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<strong>Verkaufsbroschüre</strong><br />

60 für noch neu zu bauende Chalets auf dem<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> - Vakantiepark de Meerpaal,<br />

Werendijkseweg 14 te Zoutelande<br />

Am Fusse der Dünen in Waldreicher Umgebung<br />

Teil des Vakantiepark de Meerpaal


Inhaltsangabe<br />

Allgemeine Information............................................................................................................................................................... 4<br />

De Meerpaal im Laufe der Jahre ......................................................................................................................................... 4<br />

Einrichtung / Komfort ............................................................................................................................................................. 5<br />

Zeitplan .............................................................................................................................................................................................. 6<br />

Phase 1 .......................................................................................................................................................................................... 6<br />

Phase 2 .......................................................................................................................................................................................... 6<br />

Phase 3 .......................................................................................................................................................................................... 6<br />

Phase 4 .......................................................................................................................................................................................... 6<br />

Grundstücke ..................................................................................................................................................................................... 7<br />

Chalets ................................................................................................................................................................................................ 8<br />

Möglichkeiten mehr/weniger Arbeit ................................................................................................................................. 8<br />

Duinroos ....................................................................................................................................................................................... 9<br />

Duindoorn ................................................................................................................................................................................. 10<br />

Duingras .................................................................................................................................................................................... 11<br />

Übersicht Standardausrüstung 4 Personen Chalet ................................................................................................... 13<br />

Egelantier .................................................................................................................................................................................. 14<br />

Standardausrüstung Egelantier ........................................................................................................................................ 15<br />

Preise ................................................................................................................................................................................................ 16<br />

Was ist im Preis inbegriffen: .............................................................................................................................................. 16<br />

Einmalige Kosten: ................................................................................................................................................................... 16<br />

Jährliche Kosten: ..................................................................................................................................................................... 16<br />

Zahlungsbedingungen .............................................................................................................................................................. 17<br />

Versicherung ................................................................................................................................................................................. 17<br />

Abnahme ........................................................................................................................................................................................ 17<br />

Besuch der Baufirma der Chalets .......................................................................................................................................... 18<br />

Verkauf Ihres Chalet ................................................................................................................................................................... 18<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 3<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Allgemeine Information<br />

In dieser Broschüre finden Sie alle Informationen<br />

bezüglich des Verkaufes der 60 neuen und noch zu<br />

bauenden Chalets auf dem <strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong>.<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> ist ein Teil des Vakantiepark de<br />

Meerpaal. Ein Qualitäts Resort in bester Lage. Am Rande<br />

des Dorfes Zoutelande gelegen, durch Wald umgeben<br />

und am Fusse der Dünen. Grenzend an einem<br />

Dünenübergang, der Sie zu einem der schönsten<br />

Strände Zeelands führt.<br />

De Meerpaal im Laufe der Jahre<br />

Vakantiepark de Meerpaal ist in den 50ziger Jahren<br />

entstanden. Eine einfache Übernachtungsmöglichkeit<br />

für Touristen, die ihr eigenes Zelt dabei hatten.<br />

Schnell stieg die Anzahl der Touristen, so dass in den<br />

60ziger Jahren aus dem kleinen Familiencamping ein<br />

Campingplatz mit 120 Plätzen entstand. In den 90ziger<br />

Jahren kam die Möglichkeit zur Erweiterung und so<br />

wurde de Meerpaal ein moderner Camping mit allem<br />

Komfort, den sich ein Tourist dieser Zeit wünschte und<br />

die Saison wurde von März bis einschliesslich Oktober<br />

verlängert. Nach den Bränden in Enschede und<br />

Volendam wurden Massnahmen der Behörden erstellt, wodurch wir zum Millenium hin mehr Plätze<br />

benötigten. Demzufolge musste auch wirtschaftlich gesehen eine erneute Erweiterung stattfinden.<br />

Während der Anfertigung <strong>unsere</strong>s Plans wurde deutlich, wie schnell sich die Wünsche des Feriengastes<br />

verändern.<br />

Denken Sie nur an eine grössere Campingausrüstung,<br />

mehr (kürzeren) Urlaub pro Jahr, Allwetter<br />

Vorkehrungen, die Nachfrage nach<br />

Vermietungsobjekten usw. Um all diese Wünsche<br />

erfüllen zu können haben wir 2008 die letzte<br />

Erweiterung realisiert, als Basis Luxus (Komfortplus<br />

Plätze mit eigenem Sanitär), Bequemlichkeit (Fertig<br />

Chalets und Hotelzimmer) und ein Wellness Zentrum.<br />

Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter und sehen für<br />

die Zukunft den Wachstum der Erholung in Chalets.<br />

Darum wird auf dem schönsten Stück <strong>unsere</strong>s Unternehmens ein Chaletpark mit Platz für 60 Chalets<br />

realisiert, so dass wir den Anforderungen und den Wünschen der Touristen von Heute und Morgen<br />

entsprechen können.<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 4<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Einrichtung / Komfort<br />

Vakantiepark de Meerpaal verfügt über ein eigenes<br />

Wellness Zentrum, welches Sie, als Eigentümer eines<br />

Chalets, während der Öffnungszeiten der Rezeption,<br />

kostenlos benutzen können. Ausserdem befindet sich<br />

dort auch eine Sonnenbank, eine Kosmetikerin und<br />

ein Massage Studio, wo Sie herrlich entspannen<br />

können.<br />

Nach Terminabsprache steht Ihnen auch ein Frisör zur<br />

Verfügung.<br />

Auch an die Kinder haben wir gedacht. Z.B. das VOC<br />

Spielschiff, das grösste Spielschiff der Niederlande.<br />

Oder die verschiedenen Spielplätze, das Springkissen<br />

und die Tierwiese. Ausserdem werden in der<br />

Hochsaison durch unser Animationsteam noch<br />

diverse Aktivitäten für jede Altersgruppe organisiert.<br />

Kurzum, für jeden Etwas.<br />

Mehr Infortmationen über den Vakantiepark de<br />

Meerpaal und das Wellness Zentrum finden Sie auf<br />

<strong>unsere</strong>ren websites www.ardoer.com/meerpaal und<br />

www.saunazeeland.eu<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 5<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Zeitplan<br />

Es werden 60 Grundstücke frei, wo neue, noch zu bauende Chalets errichtet werden. Das Anlegen der<br />

Infrastruktur und das Aufstellen der Chalets wird in 3 Phasen realisiert.<br />

Phase 1<br />

Die Realiserung dieser Phase ist für Ende 2011 geplant. Es geht um die Südseite des Geländes und<br />

bietet Platz für 20 Grundstücke. Die Neustrukturierung dieses Bereiches und die Aufstellung der<br />

Chalets können in sehr kurzer Zeit realisiert werden, so dass im 1sten Kwartal von 2012 Ihr Chalet zu<br />

Ihrer Verfügung stehen kann.<br />

Phase 2<br />

Die Einteilung des Geländes für diese Phase wird, vorausgesetzt dass mindestens 15 Chalets verkauft<br />

worden sind, Ende 2012 stattfinden. Das wiederum bedeutet für Sie, dass Sie Ihr Chalet in <strong>Zoutendaele</strong><br />

Anfang 2013 benutzen können.<br />

Phase 3<br />

Dies ist die letzte Phase im Verkaufsprozess. In diesem Jahr werden die letzten Grundstücke eingeteilt.<br />

Phase 4<br />

Der Plan ist, um im Jahr 2015 ein Schwimmbad zu bauen.<br />

Ob das Schwimmbad tatsächlich gebaut wird, hängt von der Anzahl der verkauften Chalets und den<br />

Nutzungsmöglichkeiten ab.<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 6<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Grundstücke<br />

Wie Sie auf dem Entwurf (Seite 6) sehen können, ist eine Parkmöglichkeit für ihren PKW bei Ihrem<br />

Chalet realisiert worden.<br />

Die Grundstücksgrenze besteht aus einer grünen Hecke, welche durch den Vakantiepark de Meerpaal<br />

gepflanzt und gepflegt wird. Den Entwurf und Aufbau eines Standart-Gartens, der so angelegt ist wie<br />

der der bereits bestehenden Chalets des Vakantiepark de Meerpaal, kann Camping de Meerpaal für<br />

sie realiseren. Die Kosten hierfür betragen, inklusieve Material, ca. € 4500,- (exklusive Mehrwertsteuer).<br />

Falls Sie einen anderen Gartenentwurf wählen, müssen Sie Kontakt mit dem Gartenbetrieb ¨ De oude<br />

Tol ¨ aufnehmen. Dieser wird dann, nach Rücksprache mit dem Vakantiepark de Meerpaal, den Garten<br />

für Sie anlegen.<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 7<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Chalets<br />

Die chalets werden durch die Arcabo GmbH gebaut.<br />

Fertigungshalle bei der Arcabo GmbH<br />

Möglichkeiten mehr/weniger Arbeit<br />

Als Käufer eines Chalet, wird es Ihnen durch die Chaletsfirma ermöglicht, Ihr Chalet (bautechnisch) auf<br />

Ihre persönlichen Wünsche abzustimmen. Allerdings ist dies auf 4 Modelle beschränkt.<br />

Nachdem Sie Ihre Option auf eine Grundstücks- nummer definitiv gemacht haben, können Sie mit<br />

einem Mitarbeiter des Vakantiepark de Meerpaal einen Termin machen, um Ihr Chalet aus zu suchen.<br />

Die zu wählenden Modelle mit Serienausrüstung werden auf den folgenden Seiten näher beschrieben.<br />

Die diversen Optionslisten werden dann mit Ihnen besprochen, so dass das Chalet so gut möglich nach<br />

Ihren eigenen Wünschen gebaut werden kann. Es ist die Absicht des Chaletbauers, wenn möglich, auf<br />

Ihre Wünsche einzugehen.<br />

Auf den folgenden Seiten sehen Sie Skizzen der Modelle, die Sie wählen koennen.<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 8<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Duinroos<br />

ORLANDO 1060 x 400 Symmetrisches Dach<br />

Preis ab €78.877,- inklusief 3 jahre Miete Grundstück<br />

De luxe: preis ab €85.063,- inklusief 3 jahre Miete Grundstück<br />

Aussenverarbeitung<br />

Holzbretter überlappen, Aussenbekleidung in einer Farbe<br />

Kunststoffrahmen 572 x 2100<br />

Luxuriöse Fensterläden “Oud Hollands Vlieghe”<br />

Küche<br />

<br />

Standard Küche mit Einbaukühlschrank<br />

Badezimmer<br />

Duschbecken 80 x 120 mit Plateau anstelle von 80 x 80<br />

Eltern Schlafzimmer<br />

Wandschrank mit 2 Schiebetüren, anstelle eines Standard Schrankes<br />

2 lose Nachtschränkchen<br />

2 Betten<br />

Kinder Schlafzimmer<br />

2 Betten<br />

Allgemein<br />

Ofenanschluss inklusive Ofenrohr, Gasleitung und Gaskran<br />

Ofen “Topflame"<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 9<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Duindoorn<br />

ORLANDO de luxe 1060 x 400 A - Symmetrisches Dach<br />

Preis ohne Vordach ab €85.063,- inklusief 3 jahre Miete Grundstück<br />

Preis mit Vordach ab €90.343,- inklusief 3 jahre Miete Grundstück<br />

Aussenverarbeitung<br />

Terrasse mit Vordach 2,5m inkl. Geländer<br />

Küche<br />

<br />

Die Unterseite der Abarbeitung mit<br />

Holzplanke<br />

Holzbretter überlappen,<br />

Aussenbekleidung in einer Farbe<br />

Kunstoffrahmen 572 x 2100<br />

Luxuriöse Fensterläden “Oud Hollands<br />

Vlieghe”<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kombi Mikrowelle Edelstahl, exkl.<br />

