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Einmalige Raumüberlassungsvereinbarung - Freizeittreff Freimann

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<strong>Einmalige</strong> <strong>Raumüberlassungsvereinbarung</strong><br />

Zwischen dem Kreisjugendring München-Stadt als Träger des<br />

Burmesterstraße 27<br />

80339 München<br />

Tel.: 089-323 33 42<br />

Vertreten durch eine/n MitarbeiterIn und dem folgenden<br />

RaumnutzerIn:<br />

Name: ________________________________________________________<br />

Straße:<br />

Ort:<br />

Tel.:<br />

________________________________________________________<br />

________________________________________________________<br />

_________________________Handy: ________________________<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

1. Zweck der Raumüberlassung: ______________________________<br />

2. Zeitraum der Raumüberlassung : Aufbau:________________________<br />

Datum:____________________ von:_____________ Uhr bis____________ Uhr<br />

Schlüsselrückgabe am:________________________________________________<br />

Bitte beachten: Bei Raumnutzungen am Freitag muss bis Samstag um 06:00<br />

Uhr geputzt sein!<br />

3. Überlassung folgender Räume:<br />

Eingang □ Disco □<br />

Küchen-/Thekenbereich □ Toberaum: □<br />

Saal<br />

□<br />

Gesamt:<br />

_____________€<br />

+ Kaution: _____________€<br />

___________________________________<br />

Gesamt:<br />

_____________€<br />

Anzahlung:_________________________€


4. Haftung<br />

Die Raumnutzer haften als Gesamtschuldner FÜR ALLE Schäden; die dem FZT an<br />

den überlassenen Räumen, Mobiliar, Anlagen und Geräten durch die Nutzung<br />

entstehen. Die Raumnutzer stellen den FZT von etwaigen Haftungsansprüchen für<br />

Schäden frei, die oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen und<br />

verzichten auf eigene Haftungsansprüche gegenüber dem FZT.<br />

Die Raumnutzer sind zur pfleglichen Behandlung des Gebäudes, der Räume, des<br />

Inventars und der gesamten Außenanlage verpflichtet. Beschädigungen am<br />

Gebäude, den Räumen, der Außenanlage sowie Beschädigungen oder Verlust von<br />

überlassenem Inventar sind dem FZT sofort zu melden und es ist Schadensersatz<br />

zu leisten, bzw. es wird von der Kaution ein festgelegter Betrag einbehalten. Die<br />

Raumnutzer haften auch wenn die verursachende Person nicht festgestellt werden<br />

kann.<br />

Haftungsausschluss des Überlassers<br />

Der <strong>Freizeittreff</strong> <strong>Freimann</strong> haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, bei Storno<br />

der Verträge oder unverschuldetem Ausfall von Räumen, Anlage und Inventar.<br />

5. Überlassung<br />

Die o.g. Räume werden nicht zu Zwecken öffentlicher, politischer oder gewerblicher<br />

Nutzung überlassen. Die Veranstaltung hat ausschließlich privaten Charakter (z.B.<br />

Geburtstags-, Vereins- oder Klassenfeier, etc.) zu haben. Die Überlassung der<br />

Räume und des Inventars erfolgt ausschließlich an die im Vertrag genannten<br />

RaumnutzerInnen. Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Dem/der<br />

Raumnutzer/in werden nach Unterzeichnung des Raumüberlassungsvertrages die<br />

Schlüssel der Räume übergeben und anhand der beigefügten „Checkliste für<br />

Raumnutzungen“ eine Einweisung zur Raumnutzung durch eine/n MitarbeiterIn<br />

erteilt.<br />

6. Kosten/Kaution<br />

Der Unkostenbeitrag für den o.g. Überlassungszeitraum beträgt (s. Punkt 3). Die<br />

Kaution beträgt (s. Punkt 3) und dient als Sicherheitsleistung um eventuell<br />

entstehende Schäden begleichen zu können. Sollte der festgesetzte Kautionsbetrag<br />

nicht ausreichen, sind die Raumnutzer zum vollen Ersatz verpflichtet (s. 4. Haftung).<br />

