Qualitätsrichtlinie für Lieferanten QR01 - Kiekert Partner Portal
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> Zulieferanten<br />
-<strong>QR01</strong>-<br />
5. vollständig überarbeitete Auflage, Heiligenhaus, im Juli 2011<br />
Diese <strong>Qualitätsrichtlinie</strong> ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung oder Vervielfältigung ganz oder auszugsweise bedarf<br />
unserer Genehmigung. Die im Internet befindlichen Dokumente und Texte werden <strong>für</strong> Ihren Verwendungszweck entsprechend<br />
von unseren <strong>Lieferanten</strong> im Rahmen Ihrer Vertragserfüllung eingesetzt. Die Anwendung von Dritten bedarf unserer<br />
Genehmigung.<br />
Copyright 2011, kiekert, 42579 Heiligenhaus
<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Vorwort .................................................................................................................................................. 4<br />
2. Geltungsbereich..................................................................................................................................... 5<br />
3. Anforderungen an <strong>Lieferanten</strong> ............................................................................................................... 5<br />
4. <strong>Lieferanten</strong>auswahl und -zulassung ...................................................................................................... 6<br />
4.1 Prozesszulassungsverfahren (Prozessaudit) ................................................................................ 7<br />
4.2 Zulassung als “Entwicklungslieferant” ........................................................................................... 7<br />
5. Angebotsabgabe und Herstellbarkeitsbewertung .................................................................................. 8<br />
6. Projektmanagement .............................................................................................................................. 9<br />
6.1 Statusberichte zum Projektfortschritt ............................................................................................. 9<br />
6.2 Projektplanung Qualitätsvorausplanung (AQP) ............................................................................. 9<br />
6.3 Projektplanung Produktentwicklung ............................................................................................ 10<br />
6.4 Qualitätsvorausplanung AQP (AQP) ........................................................................................... 11<br />
AQP (AQP) 0: Kick-Off ............................................................................................................................. 11<br />
AQP (AQP) 1: Werkzeugfreigabe (tooling go ahead) .............................................................................. 11<br />
AQP (AQP) 2: PPAP bereit ...................................................................................................................... 12<br />
AQP (AQP) 3: Produkt- und Prozessfreigabe .......................................................................................... 13<br />
AQP (AQP) 4: Abschluss ......................................................................................................................... 13<br />
7. Dokumentationspflicht / Sicherheitsteile .............................................................................................. 13<br />
8. Werkzeugmanagement ....................................................................................................................... 14<br />
9. Serienlieferfreigabe ............................................................................................................................. 15<br />
9.1 Bemusterungsumfang ................................................................................................................. 16<br />
9.2 Interne Freigabe .......................................................................................................................... 17<br />
9.3 Abweichungen ............................................................................................................................. 17<br />
9.4 Musterumfang und Kennzeichnung ............................................................................................. 17<br />
9.5 Definition der Abnahmestufen ..................................................................................................... 18<br />
9.6 Freigabe der Erstmuster .............................................................................................................. 18<br />
9.7 Erstmusterprüfergebnis ............................................................................................................... 19<br />
9.8 Sonstige Muster ........................................................................................................................... 19<br />
9.9 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen ..................................................................... 20<br />
10. Prüfungen ........................................................................................................................................ 20<br />
10.1 Wareneingangsprüfung ............................................................................................................... 20<br />
10.2 Periodische Prüfungen ................................................................................................................ 20<br />
10.3 Requalifikationsprüfungen ........................................................................................................... 20<br />
10.4 Abweichungen ............................................................................................................................. 21<br />
11. Beanstandungen.............................................................................................................................. 21<br />
11.1 Sofortmaßnahmen ....................................................................................................................... 21<br />
11.2 Gewährleistung / Warranty .......................................................................................................... 21<br />
12. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung u. Versand ................................................ 22<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
12.1 Lagerung ...................................................................................................................................... 22<br />
12.2 Verpackung .................................................................................................................................. 22<br />
12.3 Logistische Wareneingangsprüfung ............................................................................................ 23<br />
12.4 Nicht spezifikationsgerechte Lieferungen, Beanstandungen, logistische Störmeldungen .......... 23<br />
12.5 Rückverfolgbarkeit ....................................................................................................................... 23<br />
12.6 Notfallplanung .............................................................................................................................. 23<br />
13. Fortlaufende Lieferbewertung in der Serie ...................................................................................... 24<br />
13.1 Qualitätswettbewerb .................................................................................................................... 24<br />
14. Kontinuierliche Verbesserung .......................................................................................................... 25<br />
14.1 Ermittlung und Verbesserung der Schlüsselmerkmale (KPI) ...................................................... 25<br />
15. Formulare und Dokumente .............................................................................................................. 25<br />
15.1 Prozessfähigkeitsnachweis ......................................................................................................... 26<br />
16. Änderungshistorie ............................................................................................................................ 27<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
1. Vorwort<br />
kiekert ist der Erfinder der Zentralverriegelung und der modernen Servoschließung. Mit dem größten<br />
Markanteil sind wir Weltmarktführer im Bereich automobile Seitentürschlösser. Zu unserem Kundenportfolio<br />
zählen heute über 50 Automobilhersteller und Einzelmarken. Auf dieser umfangreichen Erfahrung<br />
