Einlagensicherung - Targobank
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Informationen für Privatkunden über den Umgang<br />
mit Interessenkonflikten<br />
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Wir als TARGOBANK AG & Co. KGaA erbringen für<br />
Sie als unseren Kunden eine Vielzahl von Services<br />
wie beispielsweise Wertpapierdienstleistungen über<br />
unsere Filialen, Mobilen Kundenberater, Internet<br />
oder Telefon. Dabei können in Ausnahmefällen<br />
möglicherweise Interessenkonflikte entstehen. In<br />
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben<br />
informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere<br />
weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit etwaigen<br />
Interessenkonflikten innerhalb der Unternehmensgruppe<br />
der TARGOBANK AG & Co. KG aA<br />
(im Folgenden „TARGOBANK“). Wir beziehen uns<br />
hierbei auf geschäftliche Aktivitäten im europäischen<br />
Wirtschaftsraum.<br />
TARGOBANK verpflichtet sich, bei der Erbringung<br />
ihrer Dienstleistungen an ihre Kunden höchste<br />
Maßstäbe in Bezug auf ethische Grundsätze einzuhalten.<br />
Die Interessen der Kunden stehen grundsätzlich<br />
an erster Stelle und die Geschäftsanweisungen<br />
und Verfahren von TARGOBANK zum Umgang<br />
mit eventuell auftretenden Interessenkonflikten sollen<br />
sicherstellen, dass diesen Interessen in angemessener<br />
Weise Rechnung getragen wird.<br />
Um diese Anforderungen zu erfüllen und unsere<br />
Kundenbeziehungen zu schützen, hat TARGOBANK<br />
Geschäftsanweisungen und Verfahren etabliert, die<br />
darlegen, wie Mitarbeiter potentielle Interessenkonflikte<br />
identifizieren, sorgfältig prüfen und Maßnahmen<br />
zum Umgang damit ergreifen können. Alle Mitarbeiter<br />
von TARGOBANK sind verpflichtet, diese<br />
Geschäftsanweisungen und Verfahren einzuhalten.<br />
Darüber hinaus dürfen sie auch nicht auf indirektem<br />
Wege gegen die Geschäftsanweisungen und<br />
Verhaltenspflichten verstoßen. Die folgende Darstellung<br />
sowie die Arbeitsabläufe über die Politik in<br />
Bezug auf Interessenkonflikte erhebt allerdings keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen<br />
Mitarbeitern von TARGOBANK, unserer Geschäftsleitung<br />
und anderen mit der Bank und unseren Kunden<br />
verbundenen Personen sowie vertraglich gebundenen<br />
Vermittlern. Interessenkonflikte können<br />
auch zwischen der TARGOBANK AG & Co. KGaA und<br />
anderen Unternehmen von TARGOBANK auftreten,<br />
sowie zwischen TARGOBANK und unseren Kunden<br />
oder zwischen unseren Kunden.<br />
Identifizierung von Konflikten<br />
TARGOBANK bemüht sich sicherzustellen, potentielle<br />
Konflikte in angemessener und effizienter Weise<br />
zu identifizieren und zu handhaben. Ziel ist die Vermeidung<br />
von Konflikten, die Errichtung von Informationsbarrieren<br />
(„Chinese Walls“) oder unabhängiges<br />
Handeln in angemessenem Umfang beziehungsweise<br />
die Offenlegung eines Konflikts gegenüber den<br />
betroffenen Kunden in angemessener Weise.<br />
Um festzustellen, ob ein Interessenkonflikt im Sinne<br />
dieser Geschäftsanweisung vorhanden ist oder<br />
vorhanden sein könnte, prüft TARGOBANK, ob ein<br />
erhebliches Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen<br />
bestehen könnte. Dabei wird berücksichtigt,<br />
ob aufgrund der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen<br />
oder Wertpapiernebendienstleistungen<br />
TARGOBANK oder ein Mitarbeiter von<br />
TARGOBANK<br />
• zulasten des Kunden einen finanziellen Vorteil erzielen<br />
oder einen finanziellen Verlust vermeiden<br />
könnte;<br />
• ein Interesse am Ergebnis einer für den Kunden<br />
erbrachten Dienstleistung oder eines im Namen<br />
des Kunden getätigten Geschäfts hat, das vom Interesse<br />
des Kunden abweicht;<br />
• einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, das<br />
Interesse eines anderen Kunden oder einer Kundengruppe<br />
über die Interessen anderer Kunden zu<br />
stellen;<br />
• den gleichen Geschäften nachgeht wie Kunden<br />
oder<br />
• von einer anderen Person als dem Kunden im Zusammenhang<br />
mit der für einen Kunden erbrachten<br />
Dienstleistung über die hierfür übliche Provision<br />
oder Gebühr hinaus von einem Dritten eine<br />
Zuwendung im Sinne von § 31d Absatz 2 WpHG erhält,<br />
erhalten wird oder möglicherweise zu einem<br />
späteren Zeitpunkt erhalten könnte.