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Berufskraftfahrer unterwegs 2012 - Verlag Heinrich Vogel

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Bordbuch<br />

<strong>Berufskraftfahrer</strong><br />

<strong>unterwegs</strong> <strong>2012</strong><br />

Jahrbuch für Fahrer<br />

im Güter- und Personenverkehr


Vorwort<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

der neue <strong>Berufskraftfahrer</strong> <strong>unterwegs</strong> <strong>2012</strong> hat einige Veränderungen an<br />

Bord! Neben einem neuen Innenlayout haben wir mehr Farbe ins Spiel<br />

gebracht, um Ihnen die Orientierung leichter zu machen: Das fünffarbige<br />

Sichtregister sorgt für schnelles Auffinden der benötigten Informationen.<br />

Luftige Gestaltung, leichter lesbare Schriften und mehr Platz für Eintragungen<br />

vereinfachen den Fahrer-Alltag zusätzlich.<br />

Ebenfalls neu sind die erweiterten Inhalte: › Nützliches für <strong>unterwegs</strong><br />

etwa gibt Ihnen jetzt einen direkten Überblick zu den Service-Leistungen<br />

des nächsten Autohofs. Umfangreiche › Länderinformationen finden Sie<br />

jetzt auch zu Mazedonien, Russland, der Türkei, der Ukraine und Weißrussland;<br />

im Kapitel › Recht erfahren Sie wie gewohnt alles zum Thema Lenkund<br />

Ruhezeiten, aber auch zum neuen Vorgehen bei Knöllchen aus dem<br />

EU-Ausland und zur Rechtshilfe <strong>unterwegs</strong>. Unter › Rund um Kfz und<br />

Ladung wurden die Kapitel Gefahrgut, Maut in Europa und Winterausrüstung<br />

inhaltlich ebenso ausgebaut wie unsere Übersicht zu den Fernfahrerstammtischen.<br />

Und im Kapitel › Service erklären wir Ihnen, wie die<br />

ärztliche Hilfe von DocStop funktioniert, die wir als <strong>Verlag</strong> auch finanziell<br />

unterstützen. Dazu natürlich wie immer viele weitere Infos, die Sie <strong>unterwegs</strong><br />

sonst noch brauchen.<br />

Fehlt etwas? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail:<br />

shop-support@springer.com.<br />

Oder werden Sie Fan von <strong>Berufskraftfahrer</strong> <strong>unterwegs</strong> auf Facebook und<br />

posten Sie direkt – wir freuen uns!<br />

Ihr <strong>Verlag</strong> <strong>Heinrich</strong> <strong>Vogel</strong><br />

Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2011 alle aktuellen Zahlen berücksichtigt<br />

wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen<br />

werden.<br />

© 1993 <strong>Verlag</strong> <strong>Heinrich</strong> <strong>Vogel</strong> in der Springer Fachmedien München GmbH,<br />

Aschauer Straße 30, 81549 München<br />

Die Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe<br />

Springer Science+Business Media.<br />

Stand Juli 2011 • 19. Auflage<br />

Umschlaggestaltung: Bloom Project<br />

Lektorat: Ulrike Hurst, Ulf Sundermann<br />

Herstellung: Markus Tröger<br />

Layout: Satz + Layout Peter Fruth GmbH, München<br />

Satz: satz-studio gmbh, Asbach-Bäumenheim<br />

Druck: Schätzl Druck & Medien e.K., Am Stillflecken 4, 86609 Donauwörth<br />

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung<br />

außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des <strong>Verlag</strong>es<br />

unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung<br />

und die Einspeicherung in elektronischen Systemen.<br />

Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit<br />

der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.<br />

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle<br />

personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen.<br />

ISBN: 978-3-574-26032-2<br />

2


1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

Nützliches<br />

für<br />

<strong>unterwegs</strong><br />

Länderinformationen<br />

Recht<br />

Rund um<br />

Kfz<br />

und Ladung<br />

Service<br />

Seite<br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

1.1 Notrufnummern in der BRD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

1.2 Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

1.3 Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

1.4 Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . . . . . 38<br />

1.5 Autobahnbaustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

1.6 Deutsche Radiosender in Europa . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

1.7 Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

1.8 Wortlos-Wörterbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

2.1 Republik Belarus/<br />

Weißrussland . . . .58<br />

2.2 Belgien . . . . . . . . .60<br />

2.3 Bosnien-<br />

Herzegowina . . . .62<br />

2.4 Bulgarien . . . . . . .64<br />

2.5 Dänemark . . . . . . .66<br />

2.6 Deutschland . . . .68<br />

2.7 Estland . . . . . . . . .70<br />

2.8 Finnland . . . . . . . .72<br />

2.9 Frankreich . . . . . . .74<br />

2.10 Griechenland . . . .76<br />

2.11 Großbritannien<br />

und Nordirland . .78<br />

2.12 Irland . . . . . . . . . . .80<br />

2.13 Italien . . . . . . . . . .82<br />

2.14 Kroatien . . . . . . . .84<br />

2.15 Lettland . . . . . . . .86<br />

2.16 Litauen . . . . . . . . .88<br />

2.17 Luxemburg . . . . . .90<br />

2.18 Mazedonien . . . . . . . . . 92<br />

2.19 Niederlande . . . . . . . . . 94<br />

2.20 Norwegen . . . . . . . . . . . 96<br />

2.21 Österreich . . . . . . . . . . 98<br />

2.22 Polen . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

2.23 Portugal . . . . . . . . . . . . 102<br />

2.24 Rumänien . . . . . . . . . . . 104<br />

2.25 Russland . . . . . . . . . . . . 106<br />

2.26 Schweden . . . . . . . . . . . 108<br />

2.27 Schweiz . . . . . . . . . . . . . 110<br />

2.28 Republik Serbien . . . . 112<br />

2.29 Slowakische Republik. 114<br />

2.30 Slowenien . . . . . . . . . . . 116<br />

2.31 Spanien . . . . . . . . . . . . . 118<br />

2.32 Tschechische Republik. 120<br />

2.33 Türkei . . . . . . . . . . . . . . 122<br />

2.34 Ukraine . . . . . . . . . . . . . 124<br />

2.35 Ungarn . . . . . . . . . . . . . 126<br />

2.36 Kontaktdaten europ.<br />

Transportverbände . . 128<br />

3.1 Recht von A-Z . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133<br />

3.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139<br />

3.3 EU-Führerscheinklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />

3.4 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144<br />

3.5 EU-Knöllchen – Was tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />

3.6 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152<br />

3.7 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . . . . 156<br />

3.8 Verkehrssünden in Europa. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158<br />

3.9 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . 159<br />

3.10 Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160<br />

3.11 Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161<br />

4.1 Abfahrtkontrolle Lkw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162<br />

4.2 Fernfahrerstammtische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164<br />

4.3 Maut in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167<br />

4.4 Winterausrüstung Bus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174<br />

4.5 Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . 176<br />

4.6 Gefahrgut. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177<br />

4.7 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183<br />

4.8 Reifen-Check . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194<br />

4.9 Reiners Tipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />

4.10 Neues Berufsbild: FiF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198<br />

4.11 EU-Bkf-Seminarsuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199<br />

4.12 Update! – Weitere Änderungen in Kürze . . . . . . . . 200<br />

5.1 Fahr Fit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202<br />

Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren –<br />

Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion –<br />

Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer–<br />

Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol –<br />

Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren<br />

5.2 Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . . . 218<br />

5.3 Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . 228<br />

5.4 BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230<br />

5.5 DocStop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232<br />

3


Nützliches für <strong>unterwegs</strong><br />

1.7 Autohöfe<br />

A<br />

Nr<br />

1 Lübeck-Moisling 23 S.A.B. Autohof Lübeck<br />

Sittensen 47 Shell-Autohof Sittensen<br />

Bockel 49 Aral-Autohof Bockel<br />

Bremen-Hemelingen 55 Autohof Bremen<br />

Stuhr/Brinkum 57 Autohof Stuhr<br />

Delmenhorst-Ost 58 Shell-Autohof Groß-Mackenstedt<br />

Vechta/Bakum 64 Shell-Autohof Oldenburger<br />

Münsterland<br />

Lohne-Dinklage 65 Motorpark Lohne<br />

Holdorf 66 Agip-Autohof Holdorf<br />

Osnabrück-Hafen 71 Shell-Autohof Osnabrück<br />

Hamm-Bockum 80 Total-Autohof Werne<br />

2 Gelsenkirchen-Buer 6 SVG-Autohof Gelsenkirchen<br />

Hamm 19 Euro Rastpark Lippetal<br />

Porta Westfalica 33 Aral-Autohof Porta Westfalica<br />

Lauenau 37 Maxi-Autohof Lauenau<br />

Barsinghausen 38 Total-Autohof<br />

Hannover- 44 SVG-Autohof Hannover<br />

Langenhagen<br />

Peine 52 Autohof Peine<br />

Braunschweig-Hafen 54 MHB-Autohof<br />

Braunschweig-Ost 57 Autorastpark Lehrte Wendhausen<br />

Eilsleben 65 Shell-Rasthof Uhrsleben<br />

Irxleben 67 Euro Rastpark Hohenwarsleben<br />

Magdeburg-Rothensee 71 Aral-Autohof Magdeburg<br />

Theeßen 75 Euro Rastpark Theeßen<br />

Ziesar 76 Aral Service Center Schopsdorf<br />

