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Friedhofssatzung der Stadt Bad Driburg vom 02.12.2011

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i) nicht verrottbare Werkstoffe, insbeson<strong>der</strong>e Kunststoffe, entgegen § 26 Abs. 10 verwendet<br />

o<strong>der</strong> so beschaffenes Zubehör o<strong>der</strong> sonstigen Abraum o<strong>der</strong> Abfall nicht <strong>vom</strong> Friedhof<br />

entfernt o<strong>der</strong> in den bereitgestellten Behältern entsorgt,<br />

j) Grabstätten entgegen § 27 vernachlässigt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden<br />

§ 36<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die <strong>Friedhofssatzung</strong> <strong>vom</strong><br />

19.12.2008 außer Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Vorstehende Satzung wird gem. § 7 Abs. 4 GO NRW i.V.m. den Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Bekanntmachungsverordnung <strong>vom</strong> 26.08.1999 (GV NRW S. 516) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 18 des Gesetzes <strong>vom</strong> 05.04.2005 (GV NRW S. 332) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrensund<br />

Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit<br />

dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt o<strong>der</strong> ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) <strong>der</strong> Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet o<strong>der</strong><br />

d) <strong>der</strong> Form- o<strong>der</strong> Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> vorher gerügt und dabei die<br />

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong>, den <strong>02.12.2011</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Burkhard Deppe

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