Stromanschluss<br />

Sie brauchen für einen<br />

Mikrowellenanschluss: Steckdose<br />

Sie brauchen für einen<br />

Mikrowellenanschluss: eine extra<br />

Stromgruppe<br />

Sie brauchen für einen<br />

Mikrowellenanschluss: Platzierung<br />

Intergrierte Spülmaschine, exkl. Anschluss<br />

Sie brauchen für einen<br />

Spülmaschinenanschluss: Steckdose<br />

Sie brauchen für einen<br />

Spülmaschinenanschluss: Anschluss für<br />

Abwasser<br />

<br />

<br />

Halle<br />

<br />

<br />

<br />

Sie brauchen für einen<br />

Spülmaschinenanschluss: Eine extra<br />

Stromgruppe<br />

Sie brauchen für einen<br />

Spülmaschinenanschluss: Platzierung<br />

Schrank für den Heizungskessel<br />

HR Heizungskessel Intergas 45m² exkl.<br />

Kinder Schlafzimmer<br />

Garderobe neben der Küche (Verona<br />

Eiche)<br />

Badezimmer<br />

Duschbecken 80 x 120 mit Plateau<br />

anstelle von 80 x 80<br />

Eltern Schlafzimmer<br />

Wandschrank mit 2 Schiebetüren,<br />

anstelle eines Standard Schrankes<br />

2 lose Nachtschränckchen<br />

Fliegenschutzrollo 85/95<br />

Kinder Schlafzimmer<br />

Keine Anpassungen<br />

Allgemein<br />

Gardinenstange aus Edelstahl<br />

Auslegeware Vinyl<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 10<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Duingras<br />

ORLANDO de Luxe 1060 x 400 A - Symmetrisches Dach<br />

Preis ohne Vordach ab €85.063,- inkl. 3 jahre Miete Grundstück<br />

Preis mit Vordach ab €90.343,- inkl. 3 jahre Miete Grundstück<br />

Aussenverarbeitung<br />

Terrasse mit Vordach 2,5m inkl. Geländer<br />

Die Unterseite der Abarbeitung mit Holzplanke<br />

Holzbretter überlappen, Aussenbekleidung in einer Farbe<br />

Kunstoffrahmen 572 x 2100<br />

Luxuriöse Fensterläden “Oud Hollands Vlieghe”<br />

Küche<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kombi Mikrowelle Edelstahl, exkl. Stromanschluss<br />

Sie brauchen für einen Mikrowellenanschluss: Steckdose<br />

Sie brauchen für einen Mikrowellenanschluss: eine extra Stromgruppe<br />

Sie brauchen für einen Mikrowellenanschluss: Platzierung<br />

Intergrierte Spülmaschine, exkl. Anschluss<br />

Sie brauchen für einen Spülmaschinenanschluss: Steckdose<br />

Sie brauchen für einen Spülmaschinenanschluss: Anschluss für Abwasser<br />

Sie brauchen für einen Spülmaschinenanschluss: Eine extra Stromgruppe<br />

Sie brauchen für einen Spülmaschinenanschluss: Platzierung<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 11<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Halle<br />

<br />

<br />

<br />

Schrank für den Heizungskessel<br />

HR Heizungskessel Intergas 45m² exkl. Kinder Schlafzimmer<br />

Garderobe neben der Küche (Verona Eiche)<br />

Badezimmer<br />

Duschbecken 80 x 120 mit Plateau anstelle von 80 x 80<br />

Eltern Schlafzimmer<br />

Wandschrank mit 2 Schiebetüren, anstelle eines Standard Schrankes<br />

2 lose Nachtschränckchen<br />

Fliegenschutzrollo 85/95<br />

Kinder Schlafzimmer<br />

Keine Anpassungen<br />

Allgemein<br />

Gardinenstange aus Edelstahl<br />

Auslegeware Vinyl<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 12<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Übersicht Standardausrüstung 4 Personen Chalet<br />

INTERIEUR<br />

Woonkamer:<br />

vloerbedekking (hoog/laagpolig)<br />

laag<br />

overgordijnen<br />

x<br />

dubbele wandcontactdozen (aantal) 3<br />

cai doos<br />

x<br />

plafonnier<br />

x<br />

schoorsteen<br />

x<br />

centrale verwarming<br />

o<br />

Keuken<br />

keukenopstelling<br />

Recht<br />

keukenblok met bovenkasten<br />

x<br />

geiser<br />

x<br />

afzuigkap<br />

x<br />

kookplaat met vonkontsteking<br />

x<br />

inbouwkoelkast incl. vriesvak<br />

x<br />

dubbele wandcontactdozen (aantal) 1<br />

rolgordijn<br />

x<br />

plafonnier<br />

x<br />

achterwand keuken formica<br />

x<br />

vinyl vloerbedekking<br />

x<br />

Ouderslaapkamer<br />

vloerbedekking (hoog/laagpolig)<br />

laag<br />

overgordijnen<br />

x<br />

soort bed<br />

lattenbodem<br />

grootte bed<br />

140x200<br />

matras(sen)<br />

x<br />

koof boven bed<br />

x<br />

2 kasten wederzijds naast bed x<br />

bovenkastjes boven bed<br />

x<br />

dubbele wandcontactdozen (aantal) 1<br />

plafonnier<br />

x<br />

Kinderslaapkamer<br />

vloerbedekking (hoog/laagpolig)<br />

laag<br />

overgordijnen<br />

x<br />

soort bed<br />

lattenbodem<br />

grootte bed<br />

2x80x200<br />

matras(sen)<br />

x<br />

nachtkastje<br />

x<br />

bovenkastjes boven bed<br />

x<br />

dubbele wandcontactdozen (aantal) 1<br />

plafonnier<br />

x<br />

Douche/Toilet<br />

duoblok diepspoel<br />

x<br />

douchebak incl. schuifwand<br />

x<br />

douchegarnituur<br />

x<br />

wastafel/kast met spiegel & verlichting<br />

x<br />

plafonnier<br />

x<br />

wand/vloer keramische tegels<br />

x<br />

vinyl vloerbedekking<br />

nvt<br />

enkele wandcontactdozen (aantal) 1<br />

mechanische afzuiging<br />

x<br />

Douche/Toilet<br />

duoblok diepspoel<br />

x<br />

douchebak incl. schuifwand<br />

x<br />

douchegarnituur<br />

x<br />

wastafel/kast met spiegel & verlichting<br />

x<br />

plafonnier<br />

x<br />

wand/vloer keramische tegels<br />

x<br />

vinyl vloerbedekking<br />

nvt<br />

enkele wandcontactdozen (aantal) 1<br />

mechanische afzuiging<br />

x<br />

EXTERIEUR<br />

Chassis<br />

stalen U.P.E. gecoat in bitumlak, trekhaak x<br />

Vloer<br />

isolatie in mm 50<br />

isolatie in mm optioneel mogelijk 110<br />

onderzijde afgewerkt met dampdoorlatend<br />

materiaal<br />

Water-/CV-leidingen geïsoleerd<br />

gemonteerd in bodem<br />

Buitenwanden<br />

canexel of volschuim kunststof<br />

x<br />

wanddikte in mm 84<br />

wanddikte in mm optioneel mogelijk 125<br />

spouw in mm 20<br />

isolatie in mm 50<br />

isolatie in mm optioneel mogelijk 90<br />

Dak<br />

Stalen dakpanplaat in kleur<br />

x<br />

isolatie in mm 50<br />

isolatie in mm optioneel mogelijk 110<br />

gootbreedte in mm 160<br />

aantal hemelwaterafvoeren 2<br />

AFWERKING<br />

Ramen en deuren<br />

kunststof kozijnen kantel/kiep kleur wit<br />

dubbel glas<br />

roede in glas<br />

gefigureerd glas badkamer<br />

voordeur wit<br />

optische luiken<br />

luxe opdekdeuren met beslag<br />

Binnenwanden<br />

plaatmateriaal afgewerkt met behang<br />

behang in de woonkamer<br />

dubbele binnenwanden<br />

Plafond<br />

schuin oplopend, wit structuur in hoogte 245<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

o<br />

x<br />

x<br />

x<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 13<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Egelantier<br />

Der 4 Personen Modell ist ab €97.872,- inklusief 3 jahre Miete Grundstück.<br />

Der 6 Personen Modell seht zum verkauf ab €103.462,- inklusief 3 jahre Grundstück.<br />

Ein vergleichbares Modell ist bereits auf <strong>unsere</strong>m Gelände anwesend, siehe nachfolgendes Foto.<br />

Der Egelantier ist ein 6 Personen oder 4 personen Modell. Wie dieses Serienmodell ausgestattet ist,<br />

können Sie auf den folgenden Seiten lesen. In Zusammenhang mit der Umgebung des Chalets ist das<br />

Aufstellen des Egelantier nur auf einer beschränkten Anzahl der Grundstücke möglich.<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 14<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Standardausrüstung Egelantier<br />

INTERIEUR<br />

Douche/Toilet<br />

Woonkamer: duoblok diepspoel x<br />

vloerbedekking (hoog/laagpolig) hoog douchebak incl. schuifwand x<br />

overgordijnen x douchegarnituur x<br />

dubbele wandcontactdozen (aantal) 4 wastafel/kast met spiegel & verlichting x<br />

cai doos x plafonnier x<br />

plafonnier x wand/vloer keramische tegels x<br />

centrale verwarming o enkele wandcontactdozen (aantal) 1<br />

Keuken mechanische afzuiging x<br />

keukenopstelling L EXTERIEUR<br />

keukenblok met bovenkasten x Chassis<br />

geiser<br />

x<br />

stalen U.P.E. gecoat in bitumlak,<br />

trekhaak<br />

x<br />

afzuigkap x Vloer<br />

kookplaat met vonkontsteking x isolatie in mm 110<br />

inbouwkoelkast incl. vriesvak x isolatie in mm optioneel mogelijk nvt<br />

dubbele wandcontactdozen (aantal) 1 onderzijde afgewerkt met dampdoor- x<br />

rolgordijn x latend materiaal<br />

plafonnier x Water-/CV-leidingen geïsoleerd x<br />

achterwand keuken formica x gemonteerd in bodem<br />

vinyl vloerbedekking x Buitenwanden<br />

Ouderslaapkamer canexel of volschuim kunststof x<br />

vloerbedekking (hoog/laagpolig) laag wanddikte in mm 84<br />

overgordijnen x wanddikte in mm optioneel mogelijk 125<br />

soort bed boxspring spouw in mm 20<br />

grootte bed 140x200 isolatie in mm 50<br />

matras(sen) x isolatie in mm optioneel mogelijk 90<br />

koof boven bed x Dak<br />

2 kasten wederzijds naast bed Stalen dakpanplaat in kleur x<br />

bovenkastjes boven bed isolatie in mm 110<br />

schuifwandkasten x isolatie in mm optioneel mogelijk nvt<br />

dubbele wandcontactdozen (aantal) 2 gootbreedte in mm 160<br />

plafonnier x aantal hemelwaterafvoeren 4<br />

Kinderslaapkamer inpandige goot in verbreed overstek o<br />

vloerbedekking (hoog/laagpolig) laag AFWERKING<br />

overgordijnen x Ramen en deuren<br />

soort bed lattenbodem kunststof kozijnen kantel/kiep kleur wit x<br />

grootte bed 2x80x200 dubbel glas x<br />

stapelbed mogelijk o roede in glas x<br />

matras(sen) x gefigureerd glas badkamer x<br />

nachtkastje x voordeur wit x<br />

bovenkastjes boven bed x optische luiken x<br />

dubbele wandcontactdozen (aantal) 1 luxe opdekdeuren met beslag o<br />

plafonnier x Binnenwanden<br />

plaatmateriaal afgewerkt met behang<br />

x<br />

behang in de woonkamer<br />

x<br />

dubbele binnenwanden<br />

x<br />

Plafond<br />

schuin oplopend, wit structuur in<br />

hoogte 255<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal Pagina | 15<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


