Berufskraftfahrer unterwegs 2012 - Verlag Heinrich Vogel
Berufskraftfahrer unterwegs 2012 - Verlag Heinrich Vogel
Berufskraftfahrer unterwegs 2012 - Verlag Heinrich Vogel
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Bordbuch<br />
<strong>Berufskraftfahrer</strong><br />
<strong>unterwegs</strong> <strong>2012</strong><br />
Jahrbuch für Fahrer<br />
im Güter- und Personenverkehr
Vorwort<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
der neue <strong>Berufskraftfahrer</strong> <strong>unterwegs</strong> <strong>2012</strong> hat einige Veränderungen an<br />
Bord! Neben einem neuen Innenlayout haben wir mehr Farbe ins Spiel<br />
gebracht, um Ihnen die Orientierung leichter zu machen: Das fünffarbige<br />
Sichtregister sorgt für schnelles Auffinden der benötigten Informationen.<br />
Luftige Gestaltung, leichter lesbare Schriften und mehr Platz für Eintragungen<br />
vereinfachen den Fahrer-Alltag zusätzlich.<br />
Ebenfalls neu sind die erweiterten Inhalte: › Nützliches für <strong>unterwegs</strong><br />
etwa gibt Ihnen jetzt einen direkten Überblick zu den Service-Leistungen<br />
des nächsten Autohofs. Umfangreiche › Länderinformationen finden Sie<br />
jetzt auch zu Mazedonien, Russland, der Türkei, der Ukraine und Weißrussland;<br />
im Kapitel › Recht erfahren Sie wie gewohnt alles zum Thema Lenkund<br />
Ruhezeiten, aber auch zum neuen Vorgehen bei Knöllchen aus dem<br />
EU-Ausland und zur Rechtshilfe <strong>unterwegs</strong>. Unter › Rund um Kfz und<br />
Ladung wurden die Kapitel Gefahrgut, Maut in Europa und Winterausrüstung<br />
inhaltlich ebenso ausgebaut wie unsere Übersicht zu den Fernfahrerstammtischen.<br />
Und im Kapitel › Service erklären wir Ihnen, wie die<br />
ärztliche Hilfe von DocStop funktioniert, die wir als <strong>Verlag</strong> auch finanziell<br />
unterstützen. Dazu natürlich wie immer viele weitere Infos, die Sie <strong>unterwegs</strong><br />
sonst noch brauchen.<br />
Fehlt etwas? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail:<br />
shop-support@springer.com.<br />
Oder werden Sie Fan von <strong>Berufskraftfahrer</strong> <strong>unterwegs</strong> auf Facebook und<br />
posten Sie direkt – wir freuen uns!<br />
Ihr <strong>Verlag</strong> <strong>Heinrich</strong> <strong>Vogel</strong><br />
Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2011 alle aktuellen Zahlen berücksichtigt<br />
wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen<br />
werden.<br />
© 1993 <strong>Verlag</strong> <strong>Heinrich</strong> <strong>Vogel</strong> in der Springer Fachmedien München GmbH,<br />
Aschauer Straße 30, 81549 München<br />
Die Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe<br />
Springer Science+Business Media.<br />
Stand Juli 2011 • 19. Auflage<br />
Umschlaggestaltung: Bloom Project<br />
Lektorat: Ulrike Hurst, Ulf Sundermann<br />
Herstellung: Markus Tröger<br />
Layout: Satz + Layout Peter Fruth GmbH, München<br />
Satz: satz-studio gmbh, Asbach-Bäumenheim<br />
Druck: Schätzl Druck & Medien e.K., Am Stillflecken 4, 86609 Donauwörth<br />
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung<br />
außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des <strong>Verlag</strong>es<br />
unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung<br />
und die Einspeicherung in elektronischen Systemen.<br />
Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit<br />
der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.<br />
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle<br />
personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen.<br />
ISBN: 978-3-574-26032-2<br />
2
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Nützliches<br />
für<br />
<strong>unterwegs</strong><br />
Länderinformationen<br />
Recht<br />
Rund um<br />
Kfz<br />
und Ladung<br />
Service<br />
Seite<br />
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
1.1 Notrufnummern in der BRD. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />
1.2 Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />
1.3 Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />
1.4 Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . . . . . 38<br />
1.5 Autobahnbaustellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />
1.6 Deutsche Radiosender in Europa . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />
1.7 Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
1.8 Wortlos-Wörterbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />
2.1 Republik Belarus/<br />
Weißrussland . . . .58<br />
2.2 Belgien . . . . . . . . .60<br />
2.3 Bosnien-<br />
Herzegowina . . . .62<br />
2.4 Bulgarien . . . . . . .64<br />
2.5 Dänemark . . . . . . .66<br />
2.6 Deutschland . . . .68<br />
2.7 Estland . . . . . . . . .70<br />
2.8 Finnland . . . . . . . .72<br />
2.9 Frankreich . . . . . . .74<br />
2.10 Griechenland . . . .76<br />
2.11 Großbritannien<br />
und Nordirland . .78<br />
2.12 Irland . . . . . . . . . . .80<br />
2.13 Italien . . . . . . . . . .82<br />
2.14 Kroatien . . . . . . . .84<br />
2.15 Lettland . . . . . . . .86<br />
2.16 Litauen . . . . . . . . .88<br />
2.17 Luxemburg . . . . . .90<br />
2.18 Mazedonien . . . . . . . . . 92<br />
2.19 Niederlande . . . . . . . . . 94<br />
2.20 Norwegen . . . . . . . . . . . 96<br />
2.21 Österreich . . . . . . . . . . 98<br />
2.22 Polen . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
2.23 Portugal . . . . . . . . . . . . 102<br />
2.24 Rumänien . . . . . . . . . . . 104<br />
2.25 Russland . . . . . . . . . . . . 106<br />
2.26 Schweden . . . . . . . . . . . 108<br />
2.27 Schweiz . . . . . . . . . . . . . 110<br />
2.28 Republik Serbien . . . . 112<br />
2.29 Slowakische Republik. 114<br />
2.30 Slowenien . . . . . . . . . . . 116<br />
2.31 Spanien . . . . . . . . . . . . . 118<br />
2.32 Tschechische Republik. 120<br />
2.33 Türkei . . . . . . . . . . . . . . 122<br />
2.34 Ukraine . . . . . . . . . . . . . 124<br />
2.35 Ungarn . . . . . . . . . . . . . 126<br />
2.36 Kontaktdaten europ.<br />
Transportverbände . . 128<br />
3.1 Recht von A-Z . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133<br />
3.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139<br />
3.3 EU-Führerscheinklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />
3.4 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144<br />
