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merkblatt für bestattungen und grabunterhalt - Domat/Ems

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MERKBLATT<br />

FÜR BESTATTUNGEN UND GRABUNTERHALT<br />

Auskünfte<br />

Das Bestattungsamt im Gemeindehaus, Tircal 11, gibt in allen Bestattungsangelegenheiten<br />

Auskunft<br />

E-Mail: beni.heini@domat-ems.ch<br />

E-Mail: priska.pirovino@domat-ems.ch<br />

Ausserhalb der Kanzleiöffnungszeiten<br />

Tel. 081 632 82 16 oder<br />

Tel. 081 632 82 46<br />

Tel. 079 631 95 48 oder<br />

Tel. 078 797 27 63<br />

Pfarrämter<br />

Katholisches Pfarramt, Via Sogn Pieder 7 Tel. 081 633 11 43<br />

Evangelisches Pfarramt, Via Tuma Platta 12 Tel. 081 633 12 27<br />

Meldepflicht<br />

Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Gemeinde <strong>Domat</strong>/<strong>Ems</strong> ist spätestens innert zwei Tagen<br />

dem Zivilstandsamt zu melden.<br />

Bestattungsanordnung<br />

Der Zeitpunkt <strong>für</strong> Erd- <strong>und</strong> Urnen<strong>bestattungen</strong> wird vom Bestattungsamt unter Berücksichtigung<br />

zumutbarer Wünsche der Angehörigen, allfälligen Verfügungen des Verstorbenen<br />

<strong>und</strong> im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarramt angeordnet.<br />

Leichenbesorgung, Einsargen, Grabzeichen <strong>und</strong> Grabeinfassung<br />

Die Aufträge sind rechtzeitig von den Angehörigen zu erteilen. Folgende Bestattungsinstitute<br />

haben ihre Dienste angeboten:<br />

- Caprez Bestattungen AG, Arcas 13, Chur Tel. 081 252 45 59<br />

- Abas Bestattungen AG, S. Decurtins, Güterstr. 11, Chur Tel. 081 286 92 11<br />

- Wilhelm AG, Bestattungen, Grabenstrasse 43, Chur Tel. 081 253 70 07<br />

Zivilstandsamt Imboden, Tircal 11, CH-7013 <strong>Domat</strong>/<strong>Ems</strong><br />

Telefon 081 632 82 16, Fax 081 632 82 70, beni.heini@domat-ems.ch, www.domat-ems.ch<br />

H:\Barrierefreie\Verwaltung\Zivilstandsamt\<strong>merkblatt</strong>_<strong>bestattungen</strong>.doc


Aufbahrungshalle<br />

Die Aufbahrungshalle steht <strong>für</strong> verstorbene Einwohner mit zivilrechtlichem Wohnsitz in<br />

<strong>Domat</strong>/<strong>Ems</strong> bis zur Bestattung unentgeltlich zur Verfügung. Übrige Aufbahrungen können<br />

gegen Entrichtung einer Benützungsgebühr erfolgen.<br />

Die Aufbahrungshalle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:<br />

täglich 9.00 bis 11.30 Uhr <strong>und</strong> 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Überführung<br />

Die Verstorbenen sind in der Regel innert 24 St<strong>und</strong>en eingesargt in die Aufbahrungshalle zu<br />

überführen.<br />

Leistungen der politischen Gemeinde<br />

Der Gemeinde obliegen:<br />

Zurverfügungstellung der Grabstätte<br />

Öffnen <strong>und</strong> Schliessen der Grabstätte<br />

Grabgeläute<br />

Sorge <strong>für</strong> eine schickliche Bestattung<br />

Auftragerteilung <strong>für</strong> Beschriftung der Wandnischen- <strong>und</strong> Urnenfeldnischenplatte<br />

Bereitstellung eines Grabzeichens <strong>und</strong> einer Grabeinfassung bis zur Errichtung des<br />

Grabmales<br />

Leistungen der Angehörigen<br />

Den Angehörigen obliegen:<br />

Überführung des Verstorbenen in die Aufbahrungshalle<br />

Kostenübernahme des Sarges<br />

Einkleiden <strong>und</strong> Einsargen des Verstorbenen<br />

Rechtzeitige Bereitstellung der Urne bei Feuerbestattung<br />

Kostenübernahme der Wandnischen- <strong>und</strong> Urnenfeldnischenplatte sowie die Beschriftung<br />

<strong>und</strong> die Einäscherung des Verstorbenen<br />

Notwendige Vorkehrungen <strong>für</strong> die kirchliche Beerdigungsfeier<br />

Errichtenlassen eines Grabmales gemäss den Grabmalvorschriften<br />

Bepflanzungen, gärtnerischer Unterhalt sowie die Sorge <strong>für</strong> den ordnungsgemässen<br />

Zustand des Grabmales


Grabarten<br />

Für Bestattungen stehen zur Verfügung:<br />

Reihengräber<br />

Urnengräber<br />

Urnenfelder <strong>und</strong> -nischen<br />

Gemeinschaftsgrab<br />

Familiengräber<br />

Grabmäler<br />

Die Grabmäler dürfen bei Reihengräbern frühestens 9 Monate nach der Bestattung errichtet<br />

werden. Bei Urnengräbern entfällt diese Wartefrist.<br />

Grabesruhe<br />

Die Grabesruhe beträgt <strong>für</strong> Erd- <strong>und</strong> Urnen<strong>bestattungen</strong> 20 Jahre.<br />

1. Wie setze ich eine Todesanzeige auf?<br />

Auskünfte <strong>und</strong> Beratungen erteilen die Anzeige-Annahmestellen.<br />

2. Wie gebe ich die Anzeige auf <strong>und</strong> bestelle die Leidzirkulare?<br />

Südostschweiz Publicitas AG, Comercialstrasse 20, Postfach 520, 7007 Chur<br />

Telefon 081 255 58 58<br />

Fax 081 255 58 59<br />

E-Mail<br />

chur@so-publicitas.ch<br />

Ihr Auftrag wird an die von Ihnen gewünschte Zeitung weitergeleitet.<br />

3. Wo soll die Todesanzeige erscheinen?<br />

Für <strong>Domat</strong>/<strong>Ems</strong> kommen vor allem in Frage:<br />

<br />

<br />

Bündner Tagblatt<br />

Südostschweiz

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