Detailregelungen zur Hundehaltung in Hamburg - Hundelobby
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Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
P r e s s e s t e l l e d e s S e n a t s<br />
22. März 2006/bwg22<br />
Hundegesetz tritt <strong>in</strong> Kraft:<br />
<strong>Detailregelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hundehaltung</strong> <strong>in</strong> <strong>Hamburg</strong> vorgestellt<br />
Der Senat hat auf se<strong>in</strong>er jüngsten Sitzung die notwendigen Verfahren, Zuständigkeiten<br />
und Gebühren für das von der Bürgerschaft im Januar e<strong>in</strong>stimmig verabschiedete<br />
<strong>Hamburg</strong>ische Hundegesetz beschlossen. Dabei wurden die Verfahren so e<strong>in</strong>fach,<br />
unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich gestaltet und die notwendigen kostendeckenden<br />
Gebühren ger<strong>in</strong>g gehalten. Es gibt Erleichterungen für Familien und<br />
Menschen mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen. Das Hundegesetz tritt zwar am 1. April <strong>in</strong> Kraft,<br />
wesentliche Pflichten s<strong>in</strong>d für diejenigen, die bereits jetzt e<strong>in</strong>en Hund halten, aufgrund<br />
von Übergangsfristen jedoch erst bis zum 31. Dezember 2006 zu erfüllen. Dazu zählen<br />
vor allem die Chippflicht, die Haftpflichtversicherungspflicht und die Anmeldung des<br />
Hundes. Wer sich h<strong>in</strong>gegen jetzt e<strong>in</strong>en Hund neu anschafft, muss diesen Verpflichtungen<br />
unverzüglich nachkommen.<br />
Hundegesetz<br />
Die wesentlichen Bestimmungen des Hundegesetzes für alle Hundehalter s<strong>in</strong>d die generelle<br />
Chippflicht, e<strong>in</strong>e Haftpflichtversicherungspflicht und die Anmeldepflicht im zentralen Hunderegister<br />
sowie e<strong>in</strong>e generelle Anle<strong>in</strong>pflicht außerhalb von Hundeauslaufflächen und von Privatgrundstücken.<br />
Von dieser generellen Anle<strong>in</strong>pflicht können sich Hundehalter befreien lassen,<br />
wenn sie nachweisen, dass sie ihren Hund auch ohne Le<strong>in</strong>e unter Kontrolle haben (Gehorsamsprüfung<br />
oder bereits absolvierter Hundeführersche<strong>in</strong> bestimmter Verbände). E<strong>in</strong>zelheiten<br />
zu diesen Regelungen s<strong>in</strong>d den beigefügten beiden Merkblättern zu entnehmen. Zu<br />
den weiteren ab April geltenden Regelungen gehört e<strong>in</strong>e Kotbeseitigungspflicht, Mitwirkungspflichten<br />
der Hundehalter sowie e<strong>in</strong>e Erweiterung der Ordnungsmaßnahmen. Für gefährliche<br />
Hunde bestimmter Rassen sowie Hunde, die bereits als gefährlich auffällig geworden<br />
waren gelten spezielle Regelungen analog der bisherigen <strong>Hamburg</strong>er Hundeverordnung.<br />
Neu ist dabei die Aufnahme des Rottweilers <strong>in</strong> die Kategorie der Hunde, deren Gefährlichkeit<br />
vermutet, aber durch e<strong>in</strong>en Wesenstest widerlegt werden kann. E<strong>in</strong>zelheiten dazu<br />
s<strong>in</strong>d unter www.hundegesetz.hamburg.de zu f<strong>in</strong>den.<br />
1
Unbürokratische und bürgerfreundliche Verfahren<br />
Der Senat hat bei den Durchführungsbestimmungen zum Hundegesetz möglichst e<strong>in</strong>fache<br />
und unbürokratische Verfahren gefunden. Das kommt <strong>in</strong>sbesondere zum Ausdruck durch die<br />
flexiblen Möglichkeiten <strong>zur</strong> Anmeldung e<strong>in</strong>es Hundes bei jedem <strong>Hamburg</strong>er Kundenzentrum<br />
und sogar über das Internet unter www.gateway.hamburg.de, <strong>in</strong> diesem Falle wegen des<br />
ger<strong>in</strong>geren Verwaltungsaufwands sogar zum halben Gebührensatz. Außerdem spart man<br />
sich mit der Registrierung zukünftig den Gang <strong>zur</strong> Hundesteuerstelle, denn diese Anmeldung<br />
wird gleich mit erledigt. Lediglich wenn man e<strong>in</strong>en Antrag auf Steuerermäßigung stellen<br />
möchte, muss man sich zukünftig noch direkt an die Hundesteuerstelle wenden. Die Meldung<br />
muss übrigens nicht persönlich erfolgen, sondern kann auch durch e<strong>in</strong>e bevollmächtigte<br />
Person erledigt werden.<br />
Zur Befreiung von der allgeme<strong>in</strong>en Anle<strong>in</strong>pflicht werden viele bereits bestehende Besche<strong>in</strong>igungen<br />
<strong>zur</strong> Hundeschulung als Gehorsamsnachweis anerkannt. Halter mit mehreren Hunden<br />
oder mehrere Menschen, zum Beispiel e<strong>in</strong>e Familie mit e<strong>in</strong>em Hund, können den Gehorsamstest<br />
auch als Gruppenprüfung ablegen. Die Abnahme des Gehorsamstest erfolgt<br />
