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Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz

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ENTWURFelkfnwenjn<br />

ANFORDERUNGEN<br />

AN FEUERWEHR-<br />

FAHRZEUGE<br />

<strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>l<strong>an</strong>d-<strong>Pfalz</strong><br />

STAND: 1. JANUAR 2013


2<br />

Folgende <strong>Anforderungen</strong> s<strong>in</strong>d von <strong>Feuerwehrfahrzeuge</strong>n <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>l<strong>an</strong>d-<strong>Pfalz</strong><br />

ergänzend zur DIN EN 1846 Teil 2 zu erfüllen:<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

1.1 Gleitschutzketten / Reifen<br />

Die Verwendung von Gleitschutzketten muss auf allen <strong>an</strong>getriebenen Rädern für<br />

jede zulässige Achslast möglich se<strong>in</strong>. Bei E<strong>in</strong>zel- und Zwill<strong>in</strong>gsbereifung muss der<br />

Abst<strong>an</strong>d im Drehkreis der Kette zwischen Reifen und Fahrzeugteilen DIN 7804<br />

Teil 2 oder DIN 7805 Teil 2 entsprechen.<br />

Gleitschutzketten müssen auf Wunsch des Bestellers mitgeliefert werden.<br />

Als Bereifung wird e<strong>in</strong>e M+S Bereifung (oder gleichwertig) empfohlen.<br />

1.2 Entstörung<br />

Das Fahrzeug muss m<strong>in</strong>destens entsprechend NE 20 nach DIN VDE 0879 Teil 2<br />

nah entstört se<strong>in</strong>.<br />

1.3 Sprechfunke<strong>in</strong>richtung<br />

Das e<strong>in</strong>satzbereite Fahrzeug muss mit e<strong>in</strong>er Sprechfunke<strong>in</strong>richtung nach BOS<br />

ausgestattet se<strong>in</strong>.<br />

Das Bedienteil der Sprechfunke<strong>in</strong>richtung muss m<strong>in</strong>destens vom Beifahrersitz aus<br />

bedienbar se<strong>in</strong>. Der H<strong>an</strong>dapparat, Bedienteile für Tonrufe sowie ggf. e<strong>in</strong><br />

Funkmeldesystem (FMS) müssen vom Fahrer- und Beifahrersitz aus bedienbar<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Am Bedienst<strong>an</strong>d (z.B. für Feuerlöschkreiselpumpe, fest e<strong>in</strong>gebauten Generator)<br />

muss e<strong>in</strong>e 2. Sprechfunke<strong>in</strong>richtung und e<strong>in</strong>e <strong>an</strong> die Sprechfunke<strong>in</strong>richtung<br />

<strong>an</strong>geschlossener, abschaltbarer Lautsprecher <strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong>. Bei Digitalfunk darf<br />

am Bedienst<strong>an</strong>d auch e<strong>in</strong> HRT e<strong>in</strong>gebaut se<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e geeignete Dach<strong>an</strong>tenne für e<strong>in</strong> künftiges Digitalfunkgerät e<strong>in</strong>schließlich<br />

Antennenverkabelung ist vorzusehen. Weitere vorbereitete Maßnahmen für den<br />

E<strong>in</strong>bau von Digitalfunkgeräten s<strong>in</strong>d zwischen dem Auftragnehmer und dem


3<br />

Auftraggeber abzustimmen.<br />

E<strong>in</strong> Mittenabgriff bei 24V-Bordnetzen (durch 2 <strong>in</strong> Reihe geschaltete 12V-Batterien)<br />

ist für den Funkbetrieb nicht zulässig. Dies gilt auch für Ladee<strong>in</strong>richtungen von<br />

H<strong>an</strong>dsprechfunkgeräten. Ladezusätze <strong>in</strong> Halterungen, die ihren Strom aus der<br />

Fahrzeugbatterie entnehmen, dürfen nur betrieben werden können, wenn der<br />

Generator arbeitet oder von außen die Fahrzeugbatterie geladen wird.<br />

1.4 Korrosionsschutz<br />

Gleitflächen müssen gegen Korrosion dauerhaft geschützt se<strong>in</strong>; e<strong>in</strong> Farb<strong>an</strong>strich<br />

ist nicht zulässig. Böden von Fächern, <strong>in</strong> denen tragbare Schaummittelbehälter<br />

gelagert werden sollen, müssen - e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>es m<strong>in</strong>destens 20 mm hohen<br />

umlaufenden R<strong>an</strong>des - aus Werkstoffen bestehen, die gegen Schaummittel<br />

beständig s<strong>in</strong>d.<br />

1.5 Schutz der Fahrzeugunterseite<br />

Die Fahrzeugunterseite muss mit e<strong>in</strong>em fachgerecht ausgeführten Grund- und<br />

Deck<strong>an</strong>strich sowie dauerhaftem Unterbodenschutz versehen se<strong>in</strong>.<br />

Ausgenommen s<strong>in</strong>d nicht korrodierende Teile.<br />

1.6 Spritzschutzlappen<br />

Im Bereich der H<strong>in</strong>terräder und - sofern erforderlich - auch der Vorderräder<br />

müssen Spritzschutzlappen <strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong>.


