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Repowering von Windenergieanlagen

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Landeserlass<br />

Schleswig-Holstein<br />

Eine Sonderregelung, die zunehmend in mehreren Bundesländern Anwendung<br />

findet, ist die Netzausbaubeschleunigungsinitiative der Landesregierung und<br />

ein gemeinsamer Runderlass der Ministerien über landesrechtliche Grundsätze<br />

zur Planung <strong>von</strong> <strong>Windenergieanlagen</strong>. In Schleswig-Holstein regelt der Erlass die<br />

Grundsätze zur Windenergienutzung und bietet damit eine gewisse Planungssicherheit<br />

für Windenergie- und speziell <strong>Repowering</strong>-Projekte. So dürfen beispielsweise<br />

außerhalb <strong>von</strong> Eignungsflächen <strong>Repowering</strong>-Anlagen aufgestellt werden. In<br />

anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. Die bauplanungsrechtlichen Vorgaben<br />

für <strong>Repowering</strong>-Anlagen sind damit geringer als bei Neuanlagen. Auch eine deutliche<br />

Reduzierung der <strong>Windenergieanlagen</strong> ist im Erlass verankert. Für Schleswig-<br />

Holstein ist mindestens eine Halbierung vorgesehen.<br />

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