14. Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion - Landesrechnungshof ...
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Der LRH nimmt die Ausführungen des Landkreistages zur Kenntnis. Er<br />
vermag keinen gr<strong>und</strong>sätzlichen Widerspruch zu seinen Ausführungen unter<br />
dieser Tz. zu erkennen. Im Übrigen bleibt abzuwarten, ob <strong>und</strong> inwieweit<br />
mit der beabsichtigte Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs der<br />
nach Auffassung des Landkreistages nicht ausreichenden Finanzausstattung<br />
der Kreise Rechnung getragen wird.<br />
<strong>Landesrechnungshof</strong> Schleswig-Holstein - Kommunalbericht 2013