Einkommen - Ainbetriebsrat.de
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arbeitskreis<br />
ingenieure und<br />
naturwissenschaftler e.V.<br />
Info Nr. 1016 Dezember 2004<br />
<strong>Einkommen</strong><br />
Das <strong>Einkommen</strong> (Gehalt) ist bei Angestellten im Tarifkreis<br />
die Vergütung für einen Kalen<strong>de</strong>rmonat bei <strong>de</strong>r<br />
im bayerischen Manteltarifvertrag (MTV) bzw. Arbeitsvertrag<br />
ausgewiesenen Arbeitszeit. Es setzt sich min<strong>de</strong>stens<br />
aus <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Teilen Tarifgehalt und Leistungszulage<br />
zusammen. Eine freiwillige dritte Gehaltskomponente<br />
ist die sog. Son<strong>de</strong>rzulage. Aufschluss<br />
über die Zusammensetzung <strong>de</strong>s Gehalts gibt<br />
die »Gehaltsmitteilung«. Sie ist Bestandteil <strong>de</strong>s Arbeitsvertrages<br />
und sollte <strong>de</strong>shalb sorgfältig aufbewahrt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Im EFA-Kreis entspricht das Monatseinkommen <strong>de</strong>m<br />
Vertragsgehalt.<br />
(siehe dazu Info Nr. 1041 Gehaltstabellen)<br />
Tarifgehalt Bayern<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s Tarifgehalts richtet sich nach <strong>de</strong>r Gehaltsgruppe<br />
und <strong>de</strong>r Gruppenzugehörigkeitsdauer<br />
(Gruppenjahr). Für die Gehaltsgruppe sind die Tätigkeiten,<br />
mit <strong>de</strong>nen ein Angestellter überwiegend beschäftigt<br />
wird, maßgebend. Die Gruppenjahre berücksichtigen<br />
die Beschäftigungsjahre (auch bei einem<br />
frem<strong>de</strong>n Arbeitgeber) in einer Gehaltsgruppe. Die<br />
nächste <strong>de</strong>r insgesamt vier Gruppenjahresstufen beginnt<br />
am Ersten <strong>de</strong>s Monats nach einem vollen<strong>de</strong>ten<br />
Gruppenjahr.<br />
Rückt ein Angestellter in eine höhere Gehaltsgruppe<br />
auf, beginnen die Gruppenjahre ab <strong>de</strong>m Monat <strong>de</strong>s<br />
Wechsels neu zu zählen.<br />
Leistungszulage im Tarifkreis Bayern<br />
Min<strong>de</strong>stens einmal im Kalen<strong>de</strong>rjahr wird aufgrund einer<br />
Leistungsbeurteilung mit einer Punktebewertung<br />
von 0...100 Punkten eine Leistungszulage festgesetzt.<br />
Der Wert eines Punktes ist 0,19% vom Tarifgehalt. Bei<br />
einer Punktzahl von 100 erreicht die Zulage damit<br />
19%. Nach einer tariflichen Anhebung <strong>de</strong>r Gehälter ist<br />
die Leistungszulage ebenfalls anzupassen.<br />
(siehe dazu Info Nr. 1044 Leistungsbeurteilung)<br />
Urlaubsentgelt im Tarifkreis Bayern<br />
Während <strong>de</strong>s Urlaubs wird im Tarifkreis kein Gehalt,<br />
son<strong>de</strong>rn Urlaubsentgelt gezahlt. Dies setzt sich aus<br />
<strong>de</strong>m einfachen und <strong>de</strong>m zusätzlichen Urlaubsgeld zusammen.<br />
Das einfache Urlaubsgeld errechnet sich<br />
aus <strong>de</strong>m durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt <strong>de</strong>r<br />
letzten drei Kalen<strong>de</strong>rmonate vor Beginn <strong>de</strong>s Urlaubs.<br />
Das zusätzliche Urlaubsgeld sind 50% aus <strong>de</strong>m<br />
durchschnittlichen Arbeitsverdienst <strong>de</strong>r letzten drei<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonate.<br />
