Leitlinien zur Austattung von Leichenhallen
Leitlinien zur Austattung von Leichenhallen
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LandesgesundheitsamtM-V<br />
Friedhofs-undBestattungshygiene,<br />
<strong>Leichenhallen</strong>,-aufbewahrung,<br />
UmgangmitLeichenimKrankenhaus<br />
Arbeitsmaterial<br />
fürdenÖGDinM-V<br />
07.04.2005<br />
• RäumlicheAbtrennunggegenüberanderenFunktionsbereichenimKrankenhaus.<br />
• GünstigeLage zudenLaboratorienderPathologie(wennvorhanden),<br />
Vermeidung<strong>von</strong>Durchgangsverkehr.<br />
• AbtrennungderLeichenaufbewahrung<strong>von</strong>denweiterenArbeitsbereichender<br />
Prosektur/Pathologie.<br />
• DiskreteWegeführungfürdenLeichentransport<strong>von</strong>denklinischenEinheiten<strong>zur</strong><br />
Leichenaufbewahrung.<br />
• KurzeWegeführungfürdenAbtransportderLeichendurch<br />
Bestattungsunternehmen.<br />
2.3 Bestattungsunternehmen<br />
BestattungsunternehmenverfügenaufgabenbezogenübereigeneEinrichtungen<strong>zur</strong><br />
Aufbewahrung<strong>von</strong>Toten(<strong>Leichenhallen</strong>oder-kammern).<br />
BeiderEinordnungdieserRäumlichkeiteninderNachbarschaft<strong>von</strong>üblicher<br />
Wohnbebauung(Haus-undHofbereiche)sollteinsbesonderedieWürdeder<br />
VerstorbenenunddiegeboteneDiskretiongegenüberdenunmittelbarbenachbarten<br />
Anwohnernberücksichtigtwerden.<br />
3 BauhygienischeAnforderungenan<strong>Leichenhallen</strong><br />
3.1 RaumprogrammunddiefunktionelleGliederungderBaukörper<br />
BeieinemNeubausind imRahmeneinerAufgabenstellungdieerforderlichen<br />
Räumezuermitteln.Durcheinzweckentsprechendesundausreichendbemessenes<br />
Raumprogrammistzugewährleisten,dassalledarinunterzubringendenFunktionen<br />
ohnegegenseitigeräumlicheBehinderungerfülltwerdenkönnen.<br />
Dadie<strong>Leichenhallen</strong>meistensauchmitderFunktionderAbschiednahme<br />
verbundensind,(Feier-und<strong>Leichenhallen</strong>)sindsiealssolcheZweckbautenzu<br />
gestalten,diedenForderungenderHygienesowiedenAnsprücheneiner<br />
würdevollenTrauerfeiergerechtwerden.<br />
DieörtlichenVerhältnisseundBedürfnisseentscheidendarüber,inwieweitdie<br />
verschiedenenFunktionen,wieLeichenaufbewahrung,Abschiednahme,Sektion,<br />
Friedhofskapelle,Sakristei,Aufenthalts-oderWarteraumfürdasTrauergefolgeusw.<br />
baulichverbundenwerdensollen.<br />
BeiBereitstellungallerFunktionensollteeinekonsequenteTrennungdes<br />
Baukörpersvorgenommenwerdenin<br />
einenBereich,indemalleArbeitenanbzw.mitderLeicheabgewickelt<br />
werden(Bestattungsbereich),<br />
einenBereich,derdieRäumeumfasst,diezumBetriebderFeierhalle<br />
unerlässlichsind(Betriebsbereich),<br />
einenBereich,derRäumemitPublikumsverkehrenthält(Besucherbereich).<br />
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