwierige<br />

Sachverhaltsaufklärung, geht dies zu seinen wirtschaftlichen Lasten. In jedem<br />

Fall ist Beratungsbedarf angezeigt.<br />

12.3 Testamente an der richtigen Stelle deponieren<br />

Wenn der Letzte Wille nicht amtlich verwahrt ist, kommt er möglicherweise<br />

überhaupt nicht zur Geltung. Denn: Testamente können unentdeckt bleiben,<br />

verloren gehen oder im Extremfall sogar entsorgt werden. Nämlich, dann,<br />

wenn dem Finder der Inhalt nicht gefällt. Schutz davor bietet Ihnen die


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amtliche Verwahrung. Dabei wird das Testament an offizieller Stelle<br />

hinterlegt und im Todesfall automatisch berücksichtigt.<br />

Hinterlegen können Sie handschriftliche Testamente bei dem Amtsgerichten<br />

oder einem Notar Ihrer Wahl. Die Gebühren hängen davon ab, wie hoch Ihr<br />

Vermögen zum Zeitpunkt der Testamentserstellung ist. Bei einem Wert von<br />

100.000 EUR betragen sie einmalig rund 50 EUR.<br />

Für die Erfassung beim Zentralen Testamentsregister werden zusätzlich bis zu<br />

18 EUR Gebühr erhoben. Ist das Testament dort registriert, kommen alle<br />

Erbfolgeregelungen schnell und sicher zur Anwendung. Die Standesämter<br />

informieren die Stelle über alle inländischen Sterbefälle. Es erfolgt ein<br />

Datenabgleich. Sind Testamente registriert, wird die verwahrende Stelle<br />

über den Todesfall informiert.<br />

Soviel für heute.<br />

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich<br />

einen restlichen wunderbaren Sommer<br />

in Wohlbefinden, Freude und<br />

voller schöner Augenblicke<br />

Ihr<br />

<strong>Richard</strong> <strong>Bosser</strong><br />

Steuerberater<br />

Anlagen<br />

HINWEISE AUGUST <strong>2012</strong><br />

„Endlich hat man die Väter von Merkel und Sarkozy gefunden“<br />

„Finanzberater“<br />

Damit’s ein schöner Urlaub bleibt<br />

Alle Angaben vom Fiskus sind ohne Gewähr – verbindliche Auskunft ade<br />

Zu teuer: Regierung schafft Bundesschatzbrief ab<br />

Was bedeutet eigentlich ……..?


- 26 -<br />

R I C H A R D<br />

B O S S E R<br />

Vereidigter Buchprüfer • Steuerberater • Rechtsbeistand<br />

Notizen<br />

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