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Qualitätsrichtlinie für Lieferanten QR01 - Kiekert Partner Portal

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> Zulieferanten<br />

-<strong>QR01</strong>-<br />

5. vollständig überarbeitete Auflage, Heiligenhaus, im Juli 2011<br />

Diese <strong>Qualitätsrichtlinie</strong> ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung oder Vervielfältigung ganz oder auszugsweise bedarf<br />

unserer Genehmigung. Die im Internet befindlichen Dokumente und Texte werden <strong>für</strong> Ihren Verwendungszweck entsprechend<br />

von unseren <strong>Lieferanten</strong> im Rahmen Ihrer Vertragserfüllung eingesetzt. Die Anwendung von Dritten bedarf unserer<br />

Genehmigung.<br />

Copyright 2011, kiekert, 42579 Heiligenhaus


<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Vorwort .................................................................................................................................................. 4<br />

2. Geltungsbereich..................................................................................................................................... 5<br />

3. Anforderungen an <strong>Lieferanten</strong> ............................................................................................................... 5<br />

4. <strong>Lieferanten</strong>auswahl und -zulassung ...................................................................................................... 6<br />

4.1 Prozesszulassungsverfahren (Prozessaudit) ................................................................................ 7<br />

4.2 Zulassung als “Entwicklungslieferant” ........................................................................................... 7<br />

5. Angebotsabgabe und Herstellbarkeitsbewertung .................................................................................. 8<br />

6. Projektmanagement .............................................................................................................................. 9<br />

6.1 Statusberichte zum Projektfortschritt ............................................................................................. 9<br />

6.2 Projektplanung Qualitätsvorausplanung (AQP) ............................................................................. 9<br />

6.3 Projektplanung Produktentwicklung ............................................................................................ 10<br />

6.4 Qualitätsvorausplanung AQP (AQP) ........................................................................................... 11<br />

AQP (AQP) 0: Kick-Off ............................................................................................................................. 11<br />

AQP (AQP) 1: Werkzeugfreigabe (tooling go ahead) .............................................................................. 11<br />

AQP (AQP) 2: PPAP bereit ...................................................................................................................... 12<br />

AQP (AQP) 3: Produkt- und Prozessfreigabe .......................................................................................... 13<br />

AQP (AQP) 4: Abschluss ......................................................................................................................... 13<br />

7. Dokumentationspflicht / Sicherheitsteile .............................................................................................. 13<br />

8. Werkzeugmanagement ....................................................................................................................... 14<br />

9. Serienlieferfreigabe ............................................................................................................................. 15<br />

9.1 Bemusterungsumfang ................................................................................................................. 16<br />

9.2 Interne Freigabe .......................................................................................................................... 17<br />

9.3 Abweichungen ............................................................................................................................. 17<br />

9.4 Musterumfang und Kennzeichnung ............................................................................................. 17<br />

9.5 Definition der Abnahmestufen ..................................................................................................... 18<br />

9.6 Freigabe der Erstmuster .............................................................................................................. 18<br />

9.7 Erstmusterprüfergebnis ............................................................................................................... 19<br />

9.8 Sonstige Muster ........................................................................................................................... 19<br />

9.9 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen ..................................................................... 20<br />

10. Prüfungen ........................................................................................................................................ 20<br />

10.1 Wareneingangsprüfung ............................................................................................................... 20<br />

10.2 Periodische Prüfungen ................................................................................................................ 20<br />

10.3 Requalifikationsprüfungen ........................................................................................................... 20<br />

10.4 Abweichungen ............................................................................................................................. 21<br />

11. Beanstandungen.............................................................................................................................. 21<br />

11.1 Sofortmaßnahmen ....................................................................................................................... 21<br />

11.2 Gewährleistung / Warranty .......................................................................................................... 21<br />

12. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung u. Versand ................................................ 22<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

12.1 Lagerung ...................................................................................................................................... 22<br />

12.2 Verpackung .................................................................................................................................. 22<br />

12.3 Logistische Wareneingangsprüfung ............................................................................................ 23<br />

12.4 Nicht spezifikationsgerechte Lieferungen, Beanstandungen, logistische Störmeldungen .......... 23<br />

12.5 Rückverfolgbarkeit ....................................................................................................................... 23<br />

12.6 Notfallplanung .............................................................................................................................. 23<br />

13. Fortlaufende Lieferbewertung in der Serie ...................................................................................... 24<br />

13.1 Qualitätswettbewerb .................................................................................................................... 24<br />

14. Kontinuierliche Verbesserung .......................................................................................................... 25<br />

14.1 Ermittlung und Verbesserung der Schlüsselmerkmale (KPI) ...................................................... 25<br />

15. Formulare und Dokumente .............................................................................................................. 25<br />

15.1 Prozessfähigkeitsnachweis ......................................................................................................... 26<br />

16. Änderungshistorie ............................................................................................................................ 27<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

1. Vorwort<br />

kiekert ist der Erfinder der Zentralverriegelung und der modernen Servoschließung. Mit dem größten<br />

Markanteil sind wir Weltmarktführer im Bereich automobile Seitentürschlösser. Zu unserem Kundenportfolio<br />

zählen heute über 50 Automobilhersteller und Einzelmarken. Auf dieser umfangreichen Erfahrung<br />

basiert unsere führende Stellung in der Entwicklung von Schließsystemen.<br />

Täglich verlassen rund 250.000 Produkte unsere fünf Standorte. Die Qualität und Zuverlässigkeit unserer<br />

Produkte sind die Grundlage von maximalem Komfort und der Sicherheit <strong>für</strong> den Autofahrer.<br />

Die in unseren Schließsystemen verarbeiteten Produkte beziehen wir weltweit zu 100% von unseren<br />

<strong>Lieferanten</strong>. Die Leistungs- und Qualitätsfähigkeit unserer <strong>Partner</strong> trägt entscheidend zum gemeinsamen<br />

Geschäftserfolg bei.<br />

Unsere <strong>Lieferanten</strong> müssen Spitzenleistungen erbringen, um unseren Anforderungen gerecht zu werden.<br />

Die automobilspezifischen Zertifizierungen, z.B. das EFQM-Modell, die ISO TS 16949 und auch UM-<br />

Systeme wie die ISO 14001 bilden hierzu die Basis eigener Leistungen.<br />

Mit der Leistungsfähigkeit unserer <strong>Lieferanten</strong> und deren Innovationsfähigkeit in der Umsetzung der<br />

gestellten Anforderungen werden wir gemeinsam die Qualitätsherausforderungen aller Kunden weltweit<br />

erfüllen können.<br />

Wir fordern Sie als <strong>Lieferanten</strong> und <strong>Partner</strong> auf, den Anforderungen unserer <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> einheitlich<br />

festgelegten <strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>QR01</strong> zu entsprechen, damit wir gemeinsam unsere Produkte <strong>für</strong> höchste<br />

Ansprüche entwickeln und erfolgreich produzieren können.<br />

Heiligenhaus, im Juli 2011<br />

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2. Geltungsbereich<br />

<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Der Geltungsbereich bezieht sich auf alle Produktionsmaterialien und Komponenten die von <strong>Lieferanten</strong><br />

bezogen werden.<br />

Prototypen-, Betriebsmittelbaumaterialien, Hilfs-, Betriebsstoffe und Dienstleistungen sind hiervon<br />

ausgenommen und können auftragsspezifisch und als gesonderte Vereinbarung z. B. auf Basis der <strong>QR01</strong><br />

abgeschlossen werden.<br />

3. Anforderungen an <strong>Lieferanten</strong><br />

Zur wirksamen und zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen kiekert und seinen <strong>Lieferanten</strong> werden die<br />

nachfolgenden Grundsatzanforderungen an unsere <strong>Lieferanten</strong> definiert.<br />

Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages werden gleichzeitig die Inhalte dieser <strong>Qualitätsrichtlinie</strong> vom<br />

<strong>Lieferanten</strong> anerkannt. Als Grundlage dienen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von kiekert.<br />

Folgende Punkte sind hier zu benennen:<br />

Die Qualitätsverantwortung <strong>für</strong> die Planung und Ausführung von Arbeitsinhalten an Fertigungs-,<br />

Montage- und Prüfplätzen liegt ausschließlich beim <strong>Lieferanten</strong>. Er ist <strong>für</strong> die Qualität des von ihm<br />

hergestellten oder gelieferten Produktes einschließlich der Leistungen und Lieferungen von<br />

Sublieferanten unter Berücksichtigung der Zeichnungsvorschriften, technischen<br />

Lieferbedingungen, Normen und gesetzlichen und behördlichen Vorschriften kiekert gegenüber<br />

voll verantwortlich. Weiterhin ist er <strong>für</strong> die Beschaffung und Aktualisierung in den Produkt-<br />

Vorgabedokumente zitierten kiekert- und Kundenvorschriften selbst verantwortlich.<br />

kiekert-Qualitätsbeauftragte (z. B. als Supplier Quality Engineer, SQE) sind berechtigt, die zur<br />

Qualitätsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen mit dem <strong>Lieferanten</strong> zu vereinbaren und die<br />

Erfüllung der Vereinbarungen fortlaufend zu prüfen.<br />

kiekert-Mitarbeitern sowie kiekert-Kunden wird nach Terminabsprache, ein Zutrittsrecht gewährt.<br />

Der Lieferant verpflichtet sich, die vom kiekert- Qualitätsbeauftragten zur<br />

Qualitätsdokumentation erforderlichen Daten zu erfassen, auszuwerten und mit der jeweiligen<br />

Lieferung oder auf besondere Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für den Zeitraum der<br />

