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Vertrag über die Teilnahme am GSG-System - Gsg-bfh.de

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<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> <strong>GSG</strong>-<strong>System</strong><br />

zwischen<br />

- Teilnehmer -<br />

und<br />

<strong>GSG</strong> Gläubigerschutzgemeinschaft Baustoff-Fachhan<strong>de</strong>l GmbH<br />

Saseler Chaussee 22, D-22391 H<strong>am</strong>burg<br />

Prä<strong>am</strong>bel<br />

(1) Die <strong>GSG</strong> Gläubigerschutzgemeinschaft Baustoff-Fachhan<strong>de</strong>l GmbH (<strong>GSG</strong>) ist ein Kreditinformationssystem<br />

im Baustoff-Fachhan<strong>de</strong>l in Deutschland. Die <strong>GSG</strong> erteilt ihren Teilnehmern Auskünfte zur<br />

Unterstützung geschäftlicher Entscheidungen.<br />

(2) Die Auskünfte sollen <strong>de</strong>m Teilnehmer <strong>die</strong> Beurteilung <strong>über</strong> seine geschäftlichen Beziehungen zu Kun<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r Lieferanten (Objekten) ermöglichen.<br />

(3) Für <strong>die</strong> Speicherung und Archivierung <strong>de</strong>r Daten gelten <strong>die</strong> Regelungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />

(BDSG) und <strong>die</strong> entsprechen<strong>de</strong>n Verordnungen.<br />

§ 1 Auskünfte/Informationen<br />

(1) Der Teilnehmer erhält <strong>die</strong> Auskünfte/Informationen <strong>über</strong> und zu seinen <strong>über</strong>wachten Kun<strong>de</strong>n <strong>über</strong><br />

folgen<strong>de</strong> Wege:<br />

a) via Internetzugang<br />

b) Auskünfte per Telefon / Fax<br />

c) per Schnittstellen / Datei<br />

(2) Auskünfte/Informationen per Telefon / Fax sind werktäglich zwischen 8:00 und 16:30 Uhr möglich.<br />

§ 2 Pflichten <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong><br />

(1) Der Teilnehmer erhält nach <strong>Vertrag</strong>sunterzeichnung von <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> <strong>die</strong> Zugangsdaten für <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong>.<br />

(2) Der Teilnehmer erhält permanent alle im <strong>System</strong> eingehen<strong>de</strong>n Informationen zu seinen Debitoren von<br />

<strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> bereitgestellt, sofern er sein berechtigtes Interesse gem. § 4 nachgewiesen hat.<br />

(3) Kommt <strong>de</strong>r Teilnehmer seiner Mitteilungspflicht gem. § 3 nicht nach, ist <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> berechtigt, <strong>de</strong>n Zugriff<br />

auf das <strong>System</strong> zu sperren und <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> gem. § 9 Ziffer c fristlos zu kündigen. Auf ein Verschul<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Teilnehmers o<strong>de</strong>r seiner Mitarbeiter kommt es dabei nicht an.<br />

(4) Die <strong>GSG</strong> prüft <strong>die</strong> von <strong>de</strong>n Teilnehmern <strong>über</strong>mittelten Informationen auf Plausibilität. Eine Haftung <strong>de</strong>r<br />

<strong>GSG</strong> für Fehlinformationen ist ausgeschlossen.<br />

(5) Die Informationen / Daten innerhalb <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> wer<strong>de</strong>n nur <strong>de</strong>n aktiven <strong>System</strong>teilnehmern zur Verfügung<br />

gestellt. Eine Weitergabe <strong>die</strong>ser Daten an Dritte erfolgt nicht.<br />

§ 3 Pflichten <strong>de</strong>s Teilnehmers<br />

(1) Folgen<strong>de</strong> Debitorendaten müssen vorgegeben wer<strong>de</strong>n: Nummer, Firmierung, Strasse-Hausnr, PLZ, Ort.<br />

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Debitoren ab <strong>de</strong>r Abozahl 3, Statusmeldungen (siehe Liste<br />

Statusmeldungen) zum aktuellen Zahlungsverhalten einzupflegen. Die Mel<strong>de</strong>pflicht beginnt mit <strong>de</strong>m 30.<br />

Tag <strong>de</strong>r Zahlungsziel<strong>über</strong>schreitung und beinhaltet auch entsprechen<strong>de</strong> Verbesserungsmeldungen zu<br />

negativ gemel<strong>de</strong>ten Debitoren. Diese Meldungen sind alle 14 Tage zu erstellen (spätestens zum<br />

Mahnlauf) und <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> mitzuteilen. Meldungen, wie z.B. Rücklastschriften, Rückschecks,<br />

Mahnbescheid, Insolvenz sind unverzüglich zu mel<strong>de</strong>n. Zu allen <strong>über</strong>wachten Debitoren ohne<br />

verän<strong>de</strong>rtes Zahlungsverhalten muss <strong>de</strong>r Teilnehmer alle 6 Monate eine Bestätigung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Zahlungsverhaltens vornehmen.