Bruttomonatsgehalt: Gesamtverdienst + Zulagen und Zuschläge,<br />
wie z.B. außertarifliche Zulagen, Leistungszulagen, Schmutz- und<br />
Erschwerniszulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.<br />
Nicht dazu zählen Son<strong>de</strong>rzahlungen, wie z.B. Überstun<strong>de</strong>nvergütung<br />
und -zuschläge.<br />
Hinweis: Wird Urlaub in zwei Teile geteilt, z.B. durch einen in die<br />
Mitte gelegten Gleitzeittag unterbrochen, gelten für bei<strong>de</strong> „Teilurlaube“<br />
zwei verschie<strong>de</strong>ne Beginnstichtage. Liegen diese in zwei verschie<strong>de</strong>nen<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonaten, können sich auch zwei verschie<strong>de</strong>ne<br />
Entgeltbeträge ergeben.<br />
(Einzelheiten siehe Info Nr. 1029 Urlaub)<br />
einfaches Urlaubsgeld (je Urlaubstag):<br />
Summe <strong>de</strong>r letzten 3 Bruttomonatsgehälter<br />
3 Monate * 5 Tage/Woche * 4,35 Wochen<br />
zusätzliches Urlaubsgeld (je Urlaubstag):<br />
einfaches Urlaubsgeld * 0,5<br />
Son<strong>de</strong>rzulage im Tarifkreis<br />
Zusätzlich zu <strong>de</strong>n tarifvertraglich abgesicherten Gehaltsanteilen<br />
kann <strong>de</strong>r Arbeitgeber eine Son<strong>de</strong>rzulage<br />
zum Gehalt auszahlen. Sie ist wi<strong>de</strong>rruflich und kann<br />
je<strong>de</strong>rzeit ohne Begründung gekürzt, gestrichen o<strong>de</strong>r<br />
erhöht wer<strong>de</strong>n. Häufige Anlässe für Kürzungen (Anrechnungen)<br />
sind Tariferhöhungen, Gruppenjahressprünge<br />
o<strong>de</strong>r Höhergruppierung. Kürzungen o<strong>de</strong>r<br />
Streichungen können aber auch als Disziplinierungsinstrument<br />
benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Anteiliges 13. Monatsgehalts für Tarifangestellte<br />
Die Angestellten im Bay. MTV (nicht Ergänzungstarifvertrag),<br />
die am Auszahlungstag in einem ungekündigten<br />
Beschäftigungsverhältnis von min<strong>de</strong>stens (ununterbrochen)<br />
6 Monaten stehen, erhalten ein anteiliges<br />
13. Monatsgehalt, gestaffelt nach <strong>de</strong>r Firmenzugehörigkeit<br />
(siehe Tabelle)<br />
Betriebs-Zugehörigkeit<br />
6 Monate 25%<br />
12 Monate 35%<br />
24 Monate 45%<br />
36 Monate 55%<br />
Grundlage zur Berechnung ist das durchschnittliche<br />
Gehalt <strong>de</strong>r letzten drei Monate ohne Mehrarbeitsvergütung<br />
und –Zuschläge. Da das anteilige 13. Monatsgehalt<br />
mit <strong>de</strong>m Novembergehalt ausbezahlt wird, sind<br />
dies die Monate August bis Oktober.<br />
Angestellte, die wegen Erwerbs- o<strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit,<br />
wegen Erreichen <strong>de</strong>r Altersgrenze o<strong>de</strong>r aufgrund<br />
Kündigung zwecks Inanspruchnahme eines vorgezogenen<br />
Altersruhegel<strong>de</strong>s aus <strong>de</strong>m Beruf ausschei<strong>de</strong>n,<br />
erhalten eine anteilige Leistung.<br />
Wenn das Arbeitsverhältnis kraft Gesetz o<strong>de</strong>r Vereinbarung<br />
ruht, so erhalten die Arbeitnehmer keine Leistungen,<br />
ruht es im Kalen<strong>de</strong>rjahr nur teilweise, so erhalten<br />
sie eine anteilige Leistung.<br />
ain e.V. Email: ain-info@ain-verein.<strong>de</strong> Seite 1<br />
Redaktion: F&P oHG für ain e.V. Quelle: Betriebsgruppe Siemens München Hofmannstr.