3.5 EU-Knöllchen – Was tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />
3.6 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152<br />
3.7 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . . . . 156<br />
3.8 Verkehrssünden in Europa. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158<br />
3.9 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . 159<br />
3.10 Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160<br />
3.11 Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161<br />
4.1 Abfahrtkontrolle Lkw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162<br />
4.2 Fernfahrerstammtische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164<br />
4.3 Maut in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167<br />
4.4 Winterausrüstung Bus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174<br />
4.5 Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . 176<br />
4.6 Gefahrgut. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177<br />
4.7 Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183<br />
4.8 Reifen-Check . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194<br />
4.9 Reiners Tipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />
4.10 Neues Berufsbild: FiF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198<br />
4.11 EU-Bkf-Seminarsuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199<br />
4.12 Update! – Weitere Änderungen in Kürze . . . . . . . . 200<br />
5.1 Fahr Fit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202<br />
Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren –<br />
Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion –<br />
Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer–<br />
Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol –<br />
Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren<br />
5.2 Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . . . 218<br />
5.3 Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . . . . 228<br />
5.4 BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230<br />
5.5 DocStop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232<br />
3
Nützliches für <strong>unterwegs</strong><br />
1.7 Autohöfe<br />
A<br />
Nr<br />
1 Lübeck-Moisling 23 S.A.B. Autohof Lübeck<br />
Sittensen 47 Shell-Autohof Sittensen<br />
Bockel 49 Aral-Autohof Bockel<br />
Bremen-Hemelingen 55 Autohof Bremen<br />
Stuhr/Brinkum 57 Autohof Stuhr<br />
Delmenhorst-Ost 58 Shell-Autohof Groß-Mackenstedt<br />
Vechta/Bakum 64 Shell-Autohof Oldenburger<br />
Münsterland<br />
Lohne-Dinklage 65 Motorpark Lohne<br />
Holdorf 66 Agip-Autohof Holdorf<br />
Osnabrück-Hafen 71 Shell-Autohof Osnabrück<br />
Hamm-Bockum 80 Total-Autohof Werne<br />
2 Gelsenkirchen-Buer 6 SVG-Autohof Gelsenkirchen<br />
Hamm 19 Euro Rastpark Lippetal<br />
Porta Westfalica 33 Aral-Autohof Porta Westfalica<br />
Lauenau 37 Maxi-Autohof Lauenau<br />
Barsinghausen 38 Total-Autohof<br />
Hannover- 44 SVG-Autohof Hannover<br />
Langenhagen<br />
Peine 52 Autohof Peine<br />
Braunschweig-Hafen 54 MHB-Autohof<br />
Braunschweig-Ost 57 Autorastpark Lehrte Wendhausen<br />
Eilsleben 65 Shell-Rasthof Uhrsleben<br />
Irxleben 67 Euro Rastpark Hohenwarsleben<br />
