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DIK - Habona Invest

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Deutsches Institut für Kapitalanlagen<br />

Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04 GmbH & Co. KG<br />

Stand: 31.07.2013


Rechtliche Grundlagen / Definition Plausibilität<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Durch die Klassifizierung Geschlossener Fonds als Finanzinstrument gem. § 1 Abs. 11 KWG sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />

(Vermögensverwaltungen, Banken, Sparkassen und Haftungsdächer) ab dem 01.06.2012 zu einer sog. „Geeignetheitsprüfung“ gem. § 31 Abs. 4 und 4a<br />

WpHG verpflichtet.<br />

Gewerbliche Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Gewerbeordnung (GewO) müssen im Fall der Anlageberatung gem. § 16 Abs. 1 FinVermV ebenfalls eine<br />

Geeignetheitsprüfung vornehmen. Diese beinhaltet auch eine wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung.<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Verweis auf eine extern durchgeführte Plausibilitätsprüfung allein nicht zu<br />

einer Enthaftung des Finanzdienstleisters oder Finanzanlagenvermittlers führt und ihn im Rahmen der Anlageberatung nicht von einer eigenständigen<br />

Prüfung entbindet. Somit ist der Anlageberater oder das Finanzdienstleistungsinstitut gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen der<br />

Geeignetheitsprüfung gem. § 31 Abs. 4 und 4a WpHG und § 16 Abs. 1 FinVermV verpflichtet, die Prospektaussagen mit eigenem kritischem Sachverstand<br />

auf Stimmigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.<br />

Das Deutsche Institut für Kapitalanlagen (kurz: <strong>DIK</strong>) hat daher ein Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung entwickelt, um den internen<br />

Prüfprozess zu unterstützen und zu optimieren.<br />

Definition Plausibilität<br />

Die Plausibilitätsprüfung versteht sich als Ergänzung zur inhaltlichen Prüfung des Verkaufsprospektes durch einen Wirtschaftprüfer im Sinne des IDW S4<br />

Standards und dem gesetzlichen formellen Billigungsverfahren des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

Unter Plausibilität wird üblicher Weise die Stimmigkeit oder Richtigkeit einer Aussage verstanden. Werturteile, Annahmen und Schätzungen oder der<br />

Aufbau einer Berechnung sind also plausibel, wenn sie einleuchtend, nachvollziehbar, überzeugend oder glaubhaft sind.<br />

Bei einer Plausibilitätsprüfung soll ermittelt werden, ob zum Beispiel ein Werturteil oder eine Schätzung überhaupt plausibel und damit einleuchtend ist.<br />

Offensichtliche Unstimmigkeiten sollen auf diese Weise rechtzeitig erkannt werden. Plausibilität ist nicht mit Klarheit, Verständlichkeit und Ehrlichkeit<br />

gleichzusetzen.<br />

Die Prüfung des Verkaufsprospektes auf Klarheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Angaben im<br />

Prospekt obliegt nach IDW S 4 dem Wirtschaftsprüfer.<br />

Seite 2 von 18<br />

© <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . Heidegrund 41 . 48159 Münster . Tel.: +49 251. 56 978 . Fax: +49 251. 56 471 . info@deutsches-institut.eu . www.deutsches-institut.eu


Wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04<br />

Stand: 31.07.2013<br />

(1) Fondsdaten<br />

Seite im Prospekt<br />

Persönlich geprüft<br />

Anbieterin<br />

Emittentin / Fondsgesellschaft<br />

Fondsmanagement / Komplementär<br />

Objektgesellschaft<br />

Asset- / Objekt- / Property Management<br />

Zielmarkt<br />

<strong>Invest</strong>itionsziel / Geschäftstätigkeit<br />

<strong>Invest</strong>itionsstandort<br />

Beteiligungsart<br />

Fachbeirat<br />

<strong>Habona</strong> <strong>Invest</strong> GmbH<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04 GmbH & Co. KG<br />

<strong>Habona</strong> Management 04 GmbH<br />

<strong>Habona</strong> Objekt 04 GmbH & Co. KG; Geschäftsführung / Komplementär: Fondsgesellschaft;<br />

weitere Kommanditistin: <strong>Habona</strong> Beteiligungs 04 GmbH<br />

<strong>Habona</strong> <strong>Invest</strong> Asset Management GmbH<br />

Einzelhandels-Immobilien Deutschland<br />

Die Anlageziel der Vermögensanlage ist – mittelbar über die <strong>Habona</strong> Objekt 04 GmbH & Co. KG<br />

(Objektgesellschaft) – der Erwerb, die Vermietung und die spätere Verwertung von in<br />

