Einmalige Raumüberlassungsvereinbarung - Freizeittreff Freimann
Einmalige Raumüberlassungsvereinbarung - Freizeittreff Freimann
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<strong>Einmalige</strong> <strong>Raumüberlassungsvereinbarung</strong><br />
Zwischen dem Kreisjugendring München-Stadt als Träger des<br />
Burmesterstraße 27<br />
80339 München<br />
Tel.: 089-323 33 42<br />
Vertreten durch eine/n MitarbeiterIn und dem folgenden<br />
RaumnutzerIn:<br />
Name: ________________________________________________________<br />
Straße:<br />
Ort:<br />
Tel.:<br />
________________________________________________________<br />
________________________________________________________<br />
_________________________Handy: ________________________<br />
wird folgender Vertrag geschlossen:<br />
1. Zweck der Raumüberlassung: ______________________________<br />
2. Zeitraum der Raumüberlassung : Aufbau:________________________<br />
Datum:____________________ von:_____________ Uhr bis____________ Uhr<br />
Schlüsselrückgabe am:________________________________________________<br />
Bitte beachten: Bei Raumnutzungen am Freitag muss bis Samstag um 06:00<br />
Uhr geputzt sein!<br />
3. Überlassung folgender Räume:<br />
Eingang □ Disco □<br />
Küchen-/Thekenbereich □ Toberaum: □<br />
Saal<br />
□<br />
Gesamt:<br />
_____________€<br />
+ Kaution: _____________€<br />
___________________________________<br />
Gesamt:<br />
_____________€<br />
Anzahlung:_________________________€
4. Haftung<br />
Die Raumnutzer haften als Gesamtschuldner FÜR ALLE Schäden; die dem FZT an<br />
den überlassenen Räumen, Mobiliar, Anlagen und Geräten durch die Nutzung<br />
entstehen. Die Raumnutzer stellen den FZT von etwaigen Haftungsansprüchen für<br />
Schäden frei, die oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen und<br />
verzichten auf eigene Haftungsansprüche gegenüber dem FZT.<br />
Die Raumnutzer sind zur pfleglichen Behandlung des Gebäudes, der Räume, des<br />
Inventars und der gesamten Außenanlage verpflichtet. Beschädigungen am<br />
Gebäude, den Räumen, der Außenanlage sowie Beschädigungen oder Verlust von<br />
überlassenem Inventar sind dem FZT sofort zu melden und es ist Schadensersatz<br />
zu leisten, bzw. es wird von der Kaution ein festgelegter Betrag einbehalten. Die<br />
Raumnutzer haften auch wenn die verursachende Person nicht festgestellt werden<br />
kann.<br />
Haftungsausschluss des Überlassers<br />
Der <strong>Freizeittreff</strong> <strong>Freimann</strong> haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, bei Storno<br />
der Verträge oder unverschuldetem Ausfall von Räumen, Anlage und Inventar.<br />
5. Überlassung<br />
Die o.g. Räume werden nicht zu Zwecken öffentlicher, politischer oder gewerblicher<br />
Nutzung überlassen. Die Veranstaltung hat ausschließlich privaten Charakter (z.B.<br />
Geburtstags-, Vereins- oder Klassenfeier, etc.) zu haben. Die Überlassung der<br />
Räume und des Inventars erfolgt ausschließlich an die im Vertrag genannten<br />
RaumnutzerInnen. Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Dem/der<br />
Raumnutzer/in werden nach Unterzeichnung des Raumüberlassungsvertrages die<br />
Schlüssel der Räume übergeben und anhand der beigefügten „Checkliste für<br />
Raumnutzungen“ eine Einweisung zur Raumnutzung durch eine/n MitarbeiterIn<br />
erteilt.<br />
6. Kosten/Kaution<br />
Der Unkostenbeitrag für den o.g. Überlassungszeitraum beträgt (s. Punkt 3). Die<br />
Kaution beträgt (s. Punkt 3) und dient als Sicherheitsleistung um eventuell<br />
entstehende Schäden begleichen zu können. Sollte der festgesetzte Kautionsbetrag<br />
nicht ausreichen, sind die Raumnutzer zum vollen Ersatz verpflichtet (s. 4. Haftung).<br />
7. Gesetzliche Auflagen<br />
Die Erfüllung gesetzlicher Auflagen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes und<br />
der Brandschutzverordnung, Räum- und Streupflicht der Wege (im Winter) sowie<br />
die Einhaltung des Vertrages, ist durch die RaumnutzerInnen sicherzustellen.<br />
In dem FZT besteht in allen Räumen ein absolutes Rauchverbot!<br />
Die Fluchtwege, d.h. alle Eingänge, Flure und Ausgangstüren müssen immer<br />
frei sein.<br />
Der Saal ist auf eine maximale NutzerInnenzahl von 150 Personen, die Disco auf<br />
eine maximale NutzerInnenzahl von 50 Personen feuerpolizeilich zugelassen. Die<br />
VertragsunterzeichnerInnen haben auf die Einhaltung dieser Grenze zu achten.
