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magazin 1/13 - ZEAG Energie AG

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Besuchen Sie die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> auf<br />

der Messe „Bauen, Wohnen & Renovieren“<br />

Die Messe „Bauen, Wohnen & Renovieren“ am 2. und 3. März 20<strong>13</strong> in Heilbronn ist Süddeutschlands größte<br />

zweitägige Baumesse. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> ist mit ihrer <strong>Energie</strong>beratung mit dabei und damit einer der<br />

über 300 Aussteller aus allen Bereichen rund um Bauen & Wohnen, Kaufen & Finanzieren, Modernisieren<br />

sowie Einrichten, Renovieren und <strong>Energie</strong>sparen. Die Öffnungszeiten sind jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr. Der<br />

Eintritt beträgt drei Euro pro Person.<br />

Der Gebäude-<strong>Energie</strong>ausweis<br />

Bereits seit September 2009 ist die Vorlage eines <strong>Energie</strong>ausweises Pflicht.<br />

Sollten Sie diesen nun benötigen, steht Ihnen die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> dabei<br />

zur Seite und erstellt für Sie einen sogenannten Verbrauchsausweis.<br />

Sie beabsichtigen in nächster Zeit<br />

eine Immobilie zu verkaufen oder zu<br />

vermieten? Dann denken Sie daran:<br />

Seit 1. September 2009 ist die Vorlage<br />

eines <strong>Energie</strong>ausweises Pflicht.<br />

Dabei gibt es zwei Arten von <strong>Energie</strong>ausweisen,<br />

denen unterschiedliche<br />

Bewertungsverfahren zugrunde liegen.<br />

Für den Bedarfsausweis wird<br />

der <strong>Energie</strong>bedarf der Immobilie<br />

errechnet, für den Verbrauchsausweis<br />

wird der tatsächliche <strong>Energie</strong>verbrauch<br />

der letzten drei Jahre gemessen.<br />

Wissenswert: Der Bedarfsausweis<br />

ist nur für Wohngebäude mit<br />

bis zu vier Wohneinheiten und einem<br />

Baujahr vor 1978 Pflicht. Für alle<br />

anderen Objekte besteht weiterhin<br />

die Möglichkeit, den verbrauchsorientierten<br />

<strong>Energie</strong>ausweis zu erstellen.<br />

Welchen Ausweis Sie für welches Gebäude<br />

benötigen, sehen Sie im unten<br />

stehenden Schaubild. Die Gültigkeit<br />

der <strong>Energie</strong>ausweise beträgt zehn<br />

Jahre ab Ausstellungsdatum.<br />

Die zertifizierten <strong>Energie</strong>berater der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong> erstellen Ihnen gerne<br />

einen verbrauchsorientierten Gebäude-<strong>Energie</strong><br />

ausweis zum Preis von<br />

59 Euro inklusive Mehrwertsteuer.<br />

Wann welcher<br />

<strong>Energie</strong>ausweis<br />

Wohngebäude<br />

Nichtwohngebäude<br />

keine<br />

Änderung<br />

neue Vermietung<br />

oder Verkauf<br />

keine<br />

Änderung<br />

neue Vermietung<br />

oder Verkauf<br />

kein<br />

Ausweis erforderlich<br />

1 bis 4 Wohneinheiten<br />

über 4 Wohneinheiten<br />

> 1.000 m 2 mit<br />

Publikumsverkehr<br />

kein Publikumsverkehr<br />

Bedarfs- oder<br />

Verbrauchsausweis<br />

älter als<br />

1.11.1977<br />

jünger als<br />

1.11.1977<br />

Bedarfs- oder<br />

Verbrauchsausweis<br />

Bedarfs- oder<br />

Verbrauchsausweis<br />

kein Ausweis<br />

erforderlich<br />

Bedarfsausweis<br />

Bedarfs- oder<br />

Verbrauchsausweis<br />

Beachten Sie auch einzelne besondere Übergangsfristen.<br />

Quelle: Flyer <strong>Energie</strong>ausweis Wirtschaftsministerium Ba-Wü

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