Deutschland belegenen Einzelhandelsimmobilien, die primär an Discounter und Vollversorger an<br />

solitären Standorten (sog. „Stand alones“) oder in Nahversorgungszentren für mind. 12 Jahre<br />

vermietet sind. Der Fonds wird ausschließlich in Neubauten ab Fertigstellungsjahr 2010 oder in<br />

ab 2010 sanierte Immobilienobjekte mit einer vermietbaren Gesamtflächen von 800 m² bis ca.<br />

7.000 m² investieren. Die Fondsgesellschaft ist bereits zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zu<br />

je 94,9 % sowohl an der Objektgesellschaft als auch an der <strong>Habona</strong> Beteiligungs 04 GmbH<br />

beteiligt. Die weiteren 5,1 % an der Objektgesellschaft hält die <strong>Habona</strong> Beteiligungs 04 GmbH.<br />

Der Fonds beabsichtigt mittelbar ein Portfolio aus ca. 25 Immobilienobjekten aufzubauen<br />

(mittelbare Anlageobjekte). Der Fonds ist als so genannter Blind-Pool konzipiert.<br />

Grundsätzlich kommen für die Fondsgeschäftsführung Standorte für Immobilienobjekte in allen<br />

deutschen Bundesländern in Betracht. Allerdings beabsichtigt die Fondsgeschäftsführung nicht<br />

mehr als 25 % der dem Fonds insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionssumme in<br />

den neuen Bundesländern zu investieren.<br />

Mittelbare Beteiligung als Treugeber mit Wandlungsoption in eine unmittelbare Beteiligung oder<br />

unmittelbare Beteiligung als Direktkommanditist<br />

Der Fachbeirat ist auf Ebene der <strong>Habona</strong> <strong>Invest</strong> GmbH eingerichtet. Die Kosten des<br />

Fachbeirates trägt die <strong>Habona</strong> <strong>Invest</strong> GmbH. Mitglieder sind: Dr. Thomas Herr (Experte für<br />

Projektmanagement), Thomas Ertl (Immobilienökonom), Hans Christian Schmidt (Jurist und<br />

Immobilienökonom).<br />

S. 7, 54, 57, 59, 110, 127 ff.<br />

S. 9, 51, 57, 85, 141 ff.<br />

S. 52, 57, 85, 91, 144<br />

S. 9, 43, 53, 57, 96 - 97<br />

S. 47, 54, 57, 103<br />

S. 9, 35 ff.<br />

S. 9, 35 ff., 57, 61, 96, 141<br />

S. 9, 43 - 44, 145, 163<br />

S. 9, 13, 89, 91, 99, 107, 143 -<br />

144, 154<br />

S. 47 - 48, 127<br />

Seite 3 von 18<br />

Quelle: Verkaufsprospekt, ohne unser Haftungsobligo; Irrtümer vorbehalten; © <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . www.deutsches-institut.eu


Wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04<br />

Stand: 31.07.2013<br />

(1) Fondsdaten Seite im Prospekt<br />

Persönlich geprüft<br />

<strong>Invest</strong>itionsgrundsätze<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Treuhand<br />

Fondsvolumen inkl. Agio (konsolidiert)<br />

- Eigenkapital inkl. Agio (konsolidiert)<br />

- Fremdkapital (konsolidiert)<br />

Mindestbeteiligung<br />

Agio<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

Frühzeichnerbonus<br />

<strong>Invest</strong>itionskriterien in § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages definiert<br />

REVISO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

ProRatio Treuhand und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />

€ 62.700.000 € 1.250.000 Agio<br />

€ 26.275.000 41,91%<br />

€ 36.425.000 58,09%<br />

Aufnahme von Fremdkapital auf Objektebene, nicht<br />

auf Fondsebene (max. 60 % des<br />

Gesamtinvestitionsvolumens) des Fonds.<br />

€ 10.000<br />

5,00%<br />

Zeichnungssumme zzgl. Agio bis 14 Tage nach Erhalt des Annahmeschreibens der<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Bis zum Erreichen eines Platzierungsvolumens in Höhe von 5 Mio. EUR: 6,00% p.a. ab Eingang<br />

der Pflichteinlage ohne Agio für einen Zeitraum von drei Monaten<br />

S. 48, 145<br />

S. 56 - 57, 101 - 102, 161 ff.<br />

S. 56 - 57, 86, 97 - 98, 154 ff.<br />

S. 64<br />

S. 64<br />

S. 12, 64, 67<br />

S. 10, 107, 110, 143<br />

S. 10, 13, 107, 134, 143, 155<br />

S. 11, 89, 109, 138, 144<br />

S. 10, 75, 134, 143<br />

Gesamtausschüttung vor Steuern (Prognose)<br />

Vorsteuerrendite p. a. (Prognose)<br />

139,82%<br />

5,36%<br />

Gesamtausschüttung (Prognose) - 105% zu Prognosezeitraum; ohne<br />

Frühzeichner-Bonus<br />

S. 76<br />

<strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

Einkunftsart<br />

Zeichnungsschluss (geplant)<br />

Prospektdatum / erstmalige Kündigung / Laufzeit<br />

in Jahren<br />

Beginn / Ende / Prognosezeitraum in Jahren<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG); Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG,<br />

