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handlaufleuchte - BPS Leuchten

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PASSION FOR<br />

LIGHTING<br />

Gesamtkatalog 2010 | 2011


HANDLAUFLEUCHTEN<br />

INDIVIDUELLE LICHTINSZENIERUNG<br />

FÜR INDIVIDUELLE LICHTFÜHRUNG<br />

DOWNLIGHTS<br />

374 | bps 2011 | Produkt-Gruppe | Downlights bps 2011 | Produkt-Gruppe | Downlights | 375<br />

bps PASSION FOR LIGHTING<br />

HANDLAUF


HANDLAUFLEUCHTEN<br />

SYSTEM-ÜBERSICHT<br />

Handlaufleuchte ø 48 SEITE 379<br />

Handlaufleuchte ø 54 SEITE 382<br />

376 | bps 2011 | Produkt-Gruppe | Handlaufleuchten bps 2011 | Produkt-Gruppe | Handlaufleuchten | 377<br />

HANDLAUF


HANDLAUFLEUCHTE<br />

Ø 48 / Ø 54<br />

LICHT WEIST DEN WEG –<br />

IM WAHRSTEN SINNE DES WORTES<br />

» Die individuellen Handlaufleuchten aus geschliffenem<br />

V2A-Rohr sind durch ihre hochwertige<br />

Ausführung nicht nur vandalensicher,<br />

sondern akzentuieren die Architektur moderner<br />

Gebäude im Innen- und Außenbereich.<br />

Das Auge erhält eine visuelle lichtgestützte<br />

Wegeführung. Das Gute: es wirkt wie selbstverständlich.<br />

DIE BESONDEREN<br />

GÜTEMERKMALE:<br />

» Maßanfertigung<br />

» V2A Edelstahlprofil<br />

» Polycarbonat-Abdeckung<br />

» Schutzart bis IP 54<br />

» Schutzkleinspannung<br />

24 V DC<br />

HANDLAUFLEUCHTE Ø 48 / Ø 54<br />

ist erhältlich als:<br />

378 | bps 2011 | Produkt-Gruppe | Handlaufleuchten bps 2011 | Produkt-Gruppe | Handlaufleuchten | 379<br />

HANDLAUF


HANDLAUFLEUCHTE Ø 48<br />

HANDLAUFLEUCHTE Ø 48<br />

» individuelle Lösungen und Beleuchtungskonzepte<br />

» V2A-Rohr, geschliffen<br />

» LED Lichteinsatz<br />

» CPL cold plasma light<br />

» 24 V DC<br />

» Polycarbonat-Abdeckung<br />

» gleichmäßige Ausleuchtung<br />

» Anschlusslösungen für bauseitige Konstruktionen<br />

» Schutzart IP 33, alternativ IP 54<br />

» umweltfreundliche und recyclingfähige Materialien<br />

» verschiedene Lichtfarben möglich<br />

» vandalensicher<br />

70<br />

HANDLAUFLEUCHTE Ø 48<br />

LED » IP 33<br />

LEUCHTMITTEL η UGR – UGR I bei 65° LÄNGE LICHTFARBE ARTIKELNR.<br />

LED weiß 76% -4,0 -4,0


HANDLAUFLEUCHTE Ø 54<br />

HANDLAUFLEUCHTE Ø 54<br />

» individuelle Lösungen und Beleuchtungskonzepte<br />

» V2A-Rohr, geschliffen<br />

» 230V AC<br />

» Acrylglas-Abdeckung<br />

» gleichmäßige Ausleuchtung<br />

» Anschlusslösungen für bauseitige Konstruktionen<br />

» Schutzart IP 33, alternativ IP 54<br />

» umweltfreundliche und recyclingfähige Materialien<br />

» kein Vandalenschutz<br />

HANDLAUFLEUCHTE Ø 54<br />

EVG, T16 IP 33<br />

LEUCHTMITTEL η UGR – UGR I bei 65° LÄNGE BANDLÄNGE ARTIKELNR.<br />

14W T16 66% 0,5 0,5


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

I. Allgemeines<br />

1. Für alle durch die bps <strong>Leuchten</strong>-Systeme GmbH (nachfolgend „Lieferant“)<br />

erbrachten Lieferungen und Leistungen gelten allein und ausschließlich die<br />

nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen<br />

des Bestellers verpflichten den Lieferanten nicht und haben keine rechtliche<br />

