Gymnasium Dresden-Bühlau
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<strong>Gymnasium</strong> <strong>Dresden</strong>-<strong>Bühlau</strong><br />
Konzeption für Schulfahrten der Klassen 5-12<br />
Ausgangssituation – Rechtsgrundlagen<br />
Schulgesetz (SchlG) §43, §44<br />
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus<br />
zur Durchführung von Schulfahrten<br />
(VwV-Schulfahrten) Vom 7. April 20041 Az.: 36-6535.10/41<br />
Ausgangspunkt für die Gestaltung der Schulfahrten an unserem <strong>Gymnasium</strong> sind<br />
nachfolgende Kerngedanken aus der VwV-Schulfahrten.<br />
Diese sind der gesetzliche Rahmen und eröffnen unserer Schule die<br />
Handlungsspielräume.<br />
Unter Punkt 2 der Verordnung wird deutlich, dass die Schulfahrt als<br />
umfassender Begriff verwendet wird; er schließt bisher verwendete<br />
Begriffe wie Wandertag (nach VwV: Schulwanderung), wie Fachexkursion<br />
für einzelne Unterrichtsfächer, für den Profilunterricht und für den<br />
fächerverbindenden Unterricht (nach VwV: Bildungsveranstaltung) sowie<br />
die Chorfahrt und den Schüleraustausch ein.<br />
Schulfahrten<br />
eintägig mehrtägig<br />
Schulwanderungen Bildungsveranstaltungen<br />
Bildungsveranstaltungen Schullandheimaufenthalte<br />
Auszüge aus der Verordnung (VwV Schulfahrten)<br />
2. Schulfahrten<br />
2.1<br />
Schulfahrten als Schulwanderungen<br />
Schulwanderungen sind eintägige Veranstaltungen, die vor allem dazu dienen, Natur,<br />
Kultur und Wirtschaft im regionalen Umfeld kennen zu lernen.<br />
2.2<br />
Schulfahrten als Bildungsveranstaltungen<br />
Diese Schulfahrten sind ein- und mehrtägige Veranstaltungen, die als<br />
Bildungsveranstaltungen zu planen sind und die Schüler zum Beispiel an politische,<br />
historische, naturkundliche Stätten im In- und Ausland führen sollen. Darüber hinaus<br />
können ein oder mehrtägige Fahrten aus besonderem Anlass wie zum Beispiel Chor- und<br />
Orchesterfahrten, Fahrten von Sportmannschaften durchgeführt werden.<br />
2.3<br />
Schulfahrten als Schullandheimaufenthalte<br />
Bei dieser Form der Schulfahrt wird der Unterricht weitergeführt und/oder<br />
projektbezogen durchgeführt.<br />
2.4<br />
Schulfahrten im Rahmen von Maßnahmen der internationalen Bildungskooperation<br />
Fahrten im Rahmen von Maßnahmen der internationalen Bildungskooperation dienen<br />
insbesondere der Förderung der interkulturellen und fremdsprachlichen Kompetenz.<br />
Der Punkt 3 regelt den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für alle<br />
Schulfahrten.<br />
3. Zeitlicher Rahmen<br />
Sekundarstufe I<br />
Klassenstufe 5 bis 7 bis zu 7 Unterrichtstage pro Schuljahr<br />
Klassenstufe 8 bis 10 bis zu 8 Unterrichtstage pro Schuljahr<br />
Sekundarstufe II bis zu 10 Unterrichtstage insgesamt.<br />
Pro Schuljahr können innerhalb des oben aufgeführten zeitlichen Rahmens bis zu drei<br />
Wandertage gemäß Ziffer 2.1 durchgeführt werden.<br />
4. Planung und Vorbereitung von Schulfahrten
4.1<br />
Grundsätze<br />
Die Schule hat gemäß §§ 43, 44 SchulG in ihrer pädagogischen Gesamtverantwortung<br />
die Schulfahrten zu planen.<br />
Unsere pädagogische Gesamtverantwortung nehmen wir gern wahr. In<br />
der nachfolgenden Planung der Schulfahrten am <strong>Gymnasium</strong> <strong>Dresden</strong>-<strong>Bühlau</strong><br />
