23.11.2013 Aufrufe

Einkommen - Ainbetriebsrat.de

Einkommen - Ainbetriebsrat.de

Einkommen - Ainbetriebsrat.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

arbeitskreis<br />

ingenieure und<br />

naturwissenschaftler e.V.<br />

Info Nr. 1016 Dezember 2004<br />

<strong>Einkommen</strong><br />

Das <strong>Einkommen</strong> (Gehalt) ist bei Angestellten im Tarifkreis<br />

die Vergütung für einen Kalen<strong>de</strong>rmonat bei <strong>de</strong>r<br />

im bayerischen Manteltarifvertrag (MTV) bzw. Arbeitsvertrag<br />

ausgewiesenen Arbeitszeit. Es setzt sich min<strong>de</strong>stens<br />

aus <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Teilen Tarifgehalt und Leistungszulage<br />

zusammen. Eine freiwillige dritte Gehaltskomponente<br />

ist die sog. Son<strong>de</strong>rzulage. Aufschluss<br />

über die Zusammensetzung <strong>de</strong>s Gehalts gibt<br />

die »Gehaltsmitteilung«. Sie ist Bestandteil <strong>de</strong>s Arbeitsvertrages<br />

und sollte <strong>de</strong>shalb sorgfältig aufbewahrt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Im EFA-Kreis entspricht das Monatseinkommen <strong>de</strong>m<br />

Vertragsgehalt.<br />

(siehe dazu Info Nr. 1041 Gehaltstabellen)<br />

Tarifgehalt Bayern<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s Tarifgehalts richtet sich nach <strong>de</strong>r Gehaltsgruppe<br />

und <strong>de</strong>r Gruppenzugehörigkeitsdauer<br />

(Gruppenjahr). Für die Gehaltsgruppe sind die Tätigkeiten,<br />

mit <strong>de</strong>nen ein Angestellter überwiegend beschäftigt<br />

wird, maßgebend. Die Gruppenjahre berücksichtigen<br />

die Beschäftigungsjahre (auch bei einem<br />

frem<strong>de</strong>n Arbeitgeber) in einer Gehaltsgruppe. Die<br />

nächste <strong>de</strong>r insgesamt vier Gruppenjahresstufen beginnt<br />

am Ersten <strong>de</strong>s Monats nach einem vollen<strong>de</strong>ten<br />

Gruppenjahr.<br />

Rückt ein Angestellter in eine höhere Gehaltsgruppe<br />

auf, beginnen die Gruppenjahre ab <strong>de</strong>m Monat <strong>de</strong>s<br />

Wechsels neu zu zählen.<br />

Leistungszulage im Tarifkreis Bayern<br />

Min<strong>de</strong>stens einmal im Kalen<strong>de</strong>rjahr wird aufgrund einer<br />

Leistungsbeurteilung mit einer Punktebewertung<br />

von 0...100 Punkten eine Leistungszulage festgesetzt.<br />

Der Wert eines Punktes ist 0,19% vom Tarifgehalt. Bei<br />

einer Punktzahl von 100 erreicht die Zulage damit<br />

19%. Nach einer tariflichen Anhebung <strong>de</strong>r Gehälter ist<br />

die Leistungszulage ebenfalls anzupassen.<br />

(siehe dazu Info Nr. 1044 Leistungsbeurteilung)<br />

Urlaubsentgelt im Tarifkreis Bayern<br />

Während <strong>de</strong>s Urlaubs wird im Tarifkreis kein Gehalt,<br />

son<strong>de</strong>rn Urlaubsentgelt gezahlt. Dies setzt sich aus<br />

<strong>de</strong>m einfachen und <strong>de</strong>m zusätzlichen Urlaubsgeld zusammen.<br />

Das einfache Urlaubsgeld errechnet sich<br />

aus <strong>de</strong>m durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt <strong>de</strong>r<br />

letzten drei Kalen<strong>de</strong>rmonate vor Beginn <strong>de</strong>s Urlaubs.<br />

