Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz
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ANFORDERUNGEN<br />
AN FEUERWEHR-<br />
FAHRZEUGE<br />
<strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>l<strong>an</strong>d-<strong>Pfalz</strong><br />
STAND: 1. JANUAR 2013
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Folgende <strong>Anforderungen</strong> s<strong>in</strong>d von <strong>Feuerwehrfahrzeuge</strong>n <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>l<strong>an</strong>d-<strong>Pfalz</strong><br />
ergänzend zur DIN EN 1846 Teil 2 zu erfüllen:<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
1.1 Gleitschutzketten / Reifen<br />
Die Verwendung von Gleitschutzketten muss auf allen <strong>an</strong>getriebenen Rädern für<br />
jede zulässige Achslast möglich se<strong>in</strong>. Bei E<strong>in</strong>zel- und Zwill<strong>in</strong>gsbereifung muss der<br />
Abst<strong>an</strong>d im Drehkreis der Kette zwischen Reifen und Fahrzeugteilen DIN 7804<br />
Teil 2 oder DIN 7805 Teil 2 entsprechen.<br />
Gleitschutzketten müssen auf Wunsch des Bestellers mitgeliefert werden.<br />
Als Bereifung wird e<strong>in</strong>e M+S Bereifung (oder gleichwertig) empfohlen.<br />
1.2 Entstörung<br />
Das Fahrzeug muss m<strong>in</strong>destens entsprechend NE 20 nach DIN VDE 0879 Teil 2<br />
nah entstört se<strong>in</strong>.<br />
1.3 Sprechfunke<strong>in</strong>richtung<br />
Das e<strong>in</strong>satzbereite Fahrzeug muss mit e<strong>in</strong>er Sprechfunke<strong>in</strong>richtung nach BOS<br />
ausgestattet se<strong>in</strong>.<br />
Das Bedienteil der Sprechfunke<strong>in</strong>richtung muss m<strong>in</strong>destens vom Beifahrersitz aus<br />
bedienbar se<strong>in</strong>. Der H<strong>an</strong>dapparat, Bedienteile für Tonrufe sowie ggf. e<strong>in</strong><br />
Funkmeldesystem (FMS) müssen vom Fahrer- und Beifahrersitz aus bedienbar<br />
se<strong>in</strong>.<br />
Am Bedienst<strong>an</strong>d (z.B. für Feuerlöschkreiselpumpe, fest e<strong>in</strong>gebauten Generator)<br />
muss e<strong>in</strong>e 2. Sprechfunke<strong>in</strong>richtung und e<strong>in</strong>e <strong>an</strong> die Sprechfunke<strong>in</strong>richtung<br />
<strong>an</strong>geschlossener, abschaltbarer Lautsprecher <strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong>. Bei Digitalfunk darf<br />
am Bedienst<strong>an</strong>d auch e<strong>in</strong> HRT e<strong>in</strong>gebaut se<strong>in</strong>.<br />
E<strong>in</strong>e geeignete Dach<strong>an</strong>tenne für e<strong>in</strong> künftiges Digitalfunkgerät e<strong>in</strong>schließlich<br />
Antennenverkabelung ist vorzusehen. Weitere vorbereitete Maßnahmen für den<br />
E<strong>in</strong>bau von Digitalfunkgeräten s<strong>in</strong>d zwischen dem Auftragnehmer und dem
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Auftraggeber abzustimmen.<br />
E<strong>in</strong> Mittenabgriff bei 24V-Bordnetzen (durch 2 <strong>in</strong> Reihe geschaltete 12V-Batterien)<br />
ist für den Funkbetrieb nicht zulässig. Dies gilt auch für Ladee<strong>in</strong>richtungen von<br />
H<strong>an</strong>dsprechfunkgeräten. Ladezusätze <strong>in</strong> Halterungen, die ihren Strom aus der<br />
Fahrzeugbatterie entnehmen, dürfen nur betrieben werden können, wenn der<br />
Generator arbeitet oder von außen die Fahrzeugbatterie geladen wird.<br />
1.4 Korrosionsschutz<br />
Gleitflächen müssen gegen Korrosion dauerhaft geschützt se<strong>in</strong>; e<strong>in</strong> Farb<strong>an</strong>strich<br />
ist nicht zulässig. Böden von Fächern, <strong>in</strong> denen tragbare Schaummittelbehälter<br />
gelagert werden sollen, müssen - e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>es m<strong>in</strong>destens 20 mm hohen<br />
umlaufenden R<strong>an</strong>des - aus Werkstoffen bestehen, die gegen Schaummittel<br />
beständig s<strong>in</strong>d.<br />
1.5 Schutz der Fahrzeugunterseite<br />
Die Fahrzeugunterseite muss mit e<strong>in</strong>em fachgerecht ausgeführten Grund- und<br />
Deck<strong>an</strong>strich sowie dauerhaftem Unterbodenschutz versehen se<strong>in</strong>.<br />
Ausgenommen s<strong>in</strong>d nicht korrodierende Teile.<br />
1.6 Spritzschutzlappen<br />
Im Bereich der H<strong>in</strong>terräder und - sofern erforderlich - auch der Vorderräder<br />
müssen Spritzschutzlappen <strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong>.