Magdeburg-Rothensee 71 Aral-Autohof Magdeburg<br />
Theeßen 75 Euro Rastpark Theeßen<br />
Ziesar 76 Aral Service Center Schopsdorf<br />
3 Rees 4 Autohof Isselburg<br />
Mogendorf 38 Maxi-Autohof Mogendorf<br />
Limburg-Nord 42 Aral-Autohof Beselich<br />
Aschaffenburg-West 58 Autohof Calpam<br />
Wertheim/Lengfurt 66 Maxi-Autohof Wertheim<br />
Rottendorf 72 Aral-Autohof Dettelbach<br />
Wiesentheid 75 Flagge-Autohof Rüdenhausen<br />
Geiselwind 76 Autohof Strohofer Geiselwind<br />
Schlüsselfeld 77 Kempe’s Autohof Burghaslach<br />
Neumarkt i. d. Opf. 92 24-Autohof Neumarkt<br />
50
1.7<br />
A<br />
Nr<br />
Parsberg 94 Esso-Autohof Parsberg<br />
Regensburg-Ost 101 Euro Rastpark<br />
Regensburg<br />
Hengsterberg 111 Euro Rastpark<br />
Hengsterberg<br />
4 Containerbahnhof 11b SVG-Autohof Eifeltor<br />
Köln-Eifeltor<br />
Bad Hersfeld 32 Aral-Autohof Bad Hersfeld<br />
Eisenach-West 39a Autohof Eisenach Nord+Süd<br />
Hörselgau 41a SVG-Autohof Hörselgau<br />
Gotha/Schwabhausen 42 SVG-Autohof<br />
Thüringer Tor<br />
Neudietendorf 44 Esso-Station Ichtershausen<br />
Nohra 48 Shell-Autohof Erfurt<br />
Apolda 50 Aral-Autohof Apola-Mellingen<br />
Stadtroda/Teufelstal 55 Autohof Stadtroda<br />
Hermsdorf 56a Shell-Autohof Holzland<br />
Ronneburg 60 Esso-Autohof Löbichau<br />
Hainichen 73 Esso-Autohof Hainichen<br />
Nossen-Siebenlehn 75 Shell-Autohof Nossen<br />
Dresden-Neustadt 79 SVG-Autohof Dresden<br />
5 Mücke 6 Maxi-Autohof Mücke<br />
Bensheim 30 Aral-Autohof Bensheim<br />
Bruchsal 42 Esso-Autohof Karlsdorf<br />
Achern 53 Euro Rastpark Achern<br />
Appenweier 54 Shell-Autohof Kehl<br />
Ettenheim 57 Shell-Autohof Kappel-<br />
Grafenhausen<br />
Herbolzheim 58 Europa Park-Rasthof<br />
Bremgarten 64b Esso-Autohof Bremgarten<br />
6 Saarbrücken- 2 Autohof Saarbrücken<br />
Goldene Bremm<br />
Landstuhl-Ost 13 Shell-Autohof Ramstein<br />
Kaiserslautern-Ost 16 SVG-Autohof Kaiserslautern<br />
Kirchheim a. d. 19 Maxi-Autohof Kirchheim<br />
Weinstraße<br />
Bad Rappenau 35 Autohof Bad Rappenau<br />
Kichberg 45 Shell-Autohof Kirchberg<br />
51
2.9<br />
Länderinformationen<br />
Frankreich<br />
∂f<br />
französisch<br />
Paris<br />
100 50<br />
20<br />
Euro (€)<br />
5<br />
2<br />
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t zGM vom<br />
Vortag 22.00 Uhr bis Sonn-/Feiertag 22.00 Uhr. Ausnahmen<br />
möglich.<br />
Zusätzliche Fahrverbote im Großraum Paris. Sommer-Fahrverbote<br />
von Mitte Juli bis Mitte August für Lkw >7,5 t zGM auf dem<br />
gesamten Straßen- und Autobahnnetz samstags zwischen 7.00<br />
und 19.00 Uhr und sonntags von 0.00 – 22.00 Uhr. Winterfahrverbote<br />
von Mitte Februar bis Anfang März für Fz >7,5 t zGM<br />
samstags von 7.00 bis 18.00 Uhr und von 22.00 Uhr samstags<br />
bis 22.00 Uhr sonntags auf bestimmten Strecken in der Alpenregion.<br />
!<br />
Bei Sichtweiten
2.9<br />
Höchstzulässige<br />
* Zusätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich.<br />
** Bei einer Höhe von mehr als 4 m ist der Transportunternehmer für alle Schäden verantwortlich.<br />
Abmessungen<br />
Höchstzulässige<br />
Achslasten<br />
und<br />
Gesamtmasse<br />
km/h<br />