(3) Die Informationen / Daten aus <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> dürfen nur innerhalb <strong>de</strong>s Betriebes verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

Weitergabe <strong>die</strong>ser Daten an Dritte, auch an <strong>über</strong>wachte Unternehmen, ist strikt untersagt.<br />

(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit seinen Kun<strong>de</strong>n entwe<strong>de</strong>r individuell o<strong>de</strong>r durch wirks<strong>am</strong>es Einbeziehen<br />

in seinen jeweils gelten<strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong>s- und Lieferbedingungen eine nach <strong>de</strong>m BDSG gültige Datenschutzklausel<br />

zu vereinbaren.<br />

(5) Ist keine gültige Datenschutzklausel in <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong>s- und Lieferbedingungen enthalten, kann<br />

nachfolgen<strong>de</strong> verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n:<br />

Datenschutzklausel<br />

Einwilligung zur Übermittlung von Daten<br />

Wir willigen ein, dass unser Lieferant <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> GläubigerSchutzGemeinschaft Baustoff-Fachhan<strong>de</strong>l GmbH Daten <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Aufnahme und Beendigung <strong>die</strong>ser Geschäftsbeziehung <strong>über</strong>mittelt. Der Lieferant ist insbeson<strong>de</strong>re berechtigt, For<strong>de</strong>rungen,<br />

Verweigerung von Scheck- und Wechseleinlösung, Beantragung von Mahnbescheid/Erhebung <strong>de</strong>r Zahlungsklage bei<br />

unbestrittener For<strong>de</strong>rung, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Ablehnung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

For<strong>de</strong>rungsversicherung durch Kreditversicherer zu mel<strong>de</strong>n.<br />

Diese Meldungen dürfen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit <strong>die</strong>s zur Wahrung berechtigter Interessen<br />

<strong>de</strong>s Lieferanten, eines <strong>Vertrag</strong>spartners <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> GmbH o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Allgemeinheit erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die <strong>GSG</strong> GmbH speichert<br />

<strong>die</strong>se Daten und stellt sei <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong>spartnern zur Verfügung, wenn <strong>die</strong>se ein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r<br />

Daten<strong>über</strong>mittlung glaubhaft darlegen. Die <strong>GSG</strong> GmbH <strong>über</strong>mittelt nur objektive Daten ohne Angabe <strong>de</strong>s Lieferanten;<br />

subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in <strong>de</strong>n Auskünften nicht enthalten. Wir<br />

können Auskunft <strong>über</strong> <strong>die</strong> uns betreffen<strong>de</strong>n gespeicherten Daten erhalten, bei <strong>de</strong>r:<br />

<strong>GSG</strong> Gläubiger Schutz Gemeinschaft mbH, Saseler Chaussee 22, D-22391 H<strong>am</strong>burg<br />

Die Auskünfte erfolgen auf schriftliche Anfrage gemäß § 34 BDSG. Die Art <strong>de</strong>r personenbezogenen Daten, <strong>über</strong> <strong>die</strong> Auskunft<br />

verlangt wird, sind näher zu bezeichnen.<br />

§ 4 Nachweis <strong>de</strong>s berechtigten Interesses<br />

(1) Die <strong>GSG</strong> <strong>über</strong>mittelt <strong>de</strong>m Teilnehmer <strong>die</strong> Informationen auf Anfrage <strong>de</strong>s Teilnehmers nur, wenn <strong>die</strong>ser<br />

sein berechtigtes Interesse an <strong>de</strong>r Daten<strong>über</strong>mittlung glaubhaft dargelegt hat.<br />

(2) Ein berechtigtes Interesse an Auskünften durch das <strong>System</strong> liegt vor, wenn <strong>de</strong>r Teilnehmer mit einem<br />

Kun<strong>de</strong>n erstmals o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholt in konkrete Geschäftsbeziehungen treten will (bspw. Abgabe eines<br />

konkreten Angebotes) o<strong>de</strong>r wenn <strong>die</strong> Auskünfte zur Unterstützung geschäftlicher Entscheidungen (bspw.<br />

Durchsetzung von For<strong>de</strong>rungen, Ausübung von Leistungsverweigerungsrechten) im Rahmen bestehen<strong>de</strong>r<br />

<strong>Vertrag</strong>sbeziehungen erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

