Wegweiser Demenz Auflage 1
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Leistungen der Behandlungspflege (wie z.B. Wundversorgungen, Injektionen<br />
verabreichen) können vom behandelnden Arzt in Form von häuslicher Krankenpflege<br />
verordnet werden, sofern der Patient bzw. dessen pflegende Person<br />
nicht in der Lage sein sollte, dies selbst zu übernehmen.<br />
3. Kurzzeitpflege<br />
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen<br />
Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus,<br />
besteht Anspruch auf vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung.<br />
Im Kalenderjahr stehen für pflegebedingte Aufwendungen,<br />
hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuung bis zu 1.510 € für längstens vier<br />
Wochen zur Verfügung.<br />
4. Verhinderungspflege<br />
Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson kann eine<br />
Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Im Kalenderjahr stehen<br />
dafür insgesamt 1.510 € für längstens vier Wochen zur Verfügung. Voraussetzung<br />
ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen<br />
Verhinderungspflege mindestens sechs Monate gepflegt hat. Die Höhe der<br />
Leistung ist davon abhängig, ob ein ambulanter Pflegedienst oder eine nicht<br />
erwerbsmäßig tätige Ersatzpflegekraft die Verhinderungspflege übernimmt. Der<br />
Anspruch kann auch für den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung verwendet<br />
werden.<br />
5. Tagespflege / Nachtpflege<br />
Kann die häusliche Pflege tagsüber oder nachts nicht in ausreichendem Umfang<br />
sichergestellt werden, können die Pflegekassen anteilig Kosten für die<br />
Tages- oder Nachtpflege in einer zugelassenen Einrichtung übernehmen. Die<br />
Aufwendungen für die pflegerische Versorgung, den Fahrdienst und die soziale<br />
Betreuung trägt die Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstbeträgen.<br />
Eine vollständige Auflistung aller Angebote zur häuslichen Krankenpflege,<br />
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege in der Stadt<br />
Memmingen bzw. im Landkreis Unterallgäu erhalten Sie bei den zuständigen<br />
Seniorenfachstellen ( • S. 28).<br />
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