durch anerkannte Prüfer. Die Regelungen sehen vor, dass diese Prüfer die Befreiung direkt<br />
ausstellen können und auch die notwendigen Meldungen an das Hunderegister vornehmen.<br />
Der Bürger braucht dann selbst nicht noch e<strong>in</strong>mal zum Amt. Darüber h<strong>in</strong>aus gelten weitere<br />
Erleichterungen für Tierheime, Mitarbeiter von Tierheimen und sog. Dog-Sitter.<br />
Familienfreundliche Gebühr für die Befreiung von der Anle<strong>in</strong>pflicht<br />
Legt die Familie den für die Befreiung notwendigen Gehorsamsnachweis im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />
Gruppenprüfung ab, wird die Gebühr für die Befreiung unabhängig von der Personenzahl nur<br />
für die beiden ältesten Familienmitglieder fällig.<br />
Berücksichtigung der Belange sozial schwacher Hundehalter<strong>in</strong>nen und Hundehalter<br />
Hundehalter<strong>in</strong>nen und Hundehalter mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen können Gebührenermäßigungen<br />
für die Anmeldung, die Befreiung von der Anle<strong>in</strong>pflicht und für Änderungsmeldungen<br />
erhalten. Dies erfolgt nach den gleichen Regelungen wie die Ermäßigung der Hundesteuer<br />
und ist deshalb ohne erneuten E<strong>in</strong>kommensnachweis e<strong>in</strong>fach durch die Vorlage der Hundesteuerermäßigung<br />
nachzuweisen.<br />
Anerkannte Sachverständige<br />
E<strong>in</strong>e Liste der anerkannten Sachverständigen, die die Gehorsamkeitsprüfung <strong>zur</strong> Befreiung<br />
von der allgeme<strong>in</strong>en Anle<strong>in</strong>pflicht abnehmen dürfen, wird aufgrund der jetzt verabschiedeten<br />
Regelungen erstellt und Ende April bekannt gegeben. Bereits jetzt haben sich dazu über 60<br />
Sachverständige bei der Behörde angemeldet. Da die allgeme<strong>in</strong>e Anle<strong>in</strong>pflicht erst ab 1.<br />
Januar 2007 gilt, haben Hundehalter, die sich davon befreien lassen wollen also genügend<br />
Zeit für e<strong>in</strong>e solche Prüfung.<br />
2
Das weitere Verfahren und Information der Bürger<br />
In den kommenden Tagen wird die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit alle registrierten<br />
Hundehalter <strong>in</strong> <strong>Hamburg</strong> anschreiben und mit zwei Merkblättern ausführlich über<br />
die neuen Regelungen <strong>in</strong>formieren. Die Merkblätter werden dann auch <strong>in</strong> den Kundenzentren<br />
der Bezirke ausgelegt und können dort mitgenommen werden. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
richten die Bezirke e<strong>in</strong>e Hunde-Hotl<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>, bei der sich Bürger unter Tel. 428 28 0 über<br />
das Hundegesetz und die dazu notwendigen Verfahren <strong>in</strong>formieren können. Alle heute<br />
vom Senat beschlossenen Ergänzungen zum Hundegesetz s<strong>in</strong>d im Internet zu f<strong>in</strong>den<br />
unter www.hundegesetz.hamburg.de. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d dort auch alle anderen das<br />
Hundegesetz betreffenden Informationen, wie etwa die beiden Merkblätter sowie die Gesetzes-<br />
und Verordnungstexte im Wortlaut e<strong>in</strong>gestellt. In den kommenden Wochen wird<br />
die 'Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung der Vorschriften über das Halten und Führen von Hunden'<br />
im <strong>Hamburg</strong>ischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht, sodann erfolgt die<br />
Beleihung der anerkannten Sachverständigen für die Abnahme der Gehorsamsprüfung.<br />
Die Liste der Sachverständigen wird spätestens Ende April veröffentlicht.<br />
Die neue Hunde-Hotl<strong>in</strong>e für <strong>Hamburg</strong>: Tel. 428 28 0, Montag<br />
bis Donnerstag, 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag, 08:00 bis<br />
14:00 Uhr<br />
Die wichtigsten Gebührensätze im Überblick:<br />
Anmeldung 20 €<br />
Anmeldung über <strong>Hamburg</strong>Gateway und reduzierte Gebühr 10€<br />
Änderungsmeldung 6€<br />
Änderungsmeldung über <strong>Hamburg</strong>Gateway und reduzierte Gebühr 3€<br />
Befreiung von der Anle<strong>in</strong>pflicht 18€<br />
Befreiung von der Anle<strong>in</strong>pflicht über den Sachverständigen im Rahmen der Gehorsamsprüfung<br />
9€<br />
Dabei Familien: unabhängig von der Anzahl der Personen 18€<br />
Für Rückfragen der Medienvertreter:<br />
Behörde für Wissenschaft und Gesundheit,<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hartmut Stienen,<br />
Tel: +49 (40) 428 63-3478, Fax: +49 (40) 428 63-3722; E-Mail: pressestelle@bwg.hamburg.de<br />
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