Digitales Rechtemanagement – das Ende der Selbstkontrolle ... - vzbv
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<strong>Digitales</strong> <strong>Rechtemanagement</strong> <strong>–</strong> <strong>das</strong> <strong>Ende</strong> <strong>der</strong> <strong>Selbstkontrolle</strong>?<br />
Jahrhun<strong>der</strong>te lang galten Information und Wissen als unabdingbarer kultureller Bestandteil einer<br />
Gesellschaft. Allerdings war <strong>der</strong> Zugang zu diesem Wissen in früheren Jahrhun<strong>der</strong>ten, in Diktaturen<br />
sogar bis in die Neuzeit hinein, unter an<strong>der</strong>em durch die Herrschenden eingeschränkt.<br />
Das Internet als eine für je<strong>der</strong>mann zugängliche Kommunikationsplattform bietet die Voraussetzungen,<br />
Einschränkungen dieser Art ein für alle Mal zu überwinden, indem es einen <strong>–</strong> technisch<br />
gesehen - unkontrollierten Zugang für alle schafft und damit die Grundlage für eine globale<br />
Wissensgesellschaft legt. Allerdings verstärken Digitalisierung und Internet als attraktiver Vertriebsweg<br />
aber auch den Trend hin zur Exklusivität und Kommerzialisierung beson<strong>der</strong>s attraktiver<br />
Wissensprodukte. Durch neuartige Vertriebsformen und innovative Geschäftsmodelle auch<br />
und gerade auf <strong>der</strong> Grundlage von DRM wird diese Entwicklung noch geför<strong>der</strong>t. Gleichzeitig<br />
liefert <strong>das</strong> bestehende Recht auf die dadurch aufgeworfenen Fragen vielfach keine zufriedenstellenden<br />
Antworten. Das gilt für die internationalen Copyrightregeln o<strong>der</strong> für die Vorschriften<br />
des Vertragsrechtes. Allein was den Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre anbetrifft, scheint Klarheit zu herrschen.<br />
So unterliegen auch DRM-Systeme in ihrer praktischen Anwendung eindeutig den geltenden<br />
Datenschutzbestimmungen, die auch durch bilaterale Nutzungsverträge nicht außer<br />
Kraft gesetzt werden dürfen. Geltendes Recht muss aber auch angewandt und durchgesetzt<br />
werden. Dies ist oft nicht <strong>der</strong> Fall.<br />
3. Erwartungen und For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verbraucherorganisationen an nutzerverträgliche<br />
DRM-Systeme<br />
Der heutige Markt des DRM ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme,<br />
die sich durch mangelnde Interoperabilität aufgrund fehlen<strong>der</strong> Standardisierung, eine vielfach<br />
unzureichen<strong>der</strong> Sicherheit und eine einseitige Betonung <strong>der</strong> Anbieterinteressen auszeichnen.<br />
Erst wenn diese Nachteile ausgeräumt bzw. überwunden sind, besteht eine reelle Chance für<br />
eine breitere Nutzerakzeptanz - sofern gleichzeitig die oben genannten Nutzungsbedingungen<br />
im Interesse <strong>der</strong> Verbraucher gestaltet sind.<br />
Ein fairer Ausgleich <strong>der</strong> verschiedenen Interessen bedingt vor allem, <strong>das</strong>s die Verbraucherrechte<br />
bei <strong>der</strong> Konzeption des DRM Berücksichtigung finden, eine enge Einbeziehung <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />
Interessengruppen in <strong>der</strong> Konzeptionsphase sichergestellt wird und die wesentlichen<br />
konzeptionellen Elemente offen gelegt werden.<br />
Nutzungsverträge, die den Umgang mit digitalen Wissensprodukten regeln, müssen fair und<br />
transparent gestaltet sein.<br />
Der Kopierschutz sollte grundsätzlich so gestaltet werden, <strong>das</strong>s entsprechend den bekannten<br />
Nutzungsgewohnheiten digitale Inhalte vom Verbraucher individuell zusammengestellt, Sicherungskopien<br />
gezogen und Kopien für den Einsatz auf Zweitgeräten im selben Haushalt angefertigt<br />
werden können.<br />
DRM-Systeme müssen interoperabel sein mit dem Ziel, DRM-geschützte Werke von einem auf<br />
ein an<strong>der</strong>es System übertragen zu können. Damit würde dem Umstand Rechnung getragen,<br />
<strong>das</strong>s heutzutage verschiedene digitale Abspielgeräte genutzt werden, die noch dazu, technisch<br />
gesehen, eine deutlich kürzere Lebensdauer als Analoggeräte aufweisen.<br />
Die Digitalisierung schafft ohne Zweifel auf beiden Seiten neue Herausfor<strong>der</strong>ungen für den Zugang<br />
zu und den korrekten, sprich legalen Gebrauch, die Sicherheit und die Vertrauenswürdigkeit<br />
von digitalen Wissensprodukten. Ein verbesserter Schutz vor Produktpiraterie darf aber<br />
nicht zu inakzeptablen Nutzungseinschränkungen führen. Vielmehr sind faire und anwen<strong>der</strong>-<br />
9. Deutscher IT-Sicherheitskongress des BSI <strong>–</strong> 10. bis 12. Mai 2005 7