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Download - FC Tobias Mund

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<strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />

Statuten


Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />

Art. 1<br />

Name und Zweck des Vereins<br />

Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> wurde im Jahre 1979 gegründet und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff.<br />

des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in 3903 <strong>Mund</strong>. Er bezweckt die Ausübung<br />

des Fussballsportes sowie die Pflege der Kameradschaft und fördert insbesondere den Nachwuchs.<br />

Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> ist der Bergdorfmeisterschaft angeschlossen. Es ist jedem Aktivmitglied<br />

untersagt, in einer anderen lizenzierten Meisterschaft mitzuspielen.<br />

Die Vereinsfarben des <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> sind weiss / rot.<br />

Art. 2<br />

Mitgliedschaft<br />

Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> besteht aus Aktiv-, Ehren- und Passivmitgliedern. Die Aufnahme erfolgt<br />

durch die GV.<br />

Mitglied kann werden, wer die Statuten des Vereins nach Beendigung eines Probejahres anerkennt.<br />

Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes, an den das Aufnahmegesuch<br />

zu richten ist. Sie muss an der nächsten Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten<br />

Mitglieder genehmigt werden.<br />

Zu Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, welche sich besondere Verdienste<br />

um den Verein erworben haben. Ihre Ernennung erfolgt an der ordentlichen Generalversammlung<br />

auf Antrag des Vereinsvorstandes.<br />

Art. 3<br />

Pflichten der Mitglieder<br />

Aktivmitglieder sind zum Besuch aller Veranstaltungen (Trainings, Fussballspiele usw.) verpflichtet.<br />

Das Aufgebot erfolgt durch den Trainer.<br />

Alle Aktivmitglieder können zu Arbeiten für den Verein aufgeboten werden.<br />

A) Jedes Mitglied ist für sein Dress selber verantwortlich.<br />

B) Bei unbegründetem Verlust von Dress und Material ist das Mitglied verpflichtet, den Verlust zu<br />

bezahlen (Ankaufswert).<br />

Jedes Mitglied zahlt den von der GV festgelegten Jahresbeitrag (zur Zeit Fr. 100.–).<br />

A) Bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bezahlen die Mitglieder keinen Jahresbeitrag.<br />

B) Lehrlinge / Studenten bezahlen Fr. 50. –<br />

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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />

Art. 4<br />

Rechte der Mitglieder<br />

Jedem Mitglied steht das Stimmrecht in allen Vereinsangelegenheiten sowie die Wählbarkeit in<br />

alle Vereinsämter zu.<br />

Art. 5<br />

Austritt<br />

Austritterklärungen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Sie können nur auf Ende eines<br />

Vereinsjahres erfolgen.<br />

Ein austretendes Mitglied hat keinen Anspruch auf einbezahlte Beiträge. Es haftet für die Beiträge<br />

des laufenden Jahres und eventuelle weitere Rückstände, Bussen und ausgeliehenes Vereinsmaterial.<br />

Austretende Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.<br />

Art. 6<br />

Ausschluss<br />

Mitglieder, die das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigen oder mit dem Jahresbeitrag<br />

in Rückstand sind, können vom Vereinsvorstand ausgeschlossen werden. Das Mitglied<br />

ist mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung über den Ausschluss schriftlich in Kenntnis zu<br />

setzen. Es kann innert 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung mit einem schriftlichen, begründeten<br />

Antrag an den Vorstand, zuhanden der Generalversammlung, rekurrieren. Fällt die Generalversammlung<br />

in die Rekursfrist, kann ein allfälliger Rekurs anlässlich der Generalversammlung erfolgen.<br />

Art. 7<br />

Organe des Vereins<br />

Die Organe des Vereins sind:<br />

A) Generalversammlung<br />

B) Vorstand<br />

C) Rechnungsrevisoren<br />

D) Kommissionen<br />

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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />

Art. 8<br />

Generalversammlung<br />

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In ihre Kompetenz fallen alle Geschäfte,<br />

die ihr vom Vorstand vorgelegt werden oder für die sie aufgrund dieser Statuten zuständig<br />

ist.<br />

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innert drei Monaten nach Ablauf des Vereinsjahres<br />

statt.<br />

Ausserordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand jederzeit einberufen werden.<br />

Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlungen hat auch zu erfolgen, wenn<br />

mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unterschriftlich und unter Angaben<br />

der Gründe, per eingeschriebenem Brief an den Vereinsvorstand verlangt. Die Einberufung<br />

der ausserordentlichen Generalversammlung hat innert 30 Tagen zu erfolgen.<br />

Einladung und Traktandenliste sind den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der Versammlung<br />

zuzustellen.<br />

Anträge von Mitgliedern sind mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung dem Vereinsvorstand<br />

mit eingeschriebenem Brief begründet einzureichen.<br />

Die Generalversammlung wird vom Präsidenten geleitet. Im Verhinderungsfall wird der Präsident<br />

vom Vizepräsident vertreten.<br />

Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:<br />

• Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlun<br />

• Aufnahme von Mitgliedern<br />

• Mutationen / Neuaufnahmen / Austritte<br />

• Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts des Vereinspräsidenten<br />

• Entgegennahme und Genehmigung<br />

- der Jahresrechnung<br />

- Jahresrechnung und Budget zur Genehmigung vorschlagen<br />

- des Revisorenberichtes<br />

• Wahl<br />

- des Vorstandes<br />

- des Präsidenten<br />

- der Rechnungsrevisoren<br />

• Ehrungen<br />

• Statutenänderungen<br />

• Festsetzung ordentlicher und eventuell ausserordentlicher Beiträge<br />

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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />

Sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, werden die Beschlüsse an der Generalversammlung<br />

mit einfachem Mehr gefasst.<br />

Für die Wahl gilt jeweils im ersten Durchgang das absolute, in jedem weiteren Wahlgang das<br />

relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, bei Abstimmungen der<br />

Präsident durch Stichentscheid. Diese Regelung gilt auch im Vorstand.<br />

Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Handmehr, wenn nicht die Mehrheit der stimmberechtigten<br />

Mitglieder geheime Stimmabgabe verlangt.<br />

Art. 9<br />

Der Vorstand<br />

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Präsident, Kassier und Aktuar. Es muss ein<br />

Vizepräsident bezeichnet werden.<br />

In den Vorstand sind alle Mitglieder wählbar. Es können mehrere Chargen in einer Person vereinigt<br />

werden. Jedes Vorstandsmitglied hat nur eine Stimme.<br />

Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten so oft es die Geschäfte erfordern<br />

und er kann zu seinen Sitzungen weitere Vereinsmitglieder zuziehen. Diese haben jedoch nur<br />

beratende Stimme.<br />

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder (mindestens aber<br />

zwei) anwesend ist.<br />

Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen der Präsident oder bei dessen Abwesenheit<br />

der Vizepräsident zusammen mit dem Aktuar oder dem Kassier.<br />

Mit Ausnahme des Vereinspräsidenten können während der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder<br />

durch den Vorstand ersetzt werden.<br />

Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Die Mitglieder des Vorstandes sind wiederwählbar.<br />

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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />

Art. 10<br />

Kompetenzen des Vorstandes<br />

In die Kompetenz des Vorstandes fallen sämtliche Geschäfte, die nicht nach den Statuten einem<br />

andern Organ übertragen sind. Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der<br />

Generalversammlung.<br />

Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes beträgt Fr. 5 000.– pro Einzelfall und maximal<br />

Fr. 20 000.– pro Jahr. Höhere Beträge fallen in die Kompetenz der Generalversammlung.<br />

Art. 11<br />

Die Rechnungsrevisoren<br />

Die beiden Rechnungsrevisoren kontrollieren die Jahresrechnung des Kassiers und erstatten<br />

schriftlich Bericht zuhanden der ordentlichen Generalversammlung. Sie sind berechtigt, jederzeit<br />

eine Kassarevision vorzunehmen.<br />

Die Rechnungsrevisoren werden für zwei Jahre gewählt. Sie sind wiederwählbar.<br />

Art. 12<br />

Finanzen<br />

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Die Mitgliederbeiträge sind grundsätzlich zu Beginn des Vereinsgeschäftsjahres, resp. beim Eintritt<br />

zu entrichten. Mitgliedern, die in der zweiten Hälfte des Vereinsjahres beitreten, kann der<br />

jeweilige Jahresbetrag durch Beschluss des Vorstandes reduziert werden.<br />

Separat geführte Kassen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Dieser kann dazu<br />

spezielle Regulative erlassen.<br />

Das Vereinsjahr beginnt am 1. 11. und endet am 31.10 . des folgenden Jahres.<br />

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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />

Art. 13<br />

Statutenänderungen<br />

Statutenänderungen (Revisionen) können anlässlich einer Generalversammlung beschlossen<br />

werden, wenn sich 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür aussprechen.<br />

Statutenänderungen sind den Mitgliedern im vollen Wortlaut 14 Tage vor der betreffenden Generalversammlung<br />

mit der Einladung schriftlich zuzustellen.<br />

Statutenänderungsanträge von Mitgliedern sind dem Vorstand 30 Tage vor der Generalversammlung<br />

mit eingeschriebenem Brief einzureichen.<br />

Art. 14<br />

Auflösung des Vereins<br />

Die Auflösung oder die Fusion mit einem anderen Verein kann nur anlässlich einer ausserordentlichen<br />

Generalversammlung erfolgen, welche speziell zu diesem Zweck einberufen wird. Sie ist<br />

nur beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend<br />

sind; wenigstens 2/4 der anwesenden Stimmberechtigten müssen sich für die Auflösung aussprechen.<br />

Im Übrigen gelten Artikel 77 und 78 des ZGB.<br />

Bei Auflösung des Vereins muss eine ordentliche Liquidation erfolgen. Zu diesem Zweck wird<br />

eine Kommission eingesetzt.<br />

Art. 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Die gegenwärtigen Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung<br />

vom<br />

genehmigt. Sie ersetzen die Statuten vom 24. November 1995 und treten<br />

sofort in Kraft.<br />

<strong>Mund</strong>, den<br />

Der Präsident/Inn:<br />

Der Aktuar/Inn:<br />

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