Gültigkeit.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden<br />

die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit nicht berührt.<br />

3. Zeichnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Die genannten Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten.<br />

Sie dürfen Dritten durch den Besteller nur nach vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung durch den Lieferanten zugänglich gemacht werden. Soweit ein<br />

Auftrag nicht zustande kommt, sind alle dem Besteller übergebenen Unterlagen<br />

auf Verlangen des Lieferanten unverzüglich herauszugeben.<br />

II. Zustandekommen des Auftrags<br />

Sämtliche durch den Lieferanten abgegebenen Angebote sind freibleibend.<br />

Aufträge werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten<br />

verbindlich. Wird eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht übersandt,<br />

ist der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Mündliche Vereinbarungen<br />

sind zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit vom Lieferanten dem Besteller<br />

schriftlich zu bestätigen.<br />

III. Preise und Zahlungsbedingungen<br />

1. Die vom Lieferanten festgelegten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

2. Für Angebotspreise gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Bindungsfrist<br />

von vier Monaten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Lieferant berechtigt,<br />

bei nach der Auftragsbestätigung erfolgenden Kostensteigerungen<br />

angemessene Preiserhöhungen gegenüber dem Besteller vorzunehmen.<br />

Diese Regelung gilt nicht für den Fall, dass sich der Lieferant im Lieferverzug<br />

befindet.<br />

3. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne<br />

Abzüge zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum<br />

gewährt der Lieferant 2 % Skonto.<br />

4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem<br />

jeweils aktuellen Basiszinssatz fällig.<br />

IV. Lieferfristen<br />

1. Lieferfristen sind nicht verbindlich, sofern nicht ein Fixgeschäft schriftlich<br />

zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Lieferzeit gilt<br />

als eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk/Lager des Lieferanten<br />

vor Fristablauf verlassen hat.<br />

2. Bei Vorliegen von Ereignissen höherer Gewalt beim Lieferanten verlängert<br />

sich die Lieferfrist angemessen. Die Lieferzeit verlängert sich ebenfalls in angemessenem<br />

Umfang bei Streiks, Aussperrungen, Eingriffen von Behördenseite,<br />

Energie- oder Rohstoffversorgungsschwierigkeiten sowie unvorhersehbaren<br />

Lieferungsschwierigkeiten, sofern diese Ereignisse nicht vom<br />

Lieferanten zu vertreten sind. Der Lieferant ist bei Eintritt der genannten Ereignisse<br />

berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />

3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts<br />

bestehen nicht.<br />

384 | bps 2011 | Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

4. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerungen<br />

sind auch bei schriftlich vereinbartem Fixgeschäft ausdrücklich ausgeschlossen,<br />

es sei denn, die Lieferverzögerung beruht auf grober Fahrlässigkeit<br />

oder Vorsatz.<br />

5. Der Rücktritt des Bestellers ist erst dann zulässig, wenn dem Lieferanten<br />

nach eingetretenem Verzug (§ 286 BGB) eine Nachfrist von mindestens drei<br />

Wochen gesetzt wurde und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist.<br />

6. Teillieferungen sind zulässig. Änderungen in Ausführung bzw. Ausstattung<br />

des Liefergegenstandes gemäß dem technischen Fortschritt seitens des Lieferanten<br />

sind jederzeit zulässig.<br />

V. Sonderanfertigungen<br />

Sonderanfertigungen (von der katalogmäßigen Beschaffenheit abweichende<br />

Produkte oder auf Kundenwunsch konstruierte und freigegebene und angefertigte<br />

<strong>Leuchten</strong>, <strong>Leuchten</strong>halterungen, zum Produkt gehörige notwendige<br />

