We insure the world of cargo. - Asko Assekuranzmakler GmbH
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HGB/CMR – Frachtführer-Haftungsversicherung<br />
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Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit<br />
(Art. 29 CMR)<br />
Keine allgemeine Selbstbeteiligung<br />
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Mitversicherung von Kabotage und<br />
nationalem Recht in allen europäischen<br />
Ländern<br />
Keine Beschränkung von Gütern<br />
Security in <strong>the</strong> context<br />
<strong>of</strong> law and order<br />
Ereignet sich während des Transports eine<br />
Beschädigung an der Ware, ein Teil- oder<br />
Komplettverlust an Gütern, oder eine verspätete<br />
Anlieferung, so besteht die Haftung des Frachtführers<br />
nach den Bestimmungen der CMR und – wie vielfach<br />
unterschätzt – ergänzend nach den nationalen<br />
Rechtsvorschriften des jeweiligen Abgangs- oder<br />
Bestimmungslandes. Eine besondere Problematik<br />
entsteht, wenn der Transport im Multimodalen Verkehr,<br />
also mit verschiedenen Transportmitteln (Schiff,<br />
Fähre, Bahn, Huckepack) durchgeführt wird. Hierbei<br />
fi nden je nach Transportstrecke unterschiedliche<br />
gesetzliche Haftungsbestimmungen Anwendung.<br />
Unsere Frachtführer-Haftungsversicherung bietet vollumfänglichen<br />
und maßgeschneiderten Versicherungsschutz<br />
im Rahmen der zwingenden gesetzlichen<br />
Haftungsbestimmungen für den Frachtführer im<br />
Straßengüterverkehr und auch noch darüber hinaus.<br />
Insbesondere auch durch den <strong>We</strong>gfall von Kabotagebeschränkungen in Europa sind Frachtführer heute mit<br />
einer Vielzahl unterschiedlicher Haftungsanforderungen konfrontiert. Unsere Frachtführerpolice bietet für<br />
internationale Transporte im Rahmen der CMR Haftungsbestimmungen, sowie für innerstaatliche Transporte<br />
in allen Ländern Europas (Kabotagetransporte) nach den jeweiligen nationalen Transportrechtsvorschriften<br />
Versicherungsschutz.<br />
Da Ihre Auftraggeber sowie die verschiedenen gesetzlichen Haftungsbestimmungen im Regelfall keine<br />
Ausnahmen bei zu transportierenden Warengruppen kennen, schließen wir auch grundsätzlich keine bestimmten<br />
Warengruppen vom Versicherungsschutz aus.<br />
SUBUNTERNEHMERDECKUNG UND SUBSIDIÄR DECKUNG<br />
Gleichzeitig sieht unsere Frachtführerhaftungsversicherung Deckungsschutz für die Vermittlung von<br />
Frachtaufträgen an fremde Frachtführer vor. Auch Frachtenvermittler haften für Schäden gegenüber Ihren<br />
Auftraggebern gesamtschuldnerisch wie der beauftragte Frachtführer. Da der Frachtenvermittler das gleiche<br />
Risiko wie ein Frachtführer trägt, ist eine Frachtführerversicherung ein absolutes Muss.<br />
Unser Ziel ist es, die Verwaltung und Prämienermittlung der Versicherungsverträge für unsere Kunden so einfach<br />
wie möglich zu gestalten. Wir bieten Ihnen dazu zwei Vertragsformen an:<br />
» Police mit Berechnungsgrundlage nach Fahrzeugen<br />
» Police mit Berechnungsgrundlage nach Frachtumsatz<br />
Ergänzend ist der Einschluss des Zollrisikos als eigenständiger Haftungstatbestand mitversicherbar.<br />
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