24.11.2013 Aufrufe

Weinbau - SVLFG

Weinbau - SVLFG

Weinbau - SVLFG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zum sicheren Betrieb gehören auch die regelmäßigen Reinigungs-<br />

und Wartungsarbeiten.<br />

VSG 3.1 § 5<br />

Traubenvollernter müssen mindestens einmal täglich gereinigt<br />

und abgeschmiert werden. Der dabei auftretenden Gefahr<br />

des Sturzes von der Maschine kann zum Beispiel durch<br />

Verwendung einer Zentralschmieranlage zumindest teilweise<br />

begegnet werden.<br />

Werden die Arbeiten von Anlegeleitern aus durchgeführt, so<br />

sind diese gegen Abgleiten zu sichern. Besser sind jedoch Podeste<br />

oder verfahrbare Treppen.<br />

Gezogene Traubenvollernter mit einem Leergewicht von mehr<br />

als 3 Tonnen benötigen eine Betriebserlaubnis und müssen in<br />

jedem Fall mit einer Betriebsbremse ausgestattet sein.<br />

StVZO § 41<br />

Eine Betriebsbremse ist im<br />

Übrigen auch dann notwendig,<br />

wenn das Leergewicht<br />

des gezogenen Traubenvollernters<br />

größer ist als das<br />

Leergewicht des ziehenden<br />

Schleppers.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!