7. Gesetzliche Auflagen<br />

Die Erfüllung gesetzlicher Auflagen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes und<br />

der Brandschutzverordnung, Räum- und Streupflicht der Wege (im Winter) sowie<br />

die Einhaltung des Vertrages, ist durch die RaumnutzerInnen sicherzustellen.<br />

In dem FZT besteht in allen Räumen ein absolutes Rauchverbot!<br />

Die Fluchtwege, d.h. alle Eingänge, Flure und Ausgangstüren müssen immer<br />

frei sein.<br />

Der Saal ist auf eine maximale NutzerInnenzahl von 150 Personen, die Disco auf<br />

eine maximale NutzerInnenzahl von 50 Personen feuerpolizeilich zugelassen. Die<br />

VertragsunterzeichnerInnen haben auf die Einhaltung dieser Grenze zu achten.


8. Möglicher Polizeieinsatz<br />

Bei Verstoß sind auch hier die VertragsunterzeichnerInnen zu vollem<br />

Schadensersatz verpflichtet. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />

entrichtete Kaution auch bei einem durch die Veranstaltung provozierten<br />

Polizeieinsatz einbehalten wird.<br />

9. Reinigung<br />

1. Die Räume werden am Ende (Termine siehe Punkt 2) des<br />

Überlassungszeitraumes durch die Raumnutzer in aufgeräumten und gereinigten<br />

Zustand hinterlassen. Für die Reinigung stehen den RaumnutzerInnen<br />

Reinigungsgeräte und Putzmittel zur Verfügung. Für unsauberes Übergeben der<br />

Räume werden von dem Vermieter die erforderlichen Reinigungskosten von der<br />

Kaution einbehalten. Auch die Außenanlage des FZT ist wie vorgefunden zu<br />

hinterlassen, bzw. zu säubern. Der entstandene Müll muss selbst entsorgt<br />

werden.<br />

2. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die unten aufgeführten Zeiten<br />

unbedingt einzuhalten sind. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Zeiten wird<br />

die Kaution einbehalten.<br />

Freitagsnutzung: Samstag 06:00 Uhr Abschluss Reinigungsarbeiten □<br />

Samstagsnutzung: Sonntag 12:00 Uhr Abschluss Reinigungsarbeiten<br />

Sonntagsnutzung: Sonntag 18:00 Uhr Abschluss Reinigungsarbeiten<br />

10. Sonstiges<br />

Die Raumnutzer haben sicherzustellen, dass dem FZT keine Beeinträchtigungen für<br />

den regulären Betrieb entstehen. Dies bezieht sich insbesondere auf Lärm und<br />

andere Belästigungen der Nachbarn und sonstiger Personen, Nichteinhaltung der<br />

Zeitabsprachen, des Rauchverbots und die Wahrung des Ansehens des FZT. Der<br />

Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die „Checkliste zur<br />

Raumnutzung“ unbedingt einzuhalten ist. Die „Checkliste“ wird bei der<br />

Übergabe der Schlüssel, dem Raumnutzer ausgehändigt. Bei Verstoß und<br />

Nichteinhaltung sind die Raumnutzer zu vollem Schadensersatz verpflichtet,<br />

die Kaution wird ggf. einbehalten.<br />

Sollten Missverständnisse bezüglich des Vertrages auf Grund von<br />

Sprachschwierigkeiten auftreten, ist der Überlasser dafür nicht haftbar zu<br />

machen.<br />

□<br />

□<br />

Wir dulden in unserer Einrichtung keinerlei extremistische, homophobe,<br />

pornografische, fremdenfeindliche, verleumderische, Gewaltverherrlichende,<br />

nationalistische, antidemokratische, jugendgefährdende, rassistische, bedrohende,<br />

Menschen mit handicap abwertende Äußerungen, Aktionen oder Veranstaltungen und<br />

ahnden sie mit einer sofortigen Kündigung des Überlassungsvertrages und mit einem<br />

sofortigen Hausverbot.


Ich habe den Vertrag ausführlich gelesen und verstanden.<br />

München, den<br />

____________________________<br />

Raumnutzer<br />

____________________________<br />

FZT Mitarbeiter/in<br />

Anrufbeantworter für Notfälle unbedingt Nachricht hinterlassen:______________

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