Höchstzulässige<br />
Geschwindigkeit<br />
Länge Lkw/Anhänger 12 m<br />
Sattelkfz<br />
16,50 m<br />
Lastzug* 18,75 m<br />
Breite 2,55 m<br />
Kühlfahrzeuge 2,60 m<br />
Kraftomnibus<br />
mit 2 Achsen 13,50 m*<br />
mit 3 Achsen 15 m*<br />
mit Anhänger 18,75 m*<br />
<br />
2,55 m<br />
Höhe nicht festgelegt ** 4 m<br />
Einzelachse/Antriebsachse<br />
13 t<br />
Einzelachse <br />
mit 2 Achsen<br />
Doppelachse Achsabstand<br />
1,35 m ≤1,80 m 19 t<br />
Tridemachse<br />
Achsabstand ≤1,3 m 21 t<br />
Achsabstand<br />
>1,3 m bis ≤1,4 m 24 t<br />
Kfz mit 2 Achsen 19 t<br />
Kfz mit 3 oder<br />
mehr Achsen 26 t<br />
Anhänger mit 2 Achsen 19 t<br />
Anhänger mit 3 Achsen 26 t<br />
Sattelkfz mit 4 Achsen 38 t<br />
Sattelkfz mit 5 oder<br />
mehr Achsen<br />
40 t<br />
f. komb. 40’-ISO-Cont. 44 t<br />
Lastzug mit 4 Achsen 38 t<br />
Lastzug mit 5/6 Achsen 40 t<br />
innerorts 50 km/h<br />
außerhalb geschl. Ortschaften<br />
Gesamtmasse<br />
und<br />
Fahrzeugart<br />
von 3,5 – 12 t<br />
Motorwagen >12t<br />
Sonstige<br />
Straßen<br />
Fahrzeugkombinationen<br />
(Lastzüge,<br />
Sattelkfz) >12 t<br />
Fahrzeuge >12 t<br />
beim Transport<br />
gefährlicher Güter<br />
Autobahnestraßen<br />
Schnell-<br />
km/h mit 4<br />
Fahrspuren<br />
90 90<br />
90 80<br />
90<br />
80<br />
80<br />
60/70*<br />
80<br />
80<br />
60<br />
60<br />
13 t<br />
19 t<br />
26 t<br />
38 t<br />
32 t<br />
innerorts 50 km/h<br />
Landstraßen 90 km/h<br />
Schnellstraßen 90 km/h<br />
Autobahnen 90 km/h<br />
– unter best. Voraussetzungen<br />
100 km/h*<br />
75
3.8<br />
Recht<br />
Verkehrssünden in Europa<br />
Alkohol 20 km/h Rotlicht- Überhol- Parkam<br />
Steuer zu schnell verstoß verstoß verstoß<br />
a ab 300 20-55 70-145 70-145 ab 20<br />
b ab 140 ab 100 ab 150 ab 150 ab 50<br />
B ab 100 ab 30 ab 30 ab 30 ab 5<br />
ab 200 ab 20 ab 150 ab 150 20<br />
c ab 465 ab 140 190 ab 230 ab 30<br />
w bis 1740 ab 10 ab 85 ab 25 ab 25<br />
R ab 400 ab 60 ab 100 ab 200 ab 60<br />
D bis 1 MV 65-270 135-200 135 65<br />
e ab 300 100 200 200 bis 200<br />
z bis 1150 bis 115 bis 385 bis 385 ab 20<br />
f ab 135 ab 135 ab 135 ab 135 ab 10<br />
U ab 15 TS ab 70 ab 10 TS ab 10 TS 10-50<br />
g bis 5820 ab 75 ab 70 ab 70 ab 35<br />
h ab 100 ab 50 ab 350 ab 350 ab 40<br />
i ab 370 bis 110 bis 370 bis 370 bis 110<br />
K ab 130 ab 65 270 ab 94 ab 40<br />
j ab 160 ab 160 ab 160 ab 80 ab 40<br />
G ab 200 ab 80 ab 80 ab 80 ab 40<br />
H ab 430 ab 60 90 ab 90 ab 10<br />
l ab 100 50 145 145 ab 25<br />
4 ab 290 ab 10 ab 115 ab 115 ab 10<br />
ö ab 140 ab 5 ab 30 ab 20 ab 5<br />
ab 465 ab 25 ab 25 ab 10 ab 25<br />
S ab 250 ab 20 ab 300 ab 35 ab 45<br />
n ab 770 ab 465 670 670 ab 65<br />
o ab 290 ab 115 180 180 ab 70<br />
p ab 250 ab 60 ab 120 ab 120 ab 30<br />
q ab 148 ab 25 ab 75 ab 60 ab 25<br />
r ab 130 ab 85 ab 60 ab 85 ab 30<br />
s ab 40 TS ab 70 ab 130 ab 310 ab 20<br />
Q ab 150 ab 50 150 150 ab 30<br />
T ab 180 ab 50 250 ab 500 ab 40<br />
ab 45 ab 45 ab 140 ab 55 45<br />
t ab 240 ab 40 40 ab 60 20<br />
zum Vergleich<br />
d ab 500 bis 35 90-320 30-125 10-70<br />
Alle Angaben ohne Gewähr;<br />
Beträge in Euro (gerundet), Stand: März 2011, Quelle: ADAC<br />
