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We insure the world of cargo. - Asko Assekuranzmakler GmbH

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HGB/CMR – Frachtführer-Haftungsversicherung<br />

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Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit<br />

(Art. 29 CMR)<br />

Keine allgemeine Selbstbeteiligung<br />

»<br />

»<br />

Mitversicherung von Kabotage und<br />

nationalem Recht in allen europäischen<br />

Ländern<br />

Keine Beschränkung von Gütern<br />

Security in <strong>the</strong> context<br />

<strong>of</strong> law and order<br />

Ereignet sich während des Transports eine<br />

Beschädigung an der Ware, ein Teil- oder<br />

Komplettverlust an Gütern, oder eine verspätete<br />

Anlieferung, so besteht die Haftung des Frachtführers<br />

nach den Bestimmungen der CMR und – wie vielfach<br />

unterschätzt – ergänzend nach den nationalen<br />

Rechtsvorschriften des jeweiligen Abgangs- oder<br />

Bestimmungslandes. Eine besondere Problematik<br />

entsteht, wenn der Transport im Multimodalen Verkehr,<br />

also mit verschiedenen Transportmitteln (Schiff,<br />

Fähre, Bahn, Huckepack) durchgeführt wird. Hierbei<br />

fi nden je nach Transportstrecke unterschiedliche<br />

gesetzliche Haftungsbestimmungen Anwendung.<br />

Unsere Frachtführer-Haftungsversicherung bietet vollumfänglichen<br />

und maßgeschneiderten Versicherungsschutz<br />

im Rahmen der zwingenden gesetzlichen<br />

Haftungsbestimmungen für den Frachtführer im<br />

Straßengüterverkehr und auch noch darüber hinaus.<br />

Insbesondere auch durch den <strong>We</strong>gfall von Kabotagebeschränkungen in Europa sind Frachtführer heute mit<br />

einer Vielzahl unterschiedlicher Haftungsanforderungen konfrontiert. Unsere Frachtführerpolice bietet für<br />

internationale Transporte im Rahmen der CMR Haftungsbestimmungen, sowie für innerstaatliche Transporte<br />

in allen Ländern Europas (Kabotagetransporte) nach den jeweiligen nationalen Transportrechtsvorschriften<br />

Versicherungsschutz.<br />

Da Ihre Auftraggeber sowie die verschiedenen gesetzlichen Haftungsbestimmungen im Regelfall keine<br />

Ausnahmen bei zu transportierenden Warengruppen kennen, schließen wir auch grundsätzlich keine bestimmten<br />

Warengruppen vom Versicherungsschutz aus.<br />

SUBUNTERNEHMERDECKUNG UND SUBSIDIÄR DECKUNG<br />

Gleichzeitig sieht unsere Frachtführerhaftungsversicherung Deckungsschutz für die Vermittlung von<br />

Frachtaufträgen an fremde Frachtführer vor. Auch Frachtenvermittler haften für Schäden gegenüber Ihren<br />

Auftraggebern gesamtschuldnerisch wie der beauftragte Frachtführer. Da der Frachtenvermittler das gleiche<br />

Risiko wie ein Frachtführer trägt, ist eine Frachtführerversicherung ein absolutes Muss.<br />

Unser Ziel ist es, die Verwaltung und Prämienermittlung der Versicherungsverträge für unsere Kunden so einfach<br />

wie möglich zu gestalten. Wir bieten Ihnen dazu zwei Vertragsformen an:<br />

» Police mit Berechnungsgrundlage nach Fahrzeugen<br />

» Police mit Berechnungsgrundlage nach Frachtumsatz<br />

Ergänzend ist der Einschluss des Zollrisikos als eigenständiger Haftungstatbestand mitversicherbar.<br />

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