basiert unsere führende Stellung in der Entwicklung von Schließsystemen.<br />
Täglich verlassen rund 250.000 Produkte unsere fünf Standorte. Die Qualität und Zuverlässigkeit unserer<br />
Produkte sind die Grundlage von maximalem Komfort und der Sicherheit <strong>für</strong> den Autofahrer.<br />
Die in unseren Schließsystemen verarbeiteten Produkte beziehen wir weltweit zu 100% von unseren<br />
<strong>Lieferanten</strong>. Die Leistungs- und Qualitätsfähigkeit unserer <strong>Partner</strong> trägt entscheidend zum gemeinsamen<br />
Geschäftserfolg bei.<br />
Unsere <strong>Lieferanten</strong> müssen Spitzenleistungen erbringen, um unseren Anforderungen gerecht zu werden.<br />
Die automobilspezifischen Zertifizierungen, z.B. das EFQM-Modell, die ISO TS 16949 und auch UM-<br />
Systeme wie die ISO 14001 bilden hierzu die Basis eigener Leistungen.<br />
Mit der Leistungsfähigkeit unserer <strong>Lieferanten</strong> und deren Innovationsfähigkeit in der Umsetzung der<br />
gestellten Anforderungen werden wir gemeinsam die Qualitätsherausforderungen aller Kunden weltweit<br />
erfüllen können.<br />
Wir fordern Sie als <strong>Lieferanten</strong> und <strong>Partner</strong> auf, den Anforderungen unserer <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> einheitlich<br />
festgelegten <strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>QR01</strong> zu entsprechen, damit wir gemeinsam unsere Produkte <strong>für</strong> höchste<br />
Ansprüche entwickeln und erfolgreich produzieren können.<br />
Heiligenhaus, im Juli 2011<br />
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2. Geltungsbereich<br />
<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Der Geltungsbereich bezieht sich auf alle Produktionsmaterialien und Komponenten die von <strong>Lieferanten</strong><br />
bezogen werden.<br />
Prototypen-, Betriebsmittelbaumaterialien, Hilfs-, Betriebsstoffe und Dienstleistungen sind hiervon<br />
ausgenommen und können auftragsspezifisch und als gesonderte Vereinbarung z. B. auf Basis der <strong>QR01</strong><br />
abgeschlossen werden.<br />
3. Anforderungen an <strong>Lieferanten</strong><br />
Zur wirksamen und zielgerichteten Zusammenarbeit zwischen kiekert und seinen <strong>Lieferanten</strong> werden die<br />
nachfolgenden Grundsatzanforderungen an unsere <strong>Lieferanten</strong> definiert.<br />
Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages werden gleichzeitig die Inhalte dieser <strong>Qualitätsrichtlinie</strong> vom<br />
<strong>Lieferanten</strong> anerkannt. Als Grundlage dienen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von kiekert.<br />
Folgende Punkte sind hier zu benennen:<br />
Die Qualitätsverantwortung <strong>für</strong> die Planung und Ausführung von Arbeitsinhalten an Fertigungs-,<br />
Montage- und Prüfplätzen liegt ausschließlich beim <strong>Lieferanten</strong>. Er ist <strong>für</strong> die Qualität des von ihm<br />
hergestellten oder gelieferten Produktes einschließlich der Leistungen und Lieferungen von<br />
Sublieferanten unter Berücksichtigung der Zeichnungsvorschriften, technischen<br />
Lieferbedingungen, Normen und gesetzlichen und behördlichen Vorschriften kiekert gegenüber<br />
voll verantwortlich. Weiterhin ist er <strong>für</strong> die Beschaffung und Aktualisierung in den Produkt-<br />
Vorgabedokumente zitierten kiekert- und Kundenvorschriften selbst verantwortlich.<br />
kiekert-Qualitätsbeauftragte (z. B. als Supplier Quality Engineer, SQE) sind berechtigt, die zur<br />
Qualitätsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen mit dem <strong>Lieferanten</strong> zu vereinbaren und die<br />
Erfüllung der Vereinbarungen fortlaufend zu prüfen.<br />
kiekert-Mitarbeitern sowie kiekert-Kunden wird nach Terminabsprache, ein Zutrittsrecht gewährt.<br />
Der Lieferant verpflichtet sich, die vom kiekert- Qualitätsbeauftragten zur<br />
Qualitätsdokumentation erforderlichen Daten zu erfassen, auszuwerten und mit der jeweiligen<br />
Lieferung oder auf besondere Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für den Zeitraum der<br />
Aufbewahrungsdauer sind diese Daten jederzeit zugänglich zu halten.<br />
Werden aufgrund einer Fehlerfeststellung, z. B. unvollständiger Angaben auf den Lieferpapieren,<br />
Falschlieferungen oder fehlender / unvollständiger Qualitätsnachweise zusätzliche Prüfungen<br />
oder Nacharbeiten erforderlich, so werden die hier<strong>für</strong> anfallenden Fehlerkosten dem <strong>Lieferanten</strong><br />
in Rechnung gestellt. Diese können die Kosten der beanstandeten Teile um ein vielfaches<br />
übersteigen.<br />
Der Lieferant verpflichtet sich, kiekert seine Rechte aus Gewährleistung auch dann zuzugestehen,<br />
wenn kiekert Mängel, die in einer technischen Wareneingangsprüfung feststellbar<br />
gewesen wären, erst während oder nach der Verarbeitung entdeckt. Der Lieferant erhält hierzu<br />
Informationen und wird zur Schadensbegrenzung aufgefordert. Der Lieferant wird ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, die vorstehende Regelung mit seinem<br />
Haftpflichtversicherer abzuklären, um sicherzustellen, dass die erforderliche Produkthaftpflichtversicherung,<br />
einschließlich der vorgesehenen Rückrufkostenversicherung greifen.<br />
Der Lieferant nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass kiekert sehr lange Gewährleistungsfristen<br />
gegenüber seinen Kunden eingehen muss. Aus diesem Grund ist der Lieferant mit den<br />
Vereinbarungen die sich aus der Mängelhaftung ergeben einverstanden.<br />
Entwicklungslieferanten die zur Produktentwicklung heran gezogen werden, sollten im Rahmen<br />
eines Entwicklungsaudits bewertet und nach erfolgreichem Abschluss als Entwicklungslieferant<br />
<strong>für</strong> die Mitarbeit in neuen Projekten freigegeben werden.<br />
Hierzu werden projektbezogen gesonderte vertragliche Vereinbarungen getroffen.<br />
Die Notfallplanung beschreibt das Gefahrenpotential und hierzu eingeleitete<br />
Sicherheitsvorkehrungen <strong>für</strong> alle Betriebs-, Produktions- und Lieferbereiche bei <strong>Lieferanten</strong>. Der<br />
Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Konzept <strong>für</strong> den Notfall fest, um die Risiken einer<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
unterbrochenen oder fehlenden Lieferfähigkeit auszuschließen. Hierzu sind insbesondere die im<br />
kiekert - Formblatt <strong>für</strong> Notfallplanungen aufgelisteten Punkte einzubeziehen.<br />
Der Lieferant verpflichtet sich, zur Abdeckung des Haftungsrisikos eine<br />
Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss eine Rückrufkostenversicherung<br />
über minimal 2 Schadensfälle pro Jahr beinhalten.<br />
Die Mindestdeckung / Schadensfall beträgt 7,5 Mio €. Einbezogen ist keine Begrenzung der<br />
Haftung des <strong>Lieferanten</strong>. Der Versicherungsschutz kann alternativ auch über eine<br />
Gruppenversicherung gemeinsam <strong>für</strong> kiekert und seine <strong>Partner</strong> abgedeckt werden. Bitte setzen<br />
Sie sich hierzu mit uns in Verbindung. Die abgeschlossenen Versicherungsverträge stellen dabei<br />
keine Haftungsbegrenzung dar. Sie dienen lediglich dem Zweck, das von unseren <strong>Partner</strong>n<br />
getragene Haftungsrisiko abzumildern.<br />
Abweichungen von den in dieser <strong>Qualitätsrichtlinie</strong> festgelegten Anforderungen bedürfen der<br />
schriftlichen Bestätigung durch den verantwortlichen Bereich <strong>Lieferanten</strong>qualität.<br />
4. <strong>Lieferanten</strong>auswahl und -zulassung<br />
Das QM System unserer <strong>Lieferanten</strong> ist gemäß den automobilspezifischen Anforderungen entwickelt.<br />
Minimum Anforderung bildet hier die industrielle Zertifizierung nach ISO 9001. Für die Zulassung als<br />
kiekert Lieferant ist jedoch eine höhere Qualifizierung nach ISO TS 16949 oder mindestens der Nachweis<br />
eines Terminplanes zu erbringen.<br />
Ein Zulassungsaudit durch kiekert ist in jedem Fall unabhängig von dem Zertifizierungsgrad erforderlich.<br />
Der Zulassungsprozess beinhaltet folgende Schritte:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Angaben zum <strong>Lieferanten</strong> mittels <strong>Lieferanten</strong>selbstauskunft (jährliche Aktualisierung erforderlich)<br />
Anerkennung eines bereits durchgeführten QM Systemaudits nach den Anforderungen der<br />
Automobilindustrie oder ISO 9001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft<br />
Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung<br />
Vorlage eines Notfallplanes / Risikomanagements<br />
Abschuss einer eventuell erforderlichen Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)<br />
Nachweis eines aktiven CAQ-Systems<br />