Abgeltungsteuer)<br />

30.04.2014; Verlängerung bis 31. Dezember 2014 möglich<br />

01.07.2013 6,5<br />

02.07.2013 31.12.2019 6,5<br />

Feste Laufzeit. Eine ordentliche<br />

Kündigung ist ausgeschlossen.<br />

S. 14, 113 ff.<br />

S. 10, 107<br />

S. 7, 15, 95, 110, 138, 141<br />

S. 10, 14, 72, 95, 107, 110, 141<br />

Seite 4 von 18<br />

Quelle: Verkaufsprospekt, ohne unser Haftungsobligo; Irrtümer vorbehalten; © <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . www.deutsches-institut.eu


Wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04<br />

Stand: 31.07.2013<br />

(1) Fondsdaten Seite im Prospekt<br />

Persönlich geprüft<br />

Platzierungszeitraum<br />

Platzierungsgarantie / Garant<br />

Haftsumme<br />

Totalverlustrisiko<br />

Rückabwicklung<br />

Bestandsvergütung<br />

02.07.2013 bis 30.04.2014; Verlängerung bis 31.12.2014 möglich<br />

Nein<br />

5% der Pflichteinlage<br />

Wird durch Entnahmen aus der Gesellschaft die jeweilige Haftsumme des Kommanditisten<br />

unterschritten, gilt die Einlage in diesem Umfang als nicht geleistet, so dass seine Haftung in<br />

entsprechender Höhe, maximal jedoch bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme wieder auflebt. Darüber hinaus kann eine Haftung gem. §§ 30 f. GmbHG bis zur<br />

Höhe aller erhaltenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme entstehen, wenn<br />

durch die Auszahlung der Fondsgesellschaft das Vermögen der Komplementärin unter den<br />

Nennbetrag ihres Stammkapitals sinkt oder einer bei ihr bereits bestehende Unterbilanz<br />

verstärkt.<br />

Auch nach ihrem Ausscheiden haften Anleger bis zu fünf Jahre quotal für die im Zeitpunkt ihres<br />

Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft bis zur Höhe ihrer<br />

Hafteinlage.<br />

Im Prospekt mehrfach erwähnt.<br />

Eine Rückabwicklung kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Keine Angabe<br />

S. 10, 107<br />

S. 127<br />

S. 14 -15, 19, 144<br />

S. 17- 18, 22, 32 - 33<br />

S. 10, 18, 109<br />

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) vorhanden<br />

nicht vorhanden Bitte ankreuzen<br />

IDW S4 Gutachten<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

Bitte ankreuzen<br />

Seite 5 von 18<br />

Quelle: Verkaufsprospekt, ohne unser Haftungsobligo; Irrtümer vorbehalten; © <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . www.deutsches-institut.eu


Wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04<br />

Stand: 31.07.2013<br />

(2) <strong>DIK</strong>-Berechnungen und Parameter<br />

Seite im Prospekt<br />

Persönlich geprüft<br />

<strong>Invest</strong>itionsquote zu Fondsvolumen inkl. Agio<br />

94,05%<br />

Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten) + Liquiditätsreserve; Fonds- und<br />

Objektebene konsolidiert<br />

S. 64, <strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

Substanzquote zu Fondsvolumen inkl. Agio<br />

85,44%<br />

Anschaffungskosten (exkl. Nebenkosten); Fonds- und Objektebene<br />

konsolidiert<br />

S. 64, <strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

Fondskosten <strong>Invest</strong>itionsphase inkl. Agio<br />

- zu Fondsvolumen inkl. Agio<br />

- zu Eigenkapital inkl. Agio<br />

Laufende Fondsverwaltungskosten p.a.<br />

€ 3.732.792<br />

5,95%<br />

14,21%<br />

€ 195.661<br />

Fonds- und Objektebene konsolidiert<br />

Fonds- und Objektebene konsolidiert nach Vollinvestition (2015):<br />

Komplementärin = € 2.500 p.a. zzgl. USt.; Rechts- / Steuerberatung und<br />

Prüfungskosten = rd. 2% der Einnahmen (€ 85.253) zzgl. USt.; Treuhand:<br />

0,2% des verwalteten Kapitals (€ 50.000) zzgl. USt.; Gesellschaftskosten<br />

Objektgesellschaft und der <strong>Habona</strong> Beteiligungs 04 GmbH: 1,4% der<br />