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2. Farbgebung<br />
2.1 Es gilt die DIN 14 502 Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnung und der<br />
Erlass LBM Nr. 236/2010 vom 13.08.2010..<br />
Die Kennzeichnung der Betätigungse<strong>in</strong>richtungen nach 6.2 darf entfallen.<br />
Die Dachkennzeichnung nach DIN 14 502-3, Pkt. 3.1.7 k<strong>an</strong>n entfallen.<br />
2.2 Schriftzüge (z. B. „FEUERWEHR“ oder „112“) <strong>in</strong> re<strong>in</strong>weiß RAL9010 oder<br />
schwefelgelb RAL1016.<br />
2.3 Der Batterieraum muss <strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>en schwefelsäurebeständigen Anstrich haben.<br />
2.4 Beschriftung<br />
2.4.1 Stellteile (Bedienungselemente), deren Funktionen nicht s<strong>in</strong>nfällig s<strong>in</strong>d, müssen<br />
durch Beschriftung oder durch graphische Symbole dauerhaft und<br />
wetterbeständig gekennzeichnet se<strong>in</strong>.<br />
2.4.2 Der vorgeschriebene Reifenfülldruck muss dauerhaft lesbar über allen Rädern<br />
<strong>an</strong>gegeben se<strong>in</strong>.<br />
2.4.3 E<strong>in</strong> Schmierpl<strong>an</strong> für das Fahrgestell sowie für die vom Fahrzeugmotor<br />
<strong>an</strong>getriebenen Aggregate muss <strong>in</strong>nen <strong>an</strong> der vorderen rechten Tür oder<br />
<strong>in</strong>nerhalb des Fahrerraumes <strong>in</strong> dauerhafter Ausführung <strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong>.<br />
Dies gilt nicht für <strong>Feuerwehrfahrzeuge</strong> mit weitestgehenden h<strong>an</strong>delsüblichem<br />
Charakter (z.B. PKW). Wartungsstellen s<strong>in</strong>d aber <strong>in</strong> den<br />
Bedienungs<strong>an</strong>leitungen auszuweisen.
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2.4.4 Für Bedienvorgänge, die nicht s<strong>in</strong>nfällig s<strong>in</strong>d, muss e<strong>in</strong>e Kurz-Bedienungs<strong>an</strong>leitung<br />
<strong>an</strong>gebracht se<strong>in</strong>.<br />
2.4.5 Elektrische Sicherungen müssen gekennzeichnet se<strong>in</strong>.<br />
2.4.6 Herausnehmbare Schübe müssen so gekennzeichnet se<strong>in</strong>, dass sie nicht<br />
verwechselt werden können. Entnahmekästen ohne End<strong>an</strong>schlag s<strong>in</strong>d als<br />
solche e<strong>in</strong>deutig zu kennzeichnen.<br />
3. Beladung<br />
3.1 Strahlrohre<br />
Löschfahrzeuge müssen nicht ausschließlich mit Hohlstrahlrohren ausgestattet<br />
se<strong>in</strong>.<br />
Alternativ können bis auf e<strong>in</strong> Hohlstrahlrohr mit Festkupplung C nach DIN EN15<br />
182-2, die weiteren Rohre nach DIN EN 15 182-3 als BM, CM und DM-Rohr (alte<br />
Strahlrohrtechnik) ausgeführt se<strong>in</strong>.<br />
3.2 H<strong>an</strong>dwerkzeug<br />
Alternativ zum Multifunktionen, aus e<strong>in</strong>em Stück geschmiedeten Hebel-/<br />
Brechwerkzeug, z.B. Bauform „Hallig<strong>an</strong>“, k<strong>an</strong>n auch e<strong>in</strong> Nageleisen oder e<strong>in</strong>e<br />
Brechst<strong>an</strong>ge verwendet werden. Alternativ zum Spalthammer k<strong>an</strong>n auch e<strong>in</strong>e<br />
Feuerwehraxt verwendet werden.<br />
3.3 Leuchtmittel<br />
In den DIN Vorgaben wird der Gerätesatz Beleuchtung immer mit m<strong>in</strong>destens 500<br />
Watt Leistung pro Leuchtkörper <strong>an</strong>gegeben. Zugelassene Leuchtkörper <strong>in</strong> LED<br />
Technik mit m<strong>in</strong>destens gleicher Lichtstärke s<strong>in</strong>d auch zulässig.<br />
Die VDE Vorschriften s<strong>in</strong>d zu beachten.