Vertrag über die Teilnahme am GSG-System - Gsg-bfh.de
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(3) Die Informationen / Daten aus <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> dürfen nur innerhalb <strong>de</strong>s Betriebes verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine<br />
Weitergabe <strong>die</strong>ser Daten an Dritte, auch an <strong>über</strong>wachte Unternehmen, ist strikt untersagt.<br />
(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit seinen Kun<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r individuell o<strong>de</strong>r durch wirks<strong>am</strong>es Einbeziehen<br />
in seinen jeweils gelten<strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong>s- und Lieferbedingungen eine nach <strong>de</strong>m BDSG gültige Datenschutzklausel<br />
zu vereinbaren.<br />
(5) Ist keine gültige Datenschutzklausel in <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong>s- und Lieferbedingungen enthalten, kann<br />
nachfolgen<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n:<br />
Datenschutzklausel<br />
Einwilligung zur Übermittlung von Daten<br />
Wir willigen ein, dass unser Lieferant <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> GläubigerSchutzGemeinschaft Baustoff-Fachhan<strong>de</strong>l GmbH Daten <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Aufnahme und Beendigung <strong>die</strong>ser Geschäftsbeziehung <strong>über</strong>mittelt. Der Lieferant ist insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, For<strong>de</strong>rungen,<br />
Verweigerung von Scheck- und Wechseleinlösung, Beantragung von Mahnbescheid/Erhebung <strong>de</strong>r Zahlungsklage bei<br />
unbestrittener For<strong>de</strong>rung, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Ablehnung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
For<strong>de</strong>rungsversicherung durch Kreditversicherer zu mel<strong>de</strong>n.<br />
Diese Meldungen dürfen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit <strong>die</strong>s zur Wahrung berechtigter Interessen<br />
<strong>de</strong>s Lieferanten, eines <strong>Vertrag</strong>spartners <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> GmbH o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Allgemeinheit erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die <strong>GSG</strong> GmbH speichert<br />
<strong>die</strong>se Daten und stellt sei <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong>spartnern zur Verfügung, wenn <strong>die</strong>se ein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r<br />
Daten<strong>über</strong>mittlung glaubhaft darlegen. Die <strong>GSG</strong> GmbH <strong>über</strong>mittelt nur objektive Daten ohne Angabe <strong>de</strong>s Lieferanten;<br />
subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in <strong>de</strong>n Auskünften nicht enthalten. Wir<br />
können Auskunft <strong>über</strong> <strong>die</strong> uns betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten Daten erhalten, bei <strong>de</strong>r:<br />
<strong>GSG</strong> Gläubiger Schutz Gemeinschaft mbH, Saseler Chaussee 22, D-22391 H<strong>am</strong>burg<br />
Die Auskünfte erfolgen auf schriftliche Anfrage gemäß § 34 BDSG. Die Art <strong>de</strong>r personenbezogenen Daten, <strong>über</strong> <strong>die</strong> Auskunft<br />
verlangt wird, sind näher zu bezeichnen.<br />
§ 4 Nachweis <strong>de</strong>s berechtigten Interesses<br />
(1) Die <strong>GSG</strong> <strong>über</strong>mittelt <strong>de</strong>m Teilnehmer <strong>die</strong> Informationen auf Anfrage <strong>de</strong>s Teilnehmers nur, wenn <strong>die</strong>ser<br />
sein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r Daten<strong>über</strong>mittlung glaubhaft dargelegt hat.<br />
(2) Ein berechtigtes Interesse an Auskünften durch das <strong>System</strong> liegt vor, wenn <strong>de</strong>r Teilnehmer mit einem<br />
Kun<strong>de</strong>n erstmals o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt in konkrete Geschäftsbeziehungen treten will (bspw. Abgabe eines<br />
konkreten Angebotes) o<strong>de</strong>r wenn <strong>die</strong> Auskünfte zur Unterstützung geschäftlicher Entscheidungen (bspw.<br />
Durchsetzung von For<strong>de</strong>rungen, Ausübung von Leistungsverweigerungsrechten) im Rahmen bestehen<strong>de</strong>r<br />
<strong>Vertrag</strong>sbeziehungen erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
(3) Zur Glaubhaftmachung berechtigter Interessen hat <strong>de</strong>r Teilnehmer vor <strong>de</strong>r Anfrage gegen<strong>über</strong> <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong><br />
GmbH <strong>die</strong> bei ihm geführte Kun<strong>de</strong>nnummer und <strong>de</strong>n Abfragegrund an das <strong>System</strong> zu <strong>über</strong>mitteln. Die<br />
<strong>GSG</strong> ist berechtigt, das Vorliegen berechtigter Interessen anhand <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nnummer stichprobenartig<br />
zu <strong>über</strong>prüfen. Zu <strong>die</strong>sem Zweck sind <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> GmbH auf Anfrage zu <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nnummer vorliegen<strong>de</strong><br />
Geschäftsunterlagen binnen drei Werktagen zu <strong>über</strong>mitteln.<br />
§ 5 Gebühren<br />
(1) Die Gebühren für <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> Kreditinformationssystem wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> monatlich erhoben,<br />
sie richten sich nach <strong>de</strong>r jeweils gültigen Preisliste.<br />
(2) Die Gebühren sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.<br />
§ 6 Haftung für Auskünfte / Informationen<br />
1) Der Teilnehmer haftet für <strong>die</strong> von ihm <strong>über</strong>mittelten Auskünfte/Informationen eigenständig gegen<strong>über</strong><br />
seinen Kun<strong>de</strong>n und stellt <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> GmbH von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen Dritter frei.<br />
2) Die Haftung für <strong>die</strong> erteilten und <strong>über</strong>tragenen Auskünfte/Informationen ist, gleich auf welchem Rechtsgrund<br />
sie beruhen mag, auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss<br />
erstreckt sich auf <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> GmbH und <strong>de</strong>ren Erfüllungsgehilfen.<br />
3) Soweit <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> GmbH Auskünfte Dritter ( Auskunfteien, Inkassogesellschaften ) an <strong>de</strong>n Teilnehmer<br />
vermittelt, haftet sie nicht für <strong>de</strong>ren Inhalt. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Auskunft, von wem <strong>die</strong><br />
Drittinformationen st<strong>am</strong>men.<br />
4) Etwaige Ansprüche gem. § 6 Abs.1 verjähren innerhalb von 6 Monaten ab <strong>de</strong>r Auskunftserteilung.