4<br />

2. Farbgebung<br />

2.1 Es gilt die DIN 14 502 Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnung und der<br />

Erlass LBM Nr. 236/2010 vom 13.08.2010..<br />

Die Kennzeichnung der Betätigungse<strong>in</strong>richtungen nach 6.2 darf entfallen.<br />

Die Dachkennzeichnung nach DIN 14 502-3, Pkt. 3.1.7 k<strong>an</strong>n entfallen.<br />

2.2 Schriftzüge (z. B. „FEUERWEHR“ oder „112“) <strong>in</strong> re<strong>in</strong>weiß RAL9010 oder<br />

schwefelgelb RAL1016.<br />

2.3 Der Batterieraum muss <strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>en schwefelsäurebeständigen Anstrich haben.<br />

2.4 Beschriftung<br />

2.4.1 Stellteile (Bedienungselemente), deren Funktionen nicht s<strong>in</strong>nfällig s<strong>in</strong>d, müssen<br />

durch Beschriftung oder durch graphische Symbole dauerhaft und<br />

wetterbeständig gekennzeichnet se<strong>in</strong>.<br />

2.4.2 Der vorgeschriebene Reifenfülldruck muss dauerhaft lesbar über allen Rädern<br />

<strong>an</strong>gegeben se<strong>in</strong>.<br />

2.4.3 E<strong>in</strong> Schmierpl<strong>an</strong> für das Fahrgestell sowie für die vom Fahrzeugmotor<br />

<strong>an</strong>getriebenen Aggregate muss <strong>in</strong>nen <strong>an</strong> der vorderen rechten Tür oder<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Fahrerraumes <strong>in</strong> dauerhafter Ausführung <strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong>.<br />

Dies gilt nicht für <strong>Feuerwehrfahrzeuge</strong> mit weitestgehenden h<strong>an</strong>delsüblichem<br />

Charakter (z.B. PKW). Wartungsstellen s<strong>in</strong>d aber <strong>in</strong> den<br />

Bedienungs<strong>an</strong>leitungen auszuweisen.


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2.4.4 Für Bedienvorgänge, die nicht s<strong>in</strong>nfällig s<strong>in</strong>d, muss e<strong>in</strong>e Kurz-Bedienungs<strong>an</strong>leitung<br />

<strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong>.<br />

2.4.5 Elektrische Sicherungen müssen gekennzeichnet se<strong>in</strong>.<br />

2.4.6 Herausnehmbare Schübe müssen so gekennzeichnet se<strong>in</strong>, dass sie nicht<br />

verwechselt werden können. Entnahmekästen ohne End<strong>an</strong>schlag s<strong>in</strong>d als<br />

solche e<strong>in</strong>deutig zu kennzeichnen.<br />

3. Beladung<br />

3.1 Strahlrohre<br />

Löschfahrzeuge müssen nicht ausschließlich mit Hohlstrahlrohren ausgestattet<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Alternativ können bis auf e<strong>in</strong> Hohlstrahlrohr mit Festkupplung C nach DIN EN15<br />

182-2, die weiteren Rohre nach DIN EN 15 182-3 als BM, CM und DM-Rohr (alte<br />

Strahlrohrtechnik) ausgeführt se<strong>in</strong>.<br />

3.2 H<strong>an</strong>dwerkzeug<br />

Alternativ zum Multifunktionen, aus e<strong>in</strong>em Stück geschmiedeten Hebel-/<br />

Brechwerkzeug, z.B. Bauform „Hallig<strong>an</strong>“, k<strong>an</strong>n auch e<strong>in</strong> Nageleisen oder e<strong>in</strong>e<br />

Brechst<strong>an</strong>ge verwendet werden. Alternativ zum Spalthammer k<strong>an</strong>n auch e<strong>in</strong>e<br />

Feuerwehraxt verwendet werden.<br />

3.3 Leuchtmittel<br />

In den DIN Vorgaben wird der Gerätesatz Beleuchtung immer mit m<strong>in</strong>destens 500<br />

Watt Leistung pro Leuchtkörper <strong>an</strong>gegeben. Zugelassene Leuchtkörper <strong>in</strong> LED<br />

Technik mit m<strong>in</strong>destens gleicher Lichtstärke s<strong>in</strong>d auch zulässig.<br />

Die VDE Vorschriften s<strong>in</strong>d zu beachten.

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