(3) Zur Glaubhaftmachung berechtigter Interessen hat <strong>de</strong>r Teilnehmer vor <strong>de</strong>r Anfrage gegen<strong>über</strong> <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong><br />

GmbH <strong>die</strong> bei ihm geführte Kun<strong>de</strong>nnummer und <strong>de</strong>n Abfragegrund an das <strong>System</strong> zu <strong>über</strong>mitteln. Die<br />

<strong>GSG</strong> ist berechtigt, das Vorliegen berechtigter Interessen anhand <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nnummer stichprobenartig<br />

zu <strong>über</strong>prüfen. Zu <strong>die</strong>sem Zweck sind <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> GmbH auf Anfrage zu <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>nnummer vorliegen<strong>de</strong><br />

Geschäftsunterlagen binnen drei Werktagen zu <strong>über</strong>mitteln.<br />

§ 5 Gebühren<br />

(1) Die Gebühren für <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> Kreditinformationssystem wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> monatlich erhoben,<br />

sie richten sich nach <strong>de</strong>r jeweils gültigen Preisliste.<br />

(2) Die Gebühren sind mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.<br />

§ 6 Haftung für Auskünfte / Informationen<br />

1) Der Teilnehmer haftet für <strong>die</strong> von ihm <strong>über</strong>mittelten Auskünfte/Informationen eigenständig gegen<strong>über</strong><br />

seinen Kun<strong>de</strong>n und stellt <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> GmbH von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen Dritter frei.<br />

2) Die Haftung für <strong>die</strong> erteilten und <strong>über</strong>tragenen Auskünfte/Informationen ist, gleich auf welchem Rechtsgrund<br />

sie beruhen mag, auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss<br />

erstreckt sich auf <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> GmbH und <strong>de</strong>ren Erfüllungsgehilfen.<br />

3) Soweit <strong>die</strong> <strong>GSG</strong> GmbH Auskünfte Dritter ( Auskunfteien, Inkassogesellschaften ) an <strong>de</strong>n Teilnehmer<br />

vermittelt, haftet sie nicht für <strong>de</strong>ren Inhalt. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Auskunft, von wem <strong>die</strong><br />

Drittinformationen st<strong>am</strong>men.<br />

4) Etwaige Ansprüche gem. § 6 Abs.1 verjähren innerhalb von 6 Monaten ab <strong>de</strong>r Auskunftserteilung.


§ 7 <strong>Vertrag</strong>sbeendigung<br />

Der <strong>Vertrag</strong> kann von bei<strong>de</strong>n Seiten mit einer Monatsfrist, jeweils zum Monatsen<strong>de</strong>, schriftlich gekündigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der <strong>Vertrag</strong> en<strong>de</strong>t vorzeitig, wenn er aus wichtigem Grun<strong>de</strong> außeror<strong>de</strong>ntlich gekündigt wird. Ein wichtiger<br />

Grund ist insbeson<strong>de</strong>re gegeben, wenn<br />

a) <strong>de</strong>r Teilnehmer gegen § 3 o<strong>de</strong>r § 4 <strong>die</strong>ser Vereinbarung verstößt;<br />

b) <strong>de</strong>r Teilnehmer Daten unter Verstoß gegen das BDSG <strong>über</strong>mittelt;<br />

c) <strong>de</strong>r Teilnehmer nachhaltig seine vertragliche Mitwirkungspflicht (Meldungen zum aktuellen<br />

Zahlungsverhalten seiner Debitoren) innerhalb <strong>de</strong>s <strong>System</strong>s verletzt.<br />

e) <strong>de</strong>r Teilnehmer nachhaltig Kontrollrechte <strong>de</strong>r <strong>GSG</strong> GmbH beeinträchtigt.<br />

§ 8 Schriftform<br />

(1) Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform. Dies gilt auch für <strong>die</strong>se<br />

Schriftformklausel. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht.<br />

(2) Die <strong>GSG</strong> GmbH ist berechtigt, <strong>die</strong>sen <strong>Vertrag</strong> auf Weisung <strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong> nach § 38 Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz<br />

zu än<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r zu ergänzen. Än<strong>de</strong>rungen <strong>die</strong>ser Art wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Teilnehmer<br />

unverzüglich zur Kenntnis gegeben.<br />

§ 9 Salvatorische Klausel<br />

Sollte eine <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es unwirks<strong>am</strong> sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, wird dadurch <strong>die</strong> Wirks<strong>am</strong>keit<br />

<strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es im Übrigen nicht berührt. Dasselbe gilt für etwaige <strong>Vertrag</strong>slücken.<br />

................................., <strong>de</strong>n .................................<br />

...............................................................................................<br />

Firmenstempel, Unterschrift -Teilnehmer-

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