3 Rees 4 Autohof Isselburg<br />

Mogendorf 38 Maxi-Autohof Mogendorf<br />

Limburg-Nord 42 Aral-Autohof Beselich<br />

Aschaffenburg-West 58 Autohof Calpam<br />

Wertheim/Lengfurt 66 Maxi-Autohof Wertheim<br />

Rottendorf 72 Aral-Autohof Dettelbach<br />

Wiesentheid 75 Flagge-Autohof Rüdenhausen<br />

Geiselwind 76 Autohof Strohofer Geiselwind<br />

Schlüsselfeld 77 Kempe’s Autohof Burghaslach<br />

Neumarkt i. d. Opf. 92 24-Autohof Neumarkt<br />

50


1.7<br />

A<br />

Nr<br />

Parsberg 94 Esso-Autohof Parsberg<br />

Regensburg-Ost 101 Euro Rastpark<br />

Regensburg<br />

Hengsterberg 111 Euro Rastpark<br />

Hengsterberg<br />

4 Containerbahnhof 11b SVG-Autohof Eifeltor<br />

Köln-Eifeltor<br />

Bad Hersfeld 32 Aral-Autohof Bad Hersfeld<br />

Eisenach-West 39a Autohof Eisenach Nord+Süd<br />

Hörselgau 41a SVG-Autohof Hörselgau<br />

Gotha/Schwabhausen 42 SVG-Autohof<br />

Thüringer Tor<br />

Neudietendorf 44 Esso-Station Ichtershausen<br />

Nohra 48 Shell-Autohof Erfurt<br />

Apolda 50 Aral-Autohof Apola-Mellingen<br />

Stadtroda/Teufelstal 55 Autohof Stadtroda<br />

Hermsdorf 56a Shell-Autohof Holzland<br />

Ronneburg 60 Esso-Autohof Löbichau<br />

Hainichen 73 Esso-Autohof Hainichen<br />

Nossen-Siebenlehn 75 Shell-Autohof Nossen<br />

Dresden-Neustadt 79 SVG-Autohof Dresden<br />

5 Mücke 6 Maxi-Autohof Mücke<br />

Bensheim 30 Aral-Autohof Bensheim<br />

Bruchsal 42 Esso-Autohof Karlsdorf<br />

Achern 53 Euro Rastpark Achern<br />

Appenweier 54 Shell-Autohof Kehl<br />

Ettenheim 57 Shell-Autohof Kappel-<br />

Grafenhausen<br />

Herbolzheim 58 Europa Park-Rasthof<br />

Bremgarten 64b Esso-Autohof Bremgarten<br />

6 Saarbrücken- 2 Autohof Saarbrücken<br />

Goldene Bremm<br />

Landstuhl-Ost 13 Shell-Autohof Ramstein<br />

Kaiserslautern-Ost 16 SVG-Autohof Kaiserslautern<br />

Kirchheim a. d. 19 Maxi-Autohof Kirchheim<br />

Weinstraße<br />

Bad Rappenau 35 Autohof Bad Rappenau<br />

Kichberg 45 Shell-Autohof Kirchberg<br />

51


2.9<br />

Länderinformationen<br />

Frankreich<br />

∂f<br />

französisch<br />

Paris<br />

100 50<br />

20<br />

Euro (€)<br />

5<br />

2<br />

Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM vom<br />

Vortag 22.00 Uhr bis Sonn-/Feiertag 22.00 Uhr. Ausnahmen<br />

möglich.<br />

Zusätzliche Fahrverbote im Großraum Paris. Sommer-Fahrverbote<br />

von Mitte Juli bis Mitte August für Lkw >7,5 t zGM auf dem<br />

gesamten Straßen- und Autobahnnetz samstags zwischen 7.00<br />

und 19.00 Uhr und sonntags von 0.00 – 22.00 Uhr. Winterfahrverbote<br />

von Mitte Februar bis Anfang März für Fz >7,5 t zGM<br />

samstags von 7.00 bis 18.00 Uhr und von 22.00 Uhr samstags<br />

bis 22.00 Uhr sonntags auf bestimmten Strecken in der Alpenregion.<br />

!<br />

Bei Sichtweiten


2.9<br />

Höchstzulässige<br />

* Zusätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich.<br />

** Bei einer Höhe von mehr als 4 m ist der Transportunternehmer für alle Schäden verantwortlich.<br />

Abmessungen<br />

Höchstzulässige<br />

Achslasten<br />

und<br />

Gesamtmasse<br />

km/h<br />

Höchstzulässige<br />

Geschwindigkeit<br />

Länge Lkw/Anhänger 12 m<br />

Sattelkfz<br />

16,50 m<br />

Lastzug* 18,75 m<br />

Breite 2,55 m<br />

