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Elternbrief 1 - Gymnasium an der Heinzenwies

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Zur Erinnerung wie in jedem Schuljahr noch einige wichtige Hinweise:<br />

Zurücktreten<br />

Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassenstufen 6<br />

bis 10 können einmal aus wichtigem Grund in<br />

die nächst niedrigere Klassenstufe freiwillig<br />

zurücktreten (§ 40 ÜSchO). Ein Zurücktreten<br />

aus einer Klassenstufe, die wie<strong>der</strong>holt wird,<br />

o<strong>der</strong> in eine Klassenstufe, die wie<strong>der</strong>holt wurde,<br />

ist nicht möglich. Das Zurücktreten muss<br />

von den Eltern spätestens am letzten Unterrichtstag<br />

vor den Osterferien be<strong>an</strong>tragt werden.<br />

Für die MSS (Jahrg<strong>an</strong>gsstufen 11 bis 13) gelten<br />

jeweils eigene Bedingungen, die im Einzelfall<br />

mit unserem Oberstufenleiter, Herrn StD<br />

Wiebe, besprochen werden können.<br />

Unterricht bei extrem winterlichen<br />

Verhältnissen<br />

Auch bei extrem winterlichen Verhältnissen<br />

fällt <strong>der</strong> Unterricht nicht generell aus. Sie als<br />

Eltern entscheiden in eigener Ver<strong>an</strong>twortung<br />

darüber, ob Ihr Kind zu Hause bleibt o<strong>der</strong><br />

nicht. Sollte Ihr Kind die Schule nicht besuchen,<br />

genügt eine einfache schriftliche Entschuldigung<br />

bei <strong>der</strong> Klassenleitung.<br />

Aufsicht in Schulen<br />

Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassenstufe 5<br />

bis 10 dürfen das Schulgelände nicht verlassen;<br />

sie sind bis zum Ende des stundenpl<strong>an</strong>mäßig<br />

vorgesehenen Unterrichts zu beaufsichtigen.<br />

An unserer Schule hat sich jedoch<br />

seit Jahren die Regelung bewährt, dass sich<br />

Ihre Kin<strong>der</strong> bei vorzeitig beendetem Unterricht<br />

(frühestens um 11.10 Uhr) auf den Heimweg<br />

begeben. Sollten Sie mit dieser Regelung nicht<br />

einverst<strong>an</strong>den sein, bitten wir Sie dies in den<br />

nächsten Tagen schriftlich mitzuteilen.<br />

Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassenstufen<br />

11 bis 13 dürfen das Schulgelände in Pausen<br />

und Freistunden verlassen.<br />

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass<br />

eine Haftung <strong>der</strong> Schule bei Verlassen des<br />

Schulgeländes ausgeschlossen ist und dass<br />

<strong>der</strong> gesetzliche Unfallversicherungsschutz<br />

grundsätzlich nur für den direkten Hin- bzw.<br />

Rückweg zur Schule gewährleistet ist.<br />

Verkehrssituation im Schulbereich<br />

Das Verkehrsaufkommen im Schulbereich ist<br />

zu Unterrichtsbeginn sowie nach <strong>der</strong> 5. und 6.<br />

Stunde sehr groß. Wir haben daher die, schon<br />

oft ausgesprochene, dringende Bitte <strong>an</strong> die<br />

Eltern, die ihre Kin<strong>der</strong> zur Schule bringen o<strong>der</strong><br />

abholen:<br />

Beachten Sie das absolute Halteverbot auf <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Schule gegenüberliegenden Straßenseite.<br />

Ausdrücklich möchte ich Sie bitten die folgenden<br />

Regelungen im Bereich des Privatparkplatzes,<br />

<strong>der</strong> eigentlich nur für die Bediensteten<br />

<strong>der</strong> Schule vorgesehen ist, zu beachten:<br />

Auf den Fahrwegen des Parkplatzes gilt<br />

absolutes Halteverbot (auch vor <strong>der</strong> Treppe!).<br />

Fahren Sie in eine <strong>der</strong> Parkbuchten im hinteren<br />

Bereich des Parkplatzes um ihre Kin<strong>der</strong><br />

aus- bzw. einsteigen zu lassen.<br />

Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie für die<br />

Bediensteten <strong>der</strong> Schule genügend Parkplätze<br />

freihalten. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e nach <strong>der</strong> 5.<br />

und 6. Stunde. Eine, von uns nicht <strong>an</strong>gestrebte,<br />

Alternative bestände darin, den Mitarbeiterparkplatz,<br />

so wie es bei Behörden und<br />

Firmen üblich ist, durch eine Schr<strong>an</strong>ke o.ä. zu<br />

sichern.<br />

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