Elternbrief 1 - Gymnasium an der Heinzenwies
Elternbrief 1 - Gymnasium an der Heinzenwies
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Zur Erinnerung wie in jedem Schuljahr noch einige wichtige Hinweise:<br />
Zurücktreten<br />
Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassenstufen 6<br />
bis 10 können einmal aus wichtigem Grund in<br />
die nächst niedrigere Klassenstufe freiwillig<br />
zurücktreten (§ 40 ÜSchO). Ein Zurücktreten<br />
aus einer Klassenstufe, die wie<strong>der</strong>holt wird,<br />
o<strong>der</strong> in eine Klassenstufe, die wie<strong>der</strong>holt wurde,<br />
ist nicht möglich. Das Zurücktreten muss<br />
von den Eltern spätestens am letzten Unterrichtstag<br />
vor den Osterferien be<strong>an</strong>tragt werden.<br />
Für die MSS (Jahrg<strong>an</strong>gsstufen 11 bis 13) gelten<br />
jeweils eigene Bedingungen, die im Einzelfall<br />
mit unserem Oberstufenleiter, Herrn StD<br />
Wiebe, besprochen werden können.<br />
Unterricht bei extrem winterlichen<br />
Verhältnissen<br />
Auch bei extrem winterlichen Verhältnissen<br />
fällt <strong>der</strong> Unterricht nicht generell aus. Sie als<br />
Eltern entscheiden in eigener Ver<strong>an</strong>twortung<br />
darüber, ob Ihr Kind zu Hause bleibt o<strong>der</strong><br />
nicht. Sollte Ihr Kind die Schule nicht besuchen,<br />
genügt eine einfache schriftliche Entschuldigung<br />
bei <strong>der</strong> Klassenleitung.<br />
Aufsicht in Schulen<br />
Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassenstufe 5<br />
bis 10 dürfen das Schulgelände nicht verlassen;<br />
sie sind bis zum Ende des stundenpl<strong>an</strong>mäßig<br />
vorgesehenen Unterrichts zu beaufsichtigen.<br />
An unserer Schule hat sich jedoch<br />
seit Jahren die Regelung bewährt, dass sich<br />
Ihre Kin<strong>der</strong> bei vorzeitig beendetem Unterricht<br />
(frühestens um 11.10 Uhr) auf den Heimweg<br />
begeben. Sollten Sie mit dieser Regelung nicht<br />
einverst<strong>an</strong>den sein, bitten wir Sie dies in den<br />
nächsten Tagen schriftlich mitzuteilen.<br />
Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassenstufen<br />
11 bis 13 dürfen das Schulgelände in Pausen<br />
und Freistunden verlassen.<br />
Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass<br />
eine Haftung <strong>der</strong> Schule bei Verlassen des<br />
Schulgeländes ausgeschlossen ist und dass<br />
<strong>der</strong> gesetzliche Unfallversicherungsschutz<br />
grundsätzlich nur für den direkten Hin- bzw.<br />
Rückweg zur Schule gewährleistet ist.<br />
Verkehrssituation im Schulbereich<br />
Das Verkehrsaufkommen im Schulbereich ist<br />
zu Unterrichtsbeginn sowie nach <strong>der</strong> 5. und 6.<br />
Stunde sehr groß. Wir haben daher die, schon<br />
oft ausgesprochene, dringende Bitte <strong>an</strong> die<br />
Eltern, die ihre Kin<strong>der</strong> zur Schule bringen o<strong>der</strong><br />
abholen:<br />
Beachten Sie das absolute Halteverbot auf <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Schule gegenüberliegenden Straßenseite.<br />
Ausdrücklich möchte ich Sie bitten die folgenden<br />
Regelungen im Bereich des Privatparkplatzes,<br />
<strong>der</strong> eigentlich nur für die Bediensteten<br />
<strong>der</strong> Schule vorgesehen ist, zu beachten:<br />
Auf den Fahrwegen des Parkplatzes gilt<br />
absolutes Halteverbot (auch vor <strong>der</strong> Treppe!).<br />
Fahren Sie in eine <strong>der</strong> Parkbuchten im hinteren<br />
Bereich des Parkplatzes um ihre Kin<strong>der</strong><br />
aus- bzw. einsteigen zu lassen.<br />
Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie für die<br />
Bediensteten <strong>der</strong> Schule genügend Parkplätze<br />
freihalten. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e nach <strong>der</strong> 5.<br />
und 6. Stunde. Eine, von uns nicht <strong>an</strong>gestrebte,<br />
Alternative bestände darin, den Mitarbeiterparkplatz,<br />
so wie es bei Behörden und<br />
Firmen üblich ist, durch eine Schr<strong>an</strong>ke o.ä. zu<br />
sichern.<br />
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