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Dienstvereinbarung Dienstplangestaltung für Beschäftigte mit ... - JAV

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Bei Teilzeitbeschäftigten, die nicht vollschichtig arbeiten kann ohne Rücksprache eine<br />

Minusplanung nur im Rahmen der täglich zu leistende Arbeitszeit in der 5 Tage Woche, je<br />

nach Beschäftitigungsumfang, geplant werden. (z.B: 50% Arbeitsumfang und 39<br />

Stunden/Woche entspricht 3,9 Stunden mögliche Minusplanung)<br />

Eine darüber hinausgehende „Minusplanung“ ist nur <strong>mit</strong> Zustimmung der/des<br />

<strong>Beschäftigte</strong>n möglich.<br />

V. Der Dienstplan muss folgende Angaben enthalten:<br />

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Laufzeit des Dienstplanes (Beginn und Ende).<br />

Die Diensteinteilung der <strong>Beschäftigte</strong>n.<br />

Die Sollarbeitszeit (individuell monatl. Arbeitszeit).<br />

Die Istarbeitszeit (Zeiten die dem AZK zuzuordnen sind).<br />

Den Antrag der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Zuschläge (nach §11 TV-UK T) zu<br />

faktorisieren.<br />

Den Arbeitszeitkontostand (Gesamtsumme).<br />

Den FZA (geplanter Freizeitausgleich durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer vom<br />

Arbeitszeitkonto).<br />

Die Legende des Dienstplanes liegt bei und muss allen <strong>Beschäftigte</strong>n zugänglich sein.<br />

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VI. Schichtfolgen /Schichtwechsel<br />

Grundsätzlich soll eine gleichmäßige Verteilung der Schichten auf alle<br />

<strong>Beschäftigte</strong>n erfolgen.<br />

Grundsätzlich soll vorwärtsrotierend geplant werden (Knauthsche Regel).<br />

Grundsätzlich sollen nicht mehr als 9 Tagschichten in Folge geplant werden.<br />

Ergänzend können in einzelnen Bereichen abweichende Vereinbarungen unter<br />

Beteiligung der Personalvertretung getroffen werden.<br />

Grundsätzlich sind 3-4 Nächte in Folge, auf Wunsch der Arbeitnehmerin/des<br />

Arbeitnehmers max. 6 Nächte in Folge, möglich.<br />

Im Anschluss an die Nachtdienstfolge ist eine mindestens 48 stündige Ruhezeit zu<br />

planen.<br />

Werden Nachtdienst und Bereitschaftsdienst kumuliert dürfen max. 60 Std. pro<br />

Woche gearbeitet werden.<br />

Beispiel: 8 Std. Nachtdienst plus 5 Std. Bereitschaftsdienst = 13 Std.; in Folge max. 4<br />

Nächte zulässig (52 Std.) plus 1 Tagdienst (max. 8 Std.) = 60 Std. pro Woche;<br />

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