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Das deutsche Gesundheitswesen nach den Reformen von 2007

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MERZ_Gesundheitsbuch 13.02.2008 17:06 Uhr Seite 137<br />

<strong>Das</strong> <strong>deutsche</strong> <strong>Gesundheitswesen</strong> <strong>nach</strong> <strong>den</strong> <strong>Reformen</strong> <strong>von</strong> <strong>2007</strong> 137<br />

Eine weitere Voraussetzung dafür, dass der Gesundheitsfonds ab<br />

dem Jahr 2009 seine ihm zugedachte Funktion als Vehikel für <strong>den</strong><br />

Krankenkassenwettbewerb erfüllen kann, ist ein neuer, morbiditätsorientierter<br />

Risikostrukturausgleich. Im GKV-WSG wurde festgelegt,<br />

<strong>den</strong> Risikostrukturausgleich zwischen <strong>den</strong> Krankenkassen ab der Einführung<br />

des Gesundheitsfonds in der Form durchzuführen, dass die<br />

Fondszuweisungen an die Krankenkassen <strong>nach</strong> Alter, Geschlecht und<br />

<strong>nach</strong> Morbiditätsrisiko differenziert wer<strong>den</strong>. Für die Ausrichtung der<br />

Fondszuweisungen an <strong>den</strong> Morbiditätsrisiken muss bis zum Start des<br />

Fonds aber noch ein System der Morbiditätsklassifizierung der Versicherten<br />

entwickelt wer<strong>den</strong>. Der Gesetzgeber hat hierfür – unter dem<br />

Zwang zum Kompromiss – Vorgaben gemacht, die bei der Arbeit an<br />

einer Umsetzung noch für einiges Kopfzerbrechen sorgen dürften. Er<br />

greift dabei die Grundproblematik eines Risikostrukturausgleichs auf,<br />

nämlich Anreize zur Risikoselektion zu verringern, ohne dass der Ausgleich<br />

<strong>von</strong> Risikostrukturunterschie<strong>den</strong> zu einem Vollkostenausgleich<br />

mutiert und dadurch Effizienzanreize in der Leistungserbringung<br />

beseitigt wer<strong>den</strong>. Die Lösung dieses Zielkonflikts wird jedoch völlig<br />

unsachgemäß erschwert, indem man dem Morbiditäts-Klassifikationssystem<br />

50 bis 80 insbesondere kostenintensive chronische Krankheiten<br />

und Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf zugrunde legt.<br />

Wettbewerbsstärkung durch<br />

leistungsbezogene Neuregelungen?<br />

Ziel des Gesetzgebers ist, dass sich neue<br />

Versorgungsformen in einem dezentralen,<br />

wettbewerblichen Selektivvertragssystem<br />

entwickeln.<br />

Elemente zur »Wettbewerbsstärkung« enthält die jüngste Reform<br />

auch für die Anbieter <strong>von</strong> Gesundheitsleistungen. Entschei<strong>den</strong>d<br />

sind hier die Maßnahmen<br />

zur Förderung des Einzelvertragssegments.<br />

Neben<br />

einer Verlängerung der<br />

Anschubfinanzierung für<br />

Verträge zur Integrierten<br />

Versorgung bis 2008 sind<br />

die Krankenkassen nun zum Angebot <strong>von</strong> hausarztzentrierter Versorgung<br />

über separate Verträge mit <strong>den</strong> Leistungserbringern verpflichtet.<br />

Darüber hinaus erhalten sie die Möglichkeit zu Selektivverträgen für<br />

besondere ambulante ärztliche Versorgung. Die Versorgungsinhalte<br />

der mit <strong>den</strong> Leistungserbringern zu schließen<strong>den</strong> Verträge wer<strong>den</strong>

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