handlaufleuchte - BPS Leuchten
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PASSION FOR<br />
LIGHTING<br />
Gesamtkatalog 2010 | 2011
HANDLAUFLEUCHTEN<br />
INDIVIDUELLE LICHTINSZENIERUNG<br />
FÜR INDIVIDUELLE LICHTFÜHRUNG<br />
DOWNLIGHTS<br />
374 | bps 2011 | Produkt-Gruppe | Downlights bps 2011 | Produkt-Gruppe | Downlights | 375<br />
bps PASSION FOR LIGHTING<br />
HANDLAUF
HANDLAUFLEUCHTEN<br />
SYSTEM-ÜBERSICHT<br />
Handlaufleuchte ø 48 SEITE 379<br />
Handlaufleuchte ø 54 SEITE 382<br />
376 | bps 2011 | Produkt-Gruppe | Handlaufleuchten bps 2011 | Produkt-Gruppe | Handlaufleuchten | 377<br />
HANDLAUF
HANDLAUFLEUCHTE<br />
Ø 48 / Ø 54<br />
LICHT WEIST DEN WEG –<br />
IM WAHRSTEN SINNE DES WORTES<br />
» Die individuellen Handlaufleuchten aus geschliffenem<br />
V2A-Rohr sind durch ihre hochwertige<br />
Ausführung nicht nur vandalensicher,<br />
sondern akzentuieren die Architektur moderner<br />
Gebäude im Innen- und Außenbereich.<br />
Das Auge erhält eine visuelle lichtgestützte<br />
Wegeführung. Das Gute: es wirkt wie selbstverständlich.<br />
DIE BESONDEREN<br />
GÜTEMERKMALE:<br />
» Maßanfertigung<br />
» V2A Edelstahlprofil<br />
» Polycarbonat-Abdeckung<br />
» Schutzart bis IP 54<br />
» Schutzkleinspannung<br />
24 V DC<br />
HANDLAUFLEUCHTE Ø 48 / Ø 54<br />
ist erhältlich als:<br />
378 | bps 2011 | Produkt-Gruppe | Handlaufleuchten bps 2011 | Produkt-Gruppe | Handlaufleuchten | 379<br />
HANDLAUF
HANDLAUFLEUCHTE Ø 48<br />
HANDLAUFLEUCHTE Ø 48<br />
» individuelle Lösungen und Beleuchtungskonzepte<br />
» V2A-Rohr, geschliffen<br />
» LED Lichteinsatz<br />
» CPL cold plasma light<br />
» 24 V DC<br />
» Polycarbonat-Abdeckung<br />
» gleichmäßige Ausleuchtung<br />
» Anschlusslösungen für bauseitige Konstruktionen<br />
» Schutzart IP 33, alternativ IP 54<br />
» umweltfreundliche und recyclingfähige Materialien<br />
» verschiedene Lichtfarben möglich<br />
» vandalensicher<br />
70<br />
HANDLAUFLEUCHTE Ø 48<br />
LED » IP 33<br />
LEUCHTMITTEL η UGR – UGR I bei 65° LÄNGE LICHTFARBE ARTIKELNR.<br />
LED weiß 76% -4,0 -4,0
HANDLAUFLEUCHTE Ø 54<br />
HANDLAUFLEUCHTE Ø 54<br />
» individuelle Lösungen und Beleuchtungskonzepte<br />
» V2A-Rohr, geschliffen<br />
» 230V AC<br />
» Acrylglas-Abdeckung<br />
» gleichmäßige Ausleuchtung<br />
» Anschlusslösungen für bauseitige Konstruktionen<br />
» Schutzart IP 33, alternativ IP 54<br />
» umweltfreundliche und recyclingfähige Materialien<br />
» kein Vandalenschutz<br />
HANDLAUFLEUCHTE Ø 54<br />
EVG, T16 IP 33<br />
LEUCHTMITTEL η UGR – UGR I bei 65° LÄNGE BANDLÄNGE ARTIKELNR.<br />
14W T16 66% 0,5 0,5
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
I. Allgemeines<br />
1. Für alle durch die bps <strong>Leuchten</strong>-Systeme GmbH (nachfolgend „Lieferant“)<br />
erbrachten Lieferungen und Leistungen gelten allein und ausschließlich die<br />
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen<br />
des Bestellers verpflichten den Lieferanten nicht und haben keine rechtliche<br />
Gültigkeit.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden<br />
die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit nicht berührt.<br />
3. Zeichnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Die genannten Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten.<br />
Sie dürfen Dritten durch den Besteller nur nach vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung durch den Lieferanten zugänglich gemacht werden. Soweit ein<br />
Auftrag nicht zustande kommt, sind alle dem Besteller übergebenen Unterlagen<br />
auf Verlangen des Lieferanten unverzüglich herauszugeben.<br />
II. Zustandekommen des Auftrags<br />
Sämtliche durch den Lieferanten abgegebenen Angebote sind freibleibend.<br />
Aufträge werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten<br />
verbindlich. Wird eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht übersandt,<br />
ist der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Mündliche Vereinbarungen<br />
sind zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit vom Lieferanten dem Besteller<br />
schriftlich zu bestätigen.<br />
