Hinweise zur Zusammenarbeit - Kantonsspital Aarau
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Informationen Eintrittsphase und Spitalaufenthalt<br />
Der Hausarzt transferiert die Patienteninformationen vor/spätestens mit dem Eintritt umfassend<br />
und direkt an die entsprechende Klinik. Systematische Erfassung und Zuordnung des<br />
Hausarztes in den Krankengeschichten bei Patientenaufenthalten durch die Spitalärzte.<br />
Rückinformationen der Hausärzte bei besonders gelagerten Fällen.<br />
Aufgaben Hausarzt/Hausärztin<br />
Wenn immer möglich Erwartungen bei<br />
Zuweisung präzise formulieren.<br />
Angabe der Dringlichkeit.<br />
Zuweisungsschreiben in der Regel gedruckt.<br />
Zuweisung mit allen vorhandenen Unterlagen<br />
(möglichst umfassende Sammlung von Vorbefunden:<br />
Originalbefunde wenn vorhanden,<br />
nicht nur schriftliche Befundbeschreibung)<br />
sowie Angabe von Versicherungsstatus.<br />
Alle Unterlagen zusammen (inkl. Röntgenbilder)<br />
via Postversand oder dem Patienten<br />
persönlich mitgeben.<br />
Präoperative Zustellung von Patientenakten:<br />
bis spätestens 2 Tage vor dem geplanten<br />
Eingriff oder dem Patienten persönlich<br />
mitgeben.<br />
Aufgaben Spitalarzt/Spitalärztin<br />
Schriftliche Terminbestätigung an Hausarzt,<br />
falls nach schriftlicher Anmeldung zu stationärer<br />
oder ambulanter Untersuchung lange<br />
Wartezeiten bestehen.<br />
Bei Selbsteinweisung Patienten immer nach<br />
dessen Hausarzt fragen.<br />
Bei internen Verlegungen Hausarzt immer als<br />
Zuweiser registriert sein lassen.<br />
Bei Selbsteinweisung in Notfall und<br />
ambulanter oder stationärer Weiterbehandlung<br />
durch das KSA zusenden eines<br />
Krankengeschichtsauszugs oder Kurzberichts<br />
an den Hausarzt (wenn Patient damit einverstanden<br />
ist).<br />
Telefonische Benachrichtigung des Hausarztes<br />
bei besonderen Vorkommnissen (Todesfall,<br />
Komplikationen, Operationsnotwendigkeiten,<br />
Ermessensentscheide).<br />
Mündliche Anmeldemöglichkeiten werden<br />
von allen Kliniken angeboten.<br />
Präoperative Abklärungen gemäss Liste<br />
(vergleiche nächste Seite).<br />
Zusätzliche operationsspezifische Abklärungen<br />
in Absprache mit dem zuständigen<br />
Chirurgen oder Anästhesisten, wenn es sich<br />
um ein reines Anästhesieproblem handelt.<br />
Bei Wunsch nach zusätzlichen Informationen:<br />
Aktiv nachfragen.<br />
Telefonischen Kontakt mit dem zuweisenden<br />
Hausarzt suchen.<br />
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