Kühlfahrzeuge 2,60 m<br />

Kraftomnibus<br />

mit 2 Achsen 13,50 m*<br />

mit 3 Achsen 15 m*<br />

mit Anhänger 18,75 m*<br />

<br />

2,55 m<br />

Höhe nicht festgelegt ** 4 m<br />

Einzelachse/Antriebsachse<br />

13 t<br />

Einzelachse <br />

mit 2 Achsen<br />

Doppelachse Achsabstand<br />

1,35 m ≤1,80 m 19 t<br />

Tridemachse<br />

Achsabstand ≤1,3 m 21 t<br />

Achsabstand<br />

>1,3 m bis ≤1,4 m 24 t<br />

Kfz mit 2 Achsen 19 t<br />

Kfz mit 3 oder<br />

mehr Achsen 26 t<br />

Anhänger mit 2 Achsen 19 t<br />

Anhänger mit 3 Achsen 26 t<br />

Sattelkfz mit 4 Achsen 38 t<br />

Sattelkfz mit 5 oder<br />

mehr Achsen<br />

40 t<br />

f. komb. 40’-ISO-Cont. 44 t<br />

Lastzug mit 4 Achsen 38 t<br />

Lastzug mit 5/6 Achsen 40 t<br />

innerorts 50 km/h<br />

außerhalb geschl. Ortschaften<br />

Gesamtmasse<br />

und<br />

Fahrzeugart<br />

von 3,5 – 12 t<br />

Motorwagen >12t<br />

Sonstige<br />

Straßen<br />

Fahrzeugkombinationen<br />

(Lastzüge,<br />

Sattelkfz) >12 t<br />

Fahrzeuge >12 t<br />

beim Transport<br />

gefährlicher Güter<br />

Autobahnestraßen<br />

Schnell-<br />

km/h mit 4<br />

Fahrspuren<br />

90 90<br />

90 80<br />

90<br />

80<br />

80<br />

60/70*<br />

80<br />

80<br />

60<br />

60<br />

13 t<br />

19 t<br />

26 t<br />

38 t<br />

32 t<br />

innerorts 50 km/h<br />

Landstraßen 90 km/h<br />

Schnellstraßen 90 km/h<br />

Autobahnen 90 km/h<br />

– unter best. Voraussetzungen<br />

100 km/h*<br />

75


3.8<br />

Recht<br />

Verkehrssünden in Europa<br />

Alkohol 20 km/h Rotlicht- Überhol- Parkam<br />

Steuer zu schnell verstoß verstoß verstoß<br />

a ab 300 20-55 70-145 70-145 ab 20<br />

b ab 140 ab 100 ab 150 ab 150 ab 50<br />

B ab 100 ab 30 ab 30 ab 30 ab 5<br />

ab 200 ab 20 ab 150 ab 150 20<br />

c ab 465 ab 140 190 ab 230 ab 30<br />

w bis 1740 ab 10 ab 85 ab 25 ab 25<br />

R ab 400 ab 60 ab 100 ab 200 ab 60<br />

D bis 1 MV 65-270 135-200 135 65<br />

e ab 300 100 200 200 bis 200<br />

z bis 1150 bis 115 bis 385 bis 385 ab 20<br />

f ab 135 ab 135 ab 135 ab 135 ab 10<br />

U ab 15 TS ab 70 ab 10 TS ab 10 TS 10-50<br />

g bis 5820 ab 75 ab 70 ab 70 ab 35<br />

h ab 100 ab 50 ab 350 ab 350 ab 40<br />

i ab 370 bis 110 bis 370 bis 370 bis 110<br />

K ab 130 ab 65 270 ab 94 ab 40<br />

j ab 160 ab 160 ab 160 ab 80 ab 40<br />

G ab 200 ab 80 ab 80 ab 80 ab 40<br />

H ab 430 ab 60 90 ab 90 ab 10<br />

l ab 100 50 145 145 ab 25<br />

4 ab 290 ab 10 ab 115 ab 115 ab 10<br />

ö ab 140 ab 5 ab 30 ab 20 ab 5<br />

ab 465 ab 25 ab 25 ab 10 ab 25<br />

S ab 250 ab 20 ab 300 ab 35 ab 45<br />

n ab 770 ab 465 670 670 ab 65<br />

o ab 290 ab 115 180 180 ab 70<br />

p ab 250 ab 60 ab 120 ab 120 ab 30<br />

q ab 148 ab 25 ab 75 ab 60 ab 25<br />

r ab 130 ab 85 ab 60 ab 85 ab 30<br />

s ab 40 TS ab 70 ab 130 ab 310 ab 20<br />

Q ab 150 ab 50 150 150 ab 30<br />

T ab 180 ab 50 250 ab 500 ab 40<br />

ab 45 ab 45 ab 140 ab 55 45<br />

t ab 240 ab 40 40 ab 60 20<br />

zum Vergleich<br />

d ab 500 bis 35 90-320 30-125 10-70<br />

Alle Angaben ohne Gewähr;<br />

Beträge in Euro (gerundet), Stand: März 2011, Quelle: ADAC<br />

Ähnliche Strafen wie für Alkohol in vielen Ländern für „Drogen am Steuer“. Außerdem<br />

Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen u. U. auch Freiheitsstrafen.<br />

MV = Nettomonatsverdienst<br />

TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst)<br />

158


Serghei Velusceac (1), eisenhans (2) – fotolia<br />

©<br />

Internationale Promillegrenzen *<br />

Deutschland 0,0 ‰<br />

(GG+Bus)<br />

Estland<br />

Griechenland<br />

Italien<br />

Kroatien<br />

Mazedonien<br />

Montenegro<br />

Rumänien<br />

Serbien<br />

Slowakei<br />

Slowenien<br />

Tschechien<br />

Türkei<br />

Ukraine<br />

Ungarn<br />

Weißrussland<br />

Luxemburg 0,2 ‰<br />

Norwegen<br />

Polen<br />

Schweden<br />

Internationale Promillegrenzen 3.9<br />

Spanien 0,3 ‰<br />

Russische Föderation<br />

Litauen 0,4 ‰<br />

Belgien 0,5 ‰<br />

Bosnien & Herzegowina<br />

Bulgarien<br />

Dänemark<br />

Deutschland<br />

Finnland<br />

Frankreich<br />

Island<br />

Lettland<br />

Niederlande<br />

Österreich<br />

Portugal<br />

Schweiz<br />

Zypern<br />

Großbritannien 0,8 ‰<br />

Irland<br />

Liechtenstein<br />

Malta<br />

* Bitte beachten Sie, dass für Führerschein-Neulinge und Pkw-Fahrer teilweise abweichende<br />

Grenzen gelten.<br />

Stand April 2011, Quelle: ADAC<br />

159


Rund um Kfz und Ladung<br />

4.6 Gefahrgut<br />

Verbot<br />

für kennzeichnungspflichtige<br />

Kfz<br />

mit gefährlichen<br />

Gütern<br />

Verbot<br />

für Fahrzeuge<br />

mit wassergefährdender<br />

Ladung (ab 20 l)<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Wenn nicht, fragen Sie bei Ihrem Disponenten nach.<br />

12. Schlechtwetterregel: Wer ein kennzeichnungspflichtiges<br />

Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss gemäß § 2<br />

Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer Sichtweite<br />

unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung<br />

anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten<br />

geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Hier müssen<br />

Sie als Fahrer selbst entscheiden, ob ein Weiterfahren möglich<br />

ist oder nicht.<br />

13. Wenn ein Tunnel mit dem Zeichen „Verbot für kennzeichnungspflichtige<br />

Kfz mit gefährlichen Gütern“ (s.o.) plus Zusatzkennzeichen<br />

(B, C, D oder E) versehen ist, das die Tunnelkategorie<br />

gemäß ADR angibt, darf der Fahrer je nach<br />

Tunnelbeschränkungscodierungen auf dem Beförderungspapier<br />

den Tunnel nicht durchfahren.<br />

©<br />

Hemera Technologies – photos.com<br />

Dies sind nur einige wenige Regeln, die eigentlich jeder Kraftfahrer<br />

kennen sollte.<br />

Mehr zu den Vorschriften für Gefahrgut-Transporte finden Sie im<br />

Bordbuch „Gefahrgutfahrer <strong>unterwegs</strong> <strong>2012</strong>” (Bestell-Nr. 26033,<br />