Einzelteile bzw. Lackierungen) werden vom Lieferanten weder zurückgenommen<br />

noch gutgeschrieben.<br />

VI. Verpackung, Versand, Gefahrübergang, Produktrücknahme<br />

1. Der Lieferant wählt Verpackung und die Art des Versandes nach seinem<br />

Ermessen.<br />

2. Bei einem Nettowarenwert bis 1.600,00 berechnet der Lieferant dem Besteller<br />

die Kosten für Verpackung und Fracht zum Selbstkostenpreis. Die Kosten<br />

für Express- und Terminsendungen übernimmt ebenfalls der Besteller. Bei<br />

einem Nettowarenwert über 1.600,00 werden Lieferungen innerhalb der<br />

Bundesrepublik Deutschland frei Haus/frei Baustelle unabgeladen durchgeführt.<br />

Inselfrachten sind ausgeschlossen. Bei Auslandsgeschäften erfolgt<br />

die Lieferung ab Werk. Zusätzlich erforderliche Transport- oder seefeste Verpackungen<br />

werden zum Selbstkostenpreis vom Lieferanten berechnet.<br />

3. Sofern der Besteller dies wünscht, wird eine Transportversicherung abgeschlossen<br />

und mit 0,5 % es Nettowarenwertes in Rechnung gestellt. Versicherte<br />

Transportschäden sind dem Lieferanten vom Besteller innerhalb von 8 Tagen<br />

nach Empfang der Ware schriftlich unter Auflistung des eingetretenen Schadens<br />

anzuzeigen.<br />

4. Die Gefahr geht mit Verlassen des Werkes bzw. Lagers des Lieferanten auf<br />

den Besteller über. Bei Verzögerungen der Lieferung infolge von Umständen,<br />

die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, geht die Gefahr mit Meldung der<br />

Versandbereitschaft auf den Besteller über.<br />

5. Der Besteller/Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach<br />

§ 10 Absatz 2 ElektroG (Rücknahmeverpflichtung der Hersteller) und damit im<br />

Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Auf Wunsch werden die<br />

Adressen der Annahmestellen mitgeteilt.<br />

VII. Eigentumsvorbehalt<br />

1. Alle Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferanten<br />

gegen den Besteller zustehenden Ansprüche Eigentum des Lieferanten<br />

(Eigentumsvorbehalt).<br />

2. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller ist ein<br />

Eigentumserwerb nach § 950 BGB ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

3. Soweit der Besteller Vorbehaltsware mittels Verbindung und/oder Vermischung<br />

mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Waren, weiter<br />

verarbeitet, sind die §§ 947, 948 BGB maßgebend. Danach ist das Miteigentum<br />

des Lieferanten an der neuen Sache Vorbehaltsware gemäß den vorgenannten<br />

gesetzlichen Bestimmungen.<br />

4. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller<br />

tritt dieser bereits jetzt seine zukünftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung<br />

gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an<br />

den Lieferanten ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen<br />

bedarf. Der dem Lieferanten abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu<br />

befriedigen. Bis auf Widerruf durch den Lieferanten ist der Besteller berechtigt,<br />

die an den Lieferanten abgetretenen Forderungen einzuziehen. Bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes, insbesondere Zahlungsverzug, Antrag auf Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers, bei Wechselprotest<br />

oder sonstigen begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung<br />

oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers ist der Lieferant<br />

berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen, die Sicherungsabtretung<br />

offenzulegen sowie die abgetretenen Forderungen einzuziehen.<br />

Auf Verlangen des Lieferanten ist der Besteller verpflichtet, alle Unterlagen<br />

herauszugeben und alle Auskünfte zur Verfügung zu stellen, die zur<br />

Geltendmachung der Rechte des Lieferanten gegenüber dem Kunden des<br />

Bestellers erforderlich sind. Zur Verpfändung bzw. Sicherungsübereignung<br />

oder anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht<br />

berechtigt.<br />

5. Soweit die Vorbehaltsware von dem Besteller nach Be- und Verarbeitung<br />

gemäß vorstehender Ziffer 2. oder zusammen mit anderen, dem Lieferanten<br />

nicht gehörenden Waren weiterveräußert wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung<br />

nach Ziffer 4. nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware<br />

des Lieferanten.<br />

6. Soweit der Wert der für den Lieferanten bestehenden Sicherheiten die bestehende<br />

Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferant<br />

auf Verlangen des Bestellers Sicherungen nach Wahl des Lieferanten insoweit<br />