Aufbewahrungsdauer sind diese Daten jederzeit zugänglich zu halten.<br />

Werden aufgrund einer Fehlerfeststellung, z. B. unvollständiger Angaben auf den Lieferpapieren,<br />

Falschlieferungen oder fehlender / unvollständiger Qualitätsnachweise zusätzliche Prüfungen<br />

oder Nacharbeiten erforderlich, so werden die hier<strong>für</strong> anfallenden Fehlerkosten dem <strong>Lieferanten</strong><br />

in Rechnung gestellt. Diese können die Kosten der beanstandeten Teile um ein vielfaches<br />

übersteigen.<br />

Der Lieferant verpflichtet sich, kiekert seine Rechte aus Gewährleistung auch dann zuzugestehen,<br />

wenn kiekert Mängel, die in einer technischen Wareneingangsprüfung feststellbar<br />

gewesen wären, erst während oder nach der Verarbeitung entdeckt. Der Lieferant erhält hierzu<br />

Informationen und wird zur Schadensbegrenzung aufgefordert. Der Lieferant wird ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, die vorstehende Regelung mit seinem<br />

Haftpflichtversicherer abzuklären, um sicherzustellen, dass die erforderliche Produkthaftpflichtversicherung,<br />

einschließlich der vorgesehenen Rückrufkostenversicherung greifen.<br />

Der Lieferant nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass kiekert sehr lange Gewährleistungsfristen<br />

gegenüber seinen Kunden eingehen muss. Aus diesem Grund ist der Lieferant mit den<br />

Vereinbarungen die sich aus der Mängelhaftung ergeben einverstanden.<br />

Entwicklungslieferanten die zur Produktentwicklung heran gezogen werden, sollten im Rahmen<br />

eines Entwicklungsaudits bewertet und nach erfolgreichem Abschluss als Entwicklungslieferant<br />

<strong>für</strong> die Mitarbeit in neuen Projekten freigegeben werden.<br />

Hierzu werden projektbezogen gesonderte vertragliche Vereinbarungen getroffen.<br />

Die Notfallplanung beschreibt das Gefahrenpotential und hierzu eingeleitete<br />

Sicherheitsvorkehrungen <strong>für</strong> alle Betriebs-, Produktions- und Lieferbereiche bei <strong>Lieferanten</strong>. Der<br />

Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Konzept <strong>für</strong> den Notfall fest, um die Risiken einer<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

unterbrochenen oder fehlenden Lieferfähigkeit auszuschließen. Hierzu sind insbesondere die im<br />

kiekert - Formblatt <strong>für</strong> Notfallplanungen aufgelisteten Punkte einzubeziehen.<br />

Der Lieferant verpflichtet sich, zur Abdeckung des Haftungsrisikos eine<br />

Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss eine Rückrufkostenversicherung<br />

über minimal 2 Schadensfälle pro Jahr beinhalten.<br />

Die Mindestdeckung / Schadensfall beträgt 7,5 Mio €. Einbezogen ist keine Begrenzung der<br />

Haftung des <strong>Lieferanten</strong>. Der Versicherungsschutz kann alternativ auch über eine<br />

Gruppenversicherung gemeinsam <strong>für</strong> kiekert und seine <strong>Partner</strong> abgedeckt werden. Bitte setzen<br />

Sie sich hierzu mit uns in Verbindung. Die abgeschlossenen Versicherungsverträge stellen dabei<br />

keine Haftungsbegrenzung dar. Sie dienen lediglich dem Zweck, das von unseren <strong>Partner</strong>n<br />

getragene Haftungsrisiko abzumildern.<br />

Abweichungen von den in dieser <strong>Qualitätsrichtlinie</strong> festgelegten Anforderungen bedürfen der<br />

schriftlichen Bestätigung durch den verantwortlichen Bereich <strong>Lieferanten</strong>qualität.<br />

4. <strong>Lieferanten</strong>auswahl und -zulassung<br />

Das QM System unserer <strong>Lieferanten</strong> ist gemäß den automobilspezifischen Anforderungen entwickelt.<br />

Minimum Anforderung bildet hier die industrielle Zertifizierung nach ISO 9001. Für die Zulassung als<br />

kiekert Lieferant ist jedoch eine höhere Qualifizierung nach ISO TS 16949 oder mindestens der Nachweis<br />

eines Terminplanes zu erbringen.<br />

Ein Zulassungsaudit durch kiekert ist in jedem Fall unabhängig von dem Zertifizierungsgrad erforderlich.<br />

Der Zulassungsprozess beinhaltet folgende Schritte:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Angaben zum <strong>Lieferanten</strong> mittels <strong>Lieferanten</strong>selbstauskunft (jährliche Aktualisierung erforderlich)<br />

Anerkennung eines bereits durchgeführten QM Systemaudits nach den Anforderungen der<br />

Automobilindustrie oder ISO 9001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft<br />

Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung<br />

Vorlage eines Notfallplanes / Risikomanagements<br />

Abschuss einer eventuell erforderlichen Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)<br />

Nachweis eines aktiven CAQ-Systems<br />

Anerkennung der <strong>QR01</strong>, wenn erforderlich QR02 (Prototypen Anlieferung)<br />

Absichtserklärung, bei Auftragsvergabe eine Produkt Haftpflicht- / Rückrufkostenversicherung<br />

abzuschließen mit einer Deckung / Schadensfall min. 7,5 Mio. €<br />

Ein kiekert spezifisches Zulassungs- / Prozessaudit anhand eines Referenzprozesses, am<br />

Beispiel eines in Serie befindlichen Produktes erfolgreich bestehen. Die Darlegung aller Qualitätsund<br />

Prozessaufzeichnungen erfolgt an den von kiekert beauftragten Auditor<br />

Ein bestandenes Audit alleine reicht nicht aus, um als Lieferant bei kiekert gelistet zu werden.<br />

Oben genannte Punkte müssen hier<strong>für</strong> erfüllt sein.<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

4.1 Prozesszulassungsverfahren (Prozessaudit)<br />

Im Rahmen des AQP Prozesses, führt kiekert ein Prozessfreigabeaudit durch. Eine erneute<br />

Prozessfreigabe ist auch in nachfolgenden Fällen erforderlich:<br />

<br />

<br />

<br />

wenn sich die Sublieferantenstruktur des <strong>Lieferanten</strong> ändert. Hierbei besteht eine Anzeigepflicht des<br />

<strong>Lieferanten</strong>, bevor ein <strong>Lieferanten</strong>wechsel stattgefunden hat. Die Anzeigepflicht erfolgt in schriftlicher<br />

Form an kiekert.<br />

wenn prozessrelevante Veränderungen der Einrichtungen, der Fertigungsorte (Organisation) oder des<br />

QM-Systems des <strong>Lieferanten</strong> erfolgen. Hierbei besteht die Anzeigepflicht, bevor eine Veränderung<br />

vorgenannter Punkte stattgefunden hat. Diese ist ebenso in schriftlicher Form anzuzeigen.<br />

wenn das Qualitätsniveau der gelieferten Produkte anhaltend oder wiederholt negativ ist, d.h. wenn<br />

der Lieferant durch Volumen-, Termin- oder Qualitätsproblemen auffällig geworden ist.<br />

Bei Qualitätsfragen geben die zuständigen SQE’s (Supplier Quality Engineer) Hilfestellung. Die Verantwortung<br />

<strong>für</strong> die Qualität verbleibt jedoch beim <strong>Lieferanten</strong>.<br />

Die Anzeigepflichtmitteilung ist an den zuständigen Einkäufer zu richten.<br />

Der Übereinstimmungsgrad beim Zulassungs- und Prozessaudit mit den Anforderungen wird wie folgt<br />

bewertet und dient als Endscheidungsgrundlage <strong>für</strong> eine Auftragsvergabe:<br />

Beurteilung der<br />

Prozesse<br />

Erfüllt die<br />

Anforderungen<br />

Geringe<br />

Abweichungen<br />

Gesamterfüllungsgrad in % Einstufung Bedeutung<br />

90 - 100 A Prozess des <strong>Lieferanten</strong> erfüllt<br />

die Anforderungen <strong>für</strong> die<br />

Serienproduktion<br />

80 < 90 B Prozess des <strong>Lieferanten</strong> erfüllt<br />

die Anforderungen <strong>für</strong> die<br />

Serienproduktion mit<br />

entsprechenden Maßnahmen.<br />

Große Abweichungen < 80 C Prozess des <strong>Lieferanten</strong> kann<br />

die Anforderungen <strong>für</strong> die<br />

Serienproduktion nicht erfüllen.<br />

Korrigierende Maßnahmen<br />

erforderlich<br />

Tabelle 1: Bewertungstabelle Zulassungs-, Prozessaudit<br />

Vereinbarte Auditmaßnahmen müssen gemäß Terminplan abgearbeitet werden, ansonsten hält sich<br />

kiekert die Möglichkeit offen einen <strong>Lieferanten</strong> auf “New Business Hold” zu setzen bzw. dem <strong>Lieferanten</strong><br />

Sonderabzüge in der <strong>Lieferanten</strong>bewertung zu erteilen.<br />

4.2 Zulassung als “Entwicklungslieferant”<br />

Der Status “Entwicklungslieferant“ wird in der Regel über ein ergänzendes Audit erlangt, wobei die<br />

vorausgegangene allgemeine Zulassung (siehe Punkt 4.) abgeschlossen sein muss.<br />

Ein erfolgreich bewerteter Lieferant wird in unserem System als zugelassener Entwicklungslieferant<br />

gelistet.<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

5. Angebotsabgabe und Herstellbarkeitsbewertung<br />

Der Lieferant führt vor Angebotsabgabe (auf Basis CAD & Zeichnung) im Rahmen der<br />

