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Einlagensicherung - Targobank

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Informationen für Privatkunden über den Umgang<br />

mit Interessenkonflikten<br />

8/26<br />

Wir als TARGOBANK AG & Co. KGaA erbringen für<br />

Sie als unseren Kunden eine Vielzahl von Services<br />

wie beispielsweise Wertpapierdienstleistungen über<br />

unsere Filialen, Mobilen Kundenberater, Internet<br />

oder Telefon. Dabei können in Ausnahmefällen<br />

möglicherweise Interessenkonflikte entstehen. In<br />

Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben<br />

informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere<br />

weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit etwaigen<br />

Interessenkonflikten innerhalb der Unternehmensgruppe<br />

der TARGOBANK AG & Co. KG aA<br />

(im Folgenden „TARGOBANK“). Wir beziehen uns<br />

hierbei auf geschäftliche Aktivitäten im europäischen<br />

Wirtschaftsraum.<br />

TARGOBANK verpflichtet sich, bei der Erbringung<br />

ihrer Dienstleistungen an ihre Kunden höchste<br />

Maßstäbe in Bezug auf ethische Grundsätze einzuhalten.<br />

Die Interessen der Kunden stehen grundsätzlich<br />

an erster Stelle und die Geschäftsanweisungen<br />

und Verfahren von TARGOBANK zum Umgang<br />

mit eventuell auftretenden Interessenkonflikten sollen<br />

sicherstellen, dass diesen Interessen in angemessener<br />

Weise Rechnung getragen wird.<br />

Um diese Anforderungen zu erfüllen und unsere<br />

Kundenbeziehungen zu schützen, hat TARGOBANK<br />

Geschäftsanweisungen und Verfahren etabliert, die<br />

darlegen, wie Mitarbeiter potentielle Interessenkonflikte<br />

identifizieren, sorgfältig prüfen und Maßnahmen<br />

zum Umgang damit ergreifen können. Alle Mitarbeiter<br />

von TARGOBANK sind verpflichtet, diese<br />

Geschäftsanweisungen und Verfahren einzuhalten.<br />

Darüber hinaus dürfen sie auch nicht auf indirektem<br />

Wege gegen die Geschäftsanweisungen und<br />

Verhaltenspflichten verstoßen. Die folgende Darstellung<br />

sowie die Arbeitsabläufe über die Politik in<br />

Bezug auf Interessenkonflikte erhebt allerdings keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen<br />

Mitarbeitern von TARGOBANK, unserer Geschäftsleitung<br />

und anderen mit der Bank und unseren Kunden<br />

verbundenen Personen sowie vertraglich gebundenen<br />

Vermittlern. Interessenkonflikte können<br />

auch zwischen der TARGOBANK AG & Co. KGaA und<br />

anderen Unternehmen von TARGOBANK auftreten,<br />

sowie zwischen TARGOBANK und unseren Kunden<br />

oder zwischen unseren Kunden.<br />

Identifizierung von Konflikten<br />

TARGOBANK bemüht sich sicherzustellen, potentielle<br />

Konflikte in angemessener und effizienter Weise<br />

zu identifizieren und zu handhaben. Ziel ist die Vermeidung<br />

von Konflikten, die Errichtung von Informationsbarrieren<br />

(„Chinese Walls“) oder unabhängiges<br />

Handeln in angemessenem Umfang beziehungsweise<br />

die Offenlegung eines Konflikts gegenüber den<br />

betroffenen Kunden in angemessener Weise.<br />

Um festzustellen, ob ein Interessenkonflikt im Sinne<br />

dieser Geschäftsanweisung vorhanden ist oder<br />

vorhanden sein könnte, prüft TARGOBANK, ob ein<br />

erhebliches Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen<br />

bestehen könnte. Dabei wird berücksichtigt,<br />

ob aufgrund der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen<br />

oder Wertpapiernebendienstleistungen<br />

TARGOBANK oder ein Mitarbeiter von<br />

TARGOBANK<br />

• zulasten des Kunden einen finanziellen Vorteil erzielen<br />

oder einen finanziellen Verlust vermeiden<br />

könnte;<br />

• ein Interesse am Ergebnis einer für den Kunden<br />

erbrachten Dienstleistung oder eines im Namen<br />

des Kunden getätigten Geschäfts hat, das vom Interesse<br />

des Kunden abweicht;<br />

• einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, das<br />

Interesse eines anderen Kunden oder einer Kundengruppe<br />

über die Interessen anderer Kunden zu<br />

stellen;<br />

• den gleichen Geschäften nachgeht wie Kunden<br />

oder<br />

• von einer anderen Person als dem Kunden im Zusammenhang<br />

mit der für einen Kunden erbrachten<br />

Dienstleistung über die hierfür übliche Provision<br />

oder Gebühr hinaus von einem Dritten eine<br />

Zuwendung im Sinne von § 31d Absatz 2 WpHG erhält,<br />

erhalten wird oder möglicherweise zu einem<br />

späteren Zeitpunkt erhalten könnte.

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