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Zeitplan zur Grundbuch-Umstellung

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Hinweise:<br />

1. Mit der Inbetriebnahme des GT-ERV 1.5 können ERV-Anträge wiederum ans<br />

<strong>Grundbuch</strong> übermittelt werden, wo die zeitliche Reihung („Zeitstempeldienst“)<br />

vorgenommen wird.<br />

Ab diesem Zeitpunkt werden nur mehr Anträge in der Version ERV 1.5<br />

entgegengenommen; für die alte Version erfolgt eine technische Zurückweisung.<br />

Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des ERV 1.5 durch die Übermittlungsstellen liegt in<br />

deren Ermessen außerhalb des Einflussbereichs der Justiz.<br />

2. Am 7. Mai 2012 wird mit dem Betrieb der neuen Datenbank begonnen. Die neuen<br />

Abgabeprodukte sind verfügbar.<br />

3. Die Produkte werden künftig nicht mehr aus dem aktuell geführten Bestand des<br />

<strong>Grundbuch</strong>s erzeugt (Führungssystem), sondern aus einem Abgabesystem, das am<br />

Ende jedes Werktags mit den Änderungen des jeweiligen Werktags aktualisiert wird.<br />

WICHTIG: Plomben werden trotzdem sofort aus dem Führungssystem in das<br />

Abgabesystem übertragen und stehen daher so wie bisher in „Echtzeit“ <strong>zur</strong><br />

Verfügung. Das gleiche gilt auch für Plananmerkungen, die aus dem BEV-System<br />

sofort ins <strong>Grundbuch</strong>-Abgabesystem übertragen werden. Daher ist der Stand der<br />

Abgabeprodukte grundsätzlich der letzte Werktag vor dem Datum der Abfrage (z. B.:<br />

die Abgabeprodukte am MO 07.05.2012 haben den Stand: FR 04.05.2012; jene vom<br />

MI 09.05.2012, den Stand des DI 08.05.2012).<br />

4. Die Produktpreise werden mit einer späteren Aussendung übermittelt.<br />

5. Die Beschreibung <strong>zur</strong> <strong>Grundbuch</strong>abfrage-Neu ist über nachstehenden Link verfügbar:<br />

http://www.kundmachungen.justiz.gv.at/edikte/km/kmhlp05.nsf/attachments/gbneu/$file/grundbuchsabfrage-neu.zip<br />

18. April 2012

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