Preise<br />

Der Preis eines Chalets beginnt ab €78.877,- (inkl. Mehrwertsteuer und 3 jahre Miete Grundstück).<br />

Abhängig von mehr/weniger Arbeit kann sich der Preis Ihres Chalets noch verändern.<br />

Was ist im Preis inbegriffen:<br />

Eine Vorauszahlung der Miete für 3 oder 5 (mit € 3.485,- für das erste Jahr, minus zusätzlicher<br />

Rabatt. Bei Vorauszahlung wird die Miete nicht indiziert )<br />

Eine Option für eine Vertragsverlängerung<br />

Die Möglichkeit, ihr Chalet das ganze Jahr über zu nutzen.<br />

Zugang und Platz für 1 Auto bei dem Chalet<br />

Kostenloser Gebrauch der Sauna für Personen ab 18 Jahren<br />

Kosten Architekt, Hersteller und andere Ratgeber<br />

Abwasser, Abfallentsorgung, Wassergebühren, Animation und Überwachung<br />

Einmalige Kosten:<br />

Kosten für Transport, Aufstellen und rundum Abdichten des Chalets à €2.750,-<br />

Jährliche Kosten:<br />

Untenstehende Preise werden jährlich indiziert mit dem Verbraucher Preisindex (CPI) alle Haushalte<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Pflege und Verwaltung des Parkes €200,- inkl. Mehrwertsteuer<br />

Einen Vorschuss von €200,- (exkl. Mehrwertsteuer) für den Gebrauch von Gas, Wasser und<br />

Elektrizität nach Abwicklung der Verrechnung. Der erste Termin via Ihrem Meterstand. Stichtag<br />

ist der 1. Dezember jeden Jahres. Der zweite Termin ist der Stichtag des darauffolgenden<br />

Jahres<br />

Benutzung Internet €120,-(inkl. Mehrwertsteuer)<br />

Benutzung Kabel TV €120,- (inkl. Mehrwertsteuer)<br />

€297,- Kurtaxe für das ganze Jahr oder €198,- für saisonale Nutzung (März bis Oktober).<br />

Bei Änderungen der Gemeinde wird der Preis der Kurtaxe angepasst.<br />

Bei Vorauszahlung der Miete erhalten sie folgenden Rabatte:<br />

Inkl. 3 Jahre Miete Inkl. 5 Jahre Miete<br />

Duinroos de luxe 85.063,- 91.249,-<br />

Duindoorn/Duingras 90.343,- 96.529,-<br />

4P Egelantier 97.872,- 104.173,-<br />

6P Egelantier 103.462,- 109.648,-<br />

Rabatt auf Miete ist 5% 7,5%<br />

dann:<br />

Alle genannten Preise sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer<br />

21% Mehrwertsteuer über das Chalets sowie die 6% Mehrwertsteuer über die Miete, sind bei der<br />

Vermietung des Chalets evtl. beim Finanzamt zurück zu fordern.<br />

Mehr Informationen darüber finden Sie im Kapitel Steuerliche Aspekte in dieser Broschüre.<br />

Alle oben genannten Preise sind unter Vorbehalt von Preisveränderungen und Druckfehlern.<br />

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Zahlungsbedingungen<br />

Der Totalpreis wird, gemäss unterstehendem Schema, in vier Fristen bezahlt.<br />

Sie empfangen die Rechnungen für alle Fristen von Camping de Meerpaal.<br />

1e Termin<br />

2e Termin<br />

3e Termin<br />

4e Termin<br />

10% nach Unterschrift des Vertrages<br />

40% vor der Bestellung des Chalets beim Lieferanten<br />

40% nach dem Aufstellen des Chalets auf dem Vakantiepark de Meerpaal<br />

10% nach Abnahme (auf Datum) des Chalets, Gebrauchsfertig.<br />

Der 1ste Termin wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages fakturiert. Ein paar Wochen bevor die<br />

Arcabo GmbH mit dem Bau des Chalets beginnt, empfangen Sie eine Rechnung für die 2te Frist.<br />

Nach dem Empfang dieser Bezahlung wird das Chalet unwiderruflich bestellt.<br />

Nachdem das Chalet auf dem Gelände des Vakantiepark de Meerpaal plaziert worden ist bekommen<br />

Sie die Rechnung für die Zahlung des 3ten Termines.<br />

Die 4te und somit letzte Frist wird 2 Wochen bevor Sie die Schlüssel Ihres Chalets bekommen, in<br />

Rechnung gebracht.<br />

Versicherung<br />

Das Chalet ist während des Aufstellens durch den Vakantiepark de Meerpaal versichert. Diese<br />

Versicherung endet in dem Moment, in dem das Chalet an Sie, dem Käufer, durch Abnahme und<br />

Schlüsselübergabe, übertragen wird. Damit wird das Risiko an Sie übergeben.<br />

Abnahme<br />

Nachdem Vakantiepark de Meerpaal seine Arbeiten abgerundet hat, ist Ihr Chalet zur Abnahme bereit,<br />

dies beinhaltet auch die Schlüsselübergabe. Bei dieser Abnahme übernehmen Sie auch direkt alles<br />

Risiken. Nachfolgend wird Ihnen noch erklärt auf welche Weise diese Abnahme stattfindet.<br />

2 Wochen vor dem endgültigem Abnahmetermin, empfangen Sie vom Vakantiepark de Meerpaal eine<br />

Benachrichtigung, mit Datum und Zeitpunkt der Abnahme.<br />

Zu dem genannten Zeitpunkt nehmen Sie mit dem Verkäufer Ihr Chalet ab und notieren auf einem<br />

(Standard) Abnahmeformular mögliche Mängel und/oder Fehler, welches nach Bewilligung des<br />

Bescheides durch alle Parteien unterschrieben wird. Eventuelle Mängel und/oder Fehler werden durch<br />

oder via Vakantiepark de Meerpaal so schnell möglich behoben. Bevor die Abnahme stattfinden kann,<br />

haben Sie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber Camping de Meerpaal eingelöst.<br />

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Besuch der Baufirma der Chalets<br />

Das Chalet wird an einem anderen Platz produziert und innerhalb eines Tages auf einem der<br />

gemieteten Grundstücke von Camping de Meerpaal aufgestellt.<br />

Verkauf Ihres Chalet<br />

Falls Sie ihr Chalet verkaufen wollen, dann hat Camping de Meerpaal das Erste Recht um Ihr Chalet zu<br />

kaufen. Falls Camping de Meerpaal ihr Chalet nicht kauft, ist der Verkauf an Dritte ist erlaubt. Diese<br />

Regelung unterscheidet sich von den RECRON Vorschriften, ist aber in unser aller Interesse.<br />

Wir und <strong>unsere</strong> Gäste möchten gerne wissen wer die zukünftigen Bewohner <strong>unsere</strong>s Parkes werden.<br />

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Anhang:<br />

Recron Vorschriften für feste Platze<br />

Parkvorschriften des Vakantiepark de<br />

Meerpaal<br />

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RECRON-VOORWAARDEN<br />

RECRON-BEDINGUNGEN Für feste Plätze<br />

Diese RECRON-Bedingungen wurden im November 2006 in Zusammenarbeit mit dem niederländischen Verbraucherverband<br />

‚Consumentenbond’ und dem niederländischen Touringclub ANWB im Rahmen der Koordinationsgruppe Selbstregulierung des<br />

niederländischen Sozial- und Wirtschaftsrates erstellt und treten am 1. Januar 2008 in Kraft. Mit diesen Bedingungen werden die<br />

Rechte und Pflichten beider Parteien deutlich festgelegt. Gute Bedingungen, das sind klare Vereinbarungen zwischen Ihnen,<br />

Ihren Familienangehörigen und dem Betreiber, in dessen Betrieb Sie zu Gast sind. Lesen Sie sich diese Bedingungen deshalb<br />

sorgfältig durch! Informieren Sie sich gut, bei wem Sie Ihren Urlaub verbringen Sich in einem Erholungsbetrieb gut zu erholen<br />

und zu entspannen. Kurz einmal Pause zu machen von dem vollen Terminkalender und dem Stress. Dafür kommen Sie<br />

schließlich zum Betrieb Ihrer Wahl. Trotzdem ist es wichtig, gut hinzusehen, bei welchem Erholungsbetrieb Sie Ihren Urlaub<br />

verbringen. Wenn Sie an Ausruhen und Entspannen denken, denken Sie natürlich nicht direkt an die unvermeidlichen<br />

Spielregeln, aber manchmal kann es für Sie und den Unternehmer wichtig sein, zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.<br />

Übrigens können Sie sich mit all Ihren Fragen immer an den Betreiber des Erholungsbetriebs wenden, der sie Ihnen gern<br />

beantworten wird. Es ist immer besser, die Dinge vorher zu besprechen als hinterher korrigieren zu müssen.<br />

RECRON<br />

Der Erholungsbetrieb, bei dem Sie buchen wollen, ist an RECRON angeschlossen. Das ist die Branchenorganisation der Betreiber<br />

von Erholungsbetrieben. Von den angeschlossenen Betreibern können Sie beim Produkt und bei der Dienstleistung Qualität<br />

erwarten, aber auch Zuverlässigkeit und Sicherheit. Darauf können Sie sich verlassen. RECRON hat im Namen der<br />

angeschlossenen Betreiber zusammen mit dem ANWB und dem Consumentenbond, die dabei Ihre Interessen vertreten haben,<br />

Spielregeln erstellt: die RECRON-Bedingungen. Es wurde vereinbart, dass alle bei RECRON angeschlossenen Unternehmer sich<br />

an diese Regeln halten. Sollte es doch einmal zu einem Problem zwischen Ihnen und dem Betreiber kommen, das Sie<br />

gemeinsam nicht lösen können, dann können Sie sich an die Konfliktkommission Freizeit und Erholung (Geschillencommissie<br />

Recreatie) wenden. Das gilt für alle Themen, die in den Bedingungen enthalten sind. Wie in einem solchen Verfahren zu handeln<br />

ist, können Sie in diesen Bedingungen nachlesen.<br />

Annullierung<br />

Oft buchen Sie Ihren Urlaub oder Aufenthalt frühzeitig, um Enttäuschungen zu vermeiden. Die RECRONBedingungen bieten eine<br />

Rücktrittsregelung. Lesen Sie diese Regelung gut durch und zögern Sie nicht, mehr Informationen anzufragen oder eine<br />

ergänzende oder vollständige Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, zum Beispiel bei dem Erholungsbetrieb, wo Sie buchen<br />

möchten oder über www.recronservice.nl.<br />

Regeln zum Aufenthalt<br />

Die RECRON-Bedingungen gelten für alle bei RECRON angeschlossenen Betriebe gleichermaßen. Achten Sie also auf das Logo<br />

(Vogel) oder fragen Sie beim Erholungsbetrieb Ihrer Wahl nach, ob er an RECRON angeschlossen ist. Die meisten RECRON-<br />

