22.11.2013 Aufrufe

Download - FC Tobias Mund

Download - FC Tobias Mund

Download - FC Tobias Mund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />

Art. 1<br />

Name und Zweck des Vereins<br />

Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> wurde im Jahre 1979 gegründet und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff.<br />

des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in 3903 <strong>Mund</strong>. Er bezweckt die Ausübung<br />

des Fussballsportes sowie die Pflege der Kameradschaft und fördert insbesondere den Nachwuchs.<br />

Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> ist der Bergdorfmeisterschaft angeschlossen. Es ist jedem Aktivmitglied<br />

untersagt, in einer anderen lizenzierten Meisterschaft mitzuspielen.<br />

Die Vereinsfarben des <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> sind weiss / rot.<br />

Art. 2<br />

Mitgliedschaft<br />

Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> besteht aus Aktiv-, Ehren- und Passivmitgliedern. Die Aufnahme erfolgt<br />

durch die GV.<br />

Mitglied kann werden, wer die Statuten des Vereins nach Beendigung eines Probejahres anerkennt.<br />

Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes, an den das Aufnahmegesuch<br />

zu richten ist. Sie muss an der nächsten Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten<br />

Mitglieder genehmigt werden.<br />

Zu Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, welche sich besondere Verdienste<br />

um den Verein erworben haben. Ihre Ernennung erfolgt an der ordentlichen Generalversammlung<br />

auf Antrag des Vereinsvorstandes.<br />

Art. 3<br />

Pflichten der Mitglieder<br />

Aktivmitglieder sind zum Besuch aller Veranstaltungen (Trainings, Fussballspiele usw.) verpflichtet.<br />

Das Aufgebot erfolgt durch den Trainer.<br />

Alle Aktivmitglieder können zu Arbeiten für den Verein aufgeboten werden.<br />

A) Jedes Mitglied ist für sein Dress selber verantwortlich.<br />

B) Bei unbegründetem Verlust von Dress und Material ist das Mitglied verpflichtet, den Verlust zu<br />

bezahlen (Ankaufswert).<br />

Jedes Mitglied zahlt den von der GV festgelegten Jahresbeitrag (zur Zeit Fr. 100.–).<br />

A) Bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bezahlen die Mitglieder keinen Jahresbeitrag.<br />

B) Lehrlinge / Studenten bezahlen Fr. 50. –<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!