III. Preise und Zahlungsbedingungen<br />
1. Die vom Lieferanten festgelegten Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
2. Für Angebotspreise gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Bindungsfrist<br />
von vier Monaten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Lieferant berechtigt,<br />
bei nach der Auftragsbestätigung erfolgenden Kostensteigerungen<br />
angemessene Preiserhöhungen gegenüber dem Besteller vorzunehmen.<br />
Diese Regelung gilt nicht für den Fall, dass sich der Lieferant im Lieferverzug<br />
befindet.<br />
3. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne<br />
Abzüge zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum<br />
gewährt der Lieferant 2 % Skonto.<br />
4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem<br />
jeweils aktuellen Basiszinssatz fällig.<br />
IV. Lieferfristen<br />
1. Lieferfristen sind nicht verbindlich, sofern nicht ein Fixgeschäft schriftlich<br />
zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Lieferzeit gilt<br />
als eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk/Lager des Lieferanten<br />
vor Fristablauf verlassen hat.<br />
2. Bei Vorliegen von Ereignissen höherer Gewalt beim Lieferanten verlängert<br />
sich die Lieferfrist angemessen. Die Lieferzeit verlängert sich ebenfalls in angemessenem<br />
Umfang bei Streiks, Aussperrungen, Eingriffen von Behördenseite,<br />
Energie- oder Rohstoffversorgungsschwierigkeiten sowie unvorhersehbaren<br />
Lieferungsschwierigkeiten, sofern diese Ereignisse nicht vom<br />
Lieferanten zu vertreten sind. Der Lieferant ist bei Eintritt der genannten Ereignisse<br />
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.<br />
3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts<br />
bestehen nicht.<br />
384 | bps 2011 | Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
4. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerungen<br />
sind auch bei schriftlich vereinbartem Fixgeschäft ausdrücklich ausgeschlossen,<br />
es sei denn, die Lieferverzögerung beruht auf grober Fahrlässigkeit<br />
oder Vorsatz.<br />
5. Der Rücktritt des Bestellers ist erst dann zulässig, wenn dem Lieferanten<br />
nach eingetretenem Verzug (§ 286 BGB) eine Nachfrist von mindestens drei<br />
Wochen gesetzt wurde und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist.<br />
6. Teillieferungen sind zulässig. Änderungen in Ausführung bzw. Ausstattung<br />
des Liefergegenstandes gemäß dem technischen Fortschritt seitens des Lieferanten<br />
sind jederzeit zulässig.<br />
V. Sonderanfertigungen<br />
Sonderanfertigungen (von der katalogmäßigen Beschaffenheit abweichende<br />
Produkte oder auf Kundenwunsch konstruierte und freigegebene und angefertigte<br />
<strong>Leuchten</strong>, <strong>Leuchten</strong>halterungen, zum Produkt gehörige notwendige<br />
Einzelteile bzw. Lackierungen) werden vom Lieferanten weder zurückgenommen<br />
noch gutgeschrieben.<br />
VI. Verpackung, Versand, Gefahrübergang, Produktrücknahme<br />
1. Der Lieferant wählt Verpackung und die Art des Versandes nach seinem<br />
Ermessen.<br />
2. Bei einem Nettowarenwert bis 1.600,00 berechnet der Lieferant dem Besteller<br />
die Kosten für Verpackung und Fracht zum Selbstkostenpreis. Die Kosten<br />
für Express- und Terminsendungen übernimmt ebenfalls der Besteller. Bei<br />
einem Nettowarenwert über 1.600,00 werden Lieferungen innerhalb der<br />
Bundesrepublik Deutschland frei Haus/frei Baustelle unabgeladen durchgeführt.<br />
Inselfrachten sind ausgeschlossen. Bei Auslandsgeschäften erfolgt<br />
die Lieferung ab Werk. Zusätzlich erforderliche Transport- oder seefeste Verpackungen<br />
werden zum Selbstkostenpreis vom Lieferanten berechnet.<br />
3. Sofern der Besteller dies wünscht, wird eine Transportversicherung abgeschlossen<br />
und mit 0,5 % es Nettowarenwertes in Rechnung gestellt. Versicherte<br />
Transportschäden sind dem Lieferanten vom Besteller innerhalb von 8 Tagen<br />
nach Empfang der Ware schriftlich unter Auflistung des eingetretenen Schadens<br />
anzuzeigen.<br />
4. Die Gefahr geht mit Verlassen des Werkes bzw. Lagers des Lieferanten auf<br />