Betriebe haben jedoch auch eigene Regeln zum Aufenthalt im Erholungsbetrieb sowie zum Kauf oder Verkauf von<br />

Campingmitteln. Der Unternehmer wird Sie vorab darüber informieren und Ihnen diese Bedingungen schriftlich geben. Sollte<br />

dies unverhofft nicht geschehen, sollten Sie danach fragen. Es kann wichtig für Sie sein.<br />

Behörde<br />

Ebenso wie bei Ihnen zu Hause gibt es auch am Urlaubsziel behördliche Bestimmungen. Bei der Erstellung der RECRON-<br />

Bedingungen wurden diese berücksichtigt. Diese Bestimmungen können sich jedoch ändern oder es kommen neue<br />

Bestimmungen hinzu, an die Sie und der Unternehmer sich halten müssen. Der Unternehmer wird Sie möglichst genau<br />

(schriftlich) darüber informieren.<br />

Abgaben<br />

Urlauber mit einem festen Stell- oder Saisonplatz müssen in manchen Gemeinden eine Pendler- oder Touristenabgabe bezahlen.<br />

Urlauber sollten sich über lokale Abgaben informieren. Der Unternehmer verpflichtet sich, den Urlauber möglichst genau<br />

darüber zu informieren. Sie müssen den Vertrag, der Ihnen vorgelegt wird, unterschreiben. Wenn Sie nach dem Durchlesen aller<br />

Informationen noch Fragen haben, sind der Betreiber des Erholungsbetriebes und seine Mitarbeiter gern bereit, sie zu<br />

beantworten. Überall wo ‚er’ verwendet wird, kann auch ‚sie’ gemeint sein. Der niederländischsprachige Text ist geltend. Im Falle<br />

von Gegensätzlichkeiten zwischen der deutschsprachigen und der niederländischsprachigen Fassung prävaliert die<br />

niederländischsprachige Fassung.<br />

Artikel 1: Definitionen<br />

In diesen Bedingungen sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:<br />

a. Campingmittel: Wohnwagen (mit oder ohne festen Stellplatz), Chalet, Sommerhäuschen u.ä.;<br />

b. Platz: jede im Vertrag näher zu bestimmende Stellmöglichkeit für ein Campingmittel;<br />

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c. fester Platz: ein Platz, der zur ganzjährigen Aufstellung eines Campingmittels eingerichtet ist (ungeachtet des<br />

Nutzungszeitraums, es darf sich jedoch nicht um einen ständigen Aufenthalt handeln);<br />

d. Unternehmer: der Betrieb, die Einrichtung oder der Verein, der dem Urlauberden Platz zur Verfügung stellt;<br />

e. Urlauber: Besitzer des Campingmittels, worüber mit dem Unternehmer ein Vertrag über den Platz abgeschlossen wurde;<br />

f. Miturlauber: die im Vertrag ebenfalls genannte(n) Person(en);<br />

g. Dritte: jede andere Person, mit Ausnahme des Urlaubers und/oder seiner Miturlauber, die mit Zustimmung des Urlaubers und<br />

des Unternehmers das Campingmittel des Urlaubers nutzt und/oder sich darin aufhält;<br />

h. Anschlusskosten: einmalige Kosten für den Anschluss und/oder Zugang zur Nutzung des Campingmittels an die bereits<br />

bestehenden Versorgungseinrichtungen;<br />

i. Kosten für die Erschließung: einmalige Kosten für die Erschließung des Platzes (Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Kabel etc.);<br />

j. Kosten: alle Kosten für den Unternehmer, die mit dem Betreiben des Erholungsbetriebs zusammenhängen;<br />

k. Informationen: schriftliche oder elektronisch zur Verfügung gestellte Daten zur Nutzung des gemieteten Platzes und des<br />

Campingmittels, der Einrichtungen, und die Regeln hinsichtlich des Aufenthalts (wie diese RECRONBedingungen, die<br />

Verhaltensregeln, Verkaufsbedingungen, Vermittlungsbedingungen, Forderungen hinsichtlich der Instandhaltung und Nutzung<br />

des Campingmittels, Bestimmung des Geländes, Öffnungszeiten, Regeln hinsichtlich der Nutzung durch Dritte, etc.);<br />

l. Konfliktkommission: Konfliktkommission Freizeit und Erholung (Geschillencommissie Recreatie) in Den Haag, gebildet von<br />

ANWB/Consumentenbond/ RECRON;<br />

m. Indexzahl: Verbraucherpreisindex* für alle Haushalte im Monat Juni im Vergleich zum Monat Juni des Vorjahres;<br />

n. Jährliche Stellplatzmiete: die Gebühr, die jährlich für die Nutzung des festen Platzes bezahlt wird. Dabei muss angegeben<br />

werden, was in der jährlichen Stellplatzmiete enthalten ist und was nicht;<br />

o. Annullierung: die schriftliche Beendigung durch den Urlauber des vor dem ersten Vertragszeitraum abgeschlossenen<br />

Vertrages, vor dem Eingangsdatum dieses Vertrages;<br />

p. Vertrag: Vertrag zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer, der sich auf die Nutzung des festen Platzes bezieht.<br />

(*) gemäß der Definition des niederländischen Zentralen Statistikamtes<br />

Artikel 2: Inhalt des Vertrages<br />

1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber für Erholungszwecke, also nicht zur dauerhaften Bewohnung, den vereinbarten Platz zur<br />

Verfügung. Der zuletzt Genannte bekommt damit das Recht, darauf ein Campingmittel des vereinbarten Typs für die<br />

angegebenen Personen aufzustellen.<br />

2. Es ist dem Urlauber nicht gestattet, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmers, das Campingmittel, wie<br />

im Vertrag beschrieben, dahingehend zu ändern, dass dieses nicht mehr weg bewegt werden kann;<br />

3. Der Urlauber darf, wenn er das vorhandene Campingmittel durch ein anderes ersetzt, nur ein Campingmittel derselben Art<br />

aufstellen, es sei denn, es wurde anders vereinbart;<br />

4. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die schriftlichen Informationen, auf deren Grundlage dieser Vertrag<br />

abgeschlossen wird, im voraus zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer informiert den Urlauber frühzeitig schriftlich über<br />

mögliche Änderungen.<br />

5. Der Urlauber ist verpflichtet, dem Unternehmer seinen Namen und seine Adresse korrekt anzugeben.<br />

6. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die in den dazugehörigen Informationen enthaltenen Regeln zu erfüllen. Er ist<br />

dafür verantwortlich, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten, den Vertrag und die<br />

Regeln in den dazugehörigen Informationen erfüllen.<br />

7. Wenn der Inhalt des Vertrages und/oder der dazugehörigen Informationen mit den RECRON-Bedingungen im Widerspruch<br />

steht, dann gelten die RECRON-Bedingungen. Dies schränkt nicht die Möglichkeit ein, dass der Urlauber und der Unternehmer<br />

individuelle ergänzende Vereinbarungen treffen können, wobei zum Vorteil des Urlaubers von diesen Bedingungen abgewichen<br />

werden kann.<br />

8. Der Unternehmer geht davon aus, dass der Urlauber diesen Vertrag mit der Zustimmung seines eventuellen Partners eingeht.<br />

Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrages<br />

1. Beim ersten Mal wird der Vertrag für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Ein Vertrag, der im Laufe eines Jahres<br />

abgeschlossen wird, wird für die restliche Zeit dieses Jahres abgeschlossen und läuft bis zum Ende des in dem Betrieb üblichen<br />

Vertragsjahres. Er wird danach immer wieder automatisch für ein Jahr verlängert, unter den dann gültigen Bedingungen.<br />

2. Die Parteien können bei Vertragsabschluss auch festlegen, dass der Vertrag an einem bestimmten Datum von Rechts wegen<br />

beendet wird.<br />

Artikel 4: Preis und Preisänderung<br />

1. Die jährliche Stellplatzmiete wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarife, die vom Unternehmer festgelegt<br />

wurden, vereinbart.<br />

2. Oben genanntes lässt die Möglichkeit offen, dass Extra-Kosten, die aufgrund höherer Lasten für den Unternehmer in Folge<br />

einer Erhöhung von Lasten und Abgaben entstanden sind und einen direkten Bezug zum Platz, dem Campingmittel oder dem<br />

Urlauber haben, dem Urlauber auch nach Vertragsabschluss berechnet werden können.<br />

3. Der Unternehmer wird vor Vertragsabschluss eventuell ausstehende einmalige Kosten des Anschlusses an das Leitungsnetz<br />

auf dem Gelände (wie Gas, Wasser, Strom, Abwasser, Telefon oder andere Leitungen oder<br />

Kabel) schriftlich bekanntgeben. Anschlusskosten werden bei Beendigung des Vertrages nicht erstattet.<br />

4. Wenn der Urlauber in Absprache mit dem Unternehmer zu den Kosten für das Anlegen des Leitungsnetzes auf dem Gelände<br />

beigetragen hat, wird der Unternehmer bei der Beendigung des Vertrages diese Kosten, unter<br />

Verrechnung einer Abschreibung von 10% pro Jahr oder dem Teil eines Jahres, erstatten.<br />

5. Der Unternehmer teilt dem Urlauber jedes Jahr drei Monate vor Ende des Vertragsjahres schriftlich mit, wie hoch die jährliche<br />

Stellplatzmiete für das kommende Jahr ist. Der Unternehmer hat ein Mal im Jahr das Recht, die jährliche Stellplatzmiete zu<br />

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erhöhen. Wenn der Preis stark erhöht wird, gilt ein Ankündigungszeitraum von vierundzwanzig Monaten, und muss der<br />

Unternehmer eine kurze Begründung für die starke Erhöhung angeben.<br />

Artikel 5: Informationen<br />

1. Einschneidende Änderungen im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Informationen müssen dem Urlauber spätestens<br />

sechs Monate vor Ende des Vertragsjahres bekanntgegeben werden.<br />

2. Wenn die Informationen deutlich von den bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Informationen abweichen, hat der<br />

Urlauber das Recht, den Vertrag ohne Kosten zu annullieren.<br />

Artikel 6: Bezahlung<br />

1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, es sei denn, es wurde anders vereinbart, und zwar unter Einhaltung der<br />

vereinbarten Fristen.<br />

2. Wenn der Urlauber, trotz vorheriger schriftlicher Mahnung, seine Zahlungsverpflichtung binnen einer zweiwöchigen Frist nach<br />

Erhalt der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit<br />

sofortiger Wirkung zu kündigen, unter Beachtung der in Absatz 3 und 4 festgelegten Bestimmungen.<br />

3. Wenn der Unternehmer den Vertrag kündigt, muss er dies dem Urlauber per Einschreiben oder mit einem persönlich<br />

ausgehändigten Brief mitteilen und ihn dabei auf die Möglichkeit hinweisen, die Kündigung rückgängig zu machen, indem er<br />

innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung seine Zahlungsverpflichtungen doch noch erfüllt.<br />

4. Wenn der Urlauber von der in Absatz 3 genannten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, ist der Unternehmer berechtigt,<br />

dem Urlauber, dem/n Miturlauber/n und/oder Dritten den Zugang zu seinem Gelände zu untersagen.<br />

5. Der Urlauber hat daraufhin die Pflicht, den Platz gemäß Artikel 13 zu räumen.<br />

6. Artikel 12, Absatz 4 findet ebenso Anwendung.<br />

7. Die dem Unternehmer bei angemessener Handlungsweise nach einer Inverzugsetzung entstandenen außergerichtlichen<br />

Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt worden ist, wird nach schriftlicher<br />

Zahlungsaufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den noch ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.<br />