Das zusätzliche Urlaubsgeld sind 50% aus <strong>de</strong>m<br />

durchschnittlichen Arbeitsverdienst <strong>de</strong>r letzten drei<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonate.<br />

Bruttomonatsgehalt: Gesamtverdienst + Zulagen und Zuschläge,<br />

wie z.B. außertarifliche Zulagen, Leistungszulagen, Schmutz- und<br />

Erschwerniszulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.<br />

Nicht dazu zählen Son<strong>de</strong>rzahlungen, wie z.B. Überstun<strong>de</strong>nvergütung<br />

und -zuschläge.<br />

Hinweis: Wird Urlaub in zwei Teile geteilt, z.B. durch einen in die<br />

Mitte gelegten Gleitzeittag unterbrochen, gelten für bei<strong>de</strong> „Teilurlaube“<br />

zwei verschie<strong>de</strong>ne Beginnstichtage. Liegen diese in zwei verschie<strong>de</strong>nen<br />

Kalen<strong>de</strong>rmonaten, können sich auch zwei verschie<strong>de</strong>ne<br />

Entgeltbeträge ergeben.<br />

(Einzelheiten siehe Info Nr. 1029 Urlaub)<br />

einfaches Urlaubsgeld (je Urlaubstag):<br />

Summe <strong>de</strong>r letzten 3 Bruttomonatsgehälter<br />

3 Monate * 5 Tage/Woche * 4,35 Wochen<br />

zusätzliches Urlaubsgeld (je Urlaubstag):<br />

einfaches Urlaubsgeld * 0,5<br />

Son<strong>de</strong>rzulage im Tarifkreis<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>n tarifvertraglich abgesicherten Gehaltsanteilen<br />

kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber eine Son<strong>de</strong>rzulage<br />

zum Gehalt auszahlen. Sie ist wi<strong>de</strong>rruflich und kann<br />

je<strong>de</strong>rzeit ohne Begründung gekürzt, gestrichen o<strong>de</strong>r<br />

erhöht wer<strong>de</strong>n. Häufige Anlässe für Kürzungen (Anrechnungen)<br />

sind Tariferhöhungen, Gruppenjahressprünge<br />

o<strong>de</strong>r Höhergruppierung. Kürzungen o<strong>de</strong>r<br />

Streichungen können aber auch als Disziplinierungsinstrument<br />

benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Anteiliges 13. Monatsgehalts für Tarifangestellte<br />

Die Angestellten im Bay. MTV (nicht Ergänzungstarifvertrag),<br />

die am Auszahlungstag in einem ungekündigten<br />

Beschäftigungsverhältnis von min<strong>de</strong>stens (ununterbrochen)<br />

6 Monaten stehen, erhalten ein anteiliges<br />

13. Monatsgehalt, gestaffelt nach <strong>de</strong>r Firmenzugehörigkeit<br />

(siehe Tabelle)<br />

Betriebs-Zugehörigkeit<br />

6 Monate 25%<br />

12 Monate 35%<br />

24 Monate 45%<br />

36 Monate 55%<br />

Grundlage zur Berechnung ist das durchschnittliche<br />

Gehalt <strong>de</strong>r letzten drei Monate ohne Mehrarbeitsvergütung<br />

und –Zuschläge. Da das anteilige 13. Monatsgehalt<br />

mit <strong>de</strong>m Novembergehalt ausbezahlt wird, sind<br />

dies die Monate August bis Oktober.<br />

Angestellte, die wegen Erwerbs- o<strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit,<br />

wegen Erreichen <strong>de</strong>r Altersgrenze o<strong>de</strong>r aufgrund<br />

Kündigung zwecks Inanspruchnahme eines vorgezogenen<br />

Altersruhegel<strong>de</strong>s aus <strong>de</strong>m Beruf ausschei<strong>de</strong>n,<br />

erhalten eine anteilige Leistung.<br />

Wenn das Arbeitsverhältnis kraft Gesetz o<strong>de</strong>r Vereinbarung<br />

ruht, so erhalten die Arbeitnehmer keine Leistungen,<br />

ruht es im Kalen<strong>de</strong>rjahr nur teilweise, so erhalten<br />

sie eine anteilige Leistung.<br />

ain e.V. Email: ain-info@ain-verein.<strong>de</strong> Seite 1<br />

Redaktion: F&P oHG für ain e.V. Quelle: Betriebsgruppe Siemens München Hofmannstr.