Jahreszahlung<br />
Die Betriebsvereinbarung „Jahreszahlung“ wur<strong>de</strong> im<br />
August 1996 neu abgeschlossen. Der Grundbetrag<br />
wird mit <strong>de</strong>m Unternehmensfaktor UF multipliziert. Der<br />
UF wird jährlich vom Vorstand En<strong>de</strong> November neu<br />
festgelegt wird. Für ÜT gilt die individuelle Punktezahl.<br />
Der UF dürfte sicherlich in Zukunft weit unter <strong>de</strong>n Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>npunkten<br />
liegen entsprechend <strong>de</strong>m Sprichwort<br />
vom letzten, <strong>de</strong>n die Hun<strong>de</strong> beißen. Die Auszahlung<br />
erfolgt dann En<strong>de</strong> Januar mit <strong>de</strong>m Gehalt. Im TK vorausgesetzt,<br />
dass am 30.9. <strong>de</strong>s abgelaufenen Geschäftsjahres<br />
7 volle Jahre Betriebszugehörigkeit erfüllt<br />
sind.<br />
Tarifgruppe<br />
Bayern<br />
Grundbetrag<br />
€<br />
I a, b II III IV, V VI VII<br />
30,68 40,90 40,90 51,13 51,13 61,36<br />
40-Stun<strong>de</strong>n-Vertrag<br />
Für Arbeitsverträge mit einer individuell längeren Arbeitszeit,<br />
als tarifvertraglich festgelegt, z.B. beim 40-<br />
Std-Vertrag wird das Monatsgehalt entsprechend <strong>de</strong>r<br />
zusätzlichen Stun<strong>de</strong>nzahl hochgerechnet:<br />
Monatsgehalt incl. Leistungszulage erhöht um <strong>de</strong>n<br />
Faktor 40/35.<br />
Nicht alles gesichert<br />
Tarifgehalt und Leistungszulage sind durch Tarifvertrag<br />
weitgehend abgesichert. Eine Kürzung <strong>de</strong>r tariflichen<br />
Eingruppierung ist nur über eine Än<strong>de</strong>rungskündigung<br />
möglich. Hierzu muss <strong>de</strong>r Betriebsrat gehört<br />
wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Betroffene kann sich anschließend gerichtlich<br />
zur Wehr setzen.<br />
Zu einer beabsichtigten Leistungszulagenkürzung haben<br />
Mitarbeiter und/o<strong>de</strong>r Betriebsrat ein Einspruchsrecht.<br />
Kommt es zu keiner Einigung, muss zwischen<br />
Arbeitgeberverband und <strong>de</strong>r Gewerkschaft eine Einigung<br />
erzielt wer<strong>de</strong>n. Ist <strong>de</strong>r Betroffene we<strong>de</strong>r AIN / ain<br />
noch IGM-Mitglied, entfällt diese Möglichkeit, d.h. <strong>de</strong>r<br />
» Unorganisierte « ist auf eine innerbetriebliche Einigung<br />
angewiesen.<br />
Vermögenswirksame Leistung für Tarifangestellte<br />
Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen<br />
entsteht erstmals mit <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s 7. Monats einer<br />
ununterbrochenen Betriebs- o<strong>de</strong>r Unternehmenszugehörigkeit.<br />
Sie beträgt für je<strong>de</strong>n Arbeitnehmer<br />
€ 26,59 je Monat, für Teilzeitbeschäftigte entsprechend<br />
anteilig, für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> € 13,29.<br />
Für die neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r gelten Son<strong>de</strong>rregelungen bis 31.12.04.<br />
Der Arbeitnehmer kann zwischen <strong>de</strong>m im § 2 <strong>de</strong>s 3.<br />