Anerkennung der <strong>QR01</strong>, wenn erforderlich QR02 (Prototypen Anlieferung)<br />
Absichtserklärung, bei Auftragsvergabe eine Produkt Haftpflicht- / Rückrufkostenversicherung<br />
abzuschließen mit einer Deckung / Schadensfall min. 7,5 Mio. €<br />
Ein kiekert spezifisches Zulassungs- / Prozessaudit anhand eines Referenzprozesses, am<br />
Beispiel eines in Serie befindlichen Produktes erfolgreich bestehen. Die Darlegung aller Qualitätsund<br />
Prozessaufzeichnungen erfolgt an den von kiekert beauftragten Auditor<br />
Ein bestandenes Audit alleine reicht nicht aus, um als Lieferant bei kiekert gelistet zu werden.<br />
Oben genannte Punkte müssen hier<strong>für</strong> erfüllt sein.<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
4.1 Prozesszulassungsverfahren (Prozessaudit)<br />
Im Rahmen des AQP Prozesses, führt kiekert ein Prozessfreigabeaudit durch. Eine erneute<br />
Prozessfreigabe ist auch in nachfolgenden Fällen erforderlich:<br />
<br />
<br />
<br />
wenn sich die Sublieferantenstruktur des <strong>Lieferanten</strong> ändert. Hierbei besteht eine Anzeigepflicht des<br />
<strong>Lieferanten</strong>, bevor ein <strong>Lieferanten</strong>wechsel stattgefunden hat. Die Anzeigepflicht erfolgt in schriftlicher<br />
Form an kiekert.<br />
wenn prozessrelevante Veränderungen der Einrichtungen, der Fertigungsorte (Organisation) oder des<br />
QM-Systems des <strong>Lieferanten</strong> erfolgen. Hierbei besteht die Anzeigepflicht, bevor eine Veränderung<br />
vorgenannter Punkte stattgefunden hat. Diese ist ebenso in schriftlicher Form anzuzeigen.<br />
wenn das Qualitätsniveau der gelieferten Produkte anhaltend oder wiederholt negativ ist, d.h. wenn<br />
der Lieferant durch Volumen-, Termin- oder Qualitätsproblemen auffällig geworden ist.<br />
Bei Qualitätsfragen geben die zuständigen SQE’s (Supplier Quality Engineer) Hilfestellung. Die Verantwortung<br />
<strong>für</strong> die Qualität verbleibt jedoch beim <strong>Lieferanten</strong>.<br />
Die Anzeigepflichtmitteilung ist an den zuständigen Einkäufer zu richten.<br />
Der Übereinstimmungsgrad beim Zulassungs- und Prozessaudit mit den Anforderungen wird wie folgt<br />
bewertet und dient als Endscheidungsgrundlage <strong>für</strong> eine Auftragsvergabe:<br />
Beurteilung der<br />
Prozesse<br />
Erfüllt die<br />
Anforderungen<br />
Geringe<br />
Abweichungen<br />
Gesamterfüllungsgrad in % Einstufung Bedeutung<br />
90 - 100 A Prozess des <strong>Lieferanten</strong> erfüllt<br />
die Anforderungen <strong>für</strong> die<br />
Serienproduktion<br />
80 < 90 B Prozess des <strong>Lieferanten</strong> erfüllt<br />
die Anforderungen <strong>für</strong> die<br />
Serienproduktion mit<br />
entsprechenden Maßnahmen.<br />
Große Abweichungen < 80 C Prozess des <strong>Lieferanten</strong> kann<br />
die Anforderungen <strong>für</strong> die<br />
Serienproduktion nicht erfüllen.<br />
Korrigierende Maßnahmen<br />
erforderlich<br />
Tabelle 1: Bewertungstabelle Zulassungs-, Prozessaudit<br />
Vereinbarte Auditmaßnahmen müssen gemäß Terminplan abgearbeitet werden, ansonsten hält sich<br />
kiekert die Möglichkeit offen einen <strong>Lieferanten</strong> auf “New Business Hold” zu setzen bzw. dem <strong>Lieferanten</strong><br />
Sonderabzüge in der <strong>Lieferanten</strong>bewertung zu erteilen.<br />
4.2 Zulassung als “Entwicklungslieferant”<br />
Der Status “Entwicklungslieferant“ wird in der Regel über ein ergänzendes Audit erlangt, wobei die<br />
vorausgegangene allgemeine Zulassung (siehe Punkt 4.) abgeschlossen sein muss.<br />
Ein erfolgreich bewerteter Lieferant wird in unserem System als zugelassener Entwicklungslieferant<br />
gelistet.<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
5. Angebotsabgabe und Herstellbarkeitsbewertung<br />
Der Lieferant führt vor Angebotsabgabe (auf Basis CAD & Zeichnung) im Rahmen der<br />
Qualitätsvorausplanung Herstellbarkeitsanalysen durch und bewertet durch Einbringung seines<br />
know-how´s gemeinsam mit Fertigung, Montage, Sublieferanten und der kiekert Entwicklung, die<br />
Qualität, Herstellbarkeit und Erfüllbarkeit der Spezifikationen.<br />
Der Lieferant stellt damit sicher, dass das zu liefernde Produkt unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />
Fertigungsausrüstung und Kapazität prozesssicher und fähig herzustellen, zu montieren, zu verpacken<br />
und unter Einhaltung der Spezifikationen und Qualitätsvorgaben zu liefern ist.<br />
Die Herstellbarkeitsbewertung muss mit Angebotsabgabe vorliegen (AQP0 Meilenstein).<br />
Die Herstellbarkeitsbewertung muss folgende Punkte beinhalten:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Alle Produktspezifikationen müssen auf Vollständigkeit und Eignung <strong>für</strong> die Serienproduktion geprüft<br />
werden. Sind Definitionen der einflussnehmenden Kräfte in der Einzelteilzeichnung vermerkt, ist hier<br />
der Nachweis, dass das Material frei von Lunkern, Fremdeinschlüssen sowie die Homogenität (z.B.<br />
Bindenähte, Glasfaserverteilung, Kristallinität) die die Materialstruktur beeinflussen können, via CT<br />
(Computer Tomographie) zu erbringen<br />
Das Werkzeugdesign muss definiert sein, zu berücksichtigen ist ferner, das Werkzeugkonzept<br />
(Überwachungsmethodik, Sensoren, Zwangssteuerungen, DOE, Mold-Flow Analysen usw.)<br />
Das Prozess Equipment muss definiert sein, sowie das Konzept der Pflege, der Wartung und der<br />
vorbeugenden Instandhaltung, OEE Overall Equipment Effectivness Analysen, Poka Yoke<br />
Maßnahmen, SPC, usw.<br />
Aussagefähige Prozessbeschreibungen und Prozessüberwachungsmittel müssen definiert sein<br />
Risikobewertungen müssen durchgeführt sein (D-FMEA Werkzeug, P-FMEA)<br />
Prüfequipment- und Prüfmittelfähigkeitsbewertungen müssen erfolgt sein<br />
Komponenten von Sublieferanten und / oder Sublieferanten-Prozesse müssen definiert sein<br />
Der Materialfluss & Teiletransport müssen definiert sein<br />
Diese ist <strong>für</strong> Neuteile grundsätzlich erforderlich und muss bei Produkt- und Prozessänderungen<br />
überarbeitet und neu bestätigt werden.<br />
Das Ergebnis ist <strong>Kiekert</strong> über das Formblatt Herstellbarkeitsanalyse, mit den erforderlichen<br />
Referenzdokumenten und Analyse Dokumenten zu bestätigen.<br />
Zur Auftragserteilung ist die Herstellbarkeit uneingeschränkt vom <strong>Lieferanten</strong> nachzuweisen.<br />
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6. Projektmanagement<br />
<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Der Lieferant muss über ein geeignetes Projektmanagement verfügen.<br />
Für jedes Projekt ist ein Projektverantwortlicher zu benennen, der alle Planungsaktivitäten koordiniert. Die<br />
jeweiligen fachbezogenen Projektverantwortlichen sind kiekert als Ansprechpartner über den gesamten<br />
Projektverlauf anzugeben.<br />
Um die Projektziele aus technischer, terminlicher, finanzieller und qualitativer Sicht zu erreichen, ist ein<br />
Gesamtprojektplan zu erstellen, der bereichsübergreifende Gültigkeit besitzt und alle geplanten Ziele<br />
eindeutig erkennen lässt.<br />
Aus dem Gesamtprojektplan sollen frühzeitig Risiken und kritische Projektpunkte zu erkennen sein, um<br />
ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.<br />
Der gesamte Umfang der Projektplanung (Projektmanagement) ist von der Komplexität des Produktes<br />
abhängig und wird im Rahmen des AQP-Prozesses mit kiekert abgestimmt.<br />
6.1 Statusberichte zum Projektfortschritt<br />
Durch den <strong>Lieferanten</strong> ist ein Statusbericht zu führen, der den aktuellen Stand der Projektplanung<br />
wiederspiegelt. Er soll Auskunft geben, welche Planungspunkte sich in einem kritischen Status befinden<br />
und wann die Abstellung dieses Zustandes erreicht werden kann.<br />
Im Rahmen der AQP Aktivitäten, wird der Projektstatus durch den zuständigen kiekert SQE überprüft und<br />
bewertet. Bei nicht Erfüllung der Planungsziele und / oder nicht erfüllten Spezifikationen, werden<br />
Maßnahmen mit dem <strong>Lieferanten</strong> vereinbart. Erst mit Erfüllung aller Planungspunkte und Abstellung der<br />
Maßnahmen, kann im Projekt fortgeschritten werden.<br />
6.2 Projektplanung Qualitätsvorausplanung (AQP)<br />
Der Lieferant erstellt einen fachbezogenen Detailprojektplan zur Qualitätsvorausplanung.<br />
1997 1998<br />
Nr. Vorgangsname Dauer O N D J F M A M J J A S<br />
1 Auftragsvergabeentscheidung (Projekteröffnung) 1<br />
2 Herstellbarkeitsbewertung/-erklärung 4<br />
3 Ermittlung Q-Anforderungen/Q-Ziele vereinbaren 8<br />
4 Kritische und signifikante Merkmale feststellen 7<br />
5 Verpackung und Kennzeichnung abstimmen 3<br />
6 D-Teil Handhabung abstimmen 2<br />