Ähnliche Strafen wie für Alkohol in vielen Ländern für „Drogen am Steuer“. Außerdem<br />
Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen u. U. auch Freiheitsstrafen.<br />
MV = Nettomonatsverdienst<br />
TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst)<br />
158
Serghei Velusceac (1), eisenhans (2) – fotolia<br />
©<br />
Internationale Promillegrenzen *<br />
Deutschland 0,0 ‰<br />
(GG+Bus)<br />
Estland<br />
Griechenland<br />
Italien<br />
Kroatien<br />
Mazedonien<br />
Montenegro<br />
Rumänien<br />
Serbien<br />
Slowakei<br />
Slowenien<br />
Tschechien<br />
Türkei<br />
Ukraine<br />
Ungarn<br />
Weißrussland<br />
Luxemburg 0,2 ‰<br />
Norwegen<br />
Polen<br />
Schweden<br />
Internationale Promillegrenzen 3.9<br />
Spanien 0,3 ‰<br />
Russische Föderation<br />
Litauen 0,4 ‰<br />
Belgien 0,5 ‰<br />
Bosnien & Herzegowina<br />
Bulgarien<br />
Dänemark<br />
Deutschland<br />
Finnland<br />
Frankreich<br />
Island<br />
Lettland<br />
Niederlande<br />
Österreich<br />
Portugal<br />
Schweiz<br />
Zypern<br />
Großbritannien 0,8 ‰<br />
Irland<br />
Liechtenstein<br />
Malta<br />
* Bitte beachten Sie, dass für Führerschein-Neulinge und Pkw-Fahrer teilweise abweichende<br />
Grenzen gelten.<br />
Stand April 2011, Quelle: ADAC<br />
159
Rund um Kfz und Ladung<br />
4.6 Gefahrgut<br />
Verbot<br />
für kennzeichnungspflichtige<br />
Kfz<br />
mit gefährlichen<br />
Gütern<br />
Verbot<br />
für Fahrzeuge<br />
mit wassergefährdender<br />
Ladung (ab 20 l)<br />
Wasserschutzgebiet<br />
Wenn nicht, fragen Sie bei Ihrem Disponenten nach.<br />
12. Schlechtwetterregel: Wer ein kennzeichnungspflichtiges<br />
Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss gemäß § 2<br />
Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei einer Sichtweite<br />
unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung<br />
anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten<br />
geeigneten Platz zum Parken aufsuchen. Hier müssen<br />
Sie als Fahrer selbst entscheiden, ob ein Weiterfahren möglich<br />
ist oder nicht.<br />
13. Wenn ein Tunnel mit dem Zeichen „Verbot für kennzeichnungspflichtige<br />
Kfz mit gefährlichen Gütern“ (s.o.) plus Zusatzkennzeichen<br />
(B, C, D oder E) versehen ist, das die Tunnelkategorie<br />
gemäß ADR angibt, darf der Fahrer je nach<br />
Tunnelbeschränkungscodierungen auf dem Beförderungspapier<br />
den Tunnel nicht durchfahren.<br />
©<br />
Hemera Technologies – photos.com<br />
Dies sind nur einige wenige Regeln, die eigentlich jeder Kraftfahrer<br />
kennen sollte.<br />
Mehr zu den Vorschriften für Gefahrgut-Transporte finden Sie im<br />
Bordbuch „Gefahrgutfahrer <strong>unterwegs</strong> <strong>2012</strong>” (Bestell-Nr. 26033,<br />
<strong>Verlag</strong> <strong>Heinrich</strong> <strong>Vogel</strong>).<br />
182
Ladungssicherung 4.7<br />
Ladungen müssen so verstaut sein, dass sie unter „normalen“<br />
Fahr- und Straßenverhältnissen weder ganz noch teilweise verrutschen,<br />
herabfallen oder Ursache für das Umkippen eines<br />
Fahrzeuges sein können.<br />
Stephan Görlich – Imago<br />
©<br />
Ladungssicherung bei palettierten Spanplatten<br />