8. Möglicher Polizeieinsatz<br />
Bei Verstoß sind auch hier die VertragsunterzeichnerInnen zu vollem<br />
Schadensersatz verpflichtet. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />
entrichtete Kaution auch bei einem durch die Veranstaltung provozierten<br />
Polizeieinsatz einbehalten wird.<br />
9. Reinigung<br />
1. Die Räume werden am Ende (Termine siehe Punkt 2) des<br />
Überlassungszeitraumes durch die Raumnutzer in aufgeräumten und gereinigten<br />
Zustand hinterlassen. Für die Reinigung stehen den RaumnutzerInnen<br />
Reinigungsgeräte und Putzmittel zur Verfügung. Für unsauberes Übergeben der<br />
Räume werden von dem Vermieter die erforderlichen Reinigungskosten von der<br />
Kaution einbehalten. Auch die Außenanlage des FZT ist wie vorgefunden zu<br />
hinterlassen, bzw. zu säubern. Der entstandene Müll muss selbst entsorgt<br />
werden.<br />
2. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die unten aufgeführten Zeiten<br />
unbedingt einzuhalten sind. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Zeiten wird<br />
die Kaution einbehalten.<br />
Freitagsnutzung: Samstag 06:00 Uhr Abschluss Reinigungsarbeiten □<br />
Samstagsnutzung: Sonntag 12:00 Uhr Abschluss Reinigungsarbeiten<br />
Sonntagsnutzung: Sonntag 18:00 Uhr Abschluss Reinigungsarbeiten<br />
10. Sonstiges<br />
Die Raumnutzer haben sicherzustellen, dass dem FZT keine Beeinträchtigungen für<br />
den regulären Betrieb entstehen. Dies bezieht sich insbesondere auf Lärm und<br />
andere Belästigungen der Nachbarn und sonstiger Personen, Nichteinhaltung der<br />
Zeitabsprachen, des Rauchverbots und die Wahrung des Ansehens des FZT. Der<br />
Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die „Checkliste zur<br />
Raumnutzung“ unbedingt einzuhalten ist. Die „Checkliste“ wird bei der<br />
Übergabe der Schlüssel, dem Raumnutzer ausgehändigt. Bei Verstoß und<br />
Nichteinhaltung sind die Raumnutzer zu vollem Schadensersatz verpflichtet,<br />
die Kaution wird ggf. einbehalten.<br />
Sollten Missverständnisse bezüglich des Vertrages auf Grund von<br />
Sprachschwierigkeiten auftreten, ist der Überlasser dafür nicht haftbar zu<br />
machen.<br />
□<br />
□<br />
Wir dulden in unserer Einrichtung keinerlei extremistische, homophobe,<br />
pornografische, fremdenfeindliche, verleumderische, Gewaltverherrlichende,<br />
nationalistische, antidemokratische, jugendgefährdende, rassistische, bedrohende,<br />
Menschen mit handicap abwertende Äußerungen, Aktionen oder Veranstaltungen und<br />
ahnden sie mit einer sofortigen Kündigung des Überlassungsvertrages und mit einem<br />
sofortigen Hausverbot.
Ich habe den Vertrag ausführlich gelesen und verstanden.<br />
München, den<br />
____________________________<br />
Raumnutzer<br />
____________________________<br />
FZT Mitarbeiter/in<br />
Anrufbeantworter für Notfälle unbedingt Nachricht hinterlassen:______________