7 K-FMEA/Schnitttstellen FMEA 2<br />
8 Qualitätssicherung Unterlieferanten 61<br />
9 Q-Ziele Unterlieferanten festlegen/vereinbaren 14<br />
10 Q-Maßnahmen mit Unterlieferanten vereinbaren 28<br />
11 Bemusterung und Freigabe Kaufteile von Unterlieferanten 21<br />
12 Qualitätsplanungsaktivitäten Verkaufsprodukt 146<br />
13 P-FMEA erstellen 60<br />
14 Prüfplan/Kontrollplan Vorserie (Sonstige Muster) erstellen 30<br />
15 Prüfplan/Kontrollplan Serie erstellen 17<br />
16 Prüfablaufplan autom. Prüfungen erstellen 40<br />
17 Betriebsmittelbeschaffung und Freigabe 299<br />
18 Werkzeuge und Fertigungseinrichtung Vorserie 10<br />
19 Werkzeuge und Fertigungseinrichtung beschaffen und freigeben 1<br />
20 Meß- und Prüfmittel 1<br />
Vorgang<br />
In Arbeit<br />
Die Vorlage des aktualisierten Projektplanes Qualitätsvorausplanung erfolgt in Abständen von 4 Wochen oder nach Vereinbarung<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Lieferant:................................<br />
Projektverantw.:......................<br />
Unterschrift:...........................<br />
Projektplanung Qualitätsvorausplanung (QVP)<br />
Teile-Name:.......................................<br />
Teile-Nr.:....................Index...............<br />
1997 1998<br />
Nr. Vorgangsname Dauer O N D J F M A M J J A S<br />
21 Prüfmittelbeschaffung und Freigabe 1<br />
22 Meßsystembewertung 1<br />
23 Meß-und Prüfabstimmung mit kiekert 1<br />
24 Ergebnisdokumentation 1<br />
25 QVP-Gespräch mit kiekert (Checkliste) 1<br />
26 Bemusterung Serienteile 1<br />
27 0-Serienfertigung/Interne Freigabe 1<br />
28 Fähigkeitsstudien durchführen 1<br />
29 Erstmusterabnahmetermin 1<br />
30 Serienanlauf 1<br />
31 Prozeßfreigabe Serienanlauf m. cpk-Werte 1<br />
Vorgang<br />
In Arbeit<br />
Die Vorlage des aktualisierten Projektplanes Qualitätsvorausplanung erfolgt in Abständen von 4 Wochen oder nach Vereinbarung<br />
Der Projektplan beinhaltet und überwacht alle im AQP festgelegten fünf Meilensteine (siehe 6.4)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
AQP 0 : Kick Off<br />
AQP 1 : Werkzeugfreigabe (tooling go ahead)<br />
AQP 2 : PPAP / ISIR Bereitstellung<br />
AQP 3 : Produkt- und Prozessfreigabe<br />
AQP 4 : Abschluss<br />
Die Projektfortschrittsüberwachung ist im Projektplan anzugeben und sollte mindestens in Abständen von<br />
vier Wochen oder in Abstimmung mit dem zuständigen <strong>Kiekert</strong> SQE aktualisiert werden.<br />
6.3 Projektplanung Produktentwicklung<br />
Sofern der Lieferant mit der Entwicklung eines Produktes beauftragt wurde und als zugelassener<br />
Entwicklungslieferant gelistet ist, hat er <strong>für</strong> die Abwicklung aller Entwicklungsaktivitäten die volle<br />
Verantwortung. Hierzu gibt es gesonderte vertragliche Regelungen.<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
6.4 Qualitätsvorausplanung AQP (QVP)<br />
Während der Prozess- / Produktentwicklung werden, mit dem kiekert SQE und dem<br />
Projektverantwortlichen des <strong>Lieferanten</strong>, Qualitätsvorausplanungsgespräche (AQP-Gespräche) geführt,<br />
die als teilespezifische Qualitätssicherungvereinbarungen verbindlich sind.<br />
Die Qualitätsvorausplanungsgespräche dienen der Abstimmung von proaktiven Maßnahmen mit den<br />
<strong>Lieferanten</strong> und stellen durch die Anwendung von Checklisten sicher, dass alle geplanten<br />
Qualitätsaktivitäten vor Serieneinsatz ausgeführt und dokumentiert sind.<br />
Werden Abweichungen festgestellt, sind geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Die Beseitigung der<br />
Abweichungen ist kiekert schriftlich mitzuteilen.<br />
Es werden gemeinsam kritische Merkmale festgelegt, <strong>für</strong> die ein statistischer Fähigkeitsnachweis im<br />
Rahmen der Erstbemusterung und ggf. während der Serienfertigung erforderlich ist.<br />
Die Auswahl der Merkmale richtet sich dabei nach festgelegten Zeichnungsangaben, nach den geplanten<br />
Fertigungsbedingungen und nach den Produktions- und Produkterfordernissen.<br />
Der AQP Prozess ist durch die folgenden fünf Meilensteine systematisch strukturiert:<br />
AQP (QVP) 0: Kick-Off<br />
Der erste Projekt-Meilenstein knüpft an die erfolgreich abgeschlossene <strong>Lieferanten</strong>ausschreibung an.<br />
Eine Vereinbarung über die Erwartungen, durchzuführender Arbeiten und den Zeitplan wurde<br />
geschlossen. Die <strong>Lieferanten</strong> und kiekert Kontaktdaten sowie Schnittstellen wurden ausgetauscht. Der<br />
Nachweis der vollständigen Erfassung zuvor festgelegter Voraussetzungen <strong>für</strong> das Projekt Kick-Off ist zu<br />
erbringen.<br />
Input<br />
Zeichnungen & Spezifikationen<br />
Nominierte <strong>Lieferanten</strong><br />
KIEKERT Projekt-Meilensteine<br />
Kritische Komponenten / <strong>Lieferanten</strong><br />
Output<br />
AQP review, LOP, etc<br />
Vereinbarung über Projekt Zeitplan mit <strong>Lieferanten</strong><br />
AQP (AQP) 1: Werkzeugfreigabe (tooling go ahead)<br />
Produktspezifikationen werden auf Vollständigkeit und Tauglichkeit <strong>für</strong> die Serienproduktion überprüft.<br />
Fertigungs- und Qualitätskonzepte werden auf potentielle Risiken untersucht, mit dem Ziel die Eignung <strong>für</strong><br />
die Serienproduktion zu bestätigen und / oder eine angemessene Risikominimierung vor der<br />
Werkzeugfreigabe zu gewährleisten.<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Input<br />
Für die Produktion freigegebene Zeichnungen &<br />
Spezifikationen<br />
DFMEA<br />
Kritische & signifikante Kenndaten<br />
Prozessablauf, erste PFMEA, Kontrollplan<br />
Rückverfolgbarkeitskonzept<br />
Verbindliche Zusage zur Fertigungsmachbarkeit<br />
Verbindliche Kapazitätszusage<br />
AQP Sublieferant<br />
Logistik-/ Verpackungskonzept<br />
Werkzeug-/ Fertigungskonzept<br />
Vermessungs-/ Prüfkonzept<br />
KIEKERT Projekt-Meilensteine<br />
KIEKERT MRD Daten inkl. Anforderungen<br />
Prototyp/ Pre-Launch<br />
KIEKERT Volumen-/ Anlaufplan<br />
<strong>Lieferanten</strong> Zeitplan<br />
<strong>Lieferanten</strong> AQP Dokumentation<br />
“lessons learned” – aus Vergangenheit bekannte<br />
Probleme der Komponentenfamilie/<br />
Fertigungsprozess<br />
Output<br />
AQP review, LOP, etc.<br />
Vereinbarung über Projekt Zeitplan mit <strong>Lieferanten</strong><br />
Prozessablauf, PFMEA & Kontrollplan<br />
Erste AQP – Matrix zur Qualitätskontrolle<br />
besonderer Produktmerkmale<br />
Werkzeug-/ Fertigungskonzept<br />
Produktkenndaten<br />
Vermessungs-/ Prüfkonzept<br />
Erste AQP <strong>für</strong> Sublieferanten<br />
Rückverfolgbarkeitskonzept<br />
Verpackungskonzept<br />
AQP (QVP) 2: PPAP bereit<br />
Nachweis, dass Produkte und Prozesse rechtzeitig industrialisiert sind und die Qualitätsanforderungen<br />
einhalten. Bestätigt, dass die Anforderungen <strong>für</strong> PPAP Produktion und PPAP Freigabe erfüllt sind.<br />
Input<br />
Prozessablauf, PFMEA & Kontrollplan<br />
Erste AQP – Matrix zur Qualitätskontrolle<br />
besonderer Produktmerkmale<br />
Werkzeug-/ Fertigungskonzept<br />
Produktkenndaten<br />
Vermessungs-/ Prüfkonzept<br />
Erste AQP <strong>für</strong> Sublieferanten<br />
Rückverfolgbarkeitskonzept<br />
Verpackungskonzept<br />
Output<br />
AQP review, LOP, etc<br />
Fertigungs- und Prüfmaterial <strong>für</strong> PPAP<br />
Produktionslauf vorbereitet<br />
AQP <strong>für</strong> Sublieferanten freigegeben<br />
Finaler Prozessablauf/ PFMEA & Kontrollplan<br />
AQP – Matrix zur Qualitätskontrolle besonderer<br />
Produktmerkmale<br />
Arbeits- & Inspektionsanweisungen<br />
Ausgebildete Mitarbeiter<br />
Verpackungsanweisungen und Material <strong>für</strong> PPAP<br />
Produktionslauf vorbereitet<br />
Erste Ergebnisse der Prozesskapazitäten<br />
Planung Run@Rate, Vermessungssystemanalyse<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
AQP (QVP) 3: Produkt- und Prozessfreigabe<br />
Komponente ist ohne Sonderfreigabe <strong>für</strong> PPAP freigegeben. Das erfolgreich abgeschlossene Audit<br />
bestätigt, dass der Fertigungsprozess des <strong>Lieferanten</strong> im Stande ist die geforderten Qualitätsziele in der<br />
Serienproduktion einzuhalten. Mittels Run@Rate wird nachgewiesen, dass der Fertigungsprozess des<br />
<strong>Lieferanten</strong> die angestrebten Produktionsvolumen erreichen kann. Alle offenen Punkte sind geschlossen,<br />
da sämtliche Maßnahmen durchgeführt und verifiziert wurden.<br />
Input<br />
Fertigungs- und Prüfmaterial <strong>für</strong> PPAP<br />
Produktionslauf vorbereitet<br />
AQP <strong>für</strong> Sublieferanten freigegeben<br />
Finaler Prozessablauf/ PFMEA & Kontrollplan<br />
AQP – Matrix zur Qualitätskontrolle besonderer<br />