Jahresnettokaltmiete zzgl. USt. (€ 57908)<br />

S. 64, <strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

<strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

<strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

S. 72 ff., <strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

- zu Fondsvolumen inkl. Agio<br />

- zu Eigenkapital inkl. Agio<br />

Anfängliche Mieteinnahme p. a. / bei Verkauf<br />

0,31%<br />

0,74%<br />

€ 4.251.548 € 4.464.338 2015 (nach Vollinvestition) / 2019<br />

<strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

<strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

S. 72, 73<br />

Mietsteigerung / Wertsicherungsklausel<br />

5,00%<br />

Einmalig für 2019 kalkuliert<br />

S. 73<br />

Inflationsrate p. a.<br />

Einkaufsfaktor<br />

2,00%<br />

12,60<br />

11,50 bis maximal 13,50<br />

S. 20, 82<br />

S. 44 - 45, 82<br />

Verkaufsfaktor<br />

Revitalisierung<br />

Mietausfallwagnis in € p. a. / in % der JNKM<br />

12,60<br />

Keine Angabe<br />

€ 21.258<br />

0,50%<br />

S. 73, 82<br />

S. 72, 75<br />

Grundsteuer € 127.546<br />

3,00%<br />

S. 75, <strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

Gebäudeversicherungen € 34.012<br />

0,80%<br />

S. 75, <strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

Laufende Instandhaltung € 85.031<br />

2,00%<br />

S. 75, <strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

Seite 6 von 18<br />

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Wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04<br />

Stand: 31.07.2013<br />

(2) <strong>DIK</strong>-Berechnungen und Parameter Seite im Prospekt<br />

Persönlich geprüft<br />

Managementvergütung (konsolidiert)<br />

€ 212.577<br />

5,00% der vertraglich vereinbarten Nettokaltmieten der Immobilienobjekte<br />

(zzgl. USt.) beginnend ab Beginn der laufenden Mieteinnahmen.<br />

S. 75, <strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

Erfolgsbeteiligung <strong>Habona</strong> Management 04<br />

GmbH<br />

<strong>Invest</strong>ition - Immobilienprojekte (konsolidiert)<br />

Rückflüsse - Immobilienprojekte (konsolidiert)<br />

Wertänderungsrendite<br />

Fremdkapitalgeber<br />

Darlehensbedingungen / Anschlusszins p. a.<br />

Tilgung<br />

Verzinsung Liquiditätsreserve p. a.<br />

Nach Befriedigung der Vorzugsgewinnansprüche werden weitere Gewinne zwischen der<br />

Komplementärin und den Kommanditisten im Verhältnis 40:60 verteilt.<br />

€ 53.569.504<br />

€ 56.250.658<br />

€ 2.681.154<br />

Steht noch nicht fest.<br />

Anschaffungskosten Immobilienprojekte exkl. Nebenkosten<br />

10,72% bezogen auf das ursprünglich eingesetzte Eigenkapital ohne<br />

Agio.<br />

Es ist geplant, dass die Objektgesellschaft die <strong>Invest</strong>itionen in die Immobilienobjekte bis zu 60 %<br />

des Gesamtinvestitionsvolumens des Fonds mit Bankdarlehen finanziert. Für das<br />

aufzunehmende Darlehen der Objektgesellschaft wird eine mit der Laufzeit des Fonds<br />

fristenkongruente Zinsbindung – alternativ dazu ein entsprechendes Zinssicherungsinstrument –,<br />

eine 100 %ige Auszahlung, wobei einmalige Kosten direkt mit dem Darlehensbetrag verrechnet<br />

werden, und ein durchschnittlicher Zinssatz von 3,25% p.a. angenommen. Ein<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen ist möglich.<br />

Die kalkulierte jährliche Tilgung der Objektgesellschaft beträgt 2% ab dem Jahr 2014. Die<br />

Rückzahlung des Darlehens ist am Ende der Fondslaufzeit in einer Summe aus den geplanten<br />

Veräußerungserlösen vorgesehen.<br />

1,5% p.a.<br />

Jahresnettokaltmiete 4.464.338 € (Basis)<br />

S. 76<br />

S. 64<br />

S. 72 - 73<br />

<strong>DIK</strong>-Berechnung<br />

S. 75, 104 - 105<br />

S. 75, 104 - 105<br />

S. 73<br />

Seite 7 von 18<br />

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Wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04<br />

Stand: 31.07.2013<br />

(3) Urteile anderer Analysehäuser / Medien<br />

Check<br />

Feri<br />

fondstelegramm<br />

G.U.B.<br />

<strong>Invest</strong>-Report<br />

Kapital markt-intern<br />

Scope<br />

Seppelfricke<br />

TKL<br />

Umweltfinanz<br />

Weitere<br />

Positiv<br />

(4) Ergebnis der Prüfung<br />

Bitte Ergebnis vermerken <br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten plausibel.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht plausibel.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot ist keine wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung durchführbar.<br />

Seite 8 von 18<br />

Quelle: Verkaufsprospekt, ohne unser Haftungsobligo; Irrtümer vorbehalten; © <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . www.deutsches-institut.eu


Wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04<br />

Stand: 31.07.2013<br />

(5) Risikohinweise / Prospektprüfung<br />

Auf die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken wird auf den Seiten 17 - 33 im Verkaufsprospekt hingewiesen. Eine eigenständige Prospektprüfung wurde<br />

durchgeführt.<br />

Ort, Datum Berater / Firmenstempel Unterschrift<br />

(6) <strong>DIK</strong>-Kommentar<br />

Das Deutsche Institut für Kapitalanlagen kommentiert einzelne Teilaspekte der angebotenen Kapitalanlage. Diese Kommentare sollen den Berater bei der eigenständigen Prüfung lediglich<br />

unterstützen. Der <strong>DIK</strong>-Kommentar entbindet den Berater nicht von der eigenen Prüfungspflicht. Die Entscheidung, ob die angebotene Kapitalanlage wirtschaftlich plausibel ist oder nicht, trifft<br />

allein der einzelne Berater.<br />

Erfahrenes Management<br />

Leistungsbilanz<br />

Kontakt<br />

Neben Herrn Roland Reimuth ist bereits seit Gründung der <strong>Habona</strong> <strong>Invest</strong> GmbH Herr Johannes Palla zu 50% beteiligt. Herr Roland Reimuth ist Immobilienökonom<br />

(ebs) und verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft und ist Professional Member der Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS). Herr<br />

Johannes Palla absolvierte sein wirtschaftswissenschaftliches Studiun an den European Business Schools in München (MBS), London und Mailand mit dem<br />

Abschluß Diplom-Betriebswirt und ist auf die Finanzierung und den Ankauf von Gewerbeimmobilien spezialisiert.<br />

Bislang hat die <strong>Habona</strong> <strong>Invest</strong> GmbH drei Immobilienfonds im Segment Einzelhandel aufgelegt. Darüber hinaus hat die <strong>Habona</strong> <strong>Invest</strong> GmbH einen Fonds im<br />

Bereich Kindertagesstätten aufgelegt. Mit dem <strong>Habona</strong> Fonds 04 kommt nunmehr das vierte Angebot im Segment Einzelhandelsimmobilien<br />

auf den Markt. Die bislang geschlossenen Immobilienfonds der <strong>Habona</strong> <strong>Invest</strong> GmbH haben bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die prognostizierten<br />

Ausschüttungen in voller Höhe geleistet. Für alle bereits geschlossenen Fonds liegen zudem Jahresabschlüsse vor, die mit einem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehen sind (S. 59).<br />

www.habona.de<br />

Seite 9 von 18<br />

Quelle: Verkaufsprospekt, ohne unser Haftungsobligo; Irrtümer vorbehalten; © <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . www.deutsches-institut.eu


Wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung<br />

<strong>Habona</strong> Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04<br />

Stand: 31.07.2013<br />

(7) Anmerkungen / Notizen<br />

Seite 10 von 18<br />

Quelle: Verkaufsprospekt, ohne unser Haftungsobligo; Irrtümer vorbehalten; © <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . www.deutsches-institut.eu


Leitfaden zur Geeignetheitsprüfung<br />

Leitfaden zur Geeignetheitsprüfung gem. § 31 Abs. 4 und 4a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und § 16 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlungs-verordnung<br />

(FinVermV)<br />

Durch die Klassifizierung Geschlossener Fonds als Finanzinstrument gem. § 1 Abs. 11 KWG sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />

(Vermögensverwaltungen, Banken, Sparkassen und Haftungsdächer) ab dem 01.06.2012 zu einer sog. „Geeignetheitsprüfung“ gem. § 31 Abs. 4 und 4a<br />

WpHG verpflichtet.<br />

Gewerbliche Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f Gewerbeordnung (GewO) müssen im Fall der Anlageberatung gem. § 16 Abs. 1 FinVermV ebenfalls eine<br />

Geeignetheitsprüfung vornehmen. Diese beinhaltet auch eine wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung.<br />

Der alleinige Verweis auf eine extern durchgeführte Plausibilitätsprüfung oder auf die Existenz eines IDW S4-Gutachtens führt jedoch nicht zu einer<br />

Enthaftung des Finanzdienstleisters oder Finanzanlagenvermittlers und entbindet ihn im Rahmen der Anlageberatung nicht von einer eigenständigen<br />

Prüfung.<br />

Das Deutsche Institut für Kapitalanlagen hat daher ein „Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung“ entwickelt, um den internen Prüfprozess zu<br />

optimieren.<br />

Das Arbeitspapier enthält unter (1) Fondsdaten u. a. Informationen über die Geschäftstätigkeit der Emittentin, die prognostizierte Gesamtausschüttung, zur<br />

prognostizierten Rendite innerhalb des Prognosezeitraumes.<br />

Unter (2) <strong>DIK</strong>-Berechnungen und Parameter werden neben der Substanzquote auch die initialen und die jährlichen Kosten (TER) der Vermögensanlage<br />

dargestellt. Diese Angaben sind zur Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des vorliegenden Beteiligungsangebotes geeignet.<br />

