Burger, E.: Dienstplangestaltung aus arbeitsrechtlicher ... - Heilberufe
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I. Gesetzliche Rahmenbedingungen für die <strong>Dienstplangestaltung</strong><br />
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1. Mutterschutzgesetz (MuSchG): Schwangere ...<br />
- Verbot der Nachtarbeit (20.00 Uhr – 6.00 Uhr)<br />
- Sonntags- und Feiertagsarbeit nur zulässig bei wöchentlich<br />
mindestens einem freien Tag<br />
- „Mehrarbeit“ über 8,5 Stunden/Tag und gleichzeitig 90 Stunden<br />
in jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochen unzulässig<br />
2. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): bis 18. Lebensjahr<br />
- tägliche Höchstarbeitszeit: 8 (8,5) Stunden<br />
- wöchentliche Höchstarbeitszeit: 40 Stunden<br />
- maximal 5 Arbeitstage je Woche (= Montag bis Sonntag)<br />
- maximale Schichtzeit: 10 Stunden<br />
- Mindestruhezeit: 12 Stunden<br />
- P<strong>aus</strong>en: nach 4,5 Stunden Arbeitszeit: eine halbe Stunde,<br />
bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit: eine volle Stunde<br />
- Nachtarbeit: Jugendliche über 16 Jahren: bis 23.00 Uhr<br />
- Einschränkungen bei der Beschäftigung an Wochenenden und an<br />
Feiertagen<br />
3. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />
- Tageshöchstarbeitszeit: 8 – 10 Stunden<br />
- P<strong>aus</strong>en: nach 6 Stunden: eine halbe Stunde, bei mehr<br />
als 9 (bis 10 !) Std. Tagesarbeitszeit: 45 min<br />
- Mindestruhezeit: 10 (12) Stunden<br />
- Einschränkungen bei der Nacht- und Schichtarbeit<br />
Umfassende Tariföffnungskl<strong>aus</strong>el !