Produktmerkmale<br />
Arbeits- & Inspektionsanweisungen<br />
Ausgebildete Mitarbeiter<br />
Verpackungsanweisungen und Material <strong>für</strong> PPAP<br />
Produktionslauf vorbereitet<br />
Erste Ergebnisse der Prozesskapazitäten<br />
Planung Run@Rate, Vermessungssystemanalyse<br />
PPAP Vorlage<br />
Output<br />
AQP review, LOP, etc<br />
PPAP freigegeben<br />
Launch Readiness Audit abgeschlossen<br />
Run@Rate abgeschlossen<br />
AQP (QVP) 4: Abschluss<br />
Mit diesem Meilenstein kommt der AQP Prozess zu einem Ende.<br />
Input<br />
Lieferungsrisiken<br />
Qualitätsrisiken<br />
Safe Launch Control Ergebnisse<br />
Output<br />
AQP review, LOP, etc. vollständig ausgefüllt<br />
8D-Report abgeschlossen<br />
Safe Launch Exit Kriterien erfüllt<br />
7. Dokumentationspflicht / Sicherheitsteile<br />
Dokumentationspflichtige Sicherheitsteile sind nach internen kiekert Vorschriften ausgewählte Produkte,<br />
deren Zeichnungen mit einem auf der Spitze stehenden Delta im Kreis gekennzeichnet sind.<br />
Der Lieferant muss sicherstellen, dass dokumentationspflichtige Sicherheitsteile in allen Stufen des<br />
Materialflusses eindeutig gekennzeichnet werden, um Vermischungen von Produkten zu vermeiden.<br />
Alle qualitätsrelevanten Dokumente müssen eindeutig als dokumentationspflichtig gekennzeichnet sein.<br />
Besondere Reglungen mit dem Umgang von Sicherheitsteilen werden im AQP Meilenstein AQP0<br />
festgelegt, oder sind in den Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV’s) <strong>für</strong> Sicherheitsteile festgelegt.<br />
Der Aufbewahrungszeitraum <strong>für</strong> solche Dokumente beträgt in der Regel 15 Jahre. Regelungen über die<br />
Art und Weise der Aufbewahrung sowie die Sicherstellung des jederzeitigen Zugriffs ist im <strong>Lieferanten</strong><br />
QM-System festzulegen.<br />
Der Lieferant gewährleistet das die im AQP und / oder QSV’s festgelegten Prüfergebnisse und<br />
Dokumentationen der relevanten Prozessparameter seines eigenen Fertigungsprozesses, sowie des<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Fertigungsprozesses seiner Sublieferanten, zu allen nachweispflichtigen Merkmalen die erforderlichen<br />
Prüfungen dokumentiert und archiviert sind.<br />
8. Werkzeugmanagement<br />
Wenn der Lieferant mit der Herstellung eines Serien / Vorserienwerkzeuges von kiekert beauftragt wird,<br />
sind diese Werkzeuge als Eigentum von kiekert oder des Kunden von kiekert zu kennzeichnen. Diese<br />
Kennzeichnung muss alle Anforderungen hinsichtlich unten aufgeführter Punkte erfüllen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Werkzeug ist eindeutig als Eigentum von kiekert zu kennzeichnen.<br />
Die Kennzeichnung muss folgendes beinhalten:<br />
o Eigentumszeichen von kiekert und / oder des Endkunden<br />
o Teilenummer, Teilename wie in der Zeichnung angegeben<br />
o Indexstand<br />
o Herstellungsdatum<br />
o Abmessung und Gewicht<br />
o Von unserem Endkunden zusätzlich geforderte Kennzeichnungen<br />
Der Lieferant verpflichtet sich ein Werkzeughandbuch zu erstellen, dass folgenden Umfang<br />
beinhalten muss:<br />
o Liste alle verwendeter Einzelteile und Ersatzteile (Stückliste der Teile, Elektroden,<br />
Verschleißteile, usw)<br />
o Eine Wartungs- und Instandhaltungsanweisung und die zugehörigen Dokumentationen (<br />
Wartungsintervalle, erste Hauptinstandsetzung, Vorhaltung bestimmter Ersatzteile, usw.)<br />
o Nachweis der durchgeführten Wartungen und Instandhaltungen über den gesamten Zeitraum<br />
(Lebenszeit) in dem das Werkzeug im Einsatz ist<br />
o Alle zugehörigen 2D / 3D Zeichnungen / Daten (evtl. Bilder Dokumentationen)<br />
o Fortschritt der gefertigten Stückzahlen über Lebensdauer<br />
o Die zur Verwendung des Werkzeugs erforderlichen Vorrichtungen oder Gerätschaften (z. B.<br />
Heißkanal-, Gewindeschneideinrichtungen, Kühlvorrichtungen, Sensoren usw.) sind in dem<br />
Wartungsplan mit aufzunehmen, zu dokumentieren und nachzuweisen<br />
Der Lieferant verpflichtet sich bei unplanmäßigen Instandhaltungen, aufgrund von Werkzeugbruch<br />
oder ähnlichen Vorkommnissen, den Instandhaltungsaufwand kiekert aufzuzeigen. Hierzu sind die<br />
Instandsetzungskosten zu einem Neuwerkzeug oder dem Istwert des Werkzeuges darzustellen<br />
Die Werkzeugdaten sind durch den <strong>Lieferanten</strong> im kiekert-<strong>Lieferanten</strong>portal einzupflegen und zu<br />
aktualisieren. Die Grundlage hierzu bilden die Inhalte der Werkzeugbestellung.<br />
Durch den zuständigen SQE, werden im AQP 1 Status oben aufgeführte Punkte auf Vollständigkeit und<br />
Einhaltung aller Vorgaben geprüft und freigegeben.<br />
Mit Beauftragung der Werkzeugerstellung verpflichtet sich der Lieferant, alle oben aufgeführten Punkte zu<br />
erfüllen und durch vorbeugende Wartung und Instandhaltung die Prozessfähigkeit durch Nachweis<br />
entsprechender Prozesskennzahlen nachzuweisen und aufrecht zu erhalten.<br />
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9. Serienlieferfreigabe<br />
<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Vor Aufnahme von Serienlieferungen muss eine Serienlieferfreigabe je Produktionsteilenummer vorliegen.<br />
Zu diesem Zweck führt der Lieferant eine Erstmusterprüfung (Produktionsteilabnahmeverfahren) durch<br />
und bestätigt die Einhaltung aller Anforderungen gemäß Zeichnungen, Lastenhefte, Normen, Spezifikationen<br />
und gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme der Erstmuster erfolgt vorzugsweise bei kiekert.<br />
Die Prüfung erfolgt mit Teilen, die unter Serienbedingungen mit allen Prozessschritten, Prüf- und<br />
Logistikprozessen hergestellt wurden, (vgl. DIN 55350, VDA Band 2, QS9000 PPAP Richtlinie).<br />
In folgenden Fällen sind kiekert vor Aufnahme von Serienlieferungen Erstmuster vorzustellen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
bei neuen Produkten<br />
bei geänderten Produkten<br />
bei der Behebung einer Abweichung an zuvor vorgestellten Produkten<br />
bei der Verwendung von neuen Werkzeugen oder Produktionseinrichtungen<br />
bei Produktionsverlagerungen an einen anderen Standort oder an Unterlieferanten<br />
bei der Verwendung anderer möglicher Materialien, die <strong>für</strong> das Teil nicht genehmigt waren<br />
bei Wechsel von Sublieferanten<br />
bei geänderten Produktionsverfahren<br />
bei längerem Aussetzen der Produktion (>12 Monate)<br />
Für alle oben nicht aufgeführten Prozessveränderungen hat der Lieferant kiekert vor der Serienbelieferung<br />
zu informieren. Der zuständige SQE entscheidet über den Umfang eine jeweiligen Erstmusterprüfung.<br />
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9.1 Bemusterungsumfang<br />
<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Der Lieferant ist <strong>für</strong> die Durchführung der Erstmusterprüfung und Dokumentation aller Ergebnisse voll<br />
verantwortlich. Er erstellt den Erstmusterprüfbericht <strong>für</strong> die zu liefernden Produktionsteile.<br />
Der Erstmusterprüfbericht besteht aus dem Deckblatt, den erforderlichen Prüfergebnisberichten und der<br />
positionierten Zeichnung (in original Größe).<br />
Die Prüfergebnisberichte gliedern sich in folgende 9 Berichtabschnitte:<br />
Abschnitt 1:<br />
Abschnitt 2:<br />
Abschnitt 3:<br />
Abschnitt 4:<br />
Abschnitt 5:<br />
Abschnitt 6:<br />
Abschnitt 7:<br />
Abschnitt 8:<br />
Abschnitt 9:<br />
Abweichungsbericht<br />
Liste verwendeter Einzelteile<br />
Angabe von Teilenummer, Änderungsstand und Freigabestand aller beinhalteten<br />
Einzelteile <strong>für</strong> Baugruppen und Komponenten oder <strong>für</strong> aussehensabhängige Teile eine<br />
vom Automobilhersteller genehmigte Oberflächenspezifikation mit Istwerten.<br />
Dimensionsbericht<br />
Auflistung aller dimensionellen Sollwerte mit Zuordnung zu den Istwerten unter Angabe<br />
der Positionsnummer laut Zeichnung.<br />
Werkstoffbericht<br />
Auflistung aller Werkstoffangaben als Soll / Istwert- Gegenüberstellung. Bescheinigungen<br />
über durch-geführte Materialprüfungen müssen der EN 10204 3.1 voll entsprechen. Auflistung<br />
aller Funktions-, Lebensdauer- und Zuverlässigkeitsprüfergebnisse, Ergebnisse<br />
von durchgeführten Oberflächenbehandlungen und Oberflächenbeständigkeitsprüfungen.<br />
Fähigkeitsnachweis<br />
Auflistung aller Fähigkeitsindices der Maschinenfähigkeit / der vorläufigen Prozessfähigkeit<br />
Cmk / Ppk an den im Rahmen der Qualitätsvorausplanung festgelegten<br />
kritischen Merkmale einschließlich der statistischen Auswertungsprotokolle. Die Fähigkeit<br />
gilt als nachgewiesen, wenn der ermittelte Wert den Anforderungen entspricht (vergl.<br />
Kapitel 15.1).<br />
Messmethoden<br />
Angaben verwendeter Messhilfsmittel, Prüfequipment, Aufnahmevorrichtungen, Hard-,<br />
Prüfsoftware etc., sowie mit der kiekert Messtechnik abgestimmte Messausrichtungen<br />
Konstruktionsgenehmigung<br />
Prozessablaufplan<br />
Darstellung des realisierten Fertigungsfortschrittes mit allen Prozess- und Prüfschritten<br />
und der dem Prozess zugeführten Teile und Hilfsstoffe.<br />
Inhaltstoffe in Kaufteilen (Umweltverträglichkeitsbericht)<br />
Eintrag der Inhaltstoffe im IMDS unter der Bekanntgabe der IMDS-Nr. im Werkstoffbericht.<br />
Beachtung: GADSL-Liste (Global Automotive Declarable Substance List) und OEM<br />
spezifische Listen (z.B. Renault BGO, Ford RSMS etc.) <strong>für</strong> deklarationspflichtige Stoffe,<br />
REACH Verordnung (SVHC). Der IMDS Datensatz ist 10 Tage nach dem Erhalt des<br />
Rahmenvertrages (Bestellung und Planloseinteilung vorhanden) vom <strong>Lieferanten</strong><br />
systemseitig einzustellen. Vor Abgabe der Erstbemusterung, ist der Datensatz dahin<br />
gehend zu prüfen, ob eine Freigabe (freigegebener Datensatz im IMDS Datensystem)<br />
seitens kiekert vorliegt.<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Dem Erstmusterbericht sind alle zugrundeliegenden Zeichnungen, 2D / 3D-Scans, Konstruktionsunterlagen,<br />
Katalog- oder Normangaben, ggf mit Sichtprüfungsbericht beizufügen.<br />
Merkmale, die vom <strong>Lieferanten</strong> nicht selbst geprüft werden können, müssen durch Prüfzeugnisse von<br />
entsprechenden akkreditierten Instituten nachgewiesen werden.<br />
Bei Unvollständigkeit des geforderten Bemusterungsumfanges wird der Lieferant durch einen Prüfbericht<br />
informiert und zu einer Vervollständigung der Unterlagen binnen drei Tagen aufgefordert.<br />
Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine Durchführung der Erstbemusterung seitens kiekert nicht möglich<br />
und es erfolgt eine Rückweisung des bisher vorliegenden Erstmusterumfangs. Angefallene Kosten <strong>für</strong><br />
Mehraufwendungen werden dem <strong>Lieferanten</strong> in Rechnung gestellt werden.<br />
9.2 Interne Freigabe<br />
Der Lieferant führt vor der Bemusterung an kiekert ein internes, dokumentiertes Freigabeverfahren seiner<br />
Werkzeuge, Prozesse und Kaufteile (Sublieferanten) durch.<br />
Die Dokumentation der internen Freigabe ist den Bemusterungsunterlagen beizufügen.<br />
9.3 Abweichungen<br />
Sind festgestellte Abweichungen vom <strong>Lieferanten</strong> nicht abstellbar, stellt der Lieferant den<br />
Abweichungsbericht vor der Erstmusterabnahme kiekert zur Bewertung vor.<br />
kiekert bewertet die angegebenen Abweichungen nach technischen Gesichtspunkten und genehmigt<br />
diese ggf. auf dem Abweichungsbericht.<br />
Festgestellte Abweichungen werden im Abweichungsbericht (Berichtsabschnitt 1) zusammengefasst.<br />
Der Abweichungsbericht gehört immer zu den Erstmusterunterlagen.<br />
Die bei einer Genehmigung noch vorhandenen Abweichungen sind damit zunächst <strong>für</strong> den Serieneinsatz<br />
<strong>für</strong> einen definierten Zeitraum freigegeben. Sie müssen auf Anforderung von kiekert durch den <strong>Lieferanten</strong><br />
und zu Lasten des <strong>Lieferanten</strong> nachgebessert werden.<br />
9.4 Musterumfang und Kennzeichnung<br />
Die zur Erstmusterprüfung vorgelegten Prüflinge müssen einem fertigen Serienprozess entstammen.<br />
Hierzu sind in einer 0-Serie mindestens N=300 Teile zu fertigen, es sei denn, mit kiekert wurde eine<br />
andere Menge schriftlich vereinbart.<br />
kiekert sind 5 Muster, bei Mehrfachauslegung von Werkzeugen / Fertigungseinrichtungen 5 Muster pro<br />
Nest / Kavität vorzustellen.<br />
Für die Fähigkeitsauswertungen gelten die Stichprobengrößen gemäß Tabelle „Übersicht zur SPC-<br />
Anwendung“ in Abschnitt 15.1.<br />
Fähigkeitsindices sind grundsätzlich getrennt nach Nestern/Kavitäten anzugeben.<br />
Alle vorgestellten Erstmuster sind deutlich mit einem Aufkleber „ERSTMUSTER“ auf den Lieferpapieren<br />
und den einzelnen Packeinheiten zu kennzeichnen<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
9.5 Definition der Abnahmestufen<br />
Die Abnahme von Erstbemusterungen kann in Abhängigkeit zur festgestellten <strong>Lieferanten</strong>qualifikation<br />
entsprechend nachfolgend genannter Abnahmestufen erfolgen.<br />
Die Abnahmestufen sind wie folgt definiert:<br />
Abnahmestufe A1<br />
Abnahmestufe A3<br />
Abnahmestufe A5<br />
Der komplette Dokumentationsumfang verbleibt beim <strong>Lieferanten</strong>. Zur<br />
Abnahme erhält kiekert das EMPB Deckblatt ggf. den von der kiekert<br />
Entwicklung und Konstruktion genehmigten Abweichungsbericht (bei<br />
aussehensabhängigen Teilen zusätzlich den vom Automobilhersteller<br />
genehmigten Bericht). Es sind keine Musterlieferungen erforderlich.<br />
Der komplette Bemusterungsumfang wird kiekert zur Abnahme vorgelegt.<br />
Musterlieferungen erfolgen gemäß den Abrufen. Dieses Verfahren ist<br />
grundsätzlich <strong>für</strong> die Lieferung von „Sonstigen Mustern“ gemäß dem in<br />
Abschnitt 9.1 genannten Bemusterungsumfang anzuwenden.<br />
Der komplette Dokumentationsumfang verbleibt beim <strong>Lieferanten</strong>. Die<br />
Abnahme erfolgt im Hause des <strong>Lieferanten</strong> nach Prüfung der kompletten<br />
Bemusterungsunterlagen und Beurteilung des Herstellprozesses. Bei ggf.<br />
vorhandenen Abweichungen muss der von der kiekert Entwicklung und<br />
Konstruktion genehmigte Abweichungsbericht vorliegen. Musterlieferungen sind<br />
nach kiekert-Anforderung <strong>für</strong> Einbauprüfungen erforderlich.<br />
Die Angabe der anzuwendenden Abnahmestufe ist auf dem Erstmusterprüfbericht Deckblatt anzugeben.<br />
9.6 Freigabe der Erstmuster<br />
Die Freigabe der Erstmuster erfolgt, wenn:<br />
<br />
<br />
<br />
alle Merkmale innerhalb der Spezifikationsgrenzen liegen, bzw. bei Abweichungen, der von<br />
kiekert Entwicklung/Konstruktion und Qualitätssicherung genehmigte Abweichungsbericht vorliegt<br />
der gesamte Dokumentationsumfang und damit die vereinbarten Qualitätsdokumente vorliegen<br />
die Maschinenfähigkeit / vorläufige Prozessfähigkeit cmk / ppk an allen Merkmalen, <strong>für</strong> die ein<br />
statistischer Fähigkeitsnachweis erforderlich ist, nachgewiesen wurde<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
9.7 Erstmusterprüfergebnis<br />
Das Erstmusterprüfergebnis wird im kiekert SAP-System dokumentiert und dient der Logistik <strong>für</strong> die<br />
Einteilung von Serienlieferabrufen.<br />
Der Lieferant wird über das Erstmusterprüfergebnis schriftlich informiert.<br />
Als Bewertung des Erstmusterprüfberichtes wird eine der folgenden Verwendungsentscheidungen je<br />
Prüfergebnisbericht und als Gesamtentscheidung angegeben:<br />
VE 1<br />
VE 2<br />
VE 3<br />
VE 4<br />
freigegeben,<br />
ohne jede Einschränkung.<br />
freigegeben,<br />
Abweichungen <strong>für</strong> die eine Korrektur zunächst zurückgestellt wird.<br />
freigegeben, mit Auflage<br />
<strong>für</strong> definierten Zeitraum oder definierte Menge.<br />
Korrekturmaßnahmen und Nachbemusterung sind erforderlich.<br />
Dieser Zustand muss mit dem kiekert SQE im AQP-Gespräch abgestimmt werden.<br />
abgelehnt,<br />
Korrekturmaßnahmen und Nachbemusterung sind erforderlich.<br />
9.8 Sonstige Muster<br />
Es handelt sich dabei um Produkt und Materialien, die nicht unter Serienbedingungen hergestellt wurden,<br />
bzw. die Zeichnung noch nicht die Angabe “frei <strong>für</strong> Produktion“ enthält (Teil mit eingeschränkter Produkt-<br />
/Kundenfreigabe).<br />
Sonstige Muster werden wie Muster <strong>für</strong> Erstmusterprüfberichte von kiekert mit Auftrag unter<br />
Terminangabe beim <strong>Lieferanten</strong> angefordert.<br />
Diese Teile sind entsprechend Abnahmestufe A3 grundsätzlich mit Berichtsdeckblatt,<br />
Abweichungsbericht, Messbericht und Werkstoffangaben anzuliefern.<br />
Das Berichtsdeckblatt und alle beigefügten Berichtsabschnitte sind im Feld „Prüfbericht Sonstige<br />
Muster“ als solche zu kennzeichnen.<br />
Der SMPB ist wie unter Punkt 9.1 beschrieben durchzuführen.<br />
Sonstige Muster, die den Erstmusterbedingungen nicht genügen, müssen im Berichtswesen als solche<br />
eindeutig gekennzeichnet sein.<br />
Die Verwendungsentscheidung über Sonstige Muster von kiekert bedeutet nicht gleichzeitig die<br />
Serienlieferfreigabe und begründet keinen Verzicht auf eine Erstmusterabwicklung.<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
9.9 Aufbewahrung von Dokumenten und Musterteilen<br />
Der Lieferant bewahrt alle Dokumente, Aufzeichnungen und Daten mindestens <strong>für</strong> die Zeit auf, in der <strong>für</strong><br />
das Produkt Liefervereinbarungen bestehen (Serie oder Ersatzteil), zuzüglich 1 Jahr oder gemäß<br />
spezieller Vereinbarungen.<br />
Die Referenz- oder Grenzmuster sind mit der Berichtsnummer und Datum zu kennzeichnen und je<br />
2 Musterteile pro Nest / Kavität aufzubewahren.<br />
10. Prüfungen<br />
Der Lieferant stellt sicher, dass alle geplanten Prüfungen innerhalb der gesamten Prozesskette, gemäß<br />
der im Kontrollplan festgelegten Art und Weise durchgeführt und dokumentiert werden.<br />
Nach festgelegten Abständen müssen Auswertungen der Ergebnisse von SPC-Prüfmerkmalen<br />
hinsichtlich der Prozessfähigkeit durchgeführt werden. Wenn die Produkte bezüglich dieser Merkmale in<br />
einem nicht ausreichend fähigen Prozess hergestellt werden, ist eine 100% Prüfung durchzuführen, bis<br />
der Herstellprozess optimiert und die geforderten Cpk-Werte erreicht sind.<br />
Vor Auslieferung der Produkte muss durch eine Warenausgangsprüfung verifiziert werden, dass alle<br />
geplanten Arbeitsschritte durchgeführt wurden und bei den Qualitätsprüfungen keine Abweichung<br />
gegenüber der Spezifikation festgestellt wurde.<br />
Der Rückgriff auf Werksprüfzeugnisse oder Fremdprüfaufträge entlastet den <strong>Lieferanten</strong> nicht aus seiner<br />
direkten Qualitätsverantwortung gegenüber kiekert.<br />
10.1 Wareneingangsprüfung<br />
Die Wareneingangsprüfung findet gemäß Kontrollplan statt. Hierbei werden die signifikanten Merkmale<br />
geprüft.<br />
10.2 Periodische Prüfungen<br />
Periodische Prüfungen sind durchzuführen, um sicherzustellen, dass sämtliche Qualitätsanforderungen,<br />
die über die laufende Prozessüberwachung hinausgehen, erfüllt werden.<br />
Zu den periodischen Prüfungen gehören u.a.:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Umweltbeständigkeitsprüfungen, z.B. Temperaturwechselteste etc.<br />
Langzeitteste<br />
Festigkeitsprüfungen<br />
Produktaudits<br />
Periodische Prüfungen sind in der Regel wesentlich umfangreicher als serienbegleitende Prüfungen und<br />
müssen in Art und Umfang eindeutig im Kontrollplan festgelegt werden.<br />
10.3 Requalifikationsprüfungen<br />
Der Lieferant führt Requalifikationsprüfungen mindestens einmal jährlich in Form einer<br />
Zwischenmusterprüfung aus.<br />
Die Berichtsform und der –umfang müssen den Anforderungen nach Kapitel 9 entsprechen und sind<br />
kiekert auf Verlangen vorzulegen.<br />
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10.4 Abweichungen<br />
<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
Werden im Verlauf der Prozessüberwachung Abweichungen gegenüber den Spezifikationen festgestellt,<br />
so ist durch das lieferanteneigene QM-System sicherzustellen, dass diese Teile wirksam von i.O.<br />
Produkten getrennt und gesondert gekennzeichnet werden.<br />
Abweichende Teile können nur über eine Abweicherlaubnis bewertet werden und dürfen ohne schriftliches<br />
Einverständnis von kiekert nicht ausgeliefert werden.<br />
11. Beanstandungen<br />
Werden aufgrund von Montageproblemen, Laborprüfungen, Kundenreklamationen oder sonstigen<br />
Untersuchungen Abweichungen festgestellt, so wird der Lieferant darüber unverzüglich schriftlich durch<br />
einen Prüfbericht (PB) informiert.<br />
Der Lieferant ist bereits nach der ersten telefonischen Information verpflichtet, die erforderlichen<br />
Maßnahmen zur raschen Aufklärung und Beseitigung einzuleiten.<br />
Wird eine Lieferung gesperrt, so ist der Lieferant zur Eingrenzung des Umlaufbestandes verantwortlich.<br />
Er leitet unverzüglich Sofortmaßnahmen, wie z.B. Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen ein.<br />
Ist dies aus terminlichen Gründen nicht möglich, erfolgt zwischen kiekert und Lieferant eine Abstimmung<br />
über die Einleitung kurzfristiger Sondermaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Produktion.<br />
Beanstandungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden dem <strong>Lieferanten</strong> gemäß Prüfbericht im<br />
Detail dargestellt.<br />
11.1 Sofortmaßnahmen<br />
Der Lieferant erstellt zu jedem Prüfbericht einen 8-D-Report zum angegebenen Rückgabetermin.<br />
Dieser umfasst dabei mindestens die Punkte 1-3 mit den Angaben der Fehlerbeschreibung,<br />
Fehlerursache und wiederherstellenden Sofortmaßnahmen.<br />
Seitens kiekert wird ein erster Rückgabetermin innerhalb von 24 Stunden erwartet.<br />
Sind die tatsächlichen Grundursachen noch nicht bekannt und die einzuleitenden dauerhaften<br />
Korrekturmaßnahmen noch nicht definiert (Punkte 4-7), ist mit der Angabe der Sofortmaßnahmen auch<br />
der Termin der Fertigstellung des vollständigen 8-D-Reports anzugeben. Desweiteren ist eine 5-Why-<br />
Analyse zu erstellen.<br />
Bis zur Verifizierung der eingeleiteten korrektiven dauerhaften Maßnahmen sind alle Produkte zu 100 %<br />
hinsichtlich des aufgetretenen Fehlers zu prüfen. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Angaben des<br />
Prüfberichtes.<br />
11.2 Gewährleistung / Warranty<br />
Die fehlerhaften Teile können im Feld über einen längeren Zeitraum auftreten. Der Prüfbericht wird über<br />
einen längeren Zeitraum offen gehalten bis der Garantiefall abgeschlossen ist.<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
12. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung u. Versand<br />
Der Lieferant hat die ordnungsgemäße Handhabung und jederzeitige Identifizierung der Produkte und<br />
Fertigungslose sicherzustellen, durch:<br />
Schaffung technischer Voraussetzungen<br />
Verpackungsplanung<br />
Einsatz von Verpackungen zum Schutz vor Qualitätsminderung<br />
Lenkung fehlerhafter Produkte<br />
Unterweisung / Einarbeitung der Mitarbeiter<br />
Visualisierungshilfen<br />
Warenbegleitkarten, Laufkarten, Anhänger<br />
Die Kennzeichnung der Liefereinheiten erfolgt <strong>für</strong> europäische <strong>Lieferanten</strong> durch den Warenanhänger<br />
VDA4902, der jeweils aktuellen Version. Für <strong>Lieferanten</strong> außerhalb Europas erfolgt die<br />
Kennzeichnung mittels der aktuellen Odette Version.<br />
Jedes Packaging Unit ist mit einem Masterlabel und jedes Handling Unit mit einem Single Label zu<br />
versehen.<br />
12.1 Lagerung<br />
Bei der Lagerung und Planung entsprechender Bereiche finden die folgenden Aspekte Beachtung:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ordnungsgemäße Warenvereinnahmung<br />
Abgleich Empfangsdokumente mit den Waren<br />
Bestandsführung mittels einem Lagerverwaltungsprogramm<br />
Abgleich Warenlieferung mit Bestellung<br />
Produkt- und materialspezifische Lagerbedingungen sind zu gewährleisten<br />
Trockene, saubere und geschlossene Lagerung<br />
Lagerhaltung nach dem FIFO – Prinzip<br />
Lager- / Abstellflächen sind geschützt, markiert und übersichtlich<br />
Identifikation der Materialien und Produkte durch entsprechende Belabelung<br />
Bestands- und Verfügungsverantwortung sind eindeutig geregelt, dokumentiert und sichergestellt.<br />
Lagerzeitbegrenzungen sind zu gewährleisten<br />
12.2 Verpackung<br />
Der Lieferant ist <strong>für</strong> den Schutz seiner Produkte durch die Anwendung geeigneter Verpackungen<br />
verantwortlich.<br />
Dazu ist eine Verpackungsplanung nach folgender Vorgehensweise durchzuführen:<br />
<br />
<br />
<br />
Unter Berücksichtigung der produkt- und prozessspezifischen Anforderungen und der<br />
„Allgemeinen Verpackungsrichtlinie“ arbeitet der Lieferant einen Verpackungsvorschlag aus<br />
An Hand einer Musterverpackung, die vom <strong>Lieferanten</strong> vorgestellt wird, erfolgt eine Beurteilung<br />
des Verpackungsvorschlages und Überprüfung auf Anwendbarkeit seitens kiekert<br />
Die Freigabe erfolgt nach Bemusterung und Beurteilung via Verpackungsdatenblatt<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
12.3 Logistische Wareneingangsprüfung<br />
Die logistische Wareneingangsprüfung bei kiekert beschränkt sich auf äußerlich erkennbare Schäden<br />
sowie den Abgleich der Anzahl Lademittel zu den Lieferpapieren. Dabei festgestellte Beanstandungen<br />
werden unverzüglich angezeigt.<br />
12.4 Nicht spezifikationsgerechte Lieferungen, Beanstandungen,<br />
logistische Störmeldungen<br />
Werden seitens kiekert Mängel festgestellt, werden diese mit Prüfbericht beim <strong>Lieferanten</strong> angezeigt<br />
und mit den entstandenen Handlingsaufwandskosten belastet. Weitere Forderungen seitens kiekert<br />
ergeben sich aus Art und Umfang des Mangels sowie dessen Auswirkungen.<br />
Resultieren aus verschuldete Anlieferungen der <strong>Lieferanten</strong> auf Grund der Nichteinhaltung der<br />
Spezifikationen entsprechende Fertigungsstillstände bei kiekert oder deren Kunden, muss der<br />