in vorgenannter Höhe freigeben.<br />

7. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder<br />

Eingriffen hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

Für den Lieferanten entstehende Interventionskosten gehen zulasten des<br />

Bestellers.<br />

8. Der Lieferant ist bei Rücknahme von Vorbehaltsware nach den vorstehenden<br />

Bedingungen berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern<br />

zu lassen. Die Rücknahme von Vorbehaltsware, die nicht als Rücktritt<br />

vom bestehenden Vertrag gilt, geschieht zu dem jeweils erzielten Erlös und<br />

maximal zu den vereinbarten Preisen.<br />

VIII. Annullierung des Vertrages<br />

Nimmt der Besteller den von ihm bestellten Liefergegenstand trotz ausdrücklicher<br />

schriftlicher Aufforderung des Lieferanten nicht ab oder kündigt der Besteller<br />

gemäß § 249 BGB, ist er zum Ausgleich der entstandenen Bearbeitungskosten<br />

sowie zum Ersatz entgangenen Gewinns zur Zahlung eines<br />

Schadensersatzes in Höhe von 35 % des vereinbarten Lieferpreises verpflichtet.<br />

Das gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass die dem Lieferanten<br />

durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Aufwendungen sowie<br />

der entgangene Gewinn gar nicht entstanden oder aber wesentlich niedriger<br />

sind als vorgenannter Pauschalbetrag. Soweit der entgangene Gewinn zuzüglich<br />

der durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Aufwendungen<br />

beim Lieferanten höher als 35 % des vereinbarten Lieferpreises ausfällt, ist der<br />

Besteller verpflichtet, an den Lieferanten den nachgewiesenen höheren Betrag<br />

zu zahlen.<br />

IX. Gewährleistungsansprüche<br />

1. Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten besteht für 12 Monate ab Lieferung<br />

des Vertragsgegenstandes.<br />

2. Mängelrügen des Bestellers sind unverzüglich, jedoch spätestens 5 Werktage<br />

nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei nicht offensichtlichen<br />

Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung<br />

des Mangels.<br />

3. Bei fristgemäßer und begründeter Mängelrüge ist dem Lieferanten Gelegenheit<br />

zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.<br />

Der Lieferant kann die Beseitigung eines Mangels ablehnen, wenn die Kosten<br />

der Mängelbeseitigung den Kaufpreis der gerügten und mangelhaften Ware<br />

um mehr als das Doppelte übersteigen. In diesem Fall kann der Käufer nur<br />

die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.<br />

4. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten gemäß § 478<br />

BGB bestehen nur für den Fall, dass der Besteller mit seinem Abnehmer keine<br />

über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen<br />

getroffen hat. Weiter gehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere, aber nicht<br />

beschränkt auf Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus<br />

unerlaubter Handlung, auf Ersatz von entgangenem Gewinn oder Ersatz von<br />

Folgeschäden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit<br />

oder von Vorsatz sowie in Fällen, in denen es zu Verletzungen des<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen gekommen ist.<br />

5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung<br />

von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. nur unerheblicher Beeinträchtigung<br />

der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden,<br />

die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,<br />

übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder<br />

aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag<br />

nicht vorausgesetzt sind. Weiter bestehen keine Gewährleistungsansprüche<br />

für Schäden, die durch die Einwirkung Dritter, unsachgemäße Montage,<br />

Überbeanspruchung, Überspannung oder chemische Einflüsse entstehen,<br />

soweit diese Schäden nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen<br />

sind. Vorbezeichnete Mängelursachen haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche<br />

zur Folge. Gleiches gilt bei unsachgemäßen Reparaturen<br />

oder Eingriffen in den Liefergegenstand durch den Besteller oder Dritte.<br />

X. Datenschutz<br />

Der Lieferant weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Bestellers,<br />

um einen ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsablauf zu gewährleisten,<br />

gespeichert werden.<br />

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist<br />

Blomberg.<br />

2. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, einschließlich<br />

Wechsel- und Scheckforderungen, ist soweit gesetzlich zulässig<br />

Blomberg.<br />

3. Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur<br />

Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen<br />

über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.<br />

bps | Allgemeine Geschäftsbedingungen | 385<br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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