Artikel 7: Annullierung<br />

1. Bei Annullierung, siehe Definition in Artikel 1 unter o, hat der Urlauber dem<br />

Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt:<br />

- bei Annullierung bis zu drei Monaten vor dem Eingangsdatum, 15% der<br />

vereinbarten jährlichen Stellplatzmiete;<br />

- bei Annullierung bis zu zwei Monaten vor dem Eingangsdatum, 50% der<br />

vereinbarten jährlichen Stellplatzmiete;<br />

- bei Annullierung bis zu einem Monat vor dem Eingangsdatum, 75% der<br />

vereinbarten jährlichen Stellplatzmiete;<br />

- bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Eingangsdatum, 90%<br />

der vereinbarten jährlichen Stellplatzmiete;<br />

- bei Annullierung am Tag des Eingangsdatums, 100% der vereinbarten<br />

jährlichen Stellplatzmiete;<br />

2. Die Entschädigung wird im entsprechenden Verhältnis abzüglich der Verwaltungskosten zurückerstattet, wenn der Platz von<br />

einem Dritten auf Empfehlung des Urlaubers und mit Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitabschnitt oder einen Teil<br />

dieses Zeitabschnitts gebucht wird.<br />

Artikel 8: Nutzung durch Dritte<br />

1. Die Nutzung eines Campingmittels und/oder des dazugehörigen Platzes durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer<br />

schriftlich seine Zustimmung dazu erteilt hat.<br />

2. An die Erteilung der Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, die dann im Voraus schriftlich festgelegt werden<br />

müssen.<br />

Artikel 9: Verkauf Campingmittel<br />

1. Der Urlauber kann jederzeit selbst sein Campingmittel verkaufen oder dabei einen von ihm gewählten fachkundigen<br />

Vermittler einschalten. Der Verkauf des Campingmittels bedeutet die Beendigung des Vertrages. Zum Zeitpunkt der<br />

tatsächlichen Lieferung des Campingmittels an den Käufer endet der Vertrag von Rechts wegen, ohne dass dieser gekündigt<br />

werden muss.<br />

2. Es steht dem Unternehmer frei, mit dem potentiellen Käufer einen Vertrag abzuschließen.<br />

3. Wenn der Unternehmer Verkaufsbedingungen stellt, muss er diese bei Vertragsabschluss aushändigen.<br />

4. Wenn der Urlauber dem Unternehmer oder einem vom Unternehmer angestellten Dritten den Auftrag erteilt, beim Verkauf<br />

des Campingmittels als Vermittler aufzutreten, setzt der Unternehmer oder ein von ihm angestellter Dritter für den Urlauber<br />

einen schriftlichen Vertrag auf, in dem die Art und der Umfang der Vermittlungsaktivitäten, der Zeitraum der Vermittlung und<br />

die Vergütung für die Vermittlung oder deren Berechnung aufgeführt sind. Die Vermittlungsvergütung muss in einem<br />

angemessenen Verhältnis zur gelieferten Leistung stehen.<br />

5. Bei Beendigung des Vertrages in Folge des Verkaufs des Campingmittels hat der Urlauber die vollständige jährliche<br />

Stellplatzmiete für den vereinbarten Tarifzeitraum zu zahlen, es sei denn, die Räumung des Platzes findet vor dem 1. Juli des<br />

laufenden Vertragsjahres statt, es wurde ein für den Unternehmer akzeptabler neuer Urlauber gefunden und es steht kein<br />

gleichwertiger Platz auf dem Gelände zur Verfügung. In diesem Fall hat der Urlauber Recht auf die Erstattung der jährlichen<br />

Stellplatzmiete für den restlichen Teil des Vertragszeitraums<br />

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Artikel 10: Beendigung des Vertrages<br />

1. Wenn der Urlauber keine Verlängerung des Vertrages wünscht, muss er spätestens zwei Monate vor Ende des laufenden<br />

Vertragszeitraums schriftlich kündigen.<br />

2. Im Todesfall des Urlaubers haben seine Miturlauber das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen. Sie müssen den Unternehmer<br />

so schnell wie möglich über ihre Entscheidung informieren. Wenn es keine Miturlauber gibt, endet der Vertrag von Rechts<br />

wegen, ohne dass dazu eine Kündigung notwendig ist. Es steht dem Unternehmer frei, mit den Erben, die nicht als Miturlauber<br />

in dem Vertrag genannt sind, einen Mietvertrag abzuschließen. Wenn kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, bekommen<br />

die Hinterbliebenen, die die Verpflichtungen des Verstorbenen übernehmen, eine angemessene Frist, den Platz leer zu<br />

übergeben. Die vorausgezahlte Miete für den restlichen Teil des Vertragszeitraums wird ihnen ab dem Zeitpunkt der Räumung<br />

erstattet, es sei denn, die Räumung findet nach dem 1. Juli des laufenden Vertragsjahres statt.<br />

3. Der Unternehmer kann den Vertrag schriftlich kündigen:<br />

a. Wenn der Urlauber, der/die Miturlauber und/oder Dritte trotz vorheriger schriftlicher Warnung die Verpflichtungen aus dem<br />

Vertrag sowie die Regeln in den dazugehörigen Informationen und/oder die Vorschriften der Behörden nicht oder unzureichend<br />

erfüllen, den Unternehmer und/oder andere Gäste belästigt, oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder der direkten<br />

Umgebung stört;<br />

b. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Warnung durch die Weise, wie er den Platz und/oder sein Campingmittel<br />

nutzt, die Bestimmung des Geländes missachtet;<br />

c. Wenn behördliche Maßnahmen den Unternehmer dazu zwingen, den Vertrag zu beenden;<br />

d. Wenn der Betrieb stillgelegt wird. Beim Verkauf des Betriebes wird der Betrieb nicht automatisch stillgelegt;<br />

e. Wenn das Campingmittel des Urlaubers trotz vorheriger schriftlicher Warnung und nach einer angemessenen Frist für die<br />

Anpassung, nicht den allgemein gültigen Sicherheitsnormen entspricht;<br />

f. Wenn das Campingmittel des Urlaubers trotz vorheriger schriftlicher Warnung in einem so schlechten Zustand ist, dass die<br />

Folgen dieses schlechten Zustandes für das Ansehen des Campingplatzes und der direkten Umgebung eine Kündigung<br />

rechtfertigen. In der schriftlichen Warnung muss der Unternehmer aufzählen, was der Urlauber innerhalb einer Frist von einem<br />

Jahr nach Unterzeichnung der schriftlichen Warnung erneuern oder anpassen muss.<br />

g. Wenn der Unternehmer eine Umstrukturierung des Geländes durchführt, bei der feste Stellplätze aufgehoben werden müssen.<br />

4. Die Kündigung durch den Unternehmer geschieht schriftlich unter Beachtung einer Frist von drei Monaten vor Ende des<br />

laufenden Vertragsjahres. Für die Kündigung aufgrund einer in Unterpunkt g des vorigen Artikels genannten Umstrukturierung<br />

gilt eine Kündigungsfrist von mindestens achtzehn Monaten.<br />

5. Im Fall einer Kündigung aufgrund einer behördlichen Maßnahme ist der Unternehmer verpflichtet, den Urlauber rechtzeitig zu<br />

informieren. Unter rechtzeitig wird verstanden: innerhalb von drei Monaten nachdem die Behörde die Maßnahme schriftlich<br />

angekündigt hat.<br />

6. a. Im Fall der Kündigung eines festen Platzes aufgrund einer Umstrukturierung ist der Unternehmer verpflichtet, dem Urlauber<br />

nach Möglichkeit einen Platz auf dem Gelände anzubieten.<br />

b. Wenn es keinen Platz gibt, hat der Urlauber Recht auf eine Entschädigung in Höhe von € 1.350,00 für Kosten, die im<br />

Zusammenhang mit dem Umzug oder dem Entfernen seines Campingmittels stehen, wenn der Urlauber während der<br />

Kündigungsfrist den Platz wie in Artikel 13 Absatz 1 aufgeführt übergibt. Er bekommt in diesem Fall auch die bereits gezahlte<br />

jährliche Stellplatzmiete für den restlichen Zeitraum, in dem er den Platz nicht mehr nutzt, erstattet. Der Unternehmer hat das<br />

Recht, die Entschädigung in Höhe von € 1.350,00 mit eventuellen Forderungen an den Urlauber zu verrechnen oder zu<br />

kompensieren. Die letzten sechs Monate der Kündigungsfrist von achtzehn Monaten kann der Urlauber seinen Platz kostenlos<br />

nutzen. Diese kostenlose Nutzung hat nur Bezug auf die Nutzung des Platzes. Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von<br />

Einrichtungen wie Gas, Wasser, Strom, Kabel, Abwasser, etc. muss der Urlauber bezahlen.<br />

c. Der unter b genannte Betrag wird jährlich mit der Indexzahl indexiert, zum ersten Mal am 1. Januar 2009.<br />

d. Der Unternehmer ist des weiteren dazu verpflichtet, den Urlauber vor Beginn einer Umstrukturierung nicht auf eine<br />

hinderliche Art und Weise durch Vorbereitungen für die Umstrukturierung in seiner Erholung zu stören.<br />

7. Wenn der Urlauber die Kündigung oder Anwendung durch den Unternehmer der in Absatz 6 genannten Regelung anficht,<br />

muss er den Unternehmer innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Kündigung schriftlich<br />

darüber informieren. Er kann die Streitigkeit spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der schriftlichen Kündigung der<br />

Konfliktkommission Freizeit und Erholung vorlegen.<br />

8. Der Unternehmer kann in dringenden Fällen dem Urlauber, Miturlaubern und Dritten untersagen, während der Zeit, bis die<br />

Konfliktkommission Freizeit und Erholung ein Urteil gesprochen hat, den Platz und das Campingmittel zu nutzen.<br />

Artikel 11: Zwischenzeitliche Beendigung<br />

1. Bei jeder zwischenzeitlichen Beendigung des Vertrages aus einem anderen als den in Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 10 Absatz<br />

2 genannten Gründen, hat der Urlauber die vollständige jährliche Stellplatzmiete für den vereinbarten Tarifzeitraum zu zahlen,<br />

exklusiv der Kosten für den Verbrauch von Gas, Wasser, Strom, Abwasser und Kabel (für den restlichen Zeitraum), es sei denn, es<br />

wird direkt ein für den Unternehmer akzeptabler anderer Urlauber gefunden, und es steht auf dem Gelände kein anderer<br />

gleichwertiger Platz zur Verfügung. In diesem Fall hat der Urlauber das bedingungslose Recht auf die Erstattung der jährlichen<br />

Stellplatzmiete für den restlichen vereinbarten Tarifzeitraum, zu berechnen ab dem ersten Tag des darauffolgenden Monats.<br />

Wenn der Unternehmer bereits früher einen Urlauber gefunden hat, der die<br />

Nutzung übernehmen möchte, dann hat dieser Vorrang.<br />

2. Das Recht auf Erstattung verfällt, wenn die Beendigung aufgrund einer schuldhaften Nachlässigkeit und/oder einer<br />

unrechtmäßigen Handlung seitens des Urlaubers erfolgte.<br />

3. Der Urlauber hat, ab dem Datum der Kündigung des Vertrags, während eines angemessenen Zeitraums die Gelegenheit, den<br />

Platz gemäß Artikel 13 zu räumen.<br />

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Artikel 12: Zwischenzeitliche Beendigung durch den Unternehmer und<br />