Unter (3) <strong>DIK</strong>-Kommentar wird auf das Fondskonzept, die Prognoserechnung und die Leistungsbilanz des Anbieters eingegangen.<br />

Unter (4) Urteile anderer Analysehäuser werden die Meinungen und Ratings anderer Marktteilnehmer zusammengetragen und übersichtlich dargestellt.<br />

Unter (5) Ergebnis der Prüfung sollte nach der persönlichen Überprüfung der obigen Angaben das Ergebnis Ihres Prüfprozesses stehen. Handelt es sich um<br />

einen sogenannten Blind Pool und enthält der Verkaufsprospekt keine detaillierte Prognoserechnung, ist in der Regel keine wirtschaftliche<br />

Plausibilitätsprüfung durchführbar. Sollte das Fondskonzept nahezu identisch mit dem der Vorgängerfonds sein, kann unter Umständen mithilfe einer<br />

aussagekräftigen Leistungsbilanz (Track Record) eine Beurteilung durchführbar sein.<br />

Bei einem Blind Pool oder Semi Blind Pool und einer detaillierten Prognoserechnung ist hingegen eine Plausibilitätsprüfung möglich. Auch hier kann der<br />

Blick auf die Leistungsbilanz unterstützend sein.<br />

Zur leichteren Beurteilung werden z. B. bei Immobilienfonds zudem die Wertänderungsrendite, die Einkaufs- und Verkaufsfaktoren, die anfängliche Miete<br />

und bei Verkauf pro m², die Revitalisierungskosten, etc. ausgewiesen.<br />

Seite 11 von 18<br />

Quelle: Verkaufsprospekt, ohne unser Haftungsobligo; Irrtümer vorbehalten; © <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . www.deutsches-institut.eu


Definitionen<br />

Inhaltsübersicht<br />

Vorsteuerrendite p. a.<br />

Rendite p. a.<br />

Laufende Fondsverwaltungskosten<br />

<strong>Invest</strong>itionsquote<br />

Substanzquote<br />

Wertänderungsrendite<br />

Seite 12 von 18<br />

Quelle: Verkaufsprospekt, ohne unser Haftungsobligo; Irrtümer vorbehalten; © <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH . www.deutsches-institut.eu


Definitionen<br />

Vorsteuerrendite p. a.<br />

siehe Rendite p. a.<br />

Rendite p. a.<br />

Die Berechnung der Rendite p. a. bzw. Vorsteuerrendite p. a. erfolgt nach folgender Formel:<br />

Rendite p. a. =<br />

Gesamtausschüttung in % - (100% + Agio in %)<br />

Prognosezeitraum in Jahren<br />

Diese vereinfachte Renditeberechnung verteilt alle Ausschüttungen gleichmäßig auf den Prognosezeitraum. Der Zeitpunkt der Ausschüttung bleibt<br />

unberücksichtigt.<br />

Die Methode des internen Zinsfußes berücksichtigt hingegen die Zeitpunkte des Rückflusses / der Ausschüttung und geht von der Prämisse aus, dass<br />

dieses zurück geflossene Kapital zum gleichen Zins (interner Zinsfuß der Zahlungsreihe) wieder angelegt werden kann.<br />

Beide Methoden haben Stärken und Schwächen. Sie führen zum Teil zu erheblich anderen Ergebnissen.<br />

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Definitionen<br />

Laufende Fondsverwaltungskosten<br />

Unter diesem Begriff werden alle laufenden Fondsverwaltungskosten zusammengefasst, welche sich auf die „Fonds-Hülle“ beziehen und nicht direkt das<br />

<strong>Invest</strong>itionsgut selbst betreffen.<br />

Typische Laufende Fondsverwaltungskosten sind:<br />

Komplementärvergütung, Haftungsvergütung, Vergütung des geschäftsführenden Kommanditisten, Management-Gebühren, Vergütung der<br />

Fondsverwaltung, Treuhandvergütung, Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfer-, Abschluss-, Rechtsberatungskosten, Dienstleistungsgebühren,<br />

Bestandsprovisionen.<br />

Eine anfängliche, einmalige Treuhandvergütung, z. B. für die Einrichtung der Treuhandverwaltung und die Mittelverwendungskontrolle, sofern sie nur in der<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase stattfindet, zählen nicht zu den laufenden Fondskosten.<br />

Kosten für die Verwaltung / Bewirtschaftung des <strong>Invest</strong>itionsgutes, wie z. B. Instandhaltung, Mietausfallwagnis, Facility Management, Zins und Tilgung fallen<br />

ebenfalls nicht in die Kategorie der laufenden Fondsverwaltungskosten.<br />

Eine einmalige Vergütung für den Verkauf des <strong>Invest</strong>itionsgutes am Ende des Prognosezeitraums wird wegen der Einmaligkeit ebenfalls nicht zu den<br />

laufenden Fondsverwaltungskosten gezählt werden. Gleiches gilt für eine Erfolgsbeteiligung am Verkaufserlös.<br />

