Download - FC Tobias Mund
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<strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />
Statuten
Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />
Art. 1<br />
Name und Zweck des Vereins<br />
Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> wurde im Jahre 1979 gegründet und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff.<br />
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in 3903 <strong>Mund</strong>. Er bezweckt die Ausübung<br />
des Fussballsportes sowie die Pflege der Kameradschaft und fördert insbesondere den Nachwuchs.<br />
Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> ist der Bergdorfmeisterschaft angeschlossen. Es ist jedem Aktivmitglied<br />
untersagt, in einer anderen lizenzierten Meisterschaft mitzuspielen.<br />
Die Vereinsfarben des <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> sind weiss / rot.<br />
Art. 2<br />
Mitgliedschaft<br />
Der <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong> besteht aus Aktiv-, Ehren- und Passivmitgliedern. Die Aufnahme erfolgt<br />
durch die GV.<br />
Mitglied kann werden, wer die Statuten des Vereins nach Beendigung eines Probejahres anerkennt.<br />
Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vereinsvorstandes, an den das Aufnahmegesuch<br />
zu richten ist. Sie muss an der nächsten Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten<br />
Mitglieder genehmigt werden.<br />
Zu Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, welche sich besondere Verdienste<br />
um den Verein erworben haben. Ihre Ernennung erfolgt an der ordentlichen Generalversammlung<br />
auf Antrag des Vereinsvorstandes.<br />
Art. 3<br />
Pflichten der Mitglieder<br />
Aktivmitglieder sind zum Besuch aller Veranstaltungen (Trainings, Fussballspiele usw.) verpflichtet.<br />
Das Aufgebot erfolgt durch den Trainer.<br />
Alle Aktivmitglieder können zu Arbeiten für den Verein aufgeboten werden.<br />
A) Jedes Mitglied ist für sein Dress selber verantwortlich.<br />
B) Bei unbegründetem Verlust von Dress und Material ist das Mitglied verpflichtet, den Verlust zu<br />
bezahlen (Ankaufswert).<br />
Jedes Mitglied zahlt den von der GV festgelegten Jahresbeitrag (zur Zeit Fr. 100.–).<br />
A) Bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit bezahlen die Mitglieder keinen Jahresbeitrag.<br />
B) Lehrlinge / Studenten bezahlen Fr. 50. –<br />
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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />
Art. 4<br />
Rechte der Mitglieder<br />
Jedem Mitglied steht das Stimmrecht in allen Vereinsangelegenheiten sowie die Wählbarkeit in<br />
alle Vereinsämter zu.<br />
Art. 5<br />
Austritt<br />
Austritterklärungen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Sie können nur auf Ende eines<br />
Vereinsjahres erfolgen.<br />
Ein austretendes Mitglied hat keinen Anspruch auf einbezahlte Beiträge. Es haftet für die Beiträge<br />
des laufenden Jahres und eventuelle weitere Rückstände, Bussen und ausgeliehenes Vereinsmaterial.<br />
Austretende Mitglieder verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.<br />
Art. 6<br />
Ausschluss<br />
Mitglieder, die das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigen oder mit dem Jahresbeitrag<br />
in Rückstand sind, können vom Vereinsvorstand ausgeschlossen werden. Das Mitglied<br />
ist mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung über den Ausschluss schriftlich in Kenntnis zu<br />
setzen. Es kann innert 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung mit einem schriftlichen, begründeten<br />
Antrag an den Vorstand, zuhanden der Generalversammlung, rekurrieren. Fällt die Generalversammlung<br />
in die Rekursfrist, kann ein allfälliger Rekurs anlässlich der Generalversammlung erfolgen.<br />
Art. 7<br />
Organe des Vereins<br />
Die Organe des Vereins sind:<br />
A) Generalversammlung<br />
B) Vorstand<br />
C) Rechnungsrevisoren<br />
D) Kommissionen<br />
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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />
Art. 8<br />
Generalversammlung<br />
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In ihre Kompetenz fallen alle Geschäfte,<br />
die ihr vom Vorstand vorgelegt werden oder für die sie aufgrund dieser Statuten zuständig<br />
ist.<br />
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innert drei Monaten nach Ablauf des Vereinsjahres<br />
statt.<br />
Ausserordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand jederzeit einberufen werden.<br />
Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlungen hat auch zu erfolgen, wenn<br />
mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unterschriftlich und unter Angaben<br />
der Gründe, per eingeschriebenem Brief an den Vereinsvorstand verlangt. Die Einberufung<br />
der ausserordentlichen Generalversammlung hat innert 30 Tagen zu erfolgen.<br />
Einladung und Traktandenliste sind den Mitgliedern mindestens 14 Tage vor der Versammlung<br />
zuzustellen.<br />
Anträge von Mitgliedern sind mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung dem Vereinsvorstand<br />
mit eingeschriebenem Brief begründet einzureichen.<br />
Die Generalversammlung wird vom Präsidenten geleitet. Im Verhinderungsfall wird der Präsident<br />
vom Vizepräsident vertreten.<br />
Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:<br />
• Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlun<br />