Qualitätsvorausplanung Herstellbarkeitsanalysen durch und bewertet durch Einbringung seines<br />

know-how´s gemeinsam mit Fertigung, Montage, Sublieferanten und der kiekert Entwicklung, die<br />

Qualität, Herstellbarkeit und Erfüllbarkeit der Spezifikationen.<br />

Der Lieferant stellt damit sicher, dass das zu liefernde Produkt unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

Fertigungsausrüstung und Kapazität prozesssicher und fähig herzustellen, zu montieren, zu verpacken<br />

und unter Einhaltung der Spezifikationen und Qualitätsvorgaben zu liefern ist.<br />

Die Herstellbarkeitsbewertung muss mit Angebotsabgabe vorliegen (AQP0 Meilenstein).<br />

Die Herstellbarkeitsbewertung muss folgende Punkte beinhalten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Alle Produktspezifikationen müssen auf Vollständigkeit und Eignung <strong>für</strong> die Serienproduktion geprüft<br />

werden. Sind Definitionen der einflussnehmenden Kräfte in der Einzelteilzeichnung vermerkt, ist hier<br />

der Nachweis, dass das Material frei von Lunkern, Fremdeinschlüssen sowie die Homogenität (z.B.<br />

Bindenähte, Glasfaserverteilung, Kristallinität) die die Materialstruktur beeinflussen können, via CT<br />

(Computer Tomographie) zu erbringen<br />

Das Werkzeugdesign muss definiert sein, zu berücksichtigen ist ferner, das Werkzeugkonzept<br />

(Überwachungsmethodik, Sensoren, Zwangssteuerungen, DOE, Mold-Flow Analysen usw.)<br />

Das Prozess Equipment muss definiert sein, sowie das Konzept der Pflege, der Wartung und der<br />

vorbeugenden Instandhaltung, OEE Overall Equipment Effectivness Analysen, Poka Yoke<br />

Maßnahmen, SPC, usw.<br />

Aussagefähige Prozessbeschreibungen und Prozessüberwachungsmittel müssen definiert sein<br />

Risikobewertungen müssen durchgeführt sein (D-FMEA Werkzeug, P-FMEA)<br />

Prüfequipment- und Prüfmittelfähigkeitsbewertungen müssen erfolgt sein<br />

Komponenten von Sublieferanten und / oder Sublieferanten-Prozesse müssen definiert sein<br />

Der Materialfluss & Teiletransport müssen definiert sein<br />

Diese ist <strong>für</strong> Neuteile grundsätzlich erforderlich und muss bei Produkt- und Prozessänderungen<br />

überarbeitet und neu bestätigt werden.<br />

Das Ergebnis ist <strong>Kiekert</strong> über das Formblatt Herstellbarkeitsanalyse, mit den erforderlichen<br />

Referenzdokumenten und Analyse Dokumenten zu bestätigen.<br />

Zur Auftragserteilung ist die Herstellbarkeit uneingeschränkt vom <strong>Lieferanten</strong> nachzuweisen.<br />

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6. Projektmanagement<br />

<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Der Lieferant muss über ein geeignetes Projektmanagement verfügen.<br />

Für jedes Projekt ist ein Projektverantwortlicher zu benennen, der alle Planungsaktivitäten koordiniert. Die<br />

jeweiligen fachbezogenen Projektverantwortlichen sind kiekert als Ansprechpartner über den gesamten<br />

Projektverlauf anzugeben.<br />

Um die Projektziele aus technischer, terminlicher, finanzieller und qualitativer Sicht zu erreichen, ist ein<br />

Gesamtprojektplan zu erstellen, der bereichsübergreifende Gültigkeit besitzt und alle geplanten Ziele<br />

eindeutig erkennen lässt.<br />

Aus dem Gesamtprojektplan sollen frühzeitig Risiken und kritische Projektpunkte zu erkennen sein, um<br />

ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.<br />

Der gesamte Umfang der Projektplanung (Projektmanagement) ist von der Komplexität des Produktes<br />

abhängig und wird im Rahmen des AQP-Prozesses mit kiekert abgestimmt.<br />

6.1 Statusberichte zum Projektfortschritt<br />

Durch den <strong>Lieferanten</strong> ist ein Statusbericht zu führen, der den aktuellen Stand der Projektplanung<br />

wiederspiegelt. Er soll Auskunft geben, welche Planungspunkte sich in einem kritischen Status befinden<br />

und wann die Abstellung dieses Zustandes erreicht werden kann.<br />

Im Rahmen der AQP Aktivitäten, wird der Projektstatus durch den zuständigen kiekert SQE überprüft und<br />

bewertet. Bei nicht Erfüllung der Planungsziele und / oder nicht erfüllten Spezifikationen, werden<br />

Maßnahmen mit dem <strong>Lieferanten</strong> vereinbart. Erst mit Erfüllung aller Planungspunkte und Abstellung der<br />

Maßnahmen, kann im Projekt fortgeschritten werden.<br />

6.2 Projektplanung Qualitätsvorausplanung (AQP)<br />

Der Lieferant erstellt einen fachbezogenen Detailprojektplan zur Qualitätsvorausplanung.<br />

1997 1998<br />

Nr. Vorgangsname Dauer O N D J F M A M J J A S<br />

1 Auftragsvergabeentscheidung (Projekteröffnung) 1<br />

2 Herstellbarkeitsbewertung/-erklärung 4<br />

3 Ermittlung Q-Anforderungen/Q-Ziele vereinbaren 8<br />

4 Kritische und signifikante Merkmale feststellen 7<br />

5 Verpackung und Kennzeichnung abstimmen 3<br />

6 D-Teil Handhabung abstimmen 2<br />

7 K-FMEA/Schnitttstellen FMEA 2<br />

8 Qualitätssicherung Unterlieferanten 61<br />

9 Q-Ziele Unterlieferanten festlegen/vereinbaren 14<br />

10 Q-Maßnahmen mit Unterlieferanten vereinbaren 28<br />

11 Bemusterung und Freigabe Kaufteile von Unterlieferanten 21<br />

12 Qualitätsplanungsaktivitäten Verkaufsprodukt 146<br />

13 P-FMEA erstellen 60<br />

14 Prüfplan/Kontrollplan Vorserie (Sonstige Muster) erstellen 30<br />

15 Prüfplan/Kontrollplan Serie erstellen 17<br />

16 Prüfablaufplan autom. Prüfungen erstellen 40<br />

17 Betriebsmittelbeschaffung und Freigabe 299<br />

18 Werkzeuge und Fertigungseinrichtung Vorserie 10<br />

19 Werkzeuge und Fertigungseinrichtung beschaffen und freigeben 1<br />

20 Meß- und Prüfmittel 1<br />

Vorgang<br />

In Arbeit<br />

Die Vorlage des aktualisierten Projektplanes Qualitätsvorausplanung erfolgt in Abständen von 4 Wochen oder nach Vereinbarung<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Lieferant:................................<br />

Projektverantw.:......................<br />

Unterschrift:...........................<br />

Projektplanung Qualitätsvorausplanung (QVP)<br />

Teile-Name:.......................................<br />

Teile-Nr.:....................Index...............<br />

1997 1998<br />

Nr. Vorgangsname Dauer O N D J F M A M J J A S<br />

21 Prüfmittelbeschaffung und Freigabe 1<br />

22 Meßsystembewertung 1<br />

23 Meß-und Prüfabstimmung mit kiekert 1<br />

24 Ergebnisdokumentation 1<br />

25 QVP-Gespräch mit kiekert (Checkliste) 1<br />

26 Bemusterung Serienteile 1<br />

27 0-Serienfertigung/Interne Freigabe 1<br />

28 Fähigkeitsstudien durchführen 1<br />

29 Erstmusterabnahmetermin 1<br />

30 Serienanlauf 1<br />

31 Prozeßfreigabe Serienanlauf m. cpk-Werte 1<br />

Vorgang<br />

In Arbeit<br />

Die Vorlage des aktualisierten Projektplanes Qualitätsvorausplanung erfolgt in Abständen von 4 Wochen oder nach Vereinbarung<br />

Der Projektplan beinhaltet und überwacht alle im AQP festgelegten fünf Meilensteine (siehe 6.4)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

AQP 0 : Kick Off<br />

AQP 1 : Werkzeugfreigabe (tooling go ahead)<br />

AQP 2 : PPAP / ISIR Bereitstellung<br />

AQP 3 : Produkt- und Prozessfreigabe<br />

AQP 4 : Abschluss<br />

Die Projektfortschrittsüberwachung ist im Projektplan anzugeben und sollte mindestens in Abständen von<br />

vier Wochen oder in Abstimmung mit dem zuständigen <strong>Kiekert</strong> SQE aktualisiert werden.<br />

6.3 Projektplanung Produktentwicklung<br />

Sofern der Lieferant mit der Entwicklung eines Produktes beauftragt wurde und als zugelassener<br />

Entwicklungslieferant gelistet ist, hat er <strong>für</strong> die Abwicklung aller Entwicklungsaktivitäten die volle<br />

Verantwortung. Hierzu gibt es gesonderte vertragliche Regelungen.<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

6.4 Qualitätsvorausplanung AQP (QVP)<br />

Während der Prozess- / Produktentwicklung werden, mit dem kiekert SQE und dem<br />

Projektverantwortlichen des <strong>Lieferanten</strong>, Qualitätsvorausplanungsgespräche (AQP-Gespräche) geführt,<br />

die als teilespezifische Qualitätssicherungvereinbarungen verbindlich sind.<br />