den Besteller über. Bei Verzögerungen der Lieferung infolge von Umständen,<br />
die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, geht die Gefahr mit Meldung der<br />
Versandbereitschaft auf den Besteller über.<br />
5. Der Besteller/Kunde stellt den Lieferanten von den Verpflichtungen nach<br />
§ 10 Absatz 2 ElektroG (Rücknahmeverpflichtung der Hersteller) und damit im<br />
Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Auf Wunsch werden die<br />
Adressen der Annahmestellen mitgeteilt.<br />
VII. Eigentumsvorbehalt<br />
1. Alle Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferanten<br />
gegen den Besteller zustehenden Ansprüche Eigentum des Lieferanten<br />
(Eigentumsvorbehalt).<br />
2. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller ist ein<br />
Eigentumserwerb nach § 950 BGB ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
3. Soweit der Besteller Vorbehaltsware mittels Verbindung und/oder Vermischung<br />
mit anderen, dem Lieferanten nicht gehörenden Waren, weiter<br />
verarbeitet, sind die §§ 947, 948 BGB maßgebend. Danach ist das Miteigentum<br />
des Lieferanten an der neuen Sache Vorbehaltsware gemäß den vorgenannten<br />
gesetzlichen Bestimmungen.<br />
4. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller<br />
tritt dieser bereits jetzt seine zukünftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung<br />
gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an<br />
den Lieferanten ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen<br />
bedarf. Der dem Lieferanten abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu<br />
befriedigen. Bis auf Widerruf durch den Lieferanten ist der Besteller berechtigt,<br />
die an den Lieferanten abgetretenen Forderungen einzuziehen. Bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes, insbesondere Zahlungsverzug, Antrag auf Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers, bei Wechselprotest<br />
oder sonstigen begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung<br />
oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers ist der Lieferant<br />
berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen, die Sicherungsabtretung<br />
offenzulegen sowie die abgetretenen Forderungen einzuziehen.<br />
Auf Verlangen des Lieferanten ist der Besteller verpflichtet, alle Unterlagen<br />
herauszugeben und alle Auskünfte zur Verfügung zu stellen, die zur<br />
Geltendmachung der Rechte des Lieferanten gegenüber dem Kunden des<br />
Bestellers erforderlich sind. Zur Verpfändung bzw. Sicherungsübereignung<br />
oder anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht<br />
berechtigt.<br />
5. Soweit die Vorbehaltsware von dem Besteller nach Be- und Verarbeitung<br />
gemäß vorstehender Ziffer 2. oder zusammen mit anderen, dem Lieferanten<br />
nicht gehörenden Waren weiterveräußert wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung<br />
nach Ziffer 4. nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware<br />
des Lieferanten.<br />
6. Soweit der Wert der für den Lieferanten bestehenden Sicherheiten die bestehende<br />
Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferant<br />
auf Verlangen des Bestellers Sicherungen nach Wahl des Lieferanten insoweit<br />
in vorgenannter Höhe freigeben.<br />
7. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder<br />
Eingriffen hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
Für den Lieferanten entstehende Interventionskosten gehen zulasten des<br />
Bestellers.<br />
8. Der Lieferant ist bei Rücknahme von Vorbehaltsware nach den vorstehenden<br />
Bedingungen berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern<br />
zu lassen. Die Rücknahme von Vorbehaltsware, die nicht als Rücktritt<br />
vom bestehenden Vertrag gilt, geschieht zu dem jeweils erzielten Erlös und<br />
maximal zu den vereinbarten Preisen.<br />
VIII. Annullierung des Vertrages<br />
Nimmt der Besteller den von ihm bestellten Liefergegenstand trotz ausdrücklicher<br />
schriftlicher Aufforderung des Lieferanten nicht ab oder kündigt der Besteller<br />
