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Brandschutzkonzepte im Stahlverbundbau

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Brandschutzbemessung<br />

Als Alternative zu den konventionellen Brandschutzsystemen kann der Planer aber auch sein<br />

Gebäude, bzw. einzelne Bauteile speziell für den Brandfall bemessen. Die Bauteile, <strong>im</strong> besonderen<br />

Verbundbauteile aus Stahl und Beton, werden bezüglich ihrer Tragfähigkeit so bemessen,<br />

daß sie <strong>im</strong> Fall einer direkten Brandbeanspruchung genügend lange dem Feuer standhalten.<br />

Die tragenden Bauteile dürfen innerhalb der geforderten Feuerwiderstandsdauer nicht<br />

versagen, so daß die Evakuierung des Gebäudes und die Sicherheit der Rettungskräfte be<strong>im</strong><br />

Löschversuch gewährleistet ist. Die Heißbemessung erfolgt dabei in der Regel durch Zulage<br />

von Brandschutzbewehrung, die geschützt <strong>im</strong> Beton liegt und <strong>im</strong> Brandfall einen Teil der<br />

Traglast des Hauptträgers übern<strong>im</strong>mt.<br />

Brandschutz nach nationaler Norm (DIN 4102)<br />

Die wichtigste nationale Grundlage des Baugenehmigungsverfahrens stellt die DIN 4102 dar.<br />

Die bauaufsichtlich geforderten Brandschutznachweise lassen sich dann besonders einfach<br />

führen, wenn die Bauteile nach DIN 4102, Teil 4 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;<br />

Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile"<br />

eingeteilt werden können. Im Abschnitt 7 dieser Norm sind Tabellen enthalten, die Bemessungsvorschriften<br />

(z. B. Mindestabmessungen, Mindestbetondeckungen, Bewehrungsverhältnisse)<br />

für die folgenden Verbundbauteile enthalten:<br />

• Verbundträger/-stützen aus Stahlprofilen mit ausbetonierten Seitenkammern<br />

• Verbundstützen aus betongefüllten Hohlprofilen<br />

• Verbundstützen aus vollständig einbetonierten Stahlprofilen<br />

Der Nachteil dieses Verfahrens liegt darin, daß die Ergebnisse weit auf der sicheren Seite liegen<br />

und die Tabellenwerte nur für Standardfälle gelten. Eine Extrapolation der Werte über<br />

den untersuchten und definierten Bereich hinaus ist nicht erlaubt.<br />

Brandschutz nach europäischer Norm (EC 4)<br />

Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes wird für die Verbundkonstruktionen<br />

der Eurocode 4, Teil 1-2 (ENV 1994-1-2) "Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung<br />

für den Brandfall" mit umfangreicheren und ausführlicheren Bemessungsverfahren eingeführt.<br />

Je nach Anforderung kann unter drei Nachweisstufen unterschieden werden. Mit den<br />

Bemessungstabellen (Nachweisstufe 1) des Eurocodes 4, Teil 1-2 hat man sich stark an den<br />

Inhalt der DIN 4102, Teil 4 orientiert und erreicht ein entsprechend gleichwertiges Sicherheitsniveau.<br />

Mit der Anwendbarkeit der vereinfachten Rechenverfahren (Nachweisstufe 2)<br />

wird eine wirtschaftlich opt<strong>im</strong>ierende Brandschutzbemessung möglich. Die Nachweislücken<br />

und Einschränkungen in DIN 4102 werden durch die rechnerische Bemessung nach EC 4,<br />

Teil 1-2 geschlossen. Für Gebäude mit sehr hohem Nutzungsanspruch kann sogar eine umfassende<br />

brandschutztechnische Bemessung (Nachweisstufe 3) durchgeführt werden, allerdings<br />

erfordert diese fundierte Grundkenntnisse speziell geschulter Brandschutzspezialisten und ist<br />

nur EDV-gestützt und mit sehr hohem Aufwand möglich.<br />

Ausblick<br />

Die Anwendung der neuen Regelungen und Vorschriften erscheint zwar umfangreicher und<br />

komplexer und erfordert eine umfassende Schulung des Planers, <strong>im</strong> Zuge der Harmonisierung<br />

des europäischen Binnenmarktes und der Vereinheitlichung der europäischen Normen ist mit<br />

der Einführung der Eurocodes aber auf alle Fälle ein zukunftsweisender Schritt in die richtige<br />

Richtung gemacht worden.<br />

Ein herzlicher Dank gilt meinem Betreuer, Herrn Prof. Dr.-Ing. Othmar Springer,<br />

für die Unterstützung bei der Erstellung meiner Diplomarbeit.

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