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Wie ist das ZGB aufgebaut ? Allgemeine Rechtsgrundsätze

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<strong>Wie</strong> <strong>ist</strong> <strong>das</strong> <strong>ZGB</strong> <strong>aufgebaut</strong> ?<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 1<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Rechtsgrundsätze</strong><br />

• Rechtsgleichheit BV 8<br />

Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich.<br />

• Treu und Glauben <strong>ZGB</strong> 2<br />

Jeder Mensch soll auf die Stabilität staatlicher<br />

Verfügungen und Le<strong>ist</strong>ungen vertrauen können.<br />

• Guter Glaube <strong>ZGB</strong> 3<br />

Der Gutgläubige <strong>ist</strong> sich eines Unrechtes nicht bewusst.<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 2<br />

1


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Rechtsgrundsätze</strong><br />

• Richterliches Ermessen <strong>ZGB</strong> 4<br />

Die richterliche Entscheidung muss angemessen und sachlich<br />

begründet sein.<br />

• Beweislast <strong>ZGB</strong> 8<br />

Derjenige, der aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableiten möchte,<br />

hat den Beweis dafür anzutreten<br />

• Keine Strafe ohne Gesetz<br />

Bestraft werden kann man nur für eine Tat, die durch ein<br />

staatliches Gesetz auch verboten <strong>ist</strong>.<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 3<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Rechtsgrundsätze</strong><br />

• Wo kein Kläger <strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> auch kein Richter<br />

Privatrechtliche Streitigkeiten gelangen stets nur dann vor ein Gericht,<br />

wenn sich eine Partei wehrt, d. h. wenn sie eine Klage einreicht<br />

• Im Zweifel für den Angeklagten<br />

Dieser alte Grundsatz aus dem römischen Recht heisst auf lateinisch<br />

«In dubio pro reo».<br />

• Nichtwissen <strong>ist</strong> keine Entschuldigung<br />

Die Entschuldigung «Ich kann nichts dafür, ich habe <strong>das</strong><br />

leider nicht gewusst.» gilt nicht, wenn es um <strong>das</strong> Recht<br />

geht.<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 4<br />

2


Das eheliche Güterrecht<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 5<br />

Zustand während der Ehe<br />

• Ordentlicher Güterstand:<br />

Errungenschaftsbeteiligung<br />

• Vertragliche Güterstände:<br />

Gütertrennung<br />

Gütergemeinschaft<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 6<br />

3


Die vertraglichen Güterstände<br />

• Gütergemeinschaft (<strong>ZGB</strong> 221 – 246)<br />

Durch Ehevertrag können die Ehegatten in<br />

vermögensrechlicher Hinsicht ein<br />

partnerschaftliches Verhältnis vereinbaren<br />

• Gütertrennung (<strong>ZGB</strong> 247 – 251)<br />

Bei der Gütertrennung vereinbaren die Ehegatten<br />

im Ehevertrag, <strong>das</strong>s sie vermögensrechtlich völlig<br />

getrennt bleiben wollen.<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 7<br />

Das Eherecht<br />

• Die Heirat kommt durch <strong>das</strong><br />

Eheschliessungsverfahren vor dem<br />

Zivilstandsbeamten zustande, welches aus<br />

dem Vorbereitungsverfahren und der<br />

Durchführung der Trauung besteht. Die<br />

Brautleute müssen ehefähig sein und es darf<br />

zwischen ihnen keine Ehehindernisse<br />

geben.<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 8<br />

4


Das Eherecht<br />

•Ehefähig <strong>ist</strong>, wer handlungsfähig <strong>ist</strong><br />

(=urteilsfähig und mündig).<br />

•Ehehindernisse verbieten eine Heirat<br />

zwischen zwei Partnern<br />

Verwandtschaft in gerader Linie (auch Stiefverwandtschaft)<br />

Geschw<strong>ist</strong>er und Halbgeschw<strong>ist</strong>er<br />

bestehende Ehen<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 9<br />

Zwei Wege zur Scheidung<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 10<br />

5


Erbrecht: gesetzliche Erbfolge<br />

½<br />

¾<br />

1/1<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 11<br />

Erbrecht: Annahme und<br />

Ausschlagung der Erbschaft<br />

HB/10.03.04 Privatrecht: Schwerpunkte zum <strong>ZGB</strong> 12<br />

6

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