24.11.2013 Aufrufe

Weinbau - SVLFG

Weinbau - SVLFG

Weinbau - SVLFG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. Absturzgefahr an erhöht liegenden Arbeitsplätzen<br />

VSG 2.5 § 2<br />

Absturzgefahr besteht grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von<br />

1 Meter.<br />

Der Unternehmer muss in diesem Fall sicherstellen, dass die<br />

Rebzeilen und ihre Verankerungen<br />

• oberhalb einer Mauer mindestens 1 Meter Abstand von<br />

der Innenkante der Mauer beziehungsweise Umwehrung<br />

haben,<br />

• oberhalb einer Böschungskante 1,50 Meter Abstand von<br />

der Absturzkante aufweisen und<br />

• der Raum zwischen Mauer, Umwehrung oder Böschungskante<br />

und den Rebzeilen frei gehalten wird.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!