Download - FC Tobias Mund
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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />
Art. 1<br />
Name und Zweck des Vereins<br />
Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> wurde im Jahre 1979 gegründet und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff.<br />
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in 3903 <strong>Mund</strong>. Er bezweckt die Ausübung<br />
des Fussballsportes sowie die Pflege der Kameradschaft und fördert insbesondere den Nachwuchs.<br />
Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> ist der Bergdorfmeisterschaft angeschlossen. Es ist jedem Aktivmitglied<br />
untersagt, in einer anderen lizenzierten Meisterschaft mitzuspielen.<br />
Die Vereinsfarben des <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> sind weiss / rot.<br />
Art. 2<br />
Mitgliedschaft<br />
Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> besteht aus Aktiv-, Ehren- und Passivmitgliedern. Die Aufnahme erfolgt<br />
durch die GV.<br />
Mitglied kann werden, wer die Statuten des Vereins nach Beendigung eines Probejahres anerkennt.<br />
Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes, an den das Aufnahmegesuch<br />
zu richten ist. Sie muss an der nächsten Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten<br />
Mitglieder genehmigt werden.<br />
Zu Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, welche sich besondere Verdienste<br />
um den Verein erworben haben. Ihre Ernennung erfolgt an der ordentlichen Generalversammlung<br />
auf Antrag des Vereinsvorstandes.<br />
Art. 3<br />
Pflichten der Mitglieder<br />
Aktivmitglieder sind zum Besuch aller Veranstaltungen (Trainings, Fussballspiele usw.) verpflichtet.<br />
Das Aufgebot erfolgt durch den Trainer.<br />
Alle Aktivmitglieder können zu Arbeiten für den Verein aufgeboten werden.<br />
A) Jedes Mitglied ist für sein Dress selber verantwortlich.<br />
B) Bei unbegründetem Verlust von Dress und Material ist das Mitglied verpflichtet, den Verlust zu<br />
bezahlen (Ankaufswert).<br />
Jedes Mitglied zahlt den von der GV festgelegten Jahresbeitrag (zur Zeit Fr. 100.–).<br />
A) Bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bezahlen die Mitglieder keinen Jahresbeitrag.<br />
B) Lehrlinge / Studenten bezahlen Fr. 50. –<br />
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