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Leitlinien zur Austattung von Leichenhallen

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LandesgesundheitsamtM-V<br />

Friedhofs-undBestattungshygiene,<br />

<strong>Leichenhallen</strong>,-aufbewahrung,<br />

UmgangmitLeichenimKrankenhaus<br />

Arbeitsmaterial<br />

fürdenÖGDinM-V<br />

07.04.2005<br />

• RäumlicheAbtrennunggegenüberanderenFunktionsbereichenimKrankenhaus.<br />

• GünstigeLage zudenLaboratorienderPathologie(wennvorhanden),<br />

Vermeidung<strong>von</strong>Durchgangsverkehr.<br />

• AbtrennungderLeichenaufbewahrung<strong>von</strong>denweiterenArbeitsbereichender<br />

Prosektur/Pathologie.<br />

• DiskreteWegeführungfürdenLeichentransport<strong>von</strong>denklinischenEinheiten<strong>zur</strong><br />

Leichenaufbewahrung.<br />

• KurzeWegeführungfürdenAbtransportderLeichendurch<br />

Bestattungsunternehmen.<br />

2.3 Bestattungsunternehmen<br />

BestattungsunternehmenverfügenaufgabenbezogenübereigeneEinrichtungen<strong>zur</strong><br />

Aufbewahrung<strong>von</strong>Toten(<strong>Leichenhallen</strong>oder-kammern).<br />

BeiderEinordnungdieserRäumlichkeiteninderNachbarschaft<strong>von</strong>üblicher<br />

Wohnbebauung(Haus-undHofbereiche)sollteinsbesonderedieWürdeder<br />

VerstorbenenunddiegeboteneDiskretiongegenüberdenunmittelbarbenachbarten<br />

Anwohnernberücksichtigtwerden.<br />

3 BauhygienischeAnforderungenan<strong>Leichenhallen</strong><br />

3.1 RaumprogrammunddiefunktionelleGliederungderBaukörper<br />

BeieinemNeubausind imRahmeneinerAufgabenstellungdieerforderlichen<br />

Räumezuermitteln.Durcheinzweckentsprechendesundausreichendbemessenes<br />

Raumprogrammistzugewährleisten,dassalledarinunterzubringendenFunktionen<br />

ohnegegenseitigeräumlicheBehinderungerfülltwerdenkönnen.<br />

Dadie<strong>Leichenhallen</strong>meistensauchmitderFunktionderAbschiednahme<br />

verbundensind,(Feier-und<strong>Leichenhallen</strong>)sindsiealssolcheZweckbautenzu<br />

gestalten,diedenForderungenderHygienesowiedenAnsprücheneiner<br />

würdevollenTrauerfeiergerechtwerden.<br />

DieörtlichenVerhältnisseundBedürfnisseentscheidendarüber,inwieweitdie<br />

verschiedenenFunktionen,wieLeichenaufbewahrung,Abschiednahme,Sektion,<br />

Friedhofskapelle,Sakristei,Aufenthalts-oderWarteraumfürdasTrauergefolgeusw.<br />

baulichverbundenwerdensollen.<br />

BeiBereitstellungallerFunktionensollteeinekonsequenteTrennungdes<br />

Baukörpersvorgenommenwerdenin<br />

einenBereich,indemalleArbeitenanbzw.mitderLeicheabgewickelt<br />

werden(Bestattungsbereich),<br />

einenBereich,derdieRäumeumfasst,diezumBetriebderFeierhalle<br />

unerlässlichsind(Betriebsbereich),<br />

einenBereich,derRäumemitPublikumsverkehrenthält(Besucherbereich).<br />

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