Jahreszahlung<br />

Die Betriebsvereinbarung „Jahreszahlung“ wur<strong>de</strong> im<br />

August 1996 neu abgeschlossen. Der Grundbetrag<br />

wird mit <strong>de</strong>m Unternehmensfaktor UF multipliziert. Der<br />

UF wird jährlich vom Vorstand En<strong>de</strong> November neu<br />

festgelegt wird. Für ÜT gilt die individuelle Punktezahl.<br />

Der UF dürfte sicherlich in Zukunft weit unter <strong>de</strong>n Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>npunkten<br />

liegen entsprechend <strong>de</strong>m Sprichwort<br />

vom letzten, <strong>de</strong>n die Hun<strong>de</strong> beißen. Die Auszahlung<br />

erfolgt dann En<strong>de</strong> Januar mit <strong>de</strong>m Gehalt. Im TK vorausgesetzt,<br />

dass am 30.9. <strong>de</strong>s abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

7 volle Jahre Betriebszugehörigkeit erfüllt<br />

sind.<br />

Tarifgruppe<br />

Bayern<br />

Grundbetrag<br />

€<br />

I a, b II III IV, V VI VII<br />

30,68 40,90 40,90 51,13 51,13 61,36<br />

40-Stun<strong>de</strong>n-Vertrag<br />

Für Arbeitsverträge mit einer individuell längeren Arbeitszeit,<br />

als tarifvertraglich festgelegt, z.B. beim 40-<br />

Std-Vertrag wird das Monatsgehalt entsprechend <strong>de</strong>r<br />

zusätzlichen Stun<strong>de</strong>nzahl hochgerechnet:<br />

Monatsgehalt incl. Leistungszulage erhöht um <strong>de</strong>n<br />

Faktor 40/35.<br />

Nicht alles gesichert<br />

Tarifgehalt und Leistungszulage sind durch Tarifvertrag<br />

weitgehend abgesichert. Eine Kürzung <strong>de</strong>r tariflichen<br />

Eingruppierung ist nur über eine Än<strong>de</strong>rungskündigung<br />

möglich. Hierzu muss <strong>de</strong>r Betriebsrat gehört<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Betroffene kann sich anschließend gerichtlich<br />

zur Wehr setzen.<br />

Zu einer beabsichtigten Leistungszulagenkürzung haben<br />

Mitarbeiter und/o<strong>de</strong>r Betriebsrat ein Einspruchsrecht.<br />

Kommt es zu keiner Einigung, muss zwischen<br />

Arbeitgeberverband und <strong>de</strong>r Gewerkschaft eine Einigung<br />

erzielt wer<strong>de</strong>n. Ist <strong>de</strong>r Betroffene we<strong>de</strong>r AIN / ain<br />

noch IGM-Mitglied, entfällt diese Möglichkeit, d.h. <strong>de</strong>r<br />

» Unorganisierte « ist auf eine innerbetriebliche Einigung<br />

angewiesen.<br />

Vermögenswirksame Leistung für Tarifangestellte<br />

Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen<br />

entsteht erstmals mit <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s 7. Monats einer<br />

ununterbrochenen Betriebs- o<strong>de</strong>r Unternehmenszugehörigkeit.<br />

Sie beträgt für je<strong>de</strong>n Arbeitnehmer<br />

€ 26,59 je Monat, für Teilzeitbeschäftigte entsprechend<br />

anteilig, für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> € 13,29.<br />

Für die neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r gelten Son<strong>de</strong>rregelungen bis 31.12.04.<br />