Vermögensbildungsgesetz vorgesehenen Arten <strong>de</strong>r<br />
Anlage (z.B. Prämien-, Wertpapier- o<strong>de</strong>r Bausparvertrag)<br />
frei wählen, ist aber an diese Wahl und das beauftragte<br />
Kreditinstitut jeweils für ein Kalen<strong>de</strong>rjahr gebun<strong>de</strong>n.<br />
Sonstige Leistungen<br />
• Sach- und Geldprämien für beson<strong>de</strong>re Leistungen (z.B.<br />
Prämien für Verbesserungsvorschläge)<br />
• Darlehen für eigengenutztes Eigentum<br />
(siehe Info Nr. 1014 Eigenheimdarlehen)<br />
• Schichtzulagen für Testschicht, 2- und 3-Schichtbetrieb<br />
• Zulagen für Rufbereitschaft o<strong>de</strong>r Service<br />
Zusatzvergütung für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit<br />
(siehe Info Nr. 1027 Überstun<strong>de</strong>n-Mehrarbeit)<br />
Verjährungsfristen für Entgeltanteile<br />
Nach BGB besteht für Gehaltsansprüche eine 2-<br />
jährige Verjährungsfrist. Diese kann jedoch verkürzt<br />
wer<strong>de</strong>n, um eine zeitliche Nähe sicherzustellen. So gilt<br />
nach MTV Bayern § 17 eine Verjährungsfrist von 2<br />
Monaten bei <strong>de</strong>r Abgeltung von Zuschlägen für Mehrund<br />
Nachtarbeit sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit.<br />
Für alle übrigen Ansprüche ist es 3 Monate. Ein Anspruch<br />
muss schriftlich geltend gemacht und vom Arbeitgeber<br />
schriftlich bestätigt wer<strong>de</strong>n. Der rechtzeitig<br />
erhobene Anspruch (vom Arbeitgeber jedoch abgelehnt),<br />
muss dann innerhalb von 6 Monaten gerichtlich<br />
geltend gemacht sein. Diese Frist beginnt mit <strong>de</strong>r Ablehnung<br />
durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber zu laufen.<br />
In eigener Sache<br />
Wer<strong>de</strong>n Sie Mitglied im ain e.V. Der monatliche Beitrag<br />
beträgt € 5. Bei <strong>de</strong>r Vermittlung einer Rechtsschutzversicherung<br />
sind wir behilflich. Auf je<strong>de</strong>n Fall<br />
wer<strong>de</strong>n wir von Anfang an Rechtsauskünfte im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r ain Mitgliedschaft leisten. Auf unsere Internet<br />
Seite können Sie sofort <strong>de</strong>n Aufnahmeantrag drucken,<br />
ausfüllen und an Fax 08141 / 386123 sen<strong>de</strong>n.<br />
Informationen und Fragen zur Mitgliedschaft können<br />
Sie auch per email stellen:<br />
ain-info@ain-verein.<strong>de</strong><br />
Internet: http://www.ain-verein.<strong>de</strong><br />
Wer ist <strong>de</strong>r ain "arbeitskreis ingenieure und naturwissenschaftler"?<br />
1969 von Ingenieuren <strong>de</strong>r Siemens AG in Mch H gegrün<strong>de</strong>t,<br />
ist <strong>de</strong>r AIN " Arbeitskreis Ingenieure und Naturwissenschaftler"<br />
heute eine Interessenvertretung<br />
aller qualifizierten Beschäftigten in <strong>de</strong>r Informations-/<br />
Kommunikations-/ Elektro- sowie Metallindustrie incl.<br />
aller Dienstleistungsbereiche in Deutschland gewor<strong>de</strong>n.<br />
Mehr dazu siehe im Internet.<br />
Info Nr. 1003 Der ain<br />
ain Info Nr. 1016 <strong>Einkommen</strong> Seite 2