<strong>Verlag</strong> <strong>Heinrich</strong> <strong>Vogel</strong>).<br />

182


Ladungssicherung 4.7<br />

Ladungen müssen so verstaut sein, dass sie unter „normalen“<br />

Fahr- und Straßenverhältnissen weder ganz noch teilweise verrutschen,<br />

herabfallen oder Ursache für das Umkippen eines<br />

Fahrzeuges sein können.<br />

Stephan Görlich – Imago<br />

©<br />

Ladungssicherung bei palettierten Spanplatten<br />

Fährt ein Fahrzeug mit unzureichender Ladungssicherung oder<br />

gar ungesicherter Ladung, wird die Ladung immer dann rutschen<br />

oder kippen, wenn die Sicherungs- und/oder Rückhaltekräfte<br />

kleiner als die jeweilige Beschleunigungskraft beim Anfahren,<br />

Verzögerungskraft beim Bremsen, Fliehkraft bei der<br />

Kurvenfahrt oder die Vertikalkraft bei Fahrbahnunebenheiten<br />

sind.<br />

Eine Ladung muss grundsätzlich für die oben aufgeführten Kräfte<br />

gesichert werden.<br />

1. Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers<br />

Der Fahrzeugführer wird als erster Verantwortlicher nach einem<br />

Unfall durch herabfallende Ladung angesprochen. Gleiches gilt<br />

wenn ein Fahrzeug bei Verkehrskontrollen mit mangelhafter Ladungssicherung<br />

angetroffen wird, ohne einen Unfall verursacht<br />

zu haben. Seine Pflichten bezüglich der Ladungssicherung sind<br />

in §§ 22 und 23 StVO allgemein geregelt.<br />

Pflichten des Fahrzeugführers (Lkw-Fahrer):<br />

› Anweisung des Verladepersonals bezüglich Lastverteilung<br />

(Betriebssicherheit)<br />

183


5.2<br />

Service<br />

Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe<br />

Beatmung<br />

› 2 x beatmen im Wechsel mit<br />

30 x Herzdruckmassage<br />

› Mund zu Mund (Nase zuhalten)<br />

oder<br />

› Mund zu Nase (Mund zuhalten)<br />

siehe Abbildung<br />

› 1 Sekunde lang gleichmäßig<br />

Luft in den Mund einblasen<br />

Stabile Seitenlage<br />

Erkennt der Helfer, dass der Bewusstlose noch normal atmet, ist<br />

er so zu lagern, dass Flüssigkeiten (z.B. Speichel, Erbrochenes)<br />

aus dem Mund abfließen können und die Zunge die Atemwege<br />

nicht verlegen kann. Die stabile Seitenlage ist herzustellen.<br />

› Beine des Bewusstlosen strecken<br />

› Nahen Arm angewinkelt nach oben legen, die Handinnenfläche<br />

zeigt dabei nach oben<br />

› Ferne Hand des Bewusstlosen fassen und Arm vor der Brust<br />

kreuzen, Hand nicht loslassen<br />

› Mit der anderen Hand an den fernen Oberschenkel (nicht im<br />

Gelenk!) des Bewusstlosen greifen und Bein beugen<br />

› Bewusstlosen zu sich herüber ziehen<br />

› Hals überstrecken<br />

und Mund leicht<br />

öffnen<br />

› An der Wange<br />

liegende Hand so<br />

ausrichten, dass<br />

der Hals überstreckt<br />

bleibt<br />

› Ständige Atemkontrolle<br />

224


5.2<br />

Blutungen<br />

Erkennen<br />

› blutende Wunden können<br />

durch Kleidungsstücke oder<br />

durch die Lage des Verletzten<br />

verdeckt sein<br />

Maßnahmen<br />

› Einmalhandschuhe tragen<br />

› Wunden keimfrei bedecken<br />

› gegebenenfalls Schocklagerung<br />

› gegebenenfalls Anlegen eines Druckverbandes<br />

Schock<br />

Erkennen<br />

› Frieren/Zittern<br />

› blasse, kalte Haut<br />

› Schweiß auf der Stirn<br />

Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer<br />

gleichzeitig auf.<br />

Maßnahmen<br />

› für Ruhe sorgen<br />

› gegebenenfalls Blutungen stillen<br />

› vor Wärmeverlust schützen (Decke unterlegen, zudecken)<br />

› Schocklage herstellen<br />

› Zuwendung, Betreuung<br />

› ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung<br />

225

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