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Flucht vor dem Klimawandel - of LOICZ

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Erst kürzlich, im Februar 2011, organisierte der United Nations High Commissioner for<br />

Refugees (UNHCR) ein Expertentreffen über Migration und <strong>Klimawandel</strong>, um die<br />

Begrifflichkeiten zu klären. Bei diesem Treffen wurde empfohlen, die Begriffe<br />

„Klimaflüchtlinge“ und „Umweltflüchtlinge“ zu vermeiden, da sie als ungenau und daher<br />

irreführend empfunden wurden 3 .<br />

Klimainduzierte Migration, Umwelt-Migration und andere Migrationsgründe sollten besser<br />

voneinander abgegrenzt und international verbindlich definiert werden. Eine Abgrenzung von<br />

Klimamigranten zu anderen Migranten ist allerdings schwierig, da die Umwelt nur einer von<br />

mehreren Faktoren ist, die Menschen zur Migration veranlassen können (einschließlich<br />

ökonomischer Gründe).<br />

Auf europäischer Ebene wird Klimamigration im Weißbuch „Anpassung an den <strong>Klimawandel</strong>:<br />

Ein europäischer Aktionsrahmen“ unter <strong>dem</strong> Aspekt der Sicherheitspolitik kurz erwähnt.<br />

Darin werden die Länder Europas aufgefordert, die Folgen der Klimamigration in die<br />

allgemeinen Beratungen der EU über Sicherheits-, Entwicklungs- und Migrationspolitik<br />

einzubeziehen 4 . Darüber hinaus wird das Thema Klimamigration in <strong>dem</strong> Report<br />

„<strong>Klimawandel</strong> und internationale Sicherheit“ behandelt (European Commission 2008). In<br />

diesem Dokument macht die EU auf den Einfluss des <strong>Klimawandel</strong>s auf Massenmigration<br />

und politische Instabilität nicht nur in den Herkunftsländern aufmerksam, sondern auch in<br />

den EU-Ankunftsländern.<br />

Es gibt nur zwei Länder, Finnland und Schweden, die Maßnahmen zur Anerkennung von<br />

Umweltflüchtlingen in ihre nationale Rechtsgebung aufgenommen haben (Mayer 2010).<br />

Damit fehlt auch in der EU eine verbindliche Definition, wer als Umwelt- oder Klimamigrant<br />

einzustufen ist. Doch wie kommen Zahlen und Projektionen zur Migration zustande, wenn<br />

<strong>of</strong>fensichtlich unklar ist, wer dazu gezählt wird und wer nicht?<br />

In Deutschland hat im Jahr 2007 der Wissenschaftliche Beirat Globale<br />

Umweltveränderungen der Bundesregierung (WBGU) sein Gutachten „Sicherheitsrisiko<br />

<strong>Klimawandel</strong>“ präsentiert. Darin wird deutlich, dass <strong>Klimawandel</strong> ein zusätzlicher Faktor<br />

werden kann, durch den Destabilisierungs- und Konfliktrisiken zunehmen könnten. Die<br />

Autoren des Berichts nennen bestimmte Regionen, die im 21. Jahrhundert von Konfliktrisiken<br />

besonders betr<strong>of</strong>fen sein werden. Dadurch wird Sicherheitspolitik zu einem grundlegenden<br />

Baustein klimapolitischer Maßnahmen. In <strong>dem</strong> Bericht wird ausdrücklich auf „umweltbedingte<br />

Migration“ aufmerksam gemacht, als eine der zu erwartenden Konfliktkonstellationen 5 .<br />

Ende 2008 wurde die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) der Bundesregierung<br />

beschlossen. Darin wird das Thema „Migration“ nur kurz erwähnt und nicht mit <strong>dem</strong><br />

Sicherheitsaspekt verknüpft. Migration wird innerhalb der Grundsätze wie folgt beschrieben:<br />

3 http://www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/search%5C?page=&comid=4e01e63f2&keywords=Bellagiomeeting<br />

4 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0147:FIN:DE:PDF<br />

5 http://www.wbgu.de/index.php?id=111/<br />

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