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Satzung für den Förderverein "Grundschule Mohsdorf" e. V.

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3) Zur Mitgliederversamm1ung wird mindestens 14 Tage vorher durch <strong>den</strong><br />

Vorstand eingela<strong>den</strong>. Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt<br />

zugeben. Die Einladung erfolgt stets schriftlich.<br />

4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß<br />

einberufen wurde.<br />

5) Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfordert die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen stimmen der anwesen<strong>den</strong> Mitglieder. Für die<br />

Annahme von Beschlüssen, die Änderung der <strong>Satzung</strong> zum Ziel haben, ist<br />

die Zweidrittelmehrheit der anwesen<strong>den</strong> Mitglieder erforderlich. Über die<br />

Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Es<br />

wird unterzeichnet vom Vorsitzen<strong>den</strong> oder einem Stellvertreter.<br />

6) In einer or<strong>den</strong>tlichen Mitgliederversamm1ung wer<strong>den</strong> der Vorstand und ein<br />

Rechnungsprüfer aus ihrem Kreis gewählt. Der im Vorjahr gewählte<br />

Rechnungsprüfer erstattet Bericht über die Prüfung des<br />

Rechnungsabschlusses sowie der Kassenführung im abgelaufenen Jahr. Die<br />

Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand Entlastung.<br />

6. Vorstand<br />

1) Der Vorstand ist ausführendes Organ des Vereines. In ihm sollten Eltern<br />

und Lehrer vertreten sein.<br />

2) Der Vorstand wird von 7 or<strong>den</strong>tlichen Mitgliedern gebildet. Zur<br />

Vereinsvertretung wählen sie einen Vorsitzen<strong>den</strong> und 2 Stellvertreter. Der<br />

Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch <strong>den</strong> Vorsitzen<strong>den</strong> oder<br />

einen der Stellvertreter vertreten.<br />

3) Der Vorstand verwaltet das Vermögen des Vereins und führt dessen<br />

Geschäfte.<br />

4) Vorstandsbeschlüsse sind gültig, wenn sie mit der einfachen Mehrheit<br />

angenommen wer<strong>den</strong> und mindestens 4 Vorstandsmitglieder zur<br />

Abstimmung anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse sind zu protokollieren.<br />

5) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung <strong>für</strong> die Dauer von 2<br />

Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.<br />

6) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, kann der Vorstand bis zur nächsten<br />

Mitgliederversammlung ein or<strong>den</strong>tliches Vereinsmitglied berufen, das dann<br />

bestätigt wird.

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