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Definitionen<br />

<strong>Invest</strong>itionsquote<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsquote ist definiert als (Brutto-)Kaufpreis für das <strong>Invest</strong>itionsgut im Verhältnis zum Fondsvolumen inkl. Agio. Im Gegensatz zur Substanzquote<br />

werden die Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten) und die Liquiditätsreserve berücksichtigt.<br />

<strong>Invest</strong>itionsquote<br />

=<br />

(Netto-)Kaufpreis + Nebenkosten + Liquidität<br />

Fondsvolumen inkl. Agio<br />

Alternativ kann die <strong>Invest</strong>itionsquote auch als Differenz zwischen Fondsvolumen inkl. Agio abzüglich Fondskosten in der <strong>Invest</strong>itionsphase inkl. Agio zu<br />

Fondsvolumen inkl. Agio berechnet werden.<br />

<strong>Invest</strong>itionsquote<br />

=<br />

Fondsvolumen inkl. Agio ./. Fondskosten <strong>Invest</strong>itionsphase inkl. Agio<br />

Fondsvolumen inkl. Agio<br />

Substanzquote<br />

Die Substanzquote ist in dem Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung eng definiert als (Netto-)Kaufpreis oder als Anschaffungskosten ohne<br />

Anschaffungsnebenkosten (Steuern, Gebühren) und Liquiditätsreserve im Verhältnis zum Fondsvolumen inkl. Agio.<br />

Substanzquote =<br />

(Netto-)Kaufpreis<br />

Fondsvolumen inkl. Agio<br />

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Definitionen<br />

Wertänderungsrendite<br />

Die Wertänderungsrendite gibt an, wie viele Prozentpunkte der Gesamtausschüttung auf eine Wertsteigerung des <strong>Invest</strong>itionsgutes zurückzuführen sind.<br />

Beispiel: Kaufpreis der Immobilie: € 10 Mio., Verkaufspreis der Immobilie: € 12,5 Mio., Eigenkapital ohne Agio: € 5 Mio., Gesamtausschüttung: 160%,<br />

Prognosezeitraum: 10 Jahre.<br />

Wertänderungsrendite =<br />

12,5 - 10<br />

5<br />

= 50%<br />

Subtrahiert man nun die Wertänderungsrendite von der prognostizierten Gesamtausschüttung, reduziert sich die Gesamtausschüttung auf 110%. Abzüglich<br />

des eingesetzten Eigenkapitals ohne Agio i.H.v. 100% errechnet sich eine jährliche lineare Rendite i.H.v. 1%. Ein Großteil der prognostizierten jährlichen<br />

linearen Rendite i.H.v. 6% ist somit auf die Wertsteigerung der Immobilie zurückzuführen.<br />

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Nutzungsbedingungen<br />

Nutzungsbedingungen der <strong>DIK</strong> Deutsches Institut für Kapitalanlagen GmbH<br />

I. Vertragliche Leistung durch <strong>DIK</strong><br />

(1) Das <strong>DIK</strong> stellt vertragsgemäß das bestellte Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung zur Verfügung. Es gewährt dem Vertragspartner ein<br />

nicht ausschließliches Recht, das Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen.<br />

II. Nutzungsumfang<br />

(1) Das Arbeitspapier darf zu eigenen Zwecken genutzt werden. Der Nutzer ist berechtigt, Berechnungen oder Tabellen des Arbeitspapiers in interne,<br />

selbstgefertigte Dokumente aufzunehmen, nicht jedoch Empfehlungen und Schlussfolgerungen sowie Feststellungen des <strong>DIK</strong>. Der Nutzer übernimmt die<br />

alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser selbstgefertigten Dokumente. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass in keinem Fall eine Haftung des <strong>DIK</strong><br />

entstehen kann. Auf <strong>DIK</strong> darf in derartigen Dokumenten weder direkt noch indirekt verwiesen werden.<br />

(2) Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten am Inhalt des Arbeitspapiers selbst ist mit dieser Vereinbarung nicht verbunden. Alle Urheber-,<br />

Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte am Arbeitspapier und an dessen Inhalten verbleiben beim <strong>DIK</strong>. Ein Nachdruck des Arbeitspapiers ist auch<br />

auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des <strong>DIK</strong> erlaubt.<br />