flossen die Vorschläge die Vorschläge der Projektgruppe Schulfahrten, der<br />
Gesamtlehrerkonferenz, des Schülerrates sowie des Elternrates und die bisher<br />
gesammelten Erfahrungen bei der Gestaltung von Schulfahrten in den<br />
Jahrgangsstufen 5 bis 9 ein. Die Schulleitung hat alle Vorschläge entsprechend des<br />
gesetzlichen Rahmens der VwV Schulfahrten und des Sächsischen Lehrplans sowie<br />
unseres Leitbildes geprüft und koordiniert.<br />
Prämissen:<br />
Schulfahrten sind ein wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und<br />
Bildungsarbeit der Schule. Sie vertiefen, erweitern und ergänzen den<br />
Unterricht. Die Sozial- und Gemeinschaftsfähigkeit der Schüler wird in<br />
besonderer Weise unterstützt und gefördert. (aus der VwV Schulfahrten)<br />
Entsprechend unserer Leitidee, unsere Schule als offenen Lern- und<br />
Lebensraum zu gestalten, organisieren wir Lernangebote und<br />
Lernumgebungen, die es unseren Schülern ermöglichen, mit Freude zu<br />
lernen.<br />
Im Plan für die Schulfahrten finden sich in jeder Klassenstufe die vorgesehenen<br />
Unternehmungen, ergänzt durch Klassenwandertage und Klassenfahrten.<br />
Letztere liegen dabei voll im Verantwortungsbereich der Klassenleiter, die<br />
auf Jahrgangsstufe ihre Vorhaben absprechen und koordinieren.<br />
Die eintägigen Bildungsveranstaltungen (Exkursionen) wurden pro Fach und<br />
Jahrgang festgelegt.<br />
Jahrgangsstufe Tage / Fächer<br />
5 1 Deu, 1 Ge, 1,5 Spo, 0,5 Mu, 0,5 Bio,<br />
6 1 Deu, 1,5 Spo, 1 La, 1 Rel./ Eth., 0,5 Phy<br />
7 0,5 Fra, 0,5 Deu, 1 Geo, 1,5 Spo,<br />
8 0,5 Fra bzw. La, 1 küPro bzw. naPro, 1,5 Spo, 1 Geo<br />
9 1 Berufsber., 1 Rel./Eth., 1,5 Sport, 0,5 GRW, 0,5 Phy<br />
10 1,5 KOL, 1 Geo, 1 Deu, 1 Ge, 0,5 Bio<br />
11 Im Aufbau<br />
12 Im Aufbau<br />
Mehrtägige Bildungsveranstaltungen finden im zweijährigen Rhythmus statt.<br />
Die Jahrgangsstufe 5 fährt im Rahmen der zwei Kennenlernwochen für 3 Tage in ein<br />
Schullandheim.<br />
In der Jahrgangsstufe 7 wird eine dreitägige Klassenfahrt mit sportlichem<br />
Charakter organisiert. Auf Wunsch von mindestens zwei Klassen kann diese Fahrt<br />
als Skilager gestaltet werden, die zusätzlich von einem Sportlehrer unterstützt wird.<br />
In der Jahrgangsstufe 9 werden die mehrtägigen Bildungsveranstaltungen im<br />
Rahmen der Profile organisiert.<br />
In der Sekundarstufe II findet eine Projektfahrt statt, die von einzelnen Fächerteams<br />
organisiert wird.<br />
In den Jahrgangsstufen 6,8,10 werden die Klassen mit Ihren Klassenleitern an zwei<br />
Tagen auf Schulwanderung gehen. Den Französischklassen im Jahrgang 6 steht ein<br />
dritter Wandertag zur Verfügung. Die Jahrgangsstufe 10 kann ihre zwei Wandertage<br />
zusammenhängend in der letzten Woche des Schuljahres in Anspruch nehmen.
Die Tage für Schüleraustausch, Chorprobenlager und Wildnislauf werden zusätzliche<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Die disziplinierte Umsetzung des Plans ist die Voraussetzung für eine transparente<br />
und verlässliche Planung schulischer Vorhaben und Abläufe für Schule und Eltern<br />
gleichermaßen. In Ausnahmefällen kann aufgrund von aktuellen Angeboten eine<br />
zusätzliche Bildungsveranstaltung bei der Schulleitung beantragt werden.<br />
Das Schulfahrtenkonzept wurde am 17.7.2012 von der Schulkonferenz einstimmig<br />
verabschiedet und tritt am 1.8.2012 in Kraft.