• Aufnahme von Mitgliedern<br />
• Mutationen / Neuaufnahmen / Austritte<br />
• Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts des Vereinspräsidenten<br />
• Entgegennahme und Genehmigung<br />
- der Jahresrechnung<br />
- Jahresrechnung und Budget zur Genehmigung vorschlagen<br />
- des Revisorenberichtes<br />
• Wahl<br />
- des Vorstandes<br />
- des Präsidenten<br />
- der Rechnungsrevisoren<br />
• Ehrungen<br />
• Statutenänderungen<br />
• Festsetzung ordentlicher und eventuell ausserordentlicher Beiträge<br />
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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />
Sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, werden die Beschlüsse an der Generalversammlung<br />
mit einfachem Mehr gefasst.<br />
Für die Wahl gilt jeweils im ersten Durchgang das absolute, in jedem weiteren Wahlgang das<br />
relative Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, bei Abstimmungen der<br />
Präsident durch Stichentscheid. Diese Regelung gilt auch im Vorstand.<br />
Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Handmehr, wenn nicht die Mehrheit der stimmberechtigten<br />
Mitglieder geheime Stimmabgabe verlangt.<br />
Art. 9<br />
Der Vorstand<br />
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Präsident, Kassier und Aktuar. Es muss ein<br />
Vizepräsident bezeichnet werden.<br />
In den Vorstand sind alle Mitglieder wählbar. Es können mehrere Chargen in einer Person vereinigt<br />
werden. Jedes Vorstandsmitglied hat nur eine Stimme.<br />
Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten so oft es die Geschäfte erfordern<br />
und er kann zu seinen Sitzungen weitere Vereinsmitglieder zuziehen. Diese haben jedoch nur<br />
beratende Stimme.<br />
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder (mindestens aber<br />
zwei) anwesend ist.<br />
Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen der Präsident oder bei dessen Abwesenheit<br />
der Vizepräsident zusammen mit dem Aktuar oder dem Kassier.<br />
Mit Ausnahme des Vereinspräsidenten können während der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder<br />
durch den Vorstand ersetzt werden.<br />
Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Die Mitglieder des Vorstandes sind wiederwählbar.<br />
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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />
Art. 10<br />
Kompetenzen des Vorstandes<br />
In die Kompetenz des Vorstandes fallen sämtliche Geschäfte, die nicht nach den Statuten einem<br />
andern Organ übertragen sind. Der Vorstand sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der<br />
Generalversammlung.<br />
Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes beträgt Fr. 5 000.– pro Einzelfall und maximal<br />
Fr. 20 000.– pro Jahr. Höhere Beträge fallen in die Kompetenz der Generalversammlung.<br />
Art. 11<br />
Die Rechnungsrevisoren<br />
Die beiden Rechnungsrevisoren kontrollieren die Jahresrechnung des Kassiers und erstatten<br />
schriftlich Bericht zuhanden der ordentlichen Generalversammlung. Sie sind berechtigt, jederzeit<br />
eine Kassarevision vorzunehmen.<br />
Die Rechnungsrevisoren werden für zwei Jahre gewählt. Sie sind wiederwählbar.<br />
Art. 12<br />
Finanzen<br />
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Die Mitgliederbeiträge sind grundsätzlich zu Beginn des Vereinsgeschäftsjahres, resp. beim Eintritt<br />
zu entrichten. Mitgliedern, die in der zweiten Hälfte des Vereinsjahres beitreten, kann der<br />
jeweilige Jahresbetrag durch Beschluss des Vorstandes reduziert werden.<br />
Separat geführte Kassen bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Dieser kann dazu<br />
spezielle Regulative erlassen.<br />
Das Vereinsjahr beginnt am 1. 11. und endet am 31.10 . des folgenden Jahres.<br />
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Statuten <strong>FC</strong> <strong>Tobias</strong> <strong>Mund</strong><br />
Art. 13<br />
Statutenänderungen<br />
Statutenänderungen (Revisionen) können anlässlich einer Generalversammlung beschlossen<br />
werden, wenn sich 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür aussprechen.<br />
Statutenänderungen sind den Mitgliedern im vollen Wortlaut 14 Tage vor der betreffenden Generalversammlung<br />
mit der Einladung schriftlich zuzustellen.<br />
Statutenänderungsanträge von Mitgliedern sind dem Vorstand 30 Tage vor der Generalversammlung<br />
mit eingeschriebenem Brief einzureichen.<br />
Art. 14<br />
Auflösung des Vereins<br />
Die Auflösung oder die Fusion mit einem anderen Verein kann nur anlässlich einer ausserordentlichen<br />
Generalversammlung erfolgen, welche speziell zu diesem Zweck einberufen wird. Sie ist<br />
nur beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend<br />
sind; wenigstens 2/4 der anwesenden Stimmberechtigten müssen sich für die Auflösung aussprechen.<br />
Im Übrigen gelten Artikel 77 und 78 des ZGB.<br />
Bei Auflösung des Vereins muss eine ordentliche Liquidation erfolgen. Zu diesem Zweck wird<br />
eine Kommission eingesetzt.<br />
Art. 15<br />
Schlussbestimmungen<br />
Die gegenwärtigen Statuten wurden an der ordentlichen Generalversammlung<br />
vom<br />
genehmigt. Sie ersetzen die Statuten vom 24. November 1995 und treten<br />
sofort in Kraft.<br />
<strong>Mund</strong>, den<br />
Der Präsident/Inn:<br />
Der Aktuar/Inn:<br />
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