Lieferant in Absprache mit kiekert durch geeignete von ihm zu tragende Sofortmaßnahmen <strong>für</strong> Abhilfe<br />
sorgen (Ersatzlieferungen, Sortier- und Nacharbeit, Sonderschichten, Eiltransport, Luftfracht etc.)<br />
12.5 Rückverfolgbarkeit<br />
Der Lieferant verpflichtet sich, die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte<br />
sicherzustellen. Wird ein Fehler festgestellt, müssen die Nachverfolgbarkeit und die Eingrenzung der<br />
schadhaften Teile / Produkte / Chargen etc. über die gesamte Wertschöpfungskette gewährleistet<br />
werden.<br />
12.6 Notfallplanung<br />
Die Unvorhersehbarkeit von Notfällen oder betrieblich relevanten Störungen können große<br />
Auswirkungen auf eine termingerechte Belieferung haben. Der Lieferant verpflichtet sich dazu, ein<br />
Notfallkonzept zu installieren und kontinuierlich zu überwachen.<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
13. Fortlaufende Lieferbewertung in der Serie<br />
Jede Lieferung wird unter der Anwendung des<br />
“Null-Fehler Prinzips als Regelfall”<br />
verbucht und steht der Produktion ohne weitere technische Eingangsprüfung zur Verfügung.<br />
Abweichungen von diesem “Null-Fehler-Prinzip” werden als Prüfbericht erfasst und fließen negativ in<br />
die Lieferstatistik des <strong>Lieferanten</strong> ein.<br />
Die Anlieferqualität und Liefertreue von <strong>Lieferanten</strong> werden kontinuierlich gemessen, bewertet und<br />
ausgewertet.<br />
Kenngrößen sind u.a.:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Anteil fehlerhafter Teile in ppm<br />
Liefertreue<br />
Anzahl kritischer Reklamationen<br />
Anzahl logistische Reklamationen<br />
Umwelt Management System<br />
Bester Preis<br />
Globale Standortverteilung<br />
Entwicklungspartnerschaft<br />
<strong>Lieferanten</strong> wird die aktuelle Bewertung wöchentlich im kiekert <strong>Lieferanten</strong>portal zur Verfügung<br />
gestellt. Stammdaten, die teilweise auch in die <strong>Lieferanten</strong>bewertung einfließen, können über das<br />
kiekert <strong>Lieferanten</strong>portal selbst gepflegt werden.<br />
Details zu unserer <strong>Lieferanten</strong>bewertung finden Sie im kiekert <strong>Lieferanten</strong>portal unter:<br />
http://partner.kiekert.com<br />
13.1 Qualitätswettbewerb<br />
Mit <strong>Lieferanten</strong>, die die Zielvorgaben nicht erreichen, werden Qualitätsverbesserungsprogramme<br />
initiiert.<br />
Die Qualitätsleistung von Zulieferanten wird bei kiekert intern monatlich ausgewertet. “Chronic<br />
Offender” werden identifiziert und gemeinsam mit kiekert Einkauf <strong>für</strong> die kiekert<br />
“Qualitätsverbesserungsinitiative” nominiert.<br />
Die kiekert “Qualitätsverbesserungsinitiative” vereinbart mit dem <strong>Lieferanten</strong> Qualitätsziele und<br />
Maßnahmen zur Zielerreichung. Ggf. wird die Umsetzung von CSL (“Controlled Shipping Level”)<br />
gefordert bis die vereinbarten “Exit”-Kriterien erfüllt sind.<br />
In Abstimmung mit dem Einkauf wird der Lieferant beim Nichterreichen der vereinbarten Ziele <strong>für</strong><br />
Neuaufträge im kiekert <strong>Lieferanten</strong>pool, “LAS” gesperrt, “New Business Hold”.<br />
Jährlich findet die Verleihung des “KieCup” statt, mit dem die besten <strong>Lieferanten</strong> <strong>für</strong> ihre Lieferleistung<br />
prämiert werden.<br />
Supplier of Excellence<br />
KieCup - Qualitätspreis<br />
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<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
14. Kontinuierliche Verbesserung<br />
Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb seiner gesamten Organisation ein systematisches<br />
Managementsystem aufzubauen, welches das Ziel verfolgt, einen hohen Grad an Kundenzufriedenheit<br />
zu erreichen und diesen ständig zu verbessern.<br />
Innerhalb der gesamten <strong>Lieferanten</strong>organisation muss eine alles umfassende Philosophie der<br />
ständigen Verbesserung der Standards, d.h. Qualität, Dienstleistungen, Produkte und Prozesse, bis<br />
hin zu Geschäftsvorgängen erkennbar sein.<br />
Hierzu sind <strong>für</strong> ausgewählte Schlüsselmerkmale regelmäßige statistische Auswertungen zu erstellen,<br />
anhand derer man die Auswirkungen von Verbesserungsmaßnahmen ständig verfolgen kann.<br />
Die Auswertungen sollten die Wirksamkeit des gesamten Verbesserungsprozesses erkennen lassen.<br />
14.1 Ermittlung und Verbesserung der Schlüsselmerkmale (KPI)<br />
Der Lieferant muss durch Analysieren seiner Geschäfts- und Produktionsprozesse und auf der Basis<br />
von vorhandenem Datenmaterial die signifikanten Schlüsselmerkmale (KPI - Key Performance<br />
Indicator) aus seiner Organisation auswählen.<br />
Schlüsselmerkmale sind z.B.:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ausschusskosten / Nacharbeitskosten<br />
Anzahl Falschlieferungen<br />
Anzahl Reklamationen<br />
Umsatzentwicklung<br />
Interne Fertigungsausfälle (ppm)<br />
Anlagenverfügbarkeit / Störzeiten<br />
OEE (Overall Equipment Effectiveness)<br />
Liefertreue<br />
Die Schlüsselmerkmale müssen in bereichsübergreifenden Teams regelmäßig analysiert und<br />
ausgewertet werden.<br />
Soweit erforderlich sind gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.<br />
Nach Einführung der Verbesserung muss der Fortschritt laufend überwacht werden, ob durch die<br />
gewählten Maßnahmen eine tatsächliche und bleibende Verbesserung eingetreten ist.<br />
Bei Bedarf sind kiekert die entsprechenden Daten und Unterlagen vorzulegen.<br />
15. Formulare und Dokumente<br />
Alle genannten Dokumente sind <strong>für</strong> unsere <strong>Lieferanten</strong> zur Einsicht und Bearbeitung als elektronische<br />
Datei verfügbar und über das kiekert-<strong>Lieferanten</strong>portal abrufbar: http://partner.kiekert.com<br />
Der Lieferant ist <strong>für</strong> die Benutzung aktueller online Formulare verantwortlich (Holschuld). Die<br />
Zugangsdaten werden auf Anfrage dem <strong>Lieferanten</strong> mitgete<br />
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15.1 Prozessfähigkeitsnachweis<br />
Bezeichnung<br />
Maschinenfähigkeit<br />
Prozeßpotential / vorläufige<br />
Prozeßfähigkeit<br />
normalverteilte<br />
Prozesse<br />
chargenabhängige<br />
Prozesse<br />
(Prozeßmodel C4 nach<br />
ISO 21747)<br />
fortdauernde<br />
Prozeßfähigkeit<br />
Kurzzeichen Cmk Ppk Ppk Cpk<br />
Stichprobenumfang<br />
n = 100<br />
n = 3 (n = 5)<br />
n = 3 (n = 5)<br />
Stichprobenabstand<br />
hintereinander<br />
in Abständen<br />
dynamisch nach<br />
Festlegung<br />
Fertigungsumfang<br />
ca. 300 Stück /<br />
Erstmuster<br />
0-Serie / Erstmuster<br />
min. 300 Stück<br />
Vorserie / Serie<br />
Stichprobenanzahl<br />
1<br />
min. 25 (bei n = 5)<br />
min. 35 (bei n = 3)<br />
min. 25 (bei n = 5)<br />
min. 35 (bei n = 3)<br />
Prozeßtage<br />
- - -<br />
min. 1 Tag<br />
min. 20 Tage<br />
Fähigkeitsindex<br />
Mittelwert<br />
2,00*<br />
x<br />
2,00*<br />
x oder ~ x<br />
2,00*<br />
x oder ~ x<br />
1,67 *<br />
x oder ~ x<br />
Streuung s <br />
* abhängig von Kundenvorgaben<br />
( xi<br />
x)<br />
n 1<br />
2<br />
s <br />
( xi<br />
x)<br />
n 1<br />
2<br />
R<br />
sˆ<br />
oder<br />
d2<br />
s<br />
sˆ<br />
<br />
c<br />
4<br />
+ zusätzliche<br />
Mittelwertstreuung Xadd<br />
R<br />
sˆ<br />
oder<br />
d2<br />
s<br />
sˆ<br />
<br />
c<br />
4<br />
Nachweis,<br />
Zweck:<br />
Cmk<br />
Potentielle Fähigkeit<br />
einer Maschine bei<br />
richtiger Zentrierung<br />
normal verteilt oder<br />
annähernd normal verteilt<br />
innerhalb ±6s in der<br />
Spezifikation zu<br />
produzieren und dies<br />
über den Qualitätsindex<br />
Cmk ≥ 2,0 sichtba zu<br />
machen.<br />
Ppk<br />
Potentielle Fähigkeit einer<br />
Fertigungsanlage unter Einfluss<br />
einer Vielzahl eingesetzter<br />
Menschen, Maschinen und Teile<br />
trotz kumulativer<br />
Streuungseinflüsse normal verteilt<br />
oder annähernd normal verteilt<br />
innerhalb ±6s in der Spezifikation<br />
zu produzieren und dies über den<br />
Qualitätsindex<br />
Ppk ≥ 2,0 sichtbar zu machen.<br />
Cpk<br />
Beibehaltung der potentiellen<br />
Streuung und Nachweis, dass<br />
durch Einrichtevorgänge, Trend<br />
oder trendähnliche Einflüsse<br />
keine Prozessveränderungen<br />
auftreten, die die<br />
Mindestanforderungen an eine<br />
Abnahme ohne 100%ige<br />
Endprüfung unter der Bedingung<br />
+ 5s ≤ OSG<br />
- 5s ≥ USG<br />
gefährden und dies über den<br />
Qualitätsindex Cpk ≥ 1,67<br />
sichtbar zu machen.
<strong>Qualitätsrichtlinie</strong> <strong>für</strong> <strong>Lieferanten</strong> <strong>QR01</strong><br />
16. Änderungshistorie<br />
5. vollständig überarbeitete Auflage<br />
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