Fährt ein Fahrzeug mit unzureichender Ladungssicherung oder<br />
gar ungesicherter Ladung, wird die Ladung immer dann rutschen<br />
oder kippen, wenn die Sicherungs- und/oder Rückhaltekräfte<br />
kleiner als die jeweilige Beschleunigungskraft beim Anfahren,<br />
Verzögerungskraft beim Bremsen, Fliehkraft bei der<br />
Kurvenfahrt oder die Vertikalkraft bei Fahrbahnunebenheiten<br />
sind.<br />
Eine Ladung muss grundsätzlich für die oben aufgeführten Kräfte<br />
gesichert werden.<br />
1. Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers<br />
Der Fahrzeugführer wird als erster Verantwortlicher nach einem<br />
Unfall durch herabfallende Ladung angesprochen. Gleiches gilt<br />
wenn ein Fahrzeug bei Verkehrskontrollen mit mangelhafter Ladungssicherung<br />
angetroffen wird, ohne einen Unfall verursacht<br />
zu haben. Seine Pflichten bezüglich der Ladungssicherung sind<br />
in §§ 22 und 23 StVO allgemein geregelt.<br />
Pflichten des Fahrzeugführers (Lkw-Fahrer):<br />
› Anweisung des Verladepersonals bezüglich Lastverteilung<br />
(Betriebssicherheit)<br />
183
5.2<br />
Service<br />
Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe<br />
Beatmung<br />
› 2 x beatmen im Wechsel mit<br />
30 x Herzdruckmassage<br />
› Mund zu Mund (Nase zuhalten)<br />
oder<br />
› Mund zu Nase (Mund zuhalten)<br />
siehe Abbildung<br />
› 1 Sekunde lang gleichmäßig<br />
Luft in den Mund einblasen<br />
Stabile Seitenlage<br />
Erkennt der Helfer, dass der Bewusstlose noch normal atmet, ist<br />
er so zu lagern, dass Flüssigkeiten (z.B. Speichel, Erbrochenes)<br />
aus dem Mund abfließen können und die Zunge die Atemwege<br />
nicht verlegen kann. Die stabile Seitenlage ist herzustellen.<br />
› Beine des Bewusstlosen strecken<br />
› Nahen Arm angewinkelt nach oben legen, die Handinnenfläche<br />
zeigt dabei nach oben<br />
› Ferne Hand des Bewusstlosen fassen und Arm vor der Brust<br />
kreuzen, Hand nicht loslassen<br />
› Mit der anderen Hand an den fernen Oberschenkel (nicht im<br />
Gelenk!) des Bewusstlosen greifen und Bein beugen<br />
› Bewusstlosen zu sich herüber ziehen<br />
› Hals überstrecken<br />
und Mund leicht<br />
öffnen<br />
› An der Wange<br />
liegende Hand so<br />
ausrichten, dass<br />
der Hals überstreckt<br />
bleibt<br />
› Ständige Atemkontrolle<br />
224
5.2<br />
Blutungen<br />
Erkennen<br />
› blutende Wunden können<br />
durch Kleidungsstücke oder<br />
durch die Lage des Verletzten<br />
verdeckt sein<br />
Maßnahmen<br />
› Einmalhandschuhe tragen<br />
› Wunden keimfrei bedecken<br />
› gegebenenfalls Schocklagerung<br />
› gegebenenfalls Anlegen eines Druckverbandes<br />
Schock<br />
Erkennen<br />
› Frieren/Zittern<br />
› blasse, kalte Haut<br />
› Schweiß auf der Stirn<br />
Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer<br />
gleichzeitig auf.<br />
Maßnahmen<br />
› für Ruhe sorgen<br />
› gegebenenfalls Blutungen stillen<br />
› vor Wärmeverlust schützen (Decke unterlegen, zudecken)<br />
› Schocklage herstellen<br />
› Zuwendung, Betreuung<br />
› ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung<br />
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