Der Arbeitnehmer kann zwischen <strong>de</strong>m im § 2 <strong>de</strong>s 3.<br />

Vermögensbildungsgesetz vorgesehenen Arten <strong>de</strong>r<br />

Anlage (z.B. Prämien-, Wertpapier- o<strong>de</strong>r Bausparvertrag)<br />

frei wählen, ist aber an diese Wahl und das beauftragte<br />

Kreditinstitut jeweils für ein Kalen<strong>de</strong>rjahr gebun<strong>de</strong>n.<br />

Sonstige Leistungen<br />

• Sach- und Geldprämien für beson<strong>de</strong>re Leistungen (z.B.<br />

Prämien für Verbesserungsvorschläge)<br />

• Darlehen für eigengenutztes Eigentum<br />

(siehe Info Nr. 1014 Eigenheimdarlehen)<br />

• Schichtzulagen für Testschicht, 2- und 3-Schichtbetrieb<br />

• Zulagen für Rufbereitschaft o<strong>de</strong>r Service<br />

Zusatzvergütung für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit<br />

(siehe Info Nr. 1027 Überstun<strong>de</strong>n-Mehrarbeit)<br />

Verjährungsfristen für Entgeltanteile<br />

Nach BGB besteht für Gehaltsansprüche eine 2-<br />

jährige Verjährungsfrist. Diese kann jedoch verkürzt<br />

wer<strong>de</strong>n, um eine zeitliche Nähe sicherzustellen. So gilt<br />

nach MTV Bayern § 17 eine Verjährungsfrist von 2<br />

Monaten bei <strong>de</strong>r Abgeltung von Zuschlägen für Mehrund<br />

Nachtarbeit sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit.<br />

Für alle übrigen Ansprüche ist es 3 Monate. Ein Anspruch<br />

muss schriftlich geltend gemacht und vom Arbeitgeber<br />

schriftlich bestätigt wer<strong>de</strong>n. Der rechtzeitig<br />

erhobene Anspruch (vom Arbeitgeber jedoch abgelehnt),<br />

muss dann innerhalb von 6 Monaten gerichtlich<br />

geltend gemacht sein. Diese Frist beginnt mit <strong>de</strong>r Ablehnung<br />

durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber zu laufen.<br />

In eigener Sache<br />

Wer<strong>de</strong>n Sie Mitglied im ain e.V. Der monatliche Beitrag<br />

beträgt € 5. Bei <strong>de</strong>r Vermittlung einer Rechtsschutzversicherung<br />

sind wir behilflich. Auf je<strong>de</strong>n Fall<br />

wer<strong>de</strong>n wir von Anfang an Rechtsauskünfte im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r ain Mitgliedschaft leisten. Auf unsere Internet<br />

Seite können Sie sofort <strong>de</strong>n Aufnahmeantrag drucken,<br />

ausfüllen und an Fax 08141 / 386123 sen<strong>de</strong>n.<br />

Informationen und Fragen zur Mitgliedschaft können<br />

Sie auch per email stellen:<br />

ain-info@ain-verein.<strong>de</strong><br />

Internet: http://www.ain-verein.<strong>de</strong><br />

Wer ist <strong>de</strong>r ain "arbeitskreis ingenieure und naturwissenschaftler"?<br />

1969 von Ingenieuren <strong>de</strong>r Siemens AG in Mch H gegrün<strong>de</strong>t,<br />

ist <strong>de</strong>r AIN " Arbeitskreis Ingenieure und Naturwissenschaftler"<br />

heute eine Interessenvertretung<br />

aller qualifizierten Beschäftigten in <strong>de</strong>r Informations-/<br />

Kommunikations-/ Elektro- sowie Metallindustrie incl.<br />

aller Dienstleistungsbereiche in Deutschland gewor<strong>de</strong>n.<br />

Mehr dazu siehe im Internet.<br />

Info Nr. 1003 Der ain<br />

ain Info Nr. 1016 <strong>Einkommen</strong> Seite 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!