Insbesondere darf der Nutzer weder das Arbeitspapier selbst noch daraus entstehende Nutzungsrechte an Dritte übertragen oder in sonstiger Weise<br />

zugänglich machen. Er ist nicht berechtigt, die Inhalte im Internet oder auf sonstige Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es entgeltlich oder<br />

unentgeltlich.<br />

Insbesondere sind die gewerbliche Vervielfältigung, die Weitergabe und der Weiterverkauf der Inhalte ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung wird <strong>DIK</strong> so<br />

gestellt, als wenn es ein separates Arbeitspapier erstellt hätte. Der Besteller haftet gegenüber <strong>DIK</strong> für Schäden und sonstige weitergehende Ansprüche, die<br />

sich aus der Überschreitung der vereinbarten Nutzung beziehungsweise der Verletzung von Vertragspflichten ergeben.<br />

III. Keine Gewährleistung oder Garantie des <strong>DIK</strong><br />

(1) Etwaige Ansprüche des Bestellers sind auf Schadensersatz und unmittelbare Schäden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder<br />

Ansprüche Dritter, Folge- und Vermögensschäden jeder Art sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Hiervon<br />

ausgenommen ist jedoch die Haftung für Schäden wegen Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar<br />

sind (Kardinalpflichten), und bei der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wobei die Haftung auf den bei Anwendung verkehrsüblicher<br />

Sorgfalt bei Vertragsschluss vorhersehbaren und unmittelbar entstehenden Schaden beschränkt ist.<br />

(2) Der Inhalt des Arbeitspapiers beruht sowohl auf Angaben externer Quellen als auch auf eigenen Recherchen des <strong>DIK</strong>. Grundsätzlich leistet das <strong>DIK</strong><br />

trotz aller Sorgfalt keine Gewähr und gibt keine Garantie ab für die absolute Fehlerfreiheit, Wahrheit, Vollständigkeit, Weiterverwendbarkeit oder Aktualität<br />

des Inhalts des Arbeitspapiers.<br />

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Nutzungsbedingungen<br />

(3) <strong>DIK</strong> übernimmt keine Haftung für den Missbrauch von Informationen durch Dritte, denen der Besteller seine Angaben und Informationen selbst<br />

zugänglich gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person begründet sein sollte. Das gilt sowohl für eigenes<br />

Verschulden des <strong>DIK</strong> als auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.<br />

(4) Die Haftung des <strong>DIK</strong> für Erfüllungsgehilfen beschränkt sich, soweit es sich dabei nicht um leitende Angestellte handelt, auf die Sorgfalt in der Auswahl<br />

der Erfüllungsgehilfen und deren Beaufsichtigung.<br />

(5) <strong>DIK</strong> haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht Kardinalpflichten verletzt werden, in diesem Fall allerdings begrenzt auf den üblicherweise<br />

vorhersehbaren Schaden. Im Falle eines fahrlässig verursachten Vermögensschadens ist die Haftung des <strong>DIK</strong> auf die Höhe der durch den Besteller<br />

geleisteten Vergütung beschränkt.<br />

(6) Das Arbeitspapier ist ausschließlich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Die Erstellung des Arbeitspapiers erfolgt ausschließlich auf Grundlage der<br />

genannten Quellen. Eine sorgfältige, persönliche Durchsicht des jeweiligen Emissionsprospektes und eventueller Nachträge ist unerlässlich und kann nicht<br />

durch das vorliegende Arbeitspapier ersetzt werden. Das <strong>DIK</strong> übernimmt ausdrücklich keine Haftung für den Eintritt der prospektierten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse. Die mit dem Arbeitspapier gelieferten Informationen stellen keine Anlageberatung Dritter durch das <strong>DIK</strong> dar, die dort enthaltenen<br />

Aussagen sind nicht als Empfehlung zum Kauf oder Verkauf bestimmter Anlageprodukte zu verstehen und der Ersteller des Arbeitspapiers übernimmt keine<br />

Haftung für die Kundeneignung i.S.v. § 31 Abs. 4 WpHG sowie den Erfolg des Anlageprodukts.<br />

IV. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel<br />

(1) Alle etwaigen Ansprüche gegen <strong>DIK</strong> verjähren mit einer Frist von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Davon ausgenommen sind die in §<br />

309 Ziffer 7 BGB genannten Fälle sowie Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.<br />

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Einvernehmlichkeit und der Schriftform. Die<br />

gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. <strong>DIK</strong> kann diese Vertragsbedingungen ändern. Dem<br />

Vertragspartner ist die Änderung in Schriftform mitzuteilen. Die Änderung gilt seitens des Vertragspartners als angenommen, wenn nicht innerhalb von vier<br />

Wochen ab Zugang der Mitteilung Widerspruch erhoben wird. Die geänderte Fassung wird wirksam ab dem Tag des Fristablaufs.<br />

(3) Sofern es sich beim Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />

handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Münster.<br />

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchführbarkeit<br />

der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die<br />

dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, aber ursprünglich gewollten Vorschrift möglichst nahe kommt. Falls sich eine ergänzungsbedürftige Lücke in<br />

dieser Vereinbarung herausstellt, gilt das Entsprechende.<br />

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