gemäß § 249 BGB, ist er zum Ausgleich der entstandenen Bearbeitungskosten<br />
sowie zum Ersatz entgangenen Gewinns zur Zahlung eines<br />
Schadensersatzes in Höhe von 35 % des vereinbarten Lieferpreises verpflichtet.<br />
Das gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass die dem Lieferanten<br />
durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Aufwendungen sowie<br />
der entgangene Gewinn gar nicht entstanden oder aber wesentlich niedriger<br />
sind als vorgenannter Pauschalbetrag. Soweit der entgangene Gewinn zuzüglich<br />
der durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Aufwendungen<br />
beim Lieferanten höher als 35 % des vereinbarten Lieferpreises ausfällt, ist der<br />
Besteller verpflichtet, an den Lieferanten den nachgewiesenen höheren Betrag<br />
zu zahlen.<br />
IX. Gewährleistungsansprüche<br />
1. Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten besteht für 12 Monate ab Lieferung<br />
des Vertragsgegenstandes.<br />
2. Mängelrügen des Bestellers sind unverzüglich, jedoch spätestens 5 Werktage<br />
nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei nicht offensichtlichen<br />
Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung<br />
des Mangels.<br />
3. Bei fristgemäßer und begründeter Mängelrüge ist dem Lieferanten Gelegenheit<br />
zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.<br />
Der Lieferant kann die Beseitigung eines Mangels ablehnen, wenn die Kosten<br />
der Mängelbeseitigung den Kaufpreis der gerügten und mangelhaften Ware<br />
um mehr als das Doppelte übersteigen. In diesem Fall kann der Käufer nur<br />
die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.<br />
4. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten gemäß § 478<br />
BGB bestehen nur für den Fall, dass der Besteller mit seinem Abnehmer keine<br />
über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen<br />
getroffen hat. Weiter gehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche,<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere, aber nicht<br />
beschränkt auf Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus<br />
unerlaubter Handlung, auf Ersatz von entgangenem Gewinn oder Ersatz von<br />
Folgeschäden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit<br />
oder von Vorsatz sowie in Fällen, in denen es zu Verletzungen des<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen gekommen ist.<br />
5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung<br />
von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. nur unerheblicher Beeinträchtigung<br />
der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden,<br />
die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,<br />
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder<br />
aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag<br />
nicht vorausgesetzt sind. Weiter bestehen keine Gewährleistungsansprüche<br />
für Schäden, die durch die Einwirkung Dritter, unsachgemäße Montage,<br />
Überbeanspruchung, Überspannung oder chemische Einflüsse entstehen,<br />
soweit diese Schäden nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen<br />
sind. Vorbezeichnete Mängelursachen haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche<br />
zur Folge. Gleiches gilt bei unsachgemäßen Reparaturen<br />
oder Eingriffen in den Liefergegenstand durch den Besteller oder Dritte.<br />
X. Datenschutz<br />
Der Lieferant weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Bestellers,<br />
um einen ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsablauf zu gewährleisten,<br />
gespeichert werden.<br />
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist<br />
Blomberg.<br />
2. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, einschließlich<br />
Wechsel- und Scheckforderungen, ist soweit gesetzlich zulässig<br />
Blomberg.<br />
3. Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur<br />
Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen<br />
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.<br />
bps | Allgemeine Geschäftsbedingungen | 385<br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN