Service-Vertrag für Kundengerät - WEKA Elektrowerkzeuge
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<strong>Service</strong>vertrag <strong>für</strong> <strong>Kundengerät</strong><br />
Nr. _________________<br />
§ 1 <strong>Vertrag</strong>sgegenstand, <strong>Vertrag</strong>spartner, <strong>Service</strong>rate<br />
<strong>Service</strong>anbieter:<br />
Firma: ________________________________________________________<br />
______________________________________________________________<br />
Straße, Nr.: ____________________________________________________<br />
PLZ, Ort: ______________________________________________________<br />
Ust-Identnr.: ____________________________________________________<br />
Telefon: _____________________Telefax: __________________________<br />
Ansprechpartner: ________________________________________________<br />
<strong>Service</strong>nehmer:<br />
Firma: ________________________________________________________<br />
______________________________________________________________<br />
Straße, Nr.: ____________________________________________________<br />
PLZ, Ort: ______________________________________________________<br />
Telefon: ______________________Telefax: __________________________<br />
Ansprechpartner: ________________________________________________<br />
<strong>Vertrag</strong>sgegenstand: ____________________________________________________________<br />
Typ, Seriennr.: _________________________________________________________________<br />
<strong>Vertrag</strong>slaufzeit:<br />
Jahre<br />
Die jährliche <strong>Service</strong>rate ergibt sich aus folgenden Beträgen:<br />
<strong>Service</strong>: _________ €<br />
+ 19% Ust. _________ €<br />
-------------------------------------------<br />
Summe: _________ €<br />
Die Gesamtsumme ist jährlich jeweils zum Datum des <strong>Vertrag</strong>sabschlusses an folgende Bankverbindung per<br />
Dauerüberweisung zu entrichten:<br />
Bank:<br />
Konto:<br />
BLZ:<br />
__________________________<br />
__________________________<br />
__________________________<br />
V-<strong>Service</strong> 101109
§ 2 <strong>Service</strong><br />
Die Kosten <strong>für</strong> Instandhaltung des <strong>Kundengerät</strong>s sind durch die <strong>Service</strong>rate abgedeckt. Darin enthalten sind Material- und<br />
Herstellungsfehler, allgemeiner Verschleiß, sowie ein Hol- und Bringservice. Unsachgemäße Handhabung (z.B. beschädigte<br />
Gehäuse, Gehäuseteile, Wasseranschlüsse und Handgriffe) extreme Überlastung, falsche Netzspannung und Überspannung vor<br />
allem bei Verwendung an Generatoren, Verwendung von Schmutzwasser, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Eingriff von<br />
Nichtberechtigten, Manipulation, unsachgemäße Reparatur und Verwendung von Fremdteilen sind darin nicht enthalten.<br />
Bei Instandhaltung wird die vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung nach BGV A3 durchgeführt.<br />
Bei Defekt muss entsprechende Benachrichtigung an den <strong>Service</strong>anbieter erfolgen, so dass durch den Austauschservice des<br />
Paketdiensts oder der Spedition erfahrungsgemäß innerhalb von 24 Stunden ein entsprechendes Austauschgerät versendet<br />
werden kann. Der Austausch erfolgt nur gegen Rückgabe des defekten Geräts. Der Paketdienst oder die Spedition bringt die<br />
entsprechenden Versandpapiere mit der Austauschlieferung mit und übernimmt dabei das defekte Gerät. Dieses muss in der Box<br />
des Austauschgeräts verpackt, belabelt und dem Fahrer überlassen werden. Zubehörteile sind im Austausch nicht enthalten.<br />
Steht das defekte Gerät nicht zum Versand bereit, kann der Paketdienst oder die Spedition das Austauschgerät nicht überlassen.<br />
Evtl. entstehende Versandkosten trägt der <strong>Service</strong>nehmer.<br />
Der Rücktausch des instandgesetzten Geräts erfolgt entsprechend.<br />
§ 3 <strong>Service</strong>rate<br />
Die zu bezahlende Summe ergibt sich aus den o.a. Beträgen, und ist jeweils jährlich zum Datum des <strong>Vertrag</strong>sabschlusses per<br />
Dauer-Überweisungsauftrag an den <strong>Service</strong>anbieter zu entrichten. Die erste Rate wird mit Unterzeichnen des <strong>Vertrag</strong>s fällig.<br />
Der Leistungszeitraum ist jeweils der Monat des <strong>Vertrag</strong>sabschlusses.<br />
§ 4 Leihgerät<br />
Der <strong>Service</strong>nehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Leihgeräte während der Dauer der Instandsetzung seines eigenen<br />
Geräts, bestimmungsgemäß und entsprechend der Bedienungsanleitung zu verwenden.<br />
Der <strong>Service</strong>nehmer darf die vom <strong>Service</strong>anbieter angebrachten Typenschilder, Seriennummern, Prüfplaketten und sonstige<br />
Aufkleber nicht entfernen, ändern oder beschädigen. Eigene Aufkleber oder Schilder darf er nur so anbringen, dass sie ohne<br />
Beschädigung zu verursachen wieder vom Gerät entfernt werden können.<br />
Der <strong>Service</strong>nehmer darf den ihm überlassenen Leihgegenstand nicht weiter- oder untervermieten, oder an Dritte veräußern.<br />
Für entstandene Schäden durch Nichtbeachtung der o.a. Bedingungen hat der <strong>Service</strong>nehmer and den <strong>Service</strong>anbieter<br />
Schadenersatz zu leisten.<br />
§ 5 <strong>Vertrag</strong>slaufzeit<br />
Die <strong>Vertrag</strong>slaufzeit kann vom <strong>Service</strong>nehmer frei gewählt werden, beträgt jedoch mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre.<br />
Der <strong>Service</strong>vertrag kann nur <strong>für</strong> Neugeräte direkt beim Kauf des Geräts abgeschlossen werden.<br />
Wählt der <strong>Service</strong>nehmer nicht die maximale <strong>Vertrag</strong>slaufzeit, so kann er jeweils bis zum Datum des <strong>Vertrag</strong>sendes eine<br />
<strong>Vertrag</strong>sverlängerung beantragen.<br />
Nach einer Unterbrechung des <strong>Service</strong>vertrags kann dieser nicht erneut <strong>für</strong> dasselbe Gerät abgeschlossen werden.<br />
Der Vetrag endet nach Ablauf der o.a. <strong>Vertrag</strong>slaufzeit.<br />
§ 6 <strong>Vertrag</strong>sende<br />
Der <strong>Service</strong>vertrag kann durch beide Seiten mit einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.<br />
Fristlos kann der <strong>Service</strong>vertrag schriftlich durch beide Parteien gekündigt werden, wenn eine Partei die <strong>Vertrag</strong>sverpflichtung<br />
verletzt, z.B. wenn eine Partei Insolvenz anmeldet.<br />
Der <strong>Vertrag</strong> erlischt automatisch, wenn innerhalb von 14 Tagen nach <strong>Vertrag</strong>sabschluss der <strong>Service</strong>nehmer keine Zahlung<br />
geleistet hat.<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses <strong>Vertrag</strong>s bedürfen der Schriftform.<br />
Der Mietvertrag untersteht Deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Calw.<br />
Der <strong>Vertrag</strong> erhält durch Unterzeichnung beider Parteien Gültigkeit.<br />
Beide <strong>Vertrag</strong>sparteien bekommen eine Ausfertigung dieses <strong>Vertrag</strong>s.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses <strong>Vertrag</strong>es unwirksam sein oder nach <strong>Vertrag</strong>sabschluss unwirksam werden, so bleibt<br />
davon die Wirksamkeit des <strong>Vertrag</strong>es im Übrigen unberührt.<br />
Der <strong>Service</strong>anbieter:<br />
Firma:..............................................<br />
Der <strong>Service</strong>nehmer:<br />
Firma:..............................................<br />
........................................................ ........................................................<br />
Datum:.............................................<br />
Unterschrift:.....................................<br />
Datum:.............................................<br />
Unterschrift:.....................................