Die Qualitätsvorausplanungsgespräche dienen der Abstimmung von proaktiven Maßnahmen mit den<br />

<strong>Lieferanten</strong> und stellen durch die Anwendung von Checklisten sicher, dass alle geplanten<br />

Qualitätsaktivitäten vor Serieneinsatz ausgeführt und dokumentiert sind.<br />

Werden Abweichungen festgestellt, sind geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Die Beseitigung der<br />

Abweichungen ist kiekert schriftlich mitzuteilen.<br />

Es werden gemeinsam kritische Merkmale festgelegt, <strong>für</strong> die ein statistischer Fähigkeitsnachweis im<br />

Rahmen der Erstbemusterung und ggf. während der Serienfertigung erforderlich ist.<br />

Die Auswahl der Merkmale richtet sich dabei nach festgelegten Zeichnungsangaben, nach den geplanten<br />

Fertigungsbedingungen und nach den Produktions- und Produkterfordernissen.<br />

Der AQP Prozess ist durch die folgenden fünf Meilensteine systematisch strukturiert:<br />

AQP (QVP) 0: Kick-Off<br />

Der erste Projekt-Meilenstein knüpft an die erfolgreich abgeschlossene <strong>Lieferanten</strong>ausschreibung an.<br />

Eine Vereinbarung über die Erwartungen, durchzuführender Arbeiten und den Zeitplan wurde<br />

geschlossen. Die <strong>Lieferanten</strong> und kiekert Kontaktdaten sowie Schnittstellen wurden ausgetauscht. Der<br />

Nachweis der vollständigen Erfassung zuvor festgelegter Voraussetzungen <strong>für</strong> das Projekt Kick-Off ist zu<br />

erbringen.<br />

Input<br />

Zeichnungen & Spezifikationen<br />

Nominierte <strong>Lieferanten</strong><br />

KIEKERT Projekt-Meilensteine<br />

Kritische Komponenten / <strong>Lieferanten</strong><br />

Output<br />

AQP review, LOP, etc<br />

Vereinbarung über Projekt Zeitplan mit <strong>Lieferanten</strong><br />

AQP (AQP) 1: Werkzeugfreigabe (tooling go ahead)<br />

Produktspezifikationen werden auf Vollständigkeit und Tauglichkeit <strong>für</strong> die Serienproduktion überprüft.<br />

Fertigungs- und Qualitätskonzepte werden auf potentielle Risiken untersucht, mit dem Ziel die Eignung <strong>für</strong><br />

die Serienproduktion zu bestätigen und / oder eine angemessene Risikominimierung vor der<br />

Werkzeugfreigabe zu gewährleisten.<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Input<br />

Für die Produktion freigegebene Zeichnungen &<br />

Spezifikationen<br />

DFMEA<br />

Kritische & signifikante Kenndaten<br />

Prozessablauf, erste PFMEA, Kontrollplan<br />

Rückverfolgbarkeitskonzept<br />

Verbindliche Zusage zur Fertigungsmachbarkeit<br />

Verbindliche Kapazitätszusage<br />

AQP Sublieferant<br />

Logistik-/ Verpackungskonzept<br />

Werkzeug-/ Fertigungskonzept<br />

Vermessungs-/ Prüfkonzept<br />

KIEKERT Projekt-Meilensteine<br />

KIEKERT MRD Daten inkl. Anforderungen<br />

Prototyp/ Pre-Launch<br />

KIEKERT Volumen-/ Anlaufplan<br />

<strong>Lieferanten</strong> Zeitplan<br />

<strong>Lieferanten</strong> AQP Dokumentation<br />

“lessons learned” – aus Vergangenheit bekannte<br />

Probleme der Komponentenfamilie/<br />

Fertigungsprozess<br />

Output<br />

AQP review, LOP, etc.<br />

Vereinbarung über Projekt Zeitplan mit <strong>Lieferanten</strong><br />

Prozessablauf, PFMEA & Kontrollplan<br />

Erste AQP – Matrix zur Qualitätskontrolle<br />

besonderer Produktmerkmale<br />

Werkzeug-/ Fertigungskonzept<br />

Produktkenndaten<br />

Vermessungs-/ Prüfkonzept<br />

Erste AQP <strong>für</strong> Sublieferanten<br />

Rückverfolgbarkeitskonzept<br />

Verpackungskonzept<br />

AQP (QVP) 2: PPAP bereit<br />

Nachweis, dass Produkte und Prozesse rechtzeitig industrialisiert sind und die Qualitätsanforderungen<br />

einhalten. Bestätigt, dass die Anforderungen <strong>für</strong> PPAP Produktion und PPAP Freigabe erfüllt sind.<br />

Input<br />

Prozessablauf, PFMEA & Kontrollplan<br />

Erste AQP – Matrix zur Qualitätskontrolle<br />

besonderer Produktmerkmale<br />

Werkzeug-/ Fertigungskonzept<br />

Produktkenndaten<br />

Vermessungs-/ Prüfkonzept<br />

Erste AQP <strong>für</strong> Sublieferanten<br />

Rückverfolgbarkeitskonzept<br />

Verpackungskonzept<br />

Output<br />

AQP review, LOP, etc<br />

Fertigungs- und Prüfmaterial <strong>für</strong> PPAP<br />

Produktionslauf vorbereitet<br />

AQP <strong>für</strong> Sublieferanten freigegeben<br />

Finaler Prozessablauf/ PFMEA & Kontrollplan<br />

AQP – Matrix zur Qualitätskontrolle besonderer<br />

Produktmerkmale<br />

Arbeits- & Inspektionsanweisungen<br />

Ausgebildete Mitarbeiter<br />

Verpackungsanweisungen und Material <strong>für</strong> PPAP<br />

Produktionslauf vorbereitet<br />

Erste Ergebnisse der Prozesskapazitäten<br />

Planung Run@Rate, Vermessungssystemanalyse<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

AQP (QVP) 3: Produkt- und Prozessfreigabe<br />

Komponente ist ohne Sonderfreigabe <strong>für</strong> PPAP freigegeben. Das erfolgreich abgeschlossene Audit<br />

bestätigt, dass der Fertigungsprozess des <strong>Lieferanten</strong> im Stande ist die geforderten Qualitätsziele in der<br />

Serienproduktion einzuhalten. Mittels Run@Rate wird nachgewiesen, dass der Fertigungsprozess des<br />

<strong>Lieferanten</strong> die angestrebten Produktionsvolumen erreichen kann. Alle offenen Punkte sind geschlossen,<br />

da sämtliche Maßnahmen durchgeführt und verifiziert wurden.<br />

Input<br />

Fertigungs- und Prüfmaterial <strong>für</strong> PPAP<br />

Produktionslauf vorbereitet<br />

AQP <strong>für</strong> Sublieferanten freigegeben<br />

Finaler Prozessablauf/ PFMEA & Kontrollplan<br />

AQP – Matrix zur Qualitätskontrolle besonderer<br />

Produktmerkmale<br />

Arbeits- & Inspektionsanweisungen<br />

Ausgebildete Mitarbeiter<br />

Verpackungsanweisungen und Material <strong>für</strong> PPAP<br />

Produktionslauf vorbereitet<br />

Erste Ergebnisse der Prozesskapazitäten<br />

Planung Run@Rate, Vermessungssystemanalyse<br />

PPAP Vorlage<br />

Output<br />

AQP review, LOP, etc<br />

PPAP freigegeben<br />

Launch Readiness Audit abgeschlossen<br />

Run@Rate abgeschlossen<br />

AQP (QVP) 4: Abschluss<br />

Mit diesem Meilenstein kommt der AQP Prozess zu einem Ende.<br />

Input<br />

Lieferungsrisiken<br />

Qualitätsrisiken<br />

Safe Launch Control Ergebnisse<br />

Output<br />

AQP review, LOP, etc. vollständig ausgefüllt<br />

8D-Report abgeschlossen<br />

Safe Launch Exit Kriterien erfüllt<br />

7. Dokumentationspflicht / Sicherheitsteile<br />

Dokumentationspflichtige Sicherheitsteile sind nach internen kiekert Vorschriften ausgewählte Produkte,<br />

deren Zeichnungen mit einem auf der Spitze stehenden Delta im Kreis gekennzeichnet sind.<br />

Der Lieferant muss sicherstellen, dass dokumentationspflichtige Sicherheitsteile in allen Stufen des<br />

Materialflusses eindeutig gekennzeichnet werden, um Vermischungen von Produkten zu vermeiden.<br />

Alle qualitätsrelevanten Dokumente müssen eindeutig als dokumentationspflichtig gekennzeichnet sein.<br />

Besondere Reglungen mit dem Umgang von Sicherheitsteilen werden im AQP Meilenstein AQP0<br />

festgelegt, oder sind in den Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV’s) <strong>für</strong> Sicherheitsteile festgelegt.<br />

Der Aufbewahrungszeitraum <strong>für</strong> solche Dokumente beträgt in der Regel 15 Jahre. Regelungen über die<br />

Art und Weise der Aufbewahrung sowie die Sicherstellung des jederzeitigen Zugriffs ist im <strong>Lieferanten</strong><br />

QM-System festzulegen.<br />

Der Lieferant gewährleistet das die im AQP und / oder QSV’s festgelegten Prüfergebnisse und<br />

Dokumentationen der relevanten Prozessparameter seines eigenen Fertigungsprozesses, sowie des<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Fertigungsprozesses seiner Sublieferanten, zu allen nachweispflichtigen Merkmalen die erforderlichen<br />

