Infoblatt [PDF, 125 KB] - Gemeinde Wasterkingen
Infoblatt [PDF, 125 KB] - Gemeinde Wasterkingen
Infoblatt [PDF, 125 KB] - Gemeinde Wasterkingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wasterkingen</strong><br />
8195 <strong>Wasterkingen</strong><br />
Tel. 044 869 10 89 e-mail: gemeinde@wasterkingen.zh.ch<br />
1. August - Höhenfeuer auf dem „Bising“<br />
Auch dieses Jahr wird auf dem „Bising“ ein Höhenfeuer brennen.<br />
Ab 1. Juli kann trockenes, naturbelassenes, d.h. unbehandeltes<br />
Holz am vorgesehenen Platz deponiert werden.<br />
Das Deponieren und Verbrennen von anderem Holz bzw. von Abfall<br />
ist verboten.<br />
27. Juni 2013/eb GEMEINDERAT WASTERKINGEN<br />
Am Nationalfeiertag an die Umwelt denken<br />
1. August - kein nationaler Abfallverbrennungstag<br />
(Pressemitteilung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL)<br />
Auch dieses Jahr werden am Nationalfeiertag im ganzen Land die 1. August-<br />
Feuer brennen. Trockenes, naturbelassenes Holz kann dazu problemlos<br />
verwendet werden.<br />
Das Verbrennen von Abfällen aller Art, insbesondere von kunststoffbeschichtetem<br />
oder älterem, farbig angestrichenem Holz gefährdet hingegen<br />
Gesundheit und Umwelt und ist zudem gesetzeswidrig.<br />
Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz können untolerierbare<br />
Dioxin-Belastungen entstehen.<br />
Ältere Farbanstriche für Möbel, Fensterläden usw. enthalten giftige Schwermetalle,<br />
die in einem offenen Feuer freigesetzt werden. Zum Schutz der Umwelt und<br />
der eigenen Gesundheit vor Belastungen mit Dioxin- und Schwermetallen sind einige<br />
einfache, aber wichtige Punkte zu beachten.<br />
Problemlos ist die Benutzung von trockenem, naturbelassenem Holz, wie etwa<br />
Holz aus dem Wald (Reisig, Äste, Stämme usw.), Holzabschnitte aus Sägereien<br />
oder Schwemmholz aus Gewässern. Zum Anfeuern kann Papier, keinesfalls<br />
aber Sonderabfälle wie Altöl, Autoreifen oder Lösungsmittel verwendet werden.<br />
Fortsetzung siehe Rückseite !
Nicht in ein offenes Feuer gehören Altholz aus Gebäudeabbrüchen (Balken,<br />
Täfer, Fenster usw.), Möbel (Tische, Schränke, Betten, Matratzen usw.) sowie<br />
Holzabfälle aus holzverarbeitenden Betrieben oder Baustellen (Spanplattenreste,<br />
Schalungstafeln, Gerüstbretter usw.).<br />
Besonders gefährlich ist das Verbrennen von Holz, welches mit Holzschutzmitteln<br />
behandelt oder druckimprägniert wurde, da dabei hochgiftige Luftschadstoffe<br />
entstehen (z.B. Eisenbahnschwellen, Telefonstangen, Gartenmöbel, Palisaden,<br />
Zäune sowie PVC-beschichtetes Holz). Solche Abfälle wie auch<br />
Kunststoffprodukte und -verpackungen usw. müssen in einer dafür speziell<br />
ausgerüsteten Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden, wo die Abgase<br />
mit grossem technischen Aufwand gereinigt werden.<br />
Die Beachtung dieser einfachen Regeln hilft mit, dass der 1. August nicht zu<br />
einem nationalen Tag der Abfallverbrennung mit ungewollten Folgen für Gesundheit<br />
und Umwelt wird.<br />
Nichts für feine Ohren!<br />
Lieber bunt als knallig<br />
SCHWEIZER TIERSCHUTZ<br />
1. August und Tiere<br />
Die Knalleffekte der 1. August-Feuerwerke lösen bei vielen Tieren Angst und Panik<br />
aus. Sie verkriechen sich, wimmern, jaulen oder erleiden im Extremfall gar einen<br />
Herzstillstand. Das Hörvermögen der meisten Tiere ist sehr viel empfindlicher<br />
als das des Menschen. Der alljährliche 1. August mit seiner lauten Knallerei bedeutet<br />
daher für viele Tiere eine Tortur, derer sich die Menschen oft gar nicht bewusst<br />
sind. Als weniger schädliche Alternative bietet sich Feuerwerk ohne Knalleffekte<br />
an.<br />
Bereits Tage vor der Bundesfeier werden zahllose Knallkörper und Raketen entzündet.<br />
Der Schweizer Tierschutz appelliert an die Bevölkerung, die Feuerwerke<br />
auf den eigentlichen Festtag, den 1. August, zu beschränken, so wie es<br />
auch gemäss kantonaler und kommunaler Regelung gesetzlich vorgeschrieben<br />
ist.<br />
Nutz- und Wildtiere<br />
Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder<br />
Wäldern gezündet werden, unter anderem auch wegen der Brandgefahr im Hochsommer.<br />
Nebst Schweinen, Kühen und Schafen reagieren besonders Pferde<br />
empfindlich auf plötzliche Lärmquellen. Sie können sich bei einer Fluchtreaktion<br />
erheblich verletzen. Auch Wildtiere erschrecken bei plötzlich nahen Knallern und<br />
reagieren oft mit kopfloser Flucht. Unfälle auf Strassen können eine der negativen<br />
Folgen sein.