Räumung<br />

bei einer schuldhaften Nachlässigkeit und/oder unrechtmäßigen Handlung<br />

1. Wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln in den dazugehörigen<br />

Informationen und/oder die behördlichen Vorschriften trotz vorheriger schriftlicher Warnung nicht oder unzureichend erfüllen,<br />

dies in solchem Maße, dass dem Unternehmer billigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen, hat der<br />

Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unter Beachtung dessen, was in Absatz 2 und 3<br />

aufgeführt ist. Danach muss der Urlauber dafür sorgen, dass sein Platz und/oder Campingmittel geräumt ist und er wird das<br />

Betriebsgelände so schnell wie möglich verlassen. Die schriftliche Warnung kann in dringenden Fällen unterlassen werden.<br />

2. Der Unternehmer hat das Recht, die Nutzung des Campingmittels mit sofortiger Wirkung zu verbieten und wenn nötig die<br />

Versorgungseinrichtungen abzuschließen, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt werden. Der<br />

Unternehmer weist schriftlich auf die Punkte beim Campingmittel hin, die angepasst werden müssen. Der Urlauber bekommt<br />

dann drei Wochen Zeit, die Sicherheit des Campingmittels wieder herzustellen. Nach diesem Zeitraum von drei Wochen erstellt<br />

der Unternehmer einen Prüfbericht. Wenn das Campingmittel nach drei Wochen immer noch nicht sicher ist, hat der<br />

Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.<br />

3. Wenn der Unternehmer die zwischenzeitliche Kündigung und Räumung wünscht, hat er dies dem Urlauber per Einschreiben<br />

oder durch einen persönlich ausgehändigten Brief mitzuteilen. In diesem Brief muss der Urlauber auf die Möglichkeit<br />

hingewiesen werden, die Streitigkeit der Konfliktkommission vorzulegen sowie auf den Zeitraum, der dabei<br />

berücksichtigt werden muss.<br />

4. Wenn der Urlauber die Kündigung anficht, informiert er den Unternehmer innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt der<br />

schriftlichen Kündigung schriftlich darüber. Außerdem kann er die Streitigkeit spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem<br />

er den Unternehmer schriftlich über die Klage informiert hat, der Konfliktkommission vorlegen. Wenn der Unternehmer nicht<br />

innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Kündigung eine Antwort erhalten hat, hat er das Recht, den Platz und/oder das<br />

Campingmittel gemäß Artikel 13 zu räumen.<br />

5. Wenn der Urlauber die Kündigung des Vertrags anficht und die Streitigkeit rechtzeitig der Konfliktkommission vorgelegt hat,<br />

darf der Unternehmer die Räumung des Platzes und/oder des Campingmittels erst veranlassen, wenn die Konfliktkommission<br />

dies bestimmt hat.<br />

6. Wenn der Urlauber sich in die Kündigung gefügt hat, bekommt er während eines angemessenen Zeitraums, maximal einen<br />

Monat, die Gelegenheit, den Platz gemäß Artikel 13 zu räumen.<br />

7. Der Unternehmer kann dem Urlauber, Miturlauber(n) und/oder Dritten vom Zeitpunkt der Kündigung ab untersagen, den<br />

Platz und/oder das Campingmittel zu nutzen, wenn die Situation auf dem Gelände sonst unhaltbar werden würde, es sei denn,<br />

die Konfliktkommission bestimmt etwas anderes. Der Urlauber bleibt im Prinzip dazu verpflichtet, die vereinbarte jährliche<br />

Stellplatzmiete zu bezahlen.<br />

Artikel 13: Räumung<br />

1. Bei Beendigung des Vertrages hat der Urlauber spätestens am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums oder spätestens an dem<br />

Tag, zu dem gekündigt wurde, den Platz leer und komplett geräumt zu übergeben.<br />

2. Wenn der Urlauber seiner Räumungsverpflichtung nicht nachkommt, ist der Unternehmer nach schriftlicher Aufforderung und<br />

unter Beachtung eines angemessenen Zeitraums berechtigt, den Platz auf Kosten des Urlaubers zu räumen. Bei der schriftlichen<br />

Aufforderung muss der Unternehmer den Urlauber auf die Regeln in den Absätzen 4 und 5 hinweisen.<br />

3. Wenn der Urlauber die Beendigung des Vertrages anficht und die Streitigkeit rechtzeitig der Konfliktkommission vorgelegt<br />

hat, darf der Unternehmer nicht räumen lassen, bevor die Konfliktkommission ein Urteil darüber gesprochen hat.<br />

4. Im Fall einer Räumung durch den Unternehmer gemäß Absatz 2 gehen die gemachten Kosten der Räumung und eventuellen<br />

Lagerung auf Rechnung des Urlaubers. Die Höhe der Kosten muss angemessen sein.<br />

5. Es wird davon ausgegangen, dass der Urlauber alles, was sich nach Ende des in Absatz 2 bestimmten Zeitraums noch an dem<br />

Stellplatz befindet, nicht mehr haben möchte. Wenn der Wert das rechtfertigt, ist der Unternehmer dazu berechtigt, die<br />

entsprechenden Dinge öffentlich verkaufen zu lassen und die Kosten der Räumung und des öffentlichen Verkaufs, sowie<br />

eventuelle andere ausstehende Beträge des Urlaubers mit dem Verkaufserlös zu verrechnen, mit der Verpflichtung, dass ein<br />

eventueller Gewinn dem Urlauber mit einer spezifizierten Rechnung übergeben wird. Sollten die Kosten eines öffentlichen<br />

Verkaufs den geschätzten Ertrag übertreffen, ist der Unternehmer statt dessen zum Verkauf unterderhand berechtigt. Wenn die<br />

entsprechenden zurückgelassenen Sachen nicht in einer angemessenen Art und Weise zu verkaufen sind, ist der Unternehmer<br />

dazu berechtigt, diese als Abfall abtransportieren und vernichten zu lassen.<br />

6. Der Urlauber ist nicht haftbar für den von ihm verursachten Schaden, der bei der Räumung entstanden ist, die ihm nicht zur<br />

Last gelegt werden kann. Wenn Schaden durch Änderungen in/an/auf dem Gelände entstanden ist, den der Unternehmer<br />

verursacht hat, ist der Unternehmer haftbar.<br />

7. Der Unternehmer ist nicht haftbar für den von ihm verursachten Schaden, der bei der Räumung entstanden ist, die ihm nicht<br />

zu Lasten gelegt werden kann.<br />

Artikel 14: Gesetzgebung und Regeln<br />

1. Der Urlauber hat jederzeit dafür zu sorgen, dass das von ihm aufgestellte Campingmittel sowohl innen wie außen alle<br />

Umweltund Sicherheitsvorschriften erfüllt, die von den Behörden oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltmaßnahmen<br />

für seinen Betrieb an das Campingmittel gestellt werden (können). Der Urlauber ermächtigt durch die Unterzeichnung dieses<br />

Vertrags den Unternehmer oder dessen als solcher angewiesenen Vertreter, sich Zugang zum Campingmittel des Urlaubers zu<br />

verschaffen und das Campingmittel regelmäßig auf diese Forderungen hin zu kontrollieren. Diese Kontrolle muss zuvor vom<br />

Unternehmer schriftlich angekündigt werden.<br />

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2. LPG-Installationen (Autogas) sind auf dem Platz nur zugelassen, wenn sie sich in Motorfahrzeugen befinden und vom TÜV<br />

zugelassen sind.<br />

3. Wenn der Urlauber aus Gründen des Brandschutzes von der Gemeinde zu Präventivmaßnahmen verpflichtet ist – zum Beispiel<br />

das zur Hand haben eines zugelassenen Feuerlöschers – muss der Urlauber diese Vorschriften<br />

korrekt erfüllen.<br />

Artikel 15: Instandhaltung und Anlage<br />

1. Der Unternehmer ist verpflichtet, für den guten Zustand des Freizeitgeländes und der zentralen Einrichtungen zur sorgen.<br />

2. Der Urlauber ist verpflichtet, für den ordentlichen Zustand des Campingmittels und des dazugehörigen Platzes zu sorgen.<br />

3. Es ist dem Urlauber, dem/den Miturlauber/n und/oder Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers<br />

nicht erlaubt, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen oder Sträucher zu schneiden, Gärten anzulegen, Antennen<br />

aufzustellen, Zäune oder Trennwände aufzustellen, Verandas zu bauen, Platten, Bauwerke oder andere Einrichtungen gleich<br />

welcher Art am, auf, unter oder um das Campingmittel herum aufzustellen bzw. anzubringen.<br />

4. Der Urlauber bleibt zu jeder Zeit dafür verantwortlich, dass das Campingmittel und die in Absatz 3 genannten Einrichtungen<br />

auf eine schriftliche Bitte des Unternehmers hin umgestellt werden können.<br />

5. Die in Absatz 3 genannten Einrichtungen dürfen erst nach schriftlicher bzw. elektronischer Zustimmung des Unternehmers<br />

aufgestellt bzw. geändert werden. Außerdem müssen sie allen behördlichen Anforderungen entsprechen.<br />

Artikel 16: Haftung<br />

1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für anderen Schaden als Personenschaden und Schaden mit tödlichem Ausgang ist<br />

auf einen Höchstbetrag von € 455.000,- pro Vorfall beschränkt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich dagegen zu versichern.<br />

2. Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dies ist die Folge<br />

von Mängeln, die dem Unternehmer zur Last gelegt werden können.<br />

3. Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder andere Formen höherer Gewalt haftbar.<br />

4. Der Unternehmer ist für Störungen in seinem Teil der Versorgungseinrichtungen haftbar, es sei denn, es handelt sich um<br />

höhere Gewalt oder diese Störungen stehen im Zusammenhang mit der Leitung ab dem Abnahmepunkt des Urlaubers.<br />

5. Der Urlauber ist für Störungen in dem Teil der Versorgungseinrichtungen ab dem Abnahmepunkt des Urlaubers haftbar, es sei<br />

denn, es handelt sich um höhere Gewalt.<br />

6. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schaden, der durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen<br />

durch ihn selbst, den/die Miturlauber und/oder Dritte verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt, der dem Urlauber,<br />

dem/den Miturlauber/n und/oder Dritten zur Last gelegt werden kann.<br />

7. Der Unternehmer ist verpflichtet, wenn ihm vom Urlauber Belästigungen durch andere Urlauber gemeldet werden, passende<br />

Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Artikel 17: Konfliktregelung<br />

1. Auf alle Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag ist das niederländische Recht anwendbar. Ausschließlich die<br />

Konfliktkommission oder ein niederländisches Gericht ist befugt, diese Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen. Unbeschadet der<br />

Bestimmungen in Absatz 3 bleibt in den Fällen, in denen die Bedingungen von der Konfliktkommission sprechen, das Recht, ein<br />

Zivilgericht anzurufen, unberührt.<br />

2. Streitigkeiten zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung des Vertrags,<br />

für die diese Bedingungen gelten, können sowohl vom Urlauber als auch vom Unternehmer der Konfliktkommission Freizeit und<br />

Erholung (Geschillencommissie Recreatie), Postbus 90600, 2509 LP ‘s-Gravenhage (Besucheradresse: Borderwijklaan 46, 2591 XR<br />

‘s-Gravenhage) vorgelegt werden.<br />

3. Der Urlauber hat seine Klage innerhalb von vier Wochen nach Auftreten der Streitigkeit schriftlich dem Unternehmer vorlegen.<br />

Danach muss der Urlauber die Streitigkeit spätestens zwei Monate, nachdem er seine Klage dem Unternehmer vorgelegt hat,<br />

schriftlich bei der Konfliktkommission anhängig machen, unter Nennung der Namen und Adressen des Urlaubers und des<br />