Prüfungen dokumentiert und archiviert sind.<br />

8. Werkzeugmanagement<br />

Wenn der Lieferant mit der Herstellung eines Serien / Vorserienwerkzeuges von kiekert beauftragt wird,<br />

sind diese Werkzeuge als Eigentum von kiekert oder des Kunden von kiekert zu kennzeichnen. Diese<br />

Kennzeichnung muss alle Anforderungen hinsichtlich unten aufgeführter Punkte erfüllen.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Das Werkzeug ist eindeutig als Eigentum von kiekert zu kennzeichnen.<br />

Die Kennzeichnung muss folgendes beinhalten:<br />

o Eigentumszeichen von kiekert und / oder des Endkunden<br />

o Teilenummer, Teilename wie in der Zeichnung angegeben<br />

o Indexstand<br />

o Herstellungsdatum<br />

o Abmessung und Gewicht<br />

o Von unserem Endkunden zusätzlich geforderte Kennzeichnungen<br />

Der Lieferant verpflichtet sich ein Werkzeughandbuch zu erstellen, dass folgenden Umfang<br />

beinhalten muss:<br />

o Liste alle verwendeter Einzelteile und Ersatzteile (Stückliste der Teile, Elektroden,<br />

Verschleißteile, usw)<br />

o Eine Wartungs- und Instandhaltungsanweisung und die zugehörigen Dokumentationen (<br />

Wartungsintervalle, erste Hauptinstandsetzung, Vorhaltung bestimmter Ersatzteile, usw.)<br />

o Nachweis der durchgeführten Wartungen und Instandhaltungen über den gesamten Zeitraum<br />

(Lebenszeit) in dem das Werkzeug im Einsatz ist<br />

o Alle zugehörigen 2D / 3D Zeichnungen / Daten (evtl. Bilder Dokumentationen)<br />

o Fortschritt der gefertigten Stückzahlen über Lebensdauer<br />

o Die zur Verwendung des Werkzeugs erforderlichen Vorrichtungen oder Gerätschaften (z. B.<br />

Heißkanal-, Gewindeschneideinrichtungen, Kühlvorrichtungen, Sensoren usw.) sind in dem<br />

Wartungsplan mit aufzunehmen, zu dokumentieren und nachzuweisen<br />

Der Lieferant verpflichtet sich bei unplanmäßigen Instandhaltungen, aufgrund von Werkzeugbruch<br />

oder ähnlichen Vorkommnissen, den Instandhaltungsaufwand kiekert aufzuzeigen. Hierzu sind die<br />

Instandsetzungskosten zu einem Neuwerkzeug oder dem Istwert des Werkzeuges darzustellen<br />

Die Werkzeugdaten sind durch den <strong>Lieferanten</strong> im kiekert-<strong>Lieferanten</strong>portal einzupflegen und zu<br />

aktualisieren. Die Grundlage hierzu bilden die Inhalte der Werkzeugbestellung.<br />

Durch den zuständigen SQE, werden im AQP 1 Status oben aufgeführte Punkte auf Vollständigkeit und<br />

Einhaltung aller Vorgaben geprüft und freigegeben.<br />

Mit Beauftragung der Werkzeugerstellung verpflichtet sich der Lieferant, alle oben aufgeführten Punkte zu<br />

erfüllen und durch vorbeugende Wartung und Instandhaltung die Prozessfähigkeit durch Nachweis<br />

entsprechender Prozesskennzahlen nachzuweisen und aufrecht zu erhalten.<br />

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9. Serienlieferfreigabe<br />

<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Vor Aufnahme von Serienlieferungen muss eine Serienlieferfreigabe je Produktionsteilenummer vorliegen.<br />

Zu diesem Zweck führt der Lieferant eine Erstmusterprüfung (Produktionsteilabnahmeverfahren) durch<br />

und bestätigt die Einhaltung aller Anforderungen gemäß Zeichnungen, Lastenhefte, Normen, Spezifikationen<br />

und gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme der Erstmuster erfolgt vorzugsweise bei kiekert.<br />

Die Prüfung erfolgt mit Teilen, die unter Serienbedingungen mit allen Prozessschritten, Prüf- und<br />

Logistikprozessen hergestellt wurden, (vgl. DIN 55350, VDA Band 2, QS9000 PPAP Richtlinie).<br />

In folgenden Fällen sind kiekert vor Aufnahme von Serienlieferungen Erstmuster vorzustellen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

bei neuen Produkten<br />

bei geänderten Produkten<br />

bei der Behebung einer Abweichung an zuvor vorgestellten Produkten<br />

bei der Verwendung von neuen Werkzeugen oder Produktionseinrichtungen<br />

bei Produktionsverlagerungen an einen anderen Standort oder an Unterlieferanten<br />

bei der Verwendung anderer möglicher Materialien, die <strong>für</strong> das Teil nicht genehmigt waren<br />

bei Wechsel von Sublieferanten<br />

bei geänderten Produktionsverfahren<br />

bei längerem Aussetzen der Produktion (>12 Monate)<br />

Für alle oben nicht aufgeführten Prozessveränderungen hat der Lieferant kiekert vor der Serienbelieferung<br />

zu informieren. Der zuständige SQE entscheidet über den Umfang eine jeweiligen Erstmusterprüfung.<br />

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9.1 Bemusterungsumfang<br />

<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Der Lieferant ist <strong>für</strong> die Durchführung der Erstmusterprüfung und Dokumentation aller Ergebnisse voll<br />

verantwortlich. Er erstellt den Erstmusterprüfbericht <strong>für</strong> die zu liefernden Produktionsteile.<br />

Der Erstmusterprüfbericht besteht aus dem Deckblatt, den erforderlichen Prüfergebnisberichten und der<br />

positionierten Zeichnung (in original Größe).<br />

Die Prüfergebnisberichte gliedern sich in folgende 9 Berichtabschnitte:<br />

Abschnitt 1:<br />

Abschnitt 2:<br />

Abschnitt 3:<br />

Abschnitt 4:<br />

Abschnitt 5:<br />

Abschnitt 6:<br />

Abschnitt 7:<br />

Abschnitt 8:<br />

Abschnitt 9:<br />

Abweichungsbericht<br />

Liste verwendeter Einzelteile<br />

Angabe von Teilenummer, Änderungsstand und Freigabestand aller beinhalteten<br />

Einzelteile <strong>für</strong> Baugruppen und Komponenten oder <strong>für</strong> aussehensabhängige Teile eine<br />

vom Automobilhersteller genehmigte Oberflächenspezifikation mit Istwerten.<br />

Dimensionsbericht<br />

Auflistung aller dimensionellen Sollwerte mit Zuordnung zu den Istwerten unter Angabe<br />

der Positionsnummer laut Zeichnung.<br />

Werkstoffbericht<br />

Auflistung aller Werkstoffangaben als Soll / Istwert- Gegenüberstellung. Bescheinigungen<br />

über durch-geführte Materialprüfungen müssen der EN 10204 3.1 voll entsprechen. Auflistung<br />

aller Funktions-, Lebensdauer- und Zuverlässigkeitsprüfergebnisse, Ergebnisse<br />

von durchgeführten Oberflächenbehandlungen und Oberflächenbeständigkeitsprüfungen.<br />

Fähigkeitsnachweis<br />

Auflistung aller Fähigkeitsindices der Maschinenfähigkeit / der vorläufigen Prozessfähigkeit<br />

Cmk / Ppk an den im Rahmen der Qualitätsvorausplanung festgelegten<br />

kritischen Merkmale einschließlich der statistischen Auswertungsprotokolle. Die Fähigkeit<br />

gilt als nachgewiesen, wenn der ermittelte Wert den Anforderungen entspricht (vergl.<br />

Kapitel 15.1).<br />

Messmethoden<br />

Angaben verwendeter Messhilfsmittel, Prüfequipment, Aufnahmevorrichtungen, Hard-,<br />

Prüfsoftware etc., sowie mit der kiekert Messtechnik abgestimmte Messausrichtungen<br />

Konstruktionsgenehmigung<br />

Prozessablaufplan<br />

Darstellung des realisierten Fertigungsfortschrittes mit allen Prozess- und Prüfschritten<br />

und der dem Prozess zugeführten Teile und Hilfsstoffe.<br />

Inhaltstoffe in Kaufteilen (Umweltverträglichkeitsbericht)<br />

Eintrag der Inhaltstoffe im IMDS unter der Bekanntgabe der IMDS-Nr. im Werkstoffbericht.<br />

Beachtung: GADSL-Liste (Global Automotive Declarable Substance List) und OEM<br />

spezifische Listen (z.B. Renault BGO, Ford RSMS etc.) <strong>für</strong> deklarationspflichtige Stoffe,<br />

REACH Verordnung (SVHC). Der IMDS Datensatz ist 10 Tage nach dem Erhalt des<br />

Rahmenvertrages (Bestellung und Planloseinteilung vorhanden) vom <strong>Lieferanten</strong><br />

systemseitig einzustellen. Vor Abgabe der Erstbemusterung, ist der Datensatz dahin<br />

gehend zu prüfen, ob eine Freigabe (freigegebener Datensatz im IMDS Datensystem)<br />

seitens kiekert vorliegt.<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Dem Erstmusterbericht sind alle zugrundeliegenden Zeichnungen, 2D / 3D-Scans, Konstruktionsunterlagen,<br />

Katalog- oder Normangaben, ggf mit Sichtprüfungsbericht beizufügen.<br />

Merkmale, die vom <strong>Lieferanten</strong> nicht selbst geprüft werden können, müssen durch Prüfzeugnisse von<br />

entsprechenden akkreditierten Instituten nachgewiesen werden.<br />

Bei Unvollständigkeit des geforderten Bemusterungsumfanges wird der Lieferant durch einen Prüfbericht<br />

informiert und zu einer Vervollständigung der Unterlagen binnen drei Tagen aufgefordert.<br />

Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine Durchführung der Erstbemusterung seitens kiekert nicht möglich<br />

und es erfolgt eine Rückweisung des bisher vorliegenden Erstmusterumfangs. Angefallene Kosten <strong>für</strong><br />

Mehraufwendungen werden dem <strong>Lieferanten</strong> in Rechnung gestellt werden.<br />

9.2 Interne Freigabe<br />

Der Lieferant führt vor der Bemusterung an kiekert ein internes, dokumentiertes Freigabeverfahren seiner<br />

Werkzeuge, Prozesse und Kaufteile (Sublieferanten) durch.<br />

Die Dokumentation der internen Freigabe ist den Bemusterungsunterlagen beizufügen.<br />

9.3 Abweichungen<br />

Sind festgestellte Abweichungen vom <strong>Lieferanten</strong> nicht abstellbar, stellt der Lieferant den<br />

Abweichungsbericht vor der Erstmusterabnahme kiekert zur Bewertung vor.<br />

kiekert bewertet die angegebenen Abweichungen nach technischen Gesichtspunkten und genehmigt<br />

diese ggf. auf dem Abweichungsbericht.<br />

Festgestellte Abweichungen werden im Abweichungsbericht (Berichtsabschnitt 1) zusammengefasst.<br />

Der Abweichungsbericht gehört immer zu den Erstmusterunterlagen.<br />

Die bei einer Genehmigung noch vorhandenen Abweichungen sind damit zunächst <strong>für</strong> den Serieneinsatz<br />

<strong>für</strong> einen definierten Zeitraum freigegeben. Sie müssen auf Anforderung von kiekert durch den <strong>Lieferanten</strong><br />

und zu Lasten des <strong>Lieferanten</strong> nachgebessert werden.<br />

9.4 Musterumfang und Kennzeichnung<br />

Die zur Erstmusterprüfung vorgelegten Prüflinge müssen einem fertigen Serienprozess entstammen.<br />

Hierzu sind in einer 0-Serie mindestens N=300 Teile zu fertigen, es sei denn, mit kiekert wurde eine<br />

andere Menge schriftlich vereinbart.<br />

kiekert sind 5 Muster, bei Mehrfachauslegung von Werkzeugen / Fertigungseinrichtungen 5 Muster pro<br />

Nest / Kavität vorzustellen.<br />

Für die Fähigkeitsauswertungen gelten die Stichprobengrößen gemäß Tabelle „Übersicht zur SPC-<br />

Anwendung“ in Abschnitt 15.1.<br />

Fähigkeitsindices sind grundsätzlich getrennt nach Nestern/Kavitäten anzugeben.<br />

Alle vorgestellten Erstmuster sind deutlich mit einem Aufkleber „ERSTMUSTER“ auf den Lieferpapieren<br />

und den einzelnen Packeinheiten zu kennzeichnen<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

9.5 Definition der Abnahmestufen<br />

Die Abnahme von Erstbemusterungen kann in Abhängigkeit zur festgestellten <strong>Lieferanten</strong>qualifikation<br />

entsprechend nachfolgend genannter Abnahmestufen erfolgen.<br />

Die Abnahmestufen sind wie folgt definiert:<br />

Abnahmestufe A1<br />

Abnahmestufe A3<br />

Abnahmestufe A5<br />

Der komplette Dokumentationsumfang verbleibt beim <strong>Lieferanten</strong>. Zur<br />

Abnahme erhält kiekert das EMPB Deckblatt ggf. den von der kiekert<br />

Entwicklung und Konstruktion genehmigten Abweichungsbericht (bei<br />

aussehensabhängigen Teilen zusätzlich den vom Automobilhersteller<br />

genehmigten Bericht). Es sind keine Musterlieferungen erforderlich.<br />

Der komplette Bemusterungsumfang wird kiekert zur Abnahme vorgelegt.<br />

Musterlieferungen erfolgen gemäß den Abrufen. Dieses Verfahren ist<br />

grundsätzlich <strong>für</strong> die Lieferung von „Sonstigen Mustern“ gemäß dem in<br />

Abschnitt 9.1 genannten Bemusterungsumfang anzuwenden.<br />

Der komplette Dokumentationsumfang verbleibt beim <strong>Lieferanten</strong>. Die<br />

Abnahme erfolgt im Hause des <strong>Lieferanten</strong> nach Prüfung der kompletten<br />

Bemusterungsunterlagen und Beurteilung des Herstellprozesses. Bei ggf.<br />

vorhandenen Abweichungen muss der von der kiekert Entwicklung und<br />

Konstruktion genehmigte Abweichungsbericht vorliegen. Musterlieferungen sind<br />

nach kiekert-Anforderung <strong>für</strong> Einbauprüfungen erforderlich.<br />

Die Angabe der anzuwendenden Abnahmestufe ist auf dem Erstmusterprüfbericht Deckblatt anzugeben.<br />

9.6 Freigabe der Erstmuster<br />

Die Freigabe der Erstmuster erfolgt, wenn:<br />

<br />

<br />

<br />

alle Merkmale innerhalb der Spezifikationsgrenzen liegen, bzw. bei Abweichungen, der von<br />

kiekert Entwicklung/Konstruktion und Qualitätssicherung genehmigte Abweichungsbericht vorliegt<br />

der gesamte Dokumentationsumfang und damit die vereinbarten Qualitätsdokumente vorliegen<br />

die Maschinenfähigkeit / vorläufige Prozessfähigkeit cmk / ppk an allen Merkmalen, <strong>für</strong> die ein<br />

statistischer Fähigkeitsnachweis erforderlich ist, nachgewiesen wurde<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

9.7 Erstmusterprüfergebnis<br />

Das Erstmusterprüfergebnis wird im kiekert SAP-System dokumentiert und dient der Logistik <strong>für</strong> die<br />

Einteilung von Serienlieferabrufen.<br />

Der Lieferant wird über das Erstmusterprüfergebnis schriftlich informiert.<br />

Als Bewertung des Erstmusterprüfberichtes wird eine der folgenden Verwendungsentscheidungen je<br />

Prüfergebnisbericht und als Gesamtentscheidung angegeben:<br />

VE 1<br />

VE 2<br />

VE 3<br />

VE 4<br />

freigegeben,<br />

ohne jede Einschränkung.<br />

freigegeben,<br />

Abweichungen <strong>für</strong> die eine Korrektur zunächst zurückgestellt wird.<br />

freigegeben, mit Auflage<br />

<strong>für</strong> definierten Zeitraum oder definierte Menge.<br />

Korrekturmaßnahmen und Nachbemusterung sind erforderlich.<br />

Dieser Zustand muss mit dem kiekert SQE im AQP-Gespräch abgestimmt werden.<br />

abgelehnt,<br />

Korrekturmaßnahmen und Nachbemusterung sind erforderlich.<br />

9.8 Sonstige Muster<br />

Es handelt sich dabei um Produkt und Materialien, die nicht unter Serienbedingungen hergestellt wurden,<br />

bzw. die Zeichnung noch nicht die Angabe “frei <strong>für</strong> Produktion“ enthält (Teil mit eingeschränkter Produkt-<br />

/Kundenfreigabe).<br />

Sonstige Muster werden wie Muster <strong>für</strong> Erstmusterprüfberichte von kiekert mit Auftrag unter<br />

Terminangabe beim <strong>Lieferanten</strong> angefordert.<br />

Diese Teile sind entsprechend Abnahmestufe A3 grundsätzlich mit Berichtsdeckblatt,<br />

Abweichungsbericht, Messbericht und Werkstoffangaben anzuliefern.<br />

Das Berichtsdeckblatt und alle beigefügten Berichtsabschnitte sind im Feld „Prüfbericht Sonstige<br />

Muster“ als solche zu kennzeichnen.<br />

Der SMPB ist wie unter Punkt 9.1 beschrieben durchzuführen.<br />

Sonstige Muster, die den Erstmusterbedingungen nicht genügen, müssen im Berichtswesen als solche<br />

eindeutig gekennzeichnet sein.<br />

Die Verwendungsentscheidung über Sonstige Muster von kiekert bedeutet nicht gleichzeitig die<br />

Serienlieferfreigabe und begründet keinen Verzicht auf eine Erstmusterabwicklung.<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

9.9 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen<br />

Der Lieferant bewahrt alle Dokumente, Aufzeichnungen und Daten mindestens <strong>für</strong> die Zeit auf, in der <strong>für</strong><br />

das Produkt Liefervereinbarungen bestehen (Serie oder Ersatzteil), zuzüglich 1 Jahr oder gemäß<br />

spezieller Vereinbarungen.<br />

Die Referenz- oder Grenzmuster sind mit der Berichtsnummer und Datum zu kennzeichnen und je<br />

2 Musterteile pro Nest / Kavität aufzubewahren.<br />

10. Prüfungen<br />

Der Lieferant stellt sicher, dass alle geplanten Prüfungen innerhalb der gesamten Prozesskette, gemäß<br />

der im Kontrollplan festgelegten Art und Weise durchgeführt und dokumentiert werden.<br />

Nach festgelegten Abständen müssen Auswertungen der Ergebnisse von SPC-Prüfmerkmalen<br />

hinsichtlich der Prozessfähigkeit durchgeführt werden. Wenn die Produkte bezüglich dieser Merkmale in<br />

einem nicht ausreichend fähigen Prozess hergestellt werden, ist eine 100% Prüfung durchzuführen, bis<br />

der Herstellprozess optimiert und die geforderten Cpk-Werte erreicht sind.<br />

Vor Auslieferung der Produkte muss durch eine Warenausgangsprüfung verifiziert werden, dass alle<br />

geplanten Arbeitsschritte durchgeführt wurden und bei den Qualitätsprüfungen keine Abweichung<br />

gegenüber der Spezifikation festgestellt wurde.<br />

Der Rückgriff auf Werksprüfzeugnisse oder Fremdprüfaufträge entlastet den <strong>Lieferanten</strong> nicht aus seiner<br />

direkten Qualitätsverantwortung gegenüber kiekert.<br />

10.1 Wareneingangsprüfung<br />

Die Wareneingangsprüfung findet gemäß Kontrollplan statt. Hierbei werden die signifikanten Merkmale<br />

geprüft.<br />

10.2 Periodische Prüfungen<br />

Periodische Prüfungen sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass sämtliche Qualitätsanforderungen,<br />

die über die laufende Prozessüberwachung hinausgehen, erfüllt werden.<br />

Zu den periodischen Prüfungen gehören u.a.:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Umweltbeständigkeitsprüfungen, z.B. Temperaturwechselteste etc.<br />

Langzeitteste<br />

Festigkeitsprüfungen<br />

Produktaudits<br />

Periodische Prüfungen sind in der Regel wesentlich umfangreicher als serienbegleitende Prüfungen und<br />

müssen in Art und Umfang eindeutig im Kontrollplan festgelegt werden.<br />

10.3 Requalifikationsprüfungen<br />

Der Lieferant führt Requalifikationsprüfungen mindestens einmal jährlich in Form einer<br />

Zwischenmusterprüfung aus.<br />

Die Berichtsform und der –umfang müssen den Anforderungen nach Kapitel 9 entsprechen und sind<br />

kiekert auf Verlangen vorzulegen.<br />

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10.4 Abweichungen<br />

<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

Werden im Verlauf der Prozessüberwachung Abweichungen gegenüber den Spezifikationen festgestellt,<br />

so ist durch das lieferanteneigene QM-System sicherzustellen, dass diese Teile wirksam von i.O.<br />

Produkten getrennt und gesondert gekennzeichnet werden.<br />

Abweichende Teile können nur über eine Abweicherlaubnis bewertet werden und dürfen ohne schriftliches<br />

Einverständnis von kiekert nicht ausgeliefert werden.<br />

11. Beanstandungen<br />

Werden aufgrund von Montageproblemen, Laborprüfungen, Kundenreklamationen oder sonstigen<br />

Untersuchungen Abweichungen festgestellt, so wird der Lieferant darüber unverzüglich schriftlich durch<br />

einen Prüfbericht (PB) informiert.<br />

Der Lieferant ist bereits nach der ersten telefonischen Information verpflichtet, die erforderlichen<br />

Maßnahmen zur raschen Aufklärung und Beseitigung einzuleiten.<br />

Wird eine Lieferung gesperrt, so ist der Lieferant zur Eingrenzung des Umlaufbestandes verantwortlich.<br />

Er leitet unverzüglich Sofortmaßnahmen, wie z.B. Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen ein.<br />

Ist dies aus terminlichen Gründen nicht möglich, erfolgt zwischen kiekert und Lieferant eine Abstimmung<br />

über die Einleitung kurzfristiger Sondermaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Produktion.<br />

Beanstandungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden dem <strong>Lieferanten</strong> gemäß Prüfbericht im<br />

Detail dargestellt.<br />

11.1 Sofortmaßnahmen<br />

Der Lieferant erstellt zu jedem Prüfbericht einen 8-D-Report zum angegebenen Rückgabetermin.<br />

Dieser umfasst dabei mindestens die Punkte 1-3 mit den Angaben der Fehlerbeschreibung,<br />

Fehlerursache und wiederherstellenden Sofortmaßnahmen.<br />

Seitens kiekert wird ein erster Rückgabetermin innerhalb von 24 Stunden erwartet.<br />

Sind die tatsächlichen Grundursachen noch nicht bekannt und die einzuleitenden dauerhaften<br />

Korrekturmaßnahmen noch nicht definiert (Punkte 4-7), ist mit der Angabe der Sofortmaßnahmen auch<br />

der Termin der Fertigstellung des vollständigen 8-D-Reports anzugeben. Desweiteren ist eine 5-Why-<br />

Analyse zu erstellen.<br />

Bis zur Verifizierung der eingeleiteten korrektiven dauerhaften Maßnahmen sind alle Produkte zu 100 %<br />

hinsichtlich des aufgetretenen Fehlers zu prüfen. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Angaben des<br />

Prüfberichtes.<br />

11.2 Gewährleistung / Warranty<br />

Die fehlerhaften Teile können im Feld über einen längeren Zeitraum auftreten. Der Prüfbericht wird über<br />

einen längeren Zeitraum offen gehalten bis der Garantiefall abgeschlossen ist.<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

12. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung u. Versand<br />

Der Lieferant hat die ordnungsgemäße Handhabung und jederzeitige Identifizierung der Produkte und<br />

Fertigungslose sicherzustellen, durch:<br />

Schaffung technischer Voraussetzungen<br />

Verpackungsplanung<br />

Einsatz von Verpackungen zum Schutz vor Qualitätsminderung<br />

Lenkung fehlerhafter Produkte<br />

Unterweisung / Einarbeitung der Mitarbeiter<br />

Visualisierungshilfen<br />

Warenbegleitkarten, Laufkarten, Anhänger<br />

Die Kennzeichnung der Liefereinheiten erfolgt <strong>für</strong> europäische <strong>Lieferanten</strong> durch den Warenanhänger<br />

VDA4902, der jeweils aktuellen Version. Für <strong>Lieferanten</strong> außerhalb Europas erfolgt die<br />

Kennzeichnung mittels der aktuellen Odette Version.<br />

Jedes Packaging Unit ist mit einem Masterlabel und jedes Handling Unit mit einem Single Label zu<br />

versehen.<br />

12.1 Lagerung<br />

Bei der Lagerung und Planung entsprechender Bereiche finden die folgenden Aspekte Beachtung:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ordnungsgemäße Warenvereinnahmung<br />

Abgleich Empfangsdokumente mit den Waren<br />

Bestandsführung mittels einem Lagerverwaltungsprogramm<br />

Abgleich Warenlieferung mit Bestellung<br />

Produkt- und materialspezifische Lagerbedingungen sind zu gewährleisten<br />

Trockene, saubere und geschlossene Lagerung<br />

Lagerhaltung nach dem FIFO – Prinzip<br />

Lager- / Abstellflächen sind geschützt, markiert und übersichtlich<br />

Identifikation der Materialien und Produkte durch entsprechende Belabelung<br />

Bestands- und Verfügungsverantwortung sind eindeutig geregelt, dokumentiert und sichergestellt.<br />

Lagerzeitbegrenzungen sind zu gewährleisten<br />

12.2 Verpackung<br />

Der Lieferant ist <strong>für</strong> den Schutz seiner Produkte durch die Anwendung geeigneter Verpackungen<br />

verantwortlich.<br />

Dazu ist eine Verpackungsplanung nach folgender Vorgehensweise durchzuführen:<br />

<br />

<br />

<br />

Unter Berücksichtigung der produkt- und prozessspezifischen Anforderungen und der<br />

„Allgemeinen Verpackungsrichtlinie“ arbeitet der Lieferant einen Verpackungsvorschlag aus<br />

An Hand einer Musterverpackung, die vom <strong>Lieferanten</strong> vorgestellt wird, erfolgt eine Beurteilung<br />

des Verpackungsvorschlages und Überprüfung auf Anwendbarkeit seitens kiekert<br />

Die Freigabe erfolgt nach Bemusterung und Beurteilung via Verpackungsdatenblatt<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

12.3 Logistische Wareneingangsprüfung<br />

Die logistische Wareneingangsprüfung bei kiekert beschränkt sich auf äußerlich erkennbare Schäden<br />

sowie den Abgleich der Anzahl Lademittel zu den Lieferpapieren. Dabei festgestellte Beanstandungen<br />

werden unverzüglich angezeigt.<br />

12.4 Nicht spezifikationsgerechte Lieferungen, Beanstandungen,<br />

logistische Störmeldungen<br />

Werden seitens kiekert Mängel festgestellt, werden diese mit Prüfbericht beim <strong>Lieferanten</strong> angezeigt<br />

und mit den entstandenen Handlingsaufwandskosten belastet. Weitere Forderungen seitens kiekert<br />

ergeben sich aus Art und Umfang des Mangels sowie dessen Auswirkungen.<br />

Resultieren aus verschuldete Anlieferungen der <strong>Lieferanten</strong> auf Grund der Nichteinhaltung der<br />

Spezifikationen entsprechende Fertigungsstillstände bei kiekert oder deren Kunden, muss der<br />

Lieferant in Absprache mit kiekert durch geeignete von ihm zu tragende Sofortmaßnahmen <strong>für</strong> Abhilfe<br />

sorgen (Ersatzlieferungen, Sortier- und Nacharbeit, Sonderschichten, Eiltransport, Luftfracht etc.)<br />

12.5 Rückverfolgbarkeit<br />

Der Lieferant verpflichtet sich, die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte<br />

sicherzustellen. Wird ein Fehler festgestellt, müssen die Nachverfolgbarkeit und die Eingrenzung der<br />

schadhaften Teile / Produkte / Chargen etc. über die gesamte Wertschöpfungskette gewährleistet<br />

werden.<br />

12.6 Notfallplanung<br />

Die Unvorhersehbarkeit von Notfällen oder betrieblich relevanten Störungen können große<br />

Auswirkungen auf eine termingerechte Belieferung haben. Der Lieferant verpflichtet sich dazu, ein<br />

Notfallkonzept zu installieren und kontinuierlich zu überwachen.<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

13. Fortlaufende Lieferbewertung in der Serie<br />

Jede Lieferung wird unter der Anwendung des<br />

“Null-Fehler Prinzips als Regelfall”<br />

verbucht und steht der Produktion ohne weitere technische Eingangsprüfung zur Verfügung.<br />

Abweichungen von diesem “Null-Fehler-Prinzip” werden als Prüfbericht erfasst und fließen negativ in<br />

die Lieferstatistik des <strong>Lieferanten</strong> ein.<br />

Die Anlieferqualität und Liefertreue von <strong>Lieferanten</strong> werden kontinuierlich gemessen, bewertet und<br />

ausgewertet.<br />

Kenngrößen sind u.a.:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Anteil fehlerhafter Teile in ppm<br />

Liefertreue<br />

Anzahl kritischer Reklamationen<br />

Anzahl logistische Reklamationen<br />

Umwelt Management System<br />

Bester Preis<br />

Globale Standortverteilung<br />

Entwicklungspartnerschaft<br />

<strong>Lieferanten</strong> wird die aktuelle Bewertung wöchentlich im kiekert <strong>Lieferanten</strong>portal zur Verfügung<br />

gestellt. Stammdaten, die teilweise auch in die <strong>Lieferanten</strong>bewertung einfließen, können über das<br />

kiekert <strong>Lieferanten</strong>portal selbst gepflegt werden.<br />

Details zu unserer <strong>Lieferanten</strong>bewertung finden Sie im kiekert <strong>Lieferanten</strong>portal unter:<br />

http://partner.kiekert.com<br />

13.1 Qualitätswettbewerb<br />

Mit <strong>Lieferanten</strong>, die die Zielvorgaben nicht erreichen, werden Qualitätsverbesserungsprogramme<br />

initiiert.<br />

Die Qualitätsleistung von Zulieferanten wird bei kiekert intern monatlich ausgewertet. “Chronic<br />

Offender” werden identifiziert und gemeinsam mit kiekert Einkauf <strong>für</strong> die kiekert<br />

“Qualitätsverbesserungsinitiative” nominiert.<br />

Die kiekert “Qualitätsverbesserungsinitiative” vereinbart mit dem <strong>Lieferanten</strong> Qualitätsziele und<br />

Maßnahmen zur Zielerreichung. Ggf. wird die Umsetzung von CSL (“Controlled Shipping Level”)<br />

gefordert bis die vereinbarten “Exit”-Kriterien erfüllt sind.<br />

In Abstimmung mit dem Einkauf wird der Lieferant beim Nichterreichen der vereinbarten Ziele <strong>für</strong><br />

Neuaufträge im kiekert <strong>Lieferanten</strong>pool, “LAS” gesperrt, “New Business Hold”.<br />

Jährlich findet die Verleihung des “KieCup” statt, mit dem die besten <strong>Lieferanten</strong> <strong>für</strong> ihre Lieferleistung<br />

prämiert werden.<br />

Supplier of Excellence<br />

KieCup - Qualitätspreis<br />

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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

14. Kontinuierliche Verbesserung<br />

Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb seiner gesamten Organisation ein systematisches<br />

Managementsystem aufzubauen, welches das Ziel verfolgt, einen hohen Grad an Kundenzufriedenheit<br />

zu erreichen und diesen ständig zu verbessern.<br />

Innerhalb der gesamten <strong>Lieferanten</strong>organisation muss eine alles umfassende Philosophie der<br />

ständigen Verbesserung der Standards, d.h. Qualität, Dienstleistungen, Produkte und Prozesse, bis<br />

hin zu Geschäftsvorgängen erkennbar sein.<br />

Hierzu sind <strong>für</strong> ausgewählte Schlüsselmerkmale regelmäßige statistische Auswertungen zu erstellen,<br />

anhand derer man die Auswirkungen von Verbesserungsmaßnahmen ständig verfolgen kann.<br />

Die Auswertungen sollten die Wirksamkeit des gesamten Verbesserungsprozesses erkennen lassen.<br />

14.1 Ermittlung und Verbesserung der Schlüsselmerkmale (KPI)<br />

Der Lieferant muss durch Analysieren seiner Geschäfts- und Produktionsprozesse und auf der Basis<br />

von vorhandenem Datenmaterial die signifikanten Schlüsselmerkmale (KPI - Key Performance<br />

Indicator) aus seiner Organisation auswählen.<br />

Schlüsselmerkmale sind z.B.:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ausschusskosten / Nacharbeitskosten<br />

Anzahl Falschlieferungen<br />

Anzahl Reklamationen<br />

Umsatzentwicklung<br />

Interne Fertigungsausfälle (ppm)<br />

Anlagenverfügbarkeit / Störzeiten<br />

OEE (Overall Equipment Effectiveness)<br />

Liefertreue<br />

Die Schlüsselmerkmale müssen in bereichsübergreifenden Teams regelmäßig analysiert und<br />

ausgewertet werden.<br />

Soweit erforderlich sind gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.<br />

Nach Einführung der Verbesserung muss der Fortschritt laufend überwacht werden, ob durch die<br />

gewählten Maßnahmen eine tatsächliche und bleibende Verbesserung eingetreten ist.<br />

Bei Bedarf sind kiekert die entsprechenden Daten und Unterlagen vorzulegen.<br />

15. Formulare und Dokumente<br />

Alle genannten Dokumente sind <strong>für</strong> unsere <strong>Lieferanten</strong> zur Einsicht und Bearbeitung als elektronische<br />

Datei verfügbar und über das kiekert-<strong>Lieferanten</strong>portal abrufbar: http://partner.kiekert.com<br />

Der Lieferant ist <strong>für</strong> die Benutzung aktueller online Formulare verantwortlich (Holschuld). Die<br />

Zugangsdaten werden auf Anfrage dem <strong>Lieferanten</strong> mitgete<br />

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15.1 Prozessfähigkeitsnachweis<br />

Bezeichnung<br />

Maschinenfähigkeit<br />

Prozeßpotential / vorläufige<br />

Prozeßfähigkeit<br />

normalverteilte<br />

Prozesse<br />

chargenabhängige<br />

Prozesse<br />

(Prozeßmodel C4 nach<br />

ISO 21747)<br />

fortdauernde<br />

Prozeßfähigkeit<br />

Kurzzeichen Cmk Ppk Ppk Cpk<br />

Stichprobenumfang<br />

n = 100<br />

n = 3 (n = 5)<br />

n = 3 (n = 5)<br />

Stichprobenabstand<br />

hintereinander<br />

in Abständen<br />

dynamisch nach<br />

Festlegung<br />

Fertigungsumfang<br />

ca. 300 Stück /<br />

Erstmuster<br />

0-Serie / Erstmuster<br />

min. 300 Stück<br />

Vorserie / Serie<br />

Stichprobenanzahl<br />

1<br />

min. 25 (bei n = 5)<br />

min. 35 (bei n = 3)<br />

min. 25 (bei n = 5)<br />

min. 35 (bei n = 3)<br />

Prozeßtage<br />

- - -<br />

min. 1 Tag<br />

min. 20 Tage<br />

Fähigkeitsindex<br />

Mittelwert<br />

2,00*<br />

x<br />

2,00*<br />

x oder ~ x<br />

2,00*<br />

x oder ~ x<br />

1,67 *<br />

x oder ~ x<br />

Streuung s <br />

* abhängig von Kundenvorgaben<br />

( xi<br />

x)<br />

n 1<br />

2<br />

s <br />

( xi<br />

x)<br />

n 1<br />

2<br />

R<br />

sˆ<br />

oder<br />

d2<br />

s<br />

sˆ<br />

<br />

c<br />

4<br />

+ zusätzliche<br />

Mittelwertstreuung Xadd<br />

R<br />

sˆ<br />

oder<br />

d2<br />

s<br />

sˆ<br />

<br />

c<br />

4<br />

Nachweis,<br />

Zweck:<br />

Cmk<br />

Potentielle Fähigkeit<br />

einer Maschine bei<br />

richtiger Zentrierung<br />

normal verteilt oder<br />

annähernd normal verteilt<br />

innerhalb ±6s in der<br />

Spezifikation zu<br />

produzieren und dies<br />

über den Qualitätsindex<br />

Cmk ≥ 2,0 sichtba zu<br />

machen.<br />

Ppk<br />

Potentielle Fähigkeit einer<br />

Fertigungsanlage unter Einfluss<br />

einer Vielzahl eingesetzter<br />

Menschen, Maschinen und Teile<br />

trotz kumulativer<br />

Streuungseinflüsse normal verteilt<br />

oder annähernd normal verteilt<br />

innerhalb ±6s in der Spezifikation<br />

zu produzieren und dies über den<br />

Qualitätsindex<br />

Ppk ≥ 2,0 sichtbar zu machen.<br />

Cpk<br />

Beibehaltung der potentiellen<br />

Streuung und Nachweis, dass<br />

durch Einrichtevorgänge, Trend<br />

oder trendähnliche Einflüsse<br />

keine Prozessveränderungen<br />

auftreten, die die<br />

Mindestanforderungen an eine<br />

Abnahme ohne 100%ige<br />

Endprüfung unter der Bedingung<br />

+ 5s ≤ OSG<br />

- 5s ≥ USG<br />

gefährden und dies über den<br />

Qualitätsindex Cpk ≥ 1,67<br />

sichtbar zu machen.


<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />

16. Änderungshistorie<br />

5. vollständig überarbeitete Auflage<br />

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