Unternehmers und einer klaren Beschreibung der Streitigkeit und der Forderung. Wenn der Urlauber die Streitigkeit der<br />

Konfliktkommission vorgelegt hat, ist der Unternehmer an diese Entscheidung gebunden, wobei<br />

die Bestimmungen in Artikel 12 Absatz 4 unberührt bleiben.<br />

4. Klagen, die nicht innerhalb der in Absatz 3 aufgeführten Fristen vorgelegt bzw. anhängig gemacht worden sind, werden von<br />

der Konfliktkommission dennoch in Behandlung genommen, es sei denn der Unternehmer besteht bei der Konfliktkommission<br />

auf der Nichtzulässigkeit.<br />

5. Die Konfliktkommission ist nicht befugt, eine Streitigkeit zu behandeln, die sich auf eine Klage über Krankheit,<br />

Körperverletzung, Tod oder auf die Nichtzahlung einer Rechnung, der keine materiellen Klage zugrunde liegt,<br />

bezieht.<br />

6. Wenn der Unternehmer der Konfliktkommission eine Streitigkeit vorlegt, wird die Konfliktkommission diese Streitigkeit erst<br />

behandeln, nachdem der Urlauber innerhalb eines Monats schriftlich erklärt hat, dass er das Urteil der Konfliktkommission<br />

anerkennen wird und er den eventuell ausstehenden (Rest)Betrag bei der Konfliktkommission deponiert hat.<br />

7. Wenn der Urlauber der Konfliktkommission eine Streitigkeit vorlegt, wird die Konfliktkommission diese Streitigkeit erst<br />

behandeln, nachdem der Urlauber den dem Unternehmer eventuell geschuldeten (Rest)Betrag bei der Konfliktkommission<br />

deponiert hat. Der Urlauber hat diesen Betrag innerhalb eines Monats auf ein von der Konfliktkommission anzugebendes Konto<br />

einzuzahlen. Wenn der Urlauber den Betrag nicht rechtzeitig überwiesen hat, wird davon ausgegangen, dass er das Urteil der<br />

Konfliktkommission nicht anerkennen will.<br />

8. Für die Behandlung einer Streitigkeit ist eine Gebühr zu bezahlen.<br />

9. Für die Behandlung von Streitigkeiten wird auf die Geschäftsordnung<br />

Konfliktkommission Freizeit und Erholung (Reglement Geschillencommissie Recreatie) hingewiesen.<br />

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Artikel 18: Erfüllungsgarantie<br />

1. RECRON wird die Verpflichtungen eines RECRON-Mitglieds dem Urlauber gegenüber, die ihm in einer verbindlichen<br />

Entscheidung der Konfliktkommission auferlegt worden sind, unter den in diesem Artikel<br />

aufgeführten Bedingungen übernehmen, wenn der betreffende Unternehmer diese nicht innerhalb der dafür in der<br />

verbindlichen Entscheidung angegebenen Frist erfüllt hat.<br />

2. Die Erfüllungsgarantieregelung gilt nicht, wenn dem Unternehmer Zahlungsaufschub gewährt wurde, er bankrott gegangen ist<br />

oder seine Betriebsaktivität beendet hat, bevor der Urlauber die formalen Bedingungen für das Anhängigmachen der Streitigkeit<br />

erfüllt hat.<br />

3. Falls dem Unternehmer Zahlungsaufschub gewährt wurde oder der Unternehmer bankrott gegangen ist, übernimmt RECRON<br />

die Verpflichtungen des Unternehmers bis zu einem Maximum von € 2.500,- pro Streitigkeit.<br />

Diese Verpflichtung gilt nur im Hinblick auf verbindliche Entscheidungen für Angelegenheiten, die zur Zeit des<br />

Zahlungsaufschubs oder des Bankrotts bei der Konfliktkommission anhängig waren. Das bedeutet, dass der Urlauber<br />

den Fragebogen ausgefüllt und unterzeichnet zurückgeschickt hat, das Klagegeld bezahlt hat und die eventuell notwendige<br />

Deponierung ausgeführt hat.<br />

4. Falls der Unternehmer die verbindliche Entscheidung der Konfliktkommission nicht befolgt und diese Entscheidung darin<br />

besteht, eine Entschädigung zuzahlen, dann übernimmt RECRON gegen Abtretung dieser Forderung die Zahlungsverpflichtung<br />

bis zu einem Gesamtbetrag von maximal € 5.000,-- pro Streitigkeit. Des weiteren ersetzt RECRON die Kosten des<br />

Rechtsbeistands, wenn diese angemessen sind. Revisionsverfahren sind davon ausgeschlossen.<br />

RECRON darf sich auch dafür entscheiden, anstatt der Kosten für den Rechtsbeistand, dem Urlauber den Gesamtbetrag zu<br />

bezahlen.<br />

5. Falls der Unternehmer die verbindliche Entscheidung der Konfliktkommission bezüglich eines Gebots oder Verbots nicht<br />

befolgt, dann hat der Urlauber die Wahl, die Befolgung der verbindlichen Entscheidung vor Gericht einzufordern oder die<br />

Konfliktkommission zu bitten, statt dessen eine Entschädigungssumme festzulegen, die dem Urlauber zukommen muss. Die<br />

Erfüllungsgarantie von RECRON besteht darin, dass, wenn der Urlauber die Befolgung der verbindlichen Entscheidung vor<br />

Gericht einfordert, RECRON bis maximal € 2.500,-- pro Streitigkeit zu den Kosten für den Rechtsbeistand beiträgt.<br />

Revisionsverfahren sind hiervon ausgeschlossen. Entscheidet sich der Urlauber statt dessen für eine Entschädigung, dann<br />

gelten die Bestimmungen in Absatz 4 dieses Artikels, falls der Unternehmer auch ein verbindliches Urteil der Konfliktkommission<br />

in dieser Angelegenheit nicht befolgt.<br />

6. Falls ein Unternehmer die verbindliche Entscheidung der Konfliktkommission in Sachen einer Umstrukturierung nicht befolgt,<br />

dann besteht die Erfüllungsgarantie darin, dass RECRON, wenn der Urlauber die Befolgung der verbindlichen Entscheidung vor<br />

Gericht einfordert, bis maximal € 2.500,-- pro Streitigkeit zu den Kosten für den Rechtsbeistand beiträgt. Revisionsverfahren sind<br />

hiervon ausgeschlossen.<br />

7. Falls der Unternehmer die verbindliche Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nach deren Datierung dem Zivilgericht zur<br />

Prüfung vorgelegt hat, wird die eventuelle Befolgung der verbindlichen Entscheidung durch den Unternehmer und durch<br />

RECRON ausgesetzt, bis der Zivilrichter ein Urteil gesprochen hat.<br />

8. Für die Anwendung der Erfüllungsgarantie ist es erforderlich, dass der Urlauber dies schriftlich bei RECRON beantragt.<br />

Artikel 19: Änderungen<br />

Änderungen in den RECRON-Bedingungen können ausschließlich im Einverständnis mit den Verbraucherorganisationen, die in<br />

diesem Fall durch den ANWB und den Consumentenbond vertreten werden, zustande kommen.<br />

Artikel 20: Anwendbarkeit<br />

1. Der Unternehmer ist verpflichtet, diese Bedingungen ab dem 1. Januar 2008 auf alle Verträge anwendbar zu erklären.<br />

2. Innerhalb des laufenden Vertragsjahres 2007 ist der Unternehmer verpflichtet, diese Bedingungen dem Urlauber zu<br />

übergeben oder zuzuschicken.<br />

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Parkvorschriften Vakantiepark de Meerpaal<br />

Ausgabe Januar 2011<br />

Anfüllend auf die zertifitierte Pacht und der Recron Bedingungen (2008) für feste Standorte, gelten auf dem<br />

Vakantiepark de Meerpaal folgende Regeln:<br />

ALLGEMEIN<br />

Die kommunalen Verordnungen sind Teil der Parkvorschriften. Aenderungen der Adresse, Telefonnummer oder Anzahl der<br />

Familienmitglieder sollten zeitig bei der Rezeption gemeldet werden. Falls die Parkbedingungen in einem bestimmten Fall nicht<br />

vorgesehen sind, werden Sie gebeten mit der Direktion Kontakt aufzunehmen.<br />

Die Őffnungszeiten der Rezeption sind bei dieser angegeben. Saisonsbedingt können sich diese verändern. Bei dringenden<br />

Fällen koennen Sie die Sprechanlage bei der Rezeption benutzen.<br />

ZUGANG ZUM GELÄNDE MIT DEM AUTO<br />

Um auf das Gelände des Vakantiepark de Meerpaal kommen zu können, benötigt jedes Auto eine Karte für die Schranke. Diese<br />

Karte können Sie kostenlos bei der Rezeption erhalten.<br />

Bei Verlust oder Diebstahl können Sie eine neue Karte anfragen. Die Kosten hierfür betragen Euro 20,=. Ein Unterteil des<br />

Mietvertrages ist freier Zugang zum Gelände für 1 Auto. Das Weitergeben der Schrankenkarte an Dritte (nicht<br />

Familienmitglieder) sehen wir als Missbrauch und kann demzufolge eine Blockierung der Karte als Folge haben.<br />

VERKEHR<br />

Auf dem gesamten Gelände gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10kmh.<br />

Mopeds sind nur zwischen 7h und 23h zugelassen und dann auch nur, um auf das Gelände zu dem eigenen Standplatz zu<br />

gelangen (oder um das Gelände verlassen zu wollen).<br />

Mopeds müssen Schritttempo fahren.<br />

Unnötiges Herumfahren führt zum Verbot des Zugangs mit dem Moped.<br />

Zwischen 23h und 7h ist motorisierter Verkehr verboten.<br />

SCHRANKE UND ZAUN<br />

Die Schranke ist zwischen 23h und 8h geschlossen. Beim Eingang des Parkes kann Tag und Nacht geparkt werden. Es ist dann<br />

nicht möglich bei Ihrem Chalet zu parken. Bei der Ein und – Ausfahrt des Parkes muss die Schrankenkarte benutzt werden. Der<br />

Zaun, Fussgängerweg zum Strand, ist zwischen 22h30 und 07h30 geschlossen.<br />

MIETE UND SONSTIGE ZAHLUNGEN<br />

Die Zahlung der Miete des Chalets auf dem Resort steht in dem Mietvertrag der mit dem Mieter vereinbart ist/wird.<br />

Preisänderungen für die Servicekosten für das kommende Jahr, bezugnehmend auf die Tarife des Vakantiepark de Meerpaal,<br />

werden spätestens 3 Monate vor dem Ende des Kalender Jahres schriftlich angekündigt. Änderungen der Gebühren, Steuern und<br />

Standardtarife, welche durch die Regierung auferlegt werden, werden, falls durch den Erholungsuchenden zu begleichen, ohne<br />

schriftliche Vorankündigung berechnet.<br />

AUF DEM VAKANTIEPARK DE MEERPAAL SIND FOLGENDE PUNKTE<br />

NICHT ERLAUBT:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Boote, Anhänger etc. auf der Strasse, dem Strassenrand, dem Rasen oder auf den Parkplätzen für Autos zu parken<br />

(siehe auch Einrichtung, Wartung und Nutzung des festen Platzes).<br />

Autos auf der Fahrbahn, dem Strassenrand oder auf dem Rasen zu parken.<br />

Strassenränder zu beschädigen, zu markieren oder beim Standplatz zu beziehen.<br />

Arbeiten an der Infrastruktur des Vakantiepark de Meerpaal aus zu führen (oder ausführen zu lassen) und/oder diese<br />

zu beschädigen.<br />

Life Musik oder Musik mit Hilfe von technischer Apparatur und somit Lärmbelästigung darstellt.<br />

Verhalten aufweisen, welches für die Umgebung als störend empfunden wird.<br />

Müll an Orten zu deponieren, die nicht dafür vorgesehen sind.<br />

Boden und/oder Gewässer zu verschmutzen.<br />

Feuer (auch keine Feuerkörbe etc.) auf dem Gelände und/oder auf den Standplatz. Ein Grill für den eigenen Gebrauch<br />

ist erlaubt (falls nicht störend für die Umgebung).<br />

Kinder in oder um die Toilettengebäude spielen zu lassen.<br />

In den Toilettengebäuden zu rauchen, Haustiere mit hinein zu nehmen, Toiletten zu verschmutzen oder für andere<br />

Zwecke zu benutzen als vorgesehen.<br />

Trunkenheit in der Offentlichkeit.<br />

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Gas/Wasser/Elektrizität etc.<br />

Folgende Lieferbedingungen sind zutreffend:<br />

Die Verfügbarkeit und der Ge- und Verbrauch von Gas, Wasser, Elektrizität, Kanalisation, Kabel TV, Internetverbindung und<br />

Millieu sind nur teilweise in der Miete inbegriffen. Unter den folgenden Voraussetzungen stellt Vakantiepark de Meerpaal diese<br />

zur Verfügung.<br />

Gas: Für die Chalets ist die Gasversorgung ausreichend und im Mietvertrag vermerkt. Abgefülltes Gas in dafür vorgesehene<br />

Behälter und/oder Heizöl ist nicht vorhanden und auch nicht erlaubt auf dem Terrain der Chalets.<br />

Wasser: Der Anschluss auf die Wasserverteilung des Vakantiepark de Meerpaal ist im Mietvertrage vermerkt.<br />

Elektrizität: Der Anschluss auf das Eletrizitätsnetz des Vakantiepark de Meerpaal ist im Mietvertrag vermerkt.<br />

Kanalisation: Der Anschluss an die Kanalisation ist im Mietvertrag vermerkt.<br />

Kabel TV: Eine zentraler Anschluss ist im Mietvertrag vermerkt.<br />

Telefon: Kein zentraler Anschluss. Eine eventuelle Anschlusspflicht kann nicht geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit von<br />

konkurierenden, wireless Verbindungen macht ein Netzwerk überfluessig.<br />

Internet: Ein zentraler Anschluss sorgt dafür, dass auf dem Vakantiepark de Meerpaal ein Wi-Fi Sytem vorhanden ist. Die<br />

Wartung wird durch eine spezialisierte Firma wahrgenommen. Mehr Information und Anschlussbedingungen erhalten Sie bei der<br />

Rezeption.<br />

KOSTEN<br />

Gas: Der Tarif für 1 M3 Gas ist im Mietvertrag aufgeführt.<br />

Wasser: Der Tarif für 1 M3 ist im Mietvertrag vermeldet.<br />

Elektrizität: Het tarief van een Kwh is opgenomen in de huurovereenkomst.<br />

Abwasser: In Übereinstimmung mit den Tarifen der Gemeinde und Millieu. Sind in den Servicekosten enthalten.<br />

Wi-Fi: Es wird kein Tarif berechnet.<br />

Telefon: Vakantiepark de Meerpaal bietet keine Verbindung an. Es befindet sich eine Telefonzelle auf dem Gelände.<br />

Milieu: Das Entfernen und Entsorgen der Abfälle aus den dafür vorgesehenen Behältern auf dem Terrain ist in den Servicekosten<br />

enthalten und wird durch Vakantiepark de Meerpaal übernommen.<br />

UNTERVERMIETUNG<br />

Falls, ausser Ihrer Familie, andere Personen in Ihrem Chalet verbleiben, (auch ausser Haus wohnende Kinder fallen hierunter),<br />

dann müssen sich diese bei der Rezeption melden. Kosten für Übernachtung müssen für diese Personen nicht bezahlt werden.<br />

Untervermietung, ausser an Eltern, Grosseltern oder Kindern, ist nicht gestattet.<br />

Der zukünftige Chalet Eigentümer kann jedoch zu Beginn jedes Kalenderjahres max. 3 Personen und deren Familie beim<br />

Vakantiepark de Meerpaal anmelden. (nur im Voraus möglich !) Vakantiepark de Meerpaal wird dann diese Personen + Familie<br />

ins Computersystem aufnehmen und als ¨Gastbenutzer¨ verzeichnen. Diese brauchen die Übernachtungskosten nicht zu<br />

begleichen.<br />

HAUSTIERE<br />

Haustiere der Erholungssuchenden sind erlaubt, insofern diese keine Störung für andere darstellen. Sie müssen an der kurzen<br />

Leine gehalten werden und dürfen sich nicht frei auf dem Gelände bewegen. Haustiere dürfen nur ausserhalb des Geländes ihr<br />

¨Geschäft¨ verrichten. Exkremente die doch auf dem Gelände des Vakantiepark de Meerpaal landen, müssen durch den<br />

Eigentümer des Haustieres unverzüglich entfernt werden. Bei wiederholten Beschwerden oder Störung, behält sich die Direktion<br />

das Recht den Zugang zum Gelände zu verbieten.<br />

VERKAUF VON WAREN DURCH DEN ERHOLUNGSSUCHENDEN AN DRITTE<br />

Das Aufbewahren und/oder Verkaufen von welcher Ware denn auch, ist auf dem Gelände des Vakantiepark de Meerpaal, ohne<br />

schriftliche Zustimmung der Direktion, nicht erlaubt.<br />

MÜLL (U.A. GARTENABFÄLLE), KLEINER, GEFÄHRLICHER ABFALL UND<br />

GLAS<br />

Müll wird in ordnungsgemässe und geschlossene Plastiksäcke in die dafür bestimmten Container deponiert.<br />

Sperrmüll (z.B. Möbel), Glas, Gartenabfälle, Steine, Papier und Pappe wird in die dafür bestimmten Container deponiert.<br />

Kleiner, chemischer Abfall wie z.B. Akkus, Batterien, Farbreste, Altöl etc. wird auf die dafür bestimmten Plätze deponiert<br />

(Information bei der Rezeption).<br />

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Es ist nicht erlaubt die Container des Vakantiepark de Meerpaal für Müll, Sperrmüll, chemische Abfälle und Glas, das von<br />

anderswo kommt, zu gebrauchen.<br />

Für den Transport von Kühl- und Gefriertruhen, (Teile eines) Wohnwagen und grosse Mengen Gartenabfälle sind Sie selber<br />

verantwortlich.<br />

EINTEILUNG, PFLEGE UND GEBRAUCH FESTER STANDPLÄTZE<br />

Folgende Punkte sind verboten:<br />

entstellende Objekte, worunter das Anbringen von Reklame (unter Ausnahme mit Zustimmung der Direktion) oder<br />

den Platz mit künstlichem Licht zu versehen, das störend für die Umgebung ist.<br />

in Konflikt mit den Regeln der Gemeinde Gebäude zu platzieren. In diesem Zusammenhang wird spezifisch nach dem<br />

freistehendem Abstellraum von 5m2 verwiesen. Ein zweiter Abstellraum ist nicht erlaubt.<br />

in Konflikt mit den Brandschutzregeln der Gemeinde Veere zu kommen.<br />

die (grüne) Grenze an allen Seiten des Grundstückes zu entfernen, diese ist ein Teil des Parkes. Die Pflege hierfür<br />

übernimmt Vakantiepark de Meerpaal. Die Pflege der Bäume auf dem Gelände und der festen Standorte geschieht<br />

durch oder im Namen des Vakantiepark de Meerpaal.<br />

den Rasen durch eine Gartenfirma oder Gärtner pflegen zu lassen. Dafür müssen Sie selber Sorge tragen oder das<br />

Personal des Vakantiepark de Meerpaal wird es für Sie tun.<br />

das Anbringen einer Antenne für Ihren Fernsehanschluss auf oder an Ihrem Chalet, im Garten ist es erlaubt.<br />

Gebrauch eines anderen Kamins (Gas oder elektrisch) oder Ofens.<br />

bei eine evtl. Neueinteilung eines Standortes muss der Gast für eine gute Regenwasserabfuhr sorgen.<br />

Vakantiepark de Meerpaal will auf dem Gelände des Parks nur Pflanzen aus der Region benutzen. Eine Liste dieser Pflanzen<br />

erhalten Sie bei der Rezeption.<br />

DIEBSTAHLPRÄVENTION<br />

Während der Abwesenheit des Gastes, wird erwartet, dass er Vorsichtsmassnahmen gegen Diebstahl nimmt. Bei längerer<br />

Abwesenheit (z.B. die Wintersaison), müssen Gegenstände wie Gartensets, Partyzelte, Fahrräder etc. vom Platz entfernt werden.<br />

Bild- und Ton Apparatur sollte an anderer Stelle aufbewahrt werden.<br />

KANALISATION<br />

Es ist verboten Gegenstände in die Toilette zu werfen, die zu Verstopfung führen koennen. Bei Missbrauch werden Ihnen die<br />

Kosten in Rechnung gestellt.<br />

PRÄVENTION VON FROSTSCHÄDEN<br />

Um Frostschäden Ihres Ferienobjektes und dessen Inventars und Installation zu vermeiden, muss der Gast dafür sorgen, dass es<br />

frostfrei bleibt. Als Alternative trägt er dafür Sorge, dass während der Wintermonate sein Ferienobjekt mit dazu<br />

gehörendem Inventar genügend geschützt ist.<br />

Während der Wintersaison wird sich Vakantiepark de Meerpaal um das Managment Ihres Ferienobjektes kümmern. Dieser<br />

Service ist in den jährlichen Servicekosten inbegriffen.<br />

BRANDSCHUTZ<br />

Feuerlöscher finden Sie auf diversen Plätzen des Geländes. Bei Missbrauch werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt. Im<br />

Falles eines Brandes müssen Sie sofort die Rezeption oder den Eigentümer warnen. Falls nötig 112 anrufen. Werfen Sie nie<br />

brennende Rauchwaren weg ! Die Folgen können katastrophal sein.<br />

GARTENREGLEMENT<br />

Sie können Ihren Garten anlegen wie Sie möchten, sofern Sie oben genannte Bedingungen (unter Einteilung, Pflege und<br />

Gebrauch fester Standplätze) einhalten. Ein Abstellraum mit einer Oberfläche von 5m2 ist erlaubt. Ein zweiter Abstellraum ist<br />

nicht möglich.<br />

Ausserdam darf nur eine max. Oberfläche von 25% des Grundstückes bepflastert werden.<br />

Der Gast sollte sich kooperativ aufstellen, falls Arbeiten, jeglicher Art, durch das Personal oder Dritte, im Auftrag des<br />

Vakantiepark de Meerpaal, ausgeführt werden.<br />

Zoutelande, 2012<br />

Vakantiepark de Meerpaal<br />

<strong>Hof</strong> <strong>Zoutendaele</strong> / Vakantiepark de Meerpaal<br />

info@hofzoutendaele.nl / www.hofzoutendaele.nl


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Vakantiepark de Meerpaal<br />

Werendijkseweg 14<br />

4374 NB Zoutelande<br />

+31 (0)118 – 561300<br />

info@hofzoutendaele.nl<br />

www.hofzoutendaele.nl<br />

Zoutelande 2012<br />

Unter Vorbehalt von Druck, Setz-, Text